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   OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18   

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OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18 (https://dejure.org/2018,45789)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2018 - Verg 30/18 (https://dejure.org/2018,45789)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2018 - Verg 30/18 (https://dejure.org/2018,45789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Sozialrecht keine Vorgabe für Vergaberecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist der öffentliche Auftraggeber bei der Wahl des Beschaffungsgegenstands im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei (vgl. hierzu und zum Folgenden Senatsbeschluss vom 31.05.2017- VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 40; Senatsbeschluss vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Zudem darf die Bestimmung des Auftragsgegenstands keine Wirtschaftsteilnehmer diskriminieren (Senatsbeschluss vom 31.05.2017- VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.; Senatsbeschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, zitiert nach juris, Tz. 34 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13, zitiert nach juris, Tz. 105).

    Werden die Grenzen der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands - wie hier - eingehalten, gilt der Grundsatz der Wettbewerbsoffenheit der Beschaffung nicht mehr uneingeschränkt (Senatsbeschluss vom 31.05.2017- VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 47; Senatsbeschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 45).

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18
    Wie sich aus der Systematik der vergaberechtlichen Bestimmungen über die Prüfung und Wertung der Angebote ergibt, sind die einzelnen Wertungsschritte voneinander abgesetzt und ohne Vermischung der Prüfungsgegenstände zu vollziehen (BGH, Beschluss vom 07.01.2014 - X ZB 15/13, zitiert nach juris, Tz. 34; BGH, Urteil vom 15.04.2008 - X ZR 129/06, zitiert nach juris, Tz. 13).

    Daraus folgt insbesondere, dass unterschiedliche Eignungsgrade bei der Entscheidung über den Zuschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht in der Weise berücksichtigt werden dürfen, dass dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters dasjenige eines Konkurrenten maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen wird (BGH, Urteil vom 15.04.2008 - X ZR 129/06, zitiert nach juris, Tz. 11).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - Verg 15/16

    Rechtswidrigkeit der Bewertung der Schadstoffemission von Fahrzeugen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18
    Das Verbot einer Vermischung von Prüfungsgegenständen ist hierauf aber nicht beschränkt, sondern bezieht sich auch auf das Verhältnis anderer Wertungsschritte zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (Senatsbeschluss vom 14.12.2016 - VII-Verg 15/16, zitiert nach juris, Tz. 35).

    Die Antragsgegnerin hat den Einsatz von Pflegeexperten Stoma, Kontinenz und Wunde zwar an unterschiedlichen Stellen im Wertungsvorgang geprüft, allerdings jeweils unter anderen Gesichtspunkten und nicht inhaltlich identisch (vgl. Senatsbeschluss vom 14.12.2016 - VII-Verg 15/16, zitiert nach juris, Tz. 36).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18
    Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers bei der Wahl des Beschaffungsgegenstands bestehen aus der Perspektive des Vergaberechts nur im Interesse einer Öffnung des Beschaffungsmarkts für den Wettbewerb (vgl. Senatsbeschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 42).

    Werden die Grenzen der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands - wie hier - eingehalten, gilt der Grundsatz der Wettbewerbsoffenheit der Beschaffung nicht mehr uneingeschränkt (Senatsbeschluss vom 31.05.2017- VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 47; Senatsbeschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12, zitiert nach juris, Tz. 45).

  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18
    Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, auf die sich die Antragstellerin beruft, ergibt sich insoweit nichts anderes (siehe BSG, Urteil vom 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R, zitiert nach juris, Tz. 8).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 82/11

    Ausschreibung von Krankentransportleistungen als nachrangige Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18
    Die Abgrenzung zwischen Anforderungen an die Eignung und Anforderungen an die zu erbringende Leistung richtet sich - wie die Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien - danach, ob die Anforderungen im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Qualität der nachgefragten Leistung beziehungsweise - bei Zuschlagskriterien - der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zusammenhängen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.06.2013 - VII-Verg 4/13, zitiert nach juris, Tz. 56; Senatsbeschluss vom 07.03.2012 - VII-Verg 82/11, zitiert nach juris, Tz. 58).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 4/13

    Anforderungen an die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18
    Die Abgrenzung zwischen Anforderungen an die Eignung und Anforderungen an die zu erbringende Leistung richtet sich - wie die Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien - danach, ob die Anforderungen im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Qualität der nachgefragten Leistung beziehungsweise - bei Zuschlagskriterien - der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zusammenhängen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.06.2013 - VII-Verg 4/13, zitiert nach juris, Tz. 56; Senatsbeschluss vom 07.03.2012 - VII-Verg 82/11, zitiert nach juris, Tz. 58).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18
    Zudem darf die Bestimmung des Auftragsgegenstands keine Wirtschaftsteilnehmer diskriminieren (Senatsbeschluss vom 31.05.2017- VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.; Senatsbeschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, zitiert nach juris, Tz. 34 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13, zitiert nach juris, Tz. 105).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2013 - Verg 45/12

    Rechtliche Schranken der Ausschreibung von Rahmenrabattverträgen zur Beschaffung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18
    Nach bisheriger Senatsrechtsprechung ist die entsprechende Rüge jedenfalls unbegründet (vgl. Senatsbeschluss vom 10.06.2015 - VII-Verg 4/15, zitiert nach juris, Tz. 26 f.; Senatsbeschluss vom 10.04.2013 - VII-Verg 45/12, zitiert nach juris, Tz. 23).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18
    Zudem darf die Bestimmung des Auftragsgegenstands keine Wirtschaftsteilnehmer diskriminieren (Senatsbeschluss vom 31.05.2017- VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.; Senatsbeschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, zitiert nach juris, Tz. 34 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13, zitiert nach juris, Tz. 105).
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - Verg 4/15

    Zulässigkeit der losweisen Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen für

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - Verg W 12/10

    Zulässiges Rechtsschutzziel eines Vergabenachprüfungsantrags

  • OLG Karlsruhe, 01.04.2011 - 15 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtliche Prüfung abfallrechtlicher

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

  • KG, 07.08.2015 - Verg 1/15

    Vergabeverfahren: Erlaubnis der einheitlichen Vergabe als bieterschützende

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - Verg 55/16

    Gerichtliche Überprüfung der geforderten Eignungskriterien im Rahmen der Vergabe

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

    Dem Interesse des Antragsgegners an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist damit der Vorrang zu gewähren (h.M., vgl. auch OLG Düsseldorf vom 03.08.18, Verg 30/18, Rn. 39, zitiert nach juris).

    Es entspricht der vergaberechtlichen Rechtsprechung, dass der Vergabesenat ein bei ihm als Beschwerde anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren an das zuständige erstinstanzliche Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit oder zuständige ordentliche Gericht verweisen kann, wenn der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet und der Rechtsweg zu den anderen Gerichten zulässig ist (vgl. BGH vom 23.01.12 - X ZB 5/11; OLG Düsseldorf vom 07.01.19 - Verg 30/18; OLG Frankfurt a.M. vom 08.05.12 11 Verg 2/12).

  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19

    Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Nicht nur bei intellektuellen Leistungen!

    § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SektVO ist demzufolge auch auf Dienstleistungen der hier vorliegenden Art anwendbar (vgl. VK Bund, Beschl. v. 05.04.2018 - VK 1-17/18 -, bestätigt von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2018 - Verg 30/18 -, zum Einsatz besonders fortgebildeter Pflegeexperten).

    Eine derartige Gestaltung der Vergabebedingungen ist nach Maßgabe des § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SektVO und vergleichbarer Vorschriften im Grundsatz zulässig (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016 - Verg 15/16 - Beschl. v. 03.08.2018, a.a.O.).

    c) Mit der Berücksichtigung einer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit als Zuschlagskriterium wird, wie vorsorglich ergänzend angemerkt sei, auch nicht etwa gegen das Verbot einer anderweitigen Vermengung verschiedener Wertungsstufen (dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016, a.a.O.; Beschl. v. 03.08.2018, a.a.O., deshalb verstoßen, weil im Leistungsverzeichnis als Mindestanforderung eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Höherwertiges gefordert wird.

    Auch hier rechtfertigt sich die zweifache Berücksichtigung der Personalqualifikation zumindest durch die Höherwertigkeit des Zuschlagsmerkmals (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016, a.a.O.; Beschl. v. 03.08.2018, a.a.O.).

  • OLG Rostock, 25.11.2020 - 17 Verg 1/20

    Jobcenter-Software - Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von

    Ob Anforderungen erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang (Senat, Beschluss vom 12. August 2020 - 17 Verg 3/20 -, Rn. 49, juris; Beschluss vom 17. Juli 2019 - 17 Verg 1/19 -, Rn. 59, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. August 2018 - Verg 30/18 -, Rn. 41, juris; Beschluss vom 01. August 2012 - Verg 10/12 -, Rn. 41, 46, 47, juris; Beschluss vom 27. Juni 2012 - Verg 7/12 -, Rn. 22, 24, juris).
  • BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur

    "§ 156 Abs. 2 GWB, der das Beschwerdegericht ausdrücklich erwähnt, schließt als gegenüber § 17 Abs. 2 S 1 GVG speziellere Regelung eine Prüfung von etwaigen sozialrechtlichen Ansprüchen der Antragstellerin im Zusammenhang mit § 127 Abs. 1 S 1 und 6 SGB V aus" (aaO, Juris RdNr 69; fortgeführt OLG Düsseldorf Beschluss vom 3.8.2018 - Verg 30/18 - Juris, unter teilweiser Aufgabe der Beschlüsse vom 24.9.2014, Verg 17/14 - Juris und vom 21.12.2016 VI - Verg 26/16 - Juris) .
  • BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21

    Ausschluss von Bietern im Vergabeverfahren wegen schwerer Verfehlungen und

    Dem Interesse der Antragsgegnerin an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist damit der Vorrang zu gewähren (h. M., vgl. auch OLG Düsseldorf vom 3. August 2018, Verg 30/18, juris Rn. 39).
  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde vorrangig zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2019 - Verg 51/16; Beschluss vom 3. August 2018 - Verg 30/18; Beschluss vom 9. April 2014 - VII Verg 8/14; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - Verg 3/19; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. August 2017 - 54 Verg 3/17; OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 13 Verg 2/16; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 1 Verg 2/12, m.w.N.; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, § 173 GWB, Rdnr. 41 f.; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 173 GWB, Rdnr. 53; MünchKomm-Wilke, Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 54; Reidt/Stickler/Glahs-Stickler, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 23; Burgi/Dreher-Vavra, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 173, Rdnr. 24, m.w.N.).

    Durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist das Vergabenachprüfungsverfahren beendet und die Entscheidung der Vergabekammer wirkungslos geworden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 2019 - Verg 30/18).

    Kann in diesem Rahmen der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden, kommt ihm maßgebende Bedeutung zu (vgl. zu allem Vorstehenden BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - X ZB 8/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 2019 - Verg 30/18).

  • OLG Rostock, 17.07.2019 - 17 Verg 1/19

    LED-Straßenbeleuchtung - Vergabeverfahren: Zwingender Ausschluss eines Angebots

    Solange er dabei die Grenzen beachtet und nicht - offen oder versteckt - ein bestimmtes Produkt bevorzugt und andere Anbieter diskriminiert, ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz weitgehend frei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2012 - VII-Verg 7/12 -, Rn. 22, juris; Beschluss vom 01. August 2012 - VII-Verg 10/12 -, Rn. 41, 46, 47, juris; Beschluss vom 03. August 2018 - Verg 30/18 -, Rn. 41, juris).
  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/09

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

    Dem Interesse des Antragsgegners an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist damit der Vorrang zu gewähren (h.M., vgl. auch OLG Düsseldorf vom 03.08.18, Verg 30/18, Rn. 39, zitiert nach juris).

    Es entspricht der vergaberechtlichen Rechtsprechung, dass der Vergabesenat ein bei ihm als Beschwerde anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren an das zuständige erstinstanzliche Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit oder zuständige ordentliche Gericht verweisen kann, wenn der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet und der Rechtsweg zu den anderen Gerichten zulässig ist (vgl. BGH vom 23.01.12 - X ZB 5/11; OLG Düsseldorf vom 07.01.19 - Verg 30/18; OLG Frankfurt a.M. vom 08.05.12 11 Verg 2/12).

  • BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22

    Vergabeverfahren: Zulässige Abweichungen der Angebote von der Ausschreibung im

    Dem Interesse der Antragsgegnerin an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist damit schon aus diesem Grund der Vorrang zu gewähren (h. M., vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 3. Mai 2022, Verg 3/22, S. 10 f. - nicht veröffentlicht - Beschluss vom 28. Mai 2021, Verg 5/21, S. 12 - nicht veröffentlicht - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, Verg 30/18, juris Rn. 39; Vavra/Willner in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 173 Rn. 25).
  • OLG München, 08.03.2019 - Verg 4/19

    Zwingende Ausschlussgründe im Vergabeverfahren

    Dem Interesse des Antragsgegners an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist damit der Vorrang zu gewähren (h.M., vgl. auch OLG Düsseldorf vom 03.08.2018, Verg 30/18, Rn. 39, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21

    Vergabeverfahren: Zulässigkeit einer produktspezifischen Vergabe

  • BayObLG, 13.06.2022 - Verg 6/22

    Zulässige Vergabe von Versorgungsleistungen der Kalt- und Warmverpflegung

  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage

  • VK Rheinland, 29.04.2020 - VK 17/20

    Dienst- oder Werkvertrag? Auftraggeber darf sich festlegen!

  • BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22

    Mehrstufiges Vergabeverfahren: Zulässigkeit eines Losentscheids im

  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18   

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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 261
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Soweit die Antragstellerin meint, der Senat sei in seinem Beschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - hiervon fehlerhaft abgewichen, unterliegt sie einem Fehlverständnis aufgrund einer Formulierung unter Gliederungspunkt II. 2. a) bb) (5) jenes Beschlusses, die auf die Rechtsprechung zur ausschließlichen Zuständigkeit des nach § 171 Abs. 3 GWB eingerichteten Vergabesenats für Entscheidungen über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Vergabekammern zurückgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08, zitiert nach juris, Tz. 12; Senatsbeschluss vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, zitiert nach juris, Tz. 17 ff.).

    In dem Verfahren VII-Verg 59/17 stellte sich die Frage einer Verweisung des Beschwerdeverfahrens gemäß § 17a Abs. 2 GVG indes nicht, weshalb der Senat folgerichtig hierzu auch keine Ausführungen gemacht hat.

    Die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Vergabenachprüfungsinstanzen wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass es sich bei § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V, dessen Verletzung die Antragstellerin unter dem Gesichtspunkt fehlender Zweckmäßigkeit als einen von mehreren Vergaberechtsverstößen rügt, nach der Rechtsprechung des Senats nicht um eine bieterschützende vergaberechtliche Vorschrift handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17, zitiert nach juris, Tz. 62).

    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass seine Rechtswegzuständigkeit nach §§ 155, 156 GWB, weil es sich um eine eng umgrenzte aufdrängende Sonderzuweisung handelt (vgl. für eine in gewisser Weise verwandte Ausnahmeregelung in § 87 GWB zuletzt BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 8 AZR 189/15, zitiert nach juris, Tz. 25 ff.), aus seiner Sicht nicht zur Folge hat, dass der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nach § 17a Abs. 1 Satz 2 GVG verschlossen ist, soweit, ggf. auch konkurrierende, sozialrechtliche Streitgegenstände betroffen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17).

    An dieser Sichtweise hat sich durch den Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - nichts geändert.

    Ob daneben für die Überprüfung der Frage sozialrechtlicher Zweckmäßigkeit nach § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V in Form eines sozialrechtlichen Streitgegenstands auch der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sein könnte, ist aktuell zwar streitig (vgl. die im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 zitierte sozialgerichtliche Rspr. und aus der Literatur z.B. Butzer/Lungstras, in: Becker/Kingreen, SGB V, 6. Aufl., § 127 Rn. 30; Luthe, SGb 2018, 206, 211; Knispel, NZS 2019, 6 ff.), wobei jüngste Entscheidungen und Literaturstimmen sich der im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - geäußerten Rechtsansicht anzuschließen scheinen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER, zitiert nach juris, Tz. 55; SG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18 ER, zitiert nach juris; Knispel, in: jurisPR-SozR 25/2018 Anm. 2; ders., NZS 2009, 6 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Der Senat spricht dies mit vorliegendem Beschluss gemäß § 17a Abs. 3 Satz 1 GVG vorab aus, um etwaige Zweifel auszuräumen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 17.01.2008 - VII-Verg 57/07, zitiert nach juris, Tz. 25, und vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, zitiert nach juris, Tz. 22).

    Soweit die Antragstellerin meint, der Senat sei in seinem Beschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - hiervon fehlerhaft abgewichen, unterliegt sie einem Fehlverständnis aufgrund einer Formulierung unter Gliederungspunkt II. 2. a) bb) (5) jenes Beschlusses, die auf die Rechtsprechung zur ausschließlichen Zuständigkeit des nach § 171 Abs. 3 GWB eingerichteten Vergabesenats für Entscheidungen über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Vergabekammern zurückgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08, zitiert nach juris, Tz. 12; Senatsbeschluss vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, zitiert nach juris, Tz. 17 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - Verg 37/18

    Was ist ein öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Wie der Senat zuletzt wiederholt entschieden hat, ist er nicht gehindert, ein als Beschwerdeverfahren bei ihm anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren an das örtlich und sachlich zuständige erstinstanzliche Gericht der Sozialgerichtsbarkeit zu verweisen, wenn der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet und der Rechtsweg zu den Sozialgerichten zulässig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18 - und vom 19.12.2018 - VII-Verg 40/18).

    Es entspricht inzwischen - auch in Abkehr von früheren Entscheidungen des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 30.01.2008 - VII-Verg 29/07, zitiert nach juris, Tz. 43) - der herrschenden Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der zu vergebende Auftrag aber nicht den für die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 74 f.) oder der öffentliche Auftraggeber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 24; Senatsbeschlüsse vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11 - und vom 07.03.2012 - VII-Verg 78/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16) oder den Weg eines sogenannten Open-House-Modells (vgl. Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist zu bejahen, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage bisher höchstrichterlich nicht geklärt, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist und sie das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, weil sie sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellt (BGH, NJW 2003, 1943, 1944).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Der Senat hat in diesen Fällen schon in der Vergangenheit den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen eröffnet gesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 - und vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Der Senat hat in diesen Fällen schon in der Vergangenheit den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen eröffnet gesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.09.2014 - VII-Verg 17/14 - und vom 21.12.2016 - VII-Verg 26/16).
  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass seine Rechtswegzuständigkeit nach §§ 155, 156 GWB, weil es sich um eine eng umgrenzte aufdrängende Sonderzuweisung handelt (vgl. für eine in gewisser Weise verwandte Ausnahmeregelung in § 87 GWB zuletzt BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 8 AZR 189/15, zitiert nach juris, Tz. 25 ff.), aus seiner Sicht nicht zur Folge hat, dass der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nach § 17a Abs. 1 Satz 2 GVG verschlossen ist, soweit, ggf. auch konkurrierende, sozialrechtliche Streitgegenstände betroffen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17).
  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Ob daneben für die Überprüfung der Frage sozialrechtlicher Zweckmäßigkeit nach § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V in Form eines sozialrechtlichen Streitgegenstands auch der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sein könnte, ist aktuell zwar streitig (vgl. die im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 zitierte sozialgerichtliche Rspr. und aus der Literatur z.B. Butzer/Lungstras, in: Becker/Kingreen, SGB V, 6. Aufl., § 127 Rn. 30; Luthe, SGb 2018, 206, 211; Knispel, NZS 2019, 6 ff.), wobei jüngste Entscheidungen und Literaturstimmen sich der im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - geäußerten Rechtsansicht anzuschließen scheinen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER, zitiert nach juris, Tz. 55; SG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18 ER, zitiert nach juris; Knispel, in: jurisPR-SozR 25/2018 Anm. 2; ders., NZS 2009, 6 ff.).
  • SG Hamburg, 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Ob daneben für die Überprüfung der Frage sozialrechtlicher Zweckmäßigkeit nach § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V in Form eines sozialrechtlichen Streitgegenstands auch der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sein könnte, ist aktuell zwar streitig (vgl. die im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 zitierte sozialgerichtliche Rspr. und aus der Literatur z.B. Butzer/Lungstras, in: Becker/Kingreen, SGB V, 6. Aufl., § 127 Rn. 30; Luthe, SGb 2018, 206, 211; Knispel, NZS 2019, 6 ff.), wobei jüngste Entscheidungen und Literaturstimmen sich der im Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17 - geäußerten Rechtsansicht anzuschließen scheinen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2018 - L 1 KR 34/18 KL ER, zitiert nach juris, Tz. 55; SG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18 ER, zitiert nach juris; Knispel, in: jurisPR-SozR 25/2018 Anm. 2; ders., NZS 2009, 6 ff.).
  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt die Vorschrift für den Vergabesenat im Rahmen des Beschwerdegegenstands entsprechend (vgl. Senatsbeschluss vom 13.06.2007 - VII-Verg 2/07, zitiert nach juris, Tz. 89 ff.; ebenso BayObLG, Beschluss vom 05.11.2002 - Verg 22/02, zitiert nach juris, Tz. 35; Steck, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 178 GWB Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00

    Zulassung zum Verhandlungsverfahren nach Ablauf der Einsendefrist?

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

  • OLG Frankfurt, 10.06.2008 - 11 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Positive Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2008 - Verg 29/07

    Berechnung des Schwellenwerts bei zusammengesetzten Verträgen

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

    Vergaberecht: Bieterauswahl im Verhandlungsverfahren; Anforderung an die Annahme

  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11

    Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines

  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12

    Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2013 - 15 Verg 11/12

    Autobahnraststätte - Vergaberecht: Vergabe einer Konzession zur Errichtung und

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 2/16

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17

    Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18

    Verlängerte Vorlagefrist für nachgeforderte Unterlagen: Vergaberechtswidrig aber

    Die Abgrenzung zwischen Anforderungen an die Eignung und Anforderungen an die zu erbringende Leistung (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 03.08.2018 - VII-Verg 30/18, zitiert nach juris, Tz. 51) kann hier demzufolge dahinstehen.
  • VK Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis!

    Die Anträge haben keine den Streitgegenstand umgrenzende Funktion (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2019, VII-Verg 30/18).
  • VK Rheinland, 27.09.2019 - VK 35/19

    Personalqualität als Zuschlagskriterium?

    § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV ist demzufolge auch auf Dienstleistungen der hier vorliegenden Art anwendbar, vgl. VK Bund, Beschl.v. 05.04.2018 - VK1-17/18, bestätigt durch OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.08.2018 - VII-Verg 30/18, zum Einsatz besonders fortgebildeter Pflegeexperten.

    Indem § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV allein auf das bei der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags eingesetzte Personal abstellt, nicht dagegen auf das Personal des Bieters allgemein, sichert die Vorschrift die Zuordnung des dort aufgeführten Zuschlagskriteriums zur angebotenen Leistung, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.08.2018, a.a.O., Rdnr. 51.

    Dieses Vorgehen ist mit Vergaberecht vereinbar, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.12.2016, a.a.O., Rdnr. 35 f.; Beschl.v. 03.08.2018, a.a.O., Rdnr. 60.

    Sie verstoßen schon deshalb nicht gegen das grundsätzliche Verbot der Doppelberücksichtigung von Eignungskriterien, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.08.2018, a.a.O., Rdnr. 52.

  • VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23

    Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein

    Die Grenzen dieses Leistungsbestimmungsrechts sind dann überschritten, wenn für diese Vorgehensweise des Auftraggebers tatsächlich keine nachvollziehbaren und auftragsbezogenen Gründe vorliegen und einzelne Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert werden (s. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, VII-Verg 30/18 m.w.N.).

    Letzteres ist zulässiger Bestandteil der Angebotswertung und findet also auf der sog. 1. oder 4. Wertungsstufe statt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, VII-Verg 30/18 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Die Verweisung ist nicht systemwidrig, sondern nach der Rechtsauffassung des Senats gemäß § 17a Abs. 2 GVG von Amts wegen auszusprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 07.01.2019 - Verg 30/18, BeckRS 2019, 913, Tz. 24).
  • BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur

    Die Rechtmäßigkeit dieser Ausschreibung sei in den durch Konkurrenten durchgeführten Nachprüfungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf bestätigt worden (vgl OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3.8.2018 - VII-Verg 30/18 und vom 19.9.2018 - VII-Verg 17/18 - beide unveröffentlicht).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - Verg 17/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung von

    Solange die Untersagung aber nicht rechtskräftig feststeht und das Vergabeverfahren nicht aufgehoben ist, darf und kann die Antragsgegnerin von der sozialrechtlichen Zweckmäßigkeit ausgehen und ihr Beschaffungsvorhaben fortsetzen (siehe Senat, Beschluss v. 03.08.2018, VII-Verg 30/18, Seite 13).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 15 W 14/21

    Patentrechtliche Besichtigung während laufenden Vergabeverfahrens möglich!

    Den Nachprüfungsinstanzen obliegt insoweit jedenfalls die inzidente Überprüfung nicht vergaberechtlicher Vorschriften (BGH NZBau 2012, 588 Rn. 14 - Abfallentsorgung II; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2019 - Verg 30/18 -; OLG München, Beschluss vom 09.03.2018, Verg 10/17 -; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2018 - Verg 59/17 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2015 - Verg 20/15, BeckRS 2016, 2948; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 69/11, BeckRS 2013, 1936; OLG Düsseldorf NZBau 2013, 120; BeckOK VergabeR/Fett, aaO Rn. 23, 26; Diemon-Wies, in: Müller-Wrede, aaO § 156 Rn. 19; Immenga/Mestmäcker/Stockmann, aaO § 156 Rn. 13; Kus, in: Röwekamp u.a., aaO § 156 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19

    Vermutungen lösen keine Rügeobliegenheit aus!

    Im Vergabenachprüfungsverfahren haben die Anträge anders als im Zivilprozess keine den Streitgegenstand vergleichbar umgrenzende Funktion, weil die Vergabekammer nach § 168 Abs. 1 Satz 2 GWB an die Anträge nicht gebunden ist (siehe Senatsbeschluss vom 07.01.2019 - VII-Verg 30/18, zitiert nach juris, Tz. 50).
  • VK Bund, 19.10.2022 - VK 1-85/22

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klebebändern (Antragsbefugnis,

    oder andere Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert (std. Rspr., vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, VII-Verg 30/18, m.z.N.).
  • SG Hamburg, 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18

    Wann ist eine Änderung "wesentlich" i.S.v. § 20 Abs. 3 Vg?

  • VK Westfalen, 15.08.2023 - VK 3-18/23

    Keine Änderung der Vergabeunterlagen bei unklarer Ausschreibung!

  • VK Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    VgV, VOB/A

  • VK Bund, 19.05.2020 - VK 1-28/20

    Planmäßige Instandhaltung eines Schiffes einschl. dazugehöriger Produktänderungen

  • VK Westfalen, 21.12.2023 - VK 1-37/23

    Nachforderungsschreiben muss eindeutig und vollständig sein!

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - Verg 5/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Kosten eines

  • LSG Thüringen, 17.08.2018 - L 6 KR 708/18
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.01.2019 - Verg 30/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6583
OLG Düsseldorf, 24.01.2019 - Verg 30/18 (https://dejure.org/2019,6583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2019 - Verg 30/18 (https://dejure.org/2019,6583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - Verg 30/18 (https://dejure.org/2019,6583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2013 - X ZB 8/11

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2019 - Verg 30/18
    Dabei genügt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - KVR 10/16 und Beschluss vom 23.01.2013 - X ZB 8/11, jeweils zitiert nach juris).

    Ist der Verfahrensausgang offen und nicht vorherzusehen, sind die Kosten gegeneinander aufzuheben (BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - KVR 10/16 und Beschluss vom 23.01.2013 - X ZB 8/11, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 24.01.2017 - KVR 10/16

    Fusionskontrollverfahren EDEKA/Tengelmann: Kostenentscheidung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2019 - Verg 30/18
    Dabei genügt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - KVR 10/16 und Beschluss vom 23.01.2013 - X ZB 8/11, jeweils zitiert nach juris).

    Ist der Verfahrensausgang offen und nicht vorherzusehen, sind die Kosten gegeneinander aufzuheben (BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - KVR 10/16 und Beschluss vom 23.01.2013 - X ZB 8/11, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2019 - Verg 30/18
    Die von der Vergabekammer nach § 182 Abs. 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zugunsten der Antragsgegnerin getroffene Entscheidung ist von der Antragstellerin nicht angefochten worden und infolgedessen bestandskräftig geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17, zitiert nach juris, Tz. 54, zur Gebührenfestsetzung).
  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2019 - Verg 30/18
    Mit Beschluss vom 25.09.2018 hat das Landessozialgericht Hamburg im Verfahren L 1 KR 34/18 L ER die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsgegnerin gegen den Bescheid des Bundesversicherungsamts vom 20.03.2018 wiederhergestellt.
  • LSG Hamburg, 03.01.2019 - L 1 KR 145/18

    Verträge über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2019 - Verg 30/18
    Am 03.01.2019 hat das Landessozialgericht Hamburg im Verfahren L 1 KR 145/18 B ER das Rechtsmittel eines anderen Leistungserbringers, der unterlegenen Antragstellerin des vom Senat mit Beschluss vom 19.09.2018 abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens VII-Verg 17/18, zurückgewiesen.
  • OLG Schleswig, 28.03.2024 - 54 Verg 2/23

    Zum Ausschluss eines Angebots wegen Veränderung der Vergabeunterlagen und wegen

    Maßgebend ist dabei in der Regel der prognostizierbare Verfahrensausgang, wobei die Sach- und Rechtslage summarisch zu prüfen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2019, Verg 30/18, Rn. 43 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2018, Verg 55/17, Rn. 24 bei juris).

    Dieselben Regeln gelten für die Verteilung der Kosten des Beschwerdeverfahrens nach §§ 175 Abs. 2, 71 S. 1 GWB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2019, Verg 30/18, Rn. 43 bei juris; Krohn in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl., § 182 GWB, Rn. 107; Frister in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 175 GWB, Rn. 29).

  • VK Rheinland, 23.06.2020 - VK 15/20

    Rahmenvertrag begründet keine Abnahmeverpflichtung!

    Die Ermessensentscheidung orientiert sich dabei grundsätzlich an dem voraussichtlichen Verfahrensausgang bei summarischer Prüfung, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2014 - Verg 11/13 - Beschluss vom 13.09.2018 - Verg 35/17 - Beschluss vom 24.01.2019 - Verg 30/18 - Damaske in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht Kommentar, § 182 Rn. 79; Thiele in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 182 Rn. 21.
  • OLG Schleswig, 28.03.2022 - 54 Verg 1/22

    Gemeinnützige Organisationen - Kostenentscheidung nach Erledigung von

    Ist der Verfahrensausgang offen, ist eine Kostenaufhebung angezeigt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2019, Verg 30/18, Rn. 43 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2018, Verg 55/17, Rn. 24 bei juris).
  • VK Rheinland, 02.12.2019 - VK 42/19

    Keine nachträgliche Einführung neuer Eignungskriterien!

    Die Ermessensentscheidung orientiert sich dabei grundsätzlich an dem voraussichtlichen Verfahrensausgang bei summarischer Prüfung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2014 - Verg 11/13 - Beschluss vom 13.09.2018 - Verg 35/17 - Beschluss vom 24.01.2019 - Verg 30/18 - Damaske in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht Kommentar, § 182 Rn. 79; Thiele in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 182 Rn. 21).
  • VK Rheinland, 21.01.2020 - VK 2/20

    Bieter über Ausschreibung informiert: Bekanntmachungsverstoß bleibt folgenlos!

    Die Ermessensentscheidung orientiert sich dabei grundsätzlich an dem voraussichtlichen Verfahrensausgang bei summarischer Prüfung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2014 - Verg 11/13 -; Beschluss vom 13.09.2018 - Verg 35/17 -; Beschluss vom 24.01.2019 - Verg 30/18 -; Damaske in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht Kommentar, § 182 Rn. 79; Thiele in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 182 Rn. 21).
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