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   OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - VII-Verg 34/16   

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https://dejure.org/2017,29513
OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - VII-Verg 34/16 (https://dejure.org/2017,29513)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2017 - VII-Verg 34/16 (https://dejure.org/2017,29513)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - VII-Verg 34/16 (https://dejure.org/2017,29513)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014; Begriff der Dienstleistung und des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr i. S. von Art. 10 lit. h der Richtlinie 2014/24/EU

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014; Begriff der Dienstleistung und des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr i. S. von Art. 10 lit. h der Richtlinie 2014/24/EU

  • rechtsportal.de

    GWB § 107 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1
    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patientenversorgung in Rettungswagen: Dienstleistung des Katastrophenschutzes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Rettungsdienst: Vorlage an den EuGH

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bereichsausnahme bezüglich Patientenversorgung und -transport

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Regeln für Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 103 (Kurzinformation)

    Rettungsdienst | Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Gefahrenabwehr/Gemeinnützigkeit

  • staufer.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rettungsdienst: Wieder ein Vergabeverfahren vor dem EuGH

  • skverlag.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sind Hilfsorganisationen im Rettungsdienst gemeinnützig?

  • jorzig.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vergaberecht im Rettungsdienst: Vorlagebeschluss an den EuGH

  • skverlag.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ist Rettungsdienst Gefahrenabwehr?

Besprechungen u.ä. (2)

  • hsgb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen: EuGH-Vorlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH soll zu Bereichsausnahme bezüglich Patientenversorgung und -transport entscheiden (VPR 2017, 1024)

Sonstiges (2)

  • solingen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rettungsdienst: Privileg für Gemeinnützige?

  • blomstein.com PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen: EuGH-Vorlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 761
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 28.01.2016 - C-50/14

    CASTA u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art. 49 AEUV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16
    Vielmehr müssten die europäischen Voraussetzungen einer gemeinnützigen Organisation erfüllt sein, so wie sie sich aus den Urteilen des EuGH vom 11.12.2014 (C113/13 - Spezzino) und vom 28.01.2016 (C 50/14 - CASTA) oder zumindest aus Art. 77 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU ergeben.

    Dass gemeinnützige Organisationen im Sinne von Art. 10 lit. h) der Richtlinie 2014/24/EU zu den Zielen der Solidarität und der Haushaltseffizienz beitragen müssen - so wie die Antragstellerinnen unter Bezugnahme auf die Urteile des EuGH vom 11.12.2014 (C 113/13, Rn. 60 - Spezzino) und vom 18.01.2016 (C 50/14, Rn. 67 - CASTA) geltend machen - erscheint dem Senat nicht zwingend.

  • EuGH, 22.03.2012 - C-190/10

    Génesis - Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb - Ältere Marke - Modalitäten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16
    Aus den Erfordernissen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts und dem Gleichheitssatz folgt, dass Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (EuGH, Urteil v. 22.03.2012, C-190/10, Rn. 40 m.w.Nachw. - Genesis).

    Dabei ist der Sinn und die Tragweite von Begriffen, die das Recht der Union nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (EuGH, Urteil v. 22.03.2012, C-190/10, Rn. 41 m.w.Nachw. - Genesis).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16
    Dass gemeinnützige Organisationen im Sinne von Art. 10 lit. h) der Richtlinie 2014/24/EU zu den Zielen der Solidarität und der Haushaltseffizienz beitragen müssen - so wie die Antragstellerinnen unter Bezugnahme auf die Urteile des EuGH vom 11.12.2014 (C 113/13, Rn. 60 - Spezzino) und vom 18.01.2016 (C 50/14, Rn. 67 - CASTA) geltend machen - erscheint dem Senat nicht zwingend.
  • EuGH, 09.04.1987 - 363/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16
    Der Rechtsgedanke der Richtlinie muss sich im nationalen Recht inhaltsgleich wiederfinden (EuGH, Urteil v. 09.09.1999, Rs. C-217/97 - Kommission ./. Deutschland; EuGH, Urteil v. 23.05.1985, Rs 29/84; EuGH Urteil v. 09.04.1987 Rs. 363/85).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-16/95

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16
    Da die Richtlinien eine effektive Wirkung entfalten müssen, trifft die Mitgliedstaaten eine Pflicht zur hinreichend bestimmten, klaren und transparenten Umsetzung von Richtlinien (EuGH, Urteil v. 14.12.1995, C-16/95; EuGH, Urteil v. 15.06.1995 Rs C-220/94).
  • EuGH, 15.06.1995 - C-220/94

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16
    Da die Richtlinien eine effektive Wirkung entfalten müssen, trifft die Mitgliedstaaten eine Pflicht zur hinreichend bestimmten, klaren und transparenten Umsetzung von Richtlinien (EuGH, Urteil v. 14.12.1995, C-16/95; EuGH, Urteil v. 15.06.1995 Rs C-220/94).
  • EuGH, 09.09.1999 - C-217/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16
    Der Rechtsgedanke der Richtlinie muss sich im nationalen Recht inhaltsgleich wiederfinden (EuGH, Urteil v. 09.09.1999, Rs. C-217/97 - Kommission ./. Deutschland; EuGH, Urteil v. 23.05.1985, Rs 29/84; EuGH Urteil v. 09.04.1987 Rs. 363/85).
  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16
    Der Rechtsgedanke der Richtlinie muss sich im nationalen Recht inhaltsgleich wiederfinden (EuGH, Urteil v. 09.09.1999, Rs. C-217/97 - Kommission ./. Deutschland; EuGH, Urteil v. 23.05.1985, Rs 29/84; EuGH Urteil v. 09.04.1987 Rs. 363/85).
  • VG Düsseldorf, 15.09.2016 - 7 L 2411/16

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Verwaltungsrechtsweg

    Die Beigeladenen zu 2. und 3. begehren die Aussetzung des hiesigen Verfahrens, da sie der Ansicht sind, damit der Gefahr einer mit der ausstehenden Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az.: VII Verg 34/16) divergierenden Entscheidung zur Zuständigkeit entgegen zu wirken.
  • VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17

    Nachprüfungsverfahren auch für Interims-Direktvergaben!

    Genau diese Differenzierung habe auch das OLG Düsseldorf im Vorlagebeschluss (Verg 34/16) herausgestellt und als mögliche Ausnahme bezeichnet.

    Darüber hinaus zielen die Fragen des OLG Düsseldorf im Vorlagebeschluss (Beschluss vom 12.6.2017, Verg 34/16) an den EuGH darauf ab, die streitgegenständlichen Leistungen des qualifizierten Krankentransportes weiter in tatsächlicher Hinsicht zu differenzieren.

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2021 - Verg 16/21

    Rüge eines Bieters im Vergabeverfahren Vergabeverfahren bezüglich des Betriebs

    Der Gesetzgeber hat mit Schaffung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, Art. 10 lit. h der Richtlinie 2014/24/EU umsetzt, das Ziel verfolgt, gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen bei der Vergabe von Dienstleistungen im Bereich der Notfalldienste davor zu schützen, dass sie sich im Wettbewerb mit anderen, nicht gemeinnützig tätigen Anbietern um einen Auftrag bewerben müssen (Erwägungsgrund 28 der Richtlinie; vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12. Juni 2017, VII-Verg 34/16 - juris, Rn. 26).

    Es besteht aber Einigkeit, dass die Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten, die in einem Rettungsfahrzeug durch geschultes Personal, also durch Notärzte, Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter geleistet wird, unter den CPV-Code 75252000-7 (Rettungsdienste) fällt (EuGH, Urteil vom 21. März 2019, C-465/17, Rn. 40; Senatsbeschluss vom 12. Juni 2017, VII-Verg 34/16; Kling in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2021, § 130 GWB Rn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2018 - Verg 55/17

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines

    Dieses Verfahren setzte die Vergabekammer mit Beschluss vom 06.07.2017 im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des angerufenen Senats vom 12.06.2017 im Beschwerdeverfahren VII-Verg 34/16 aus.

    Im Hinblick auf die noch vom Gerichtshof der Europäischen Union zu beantwortenden Fragen zur Auslegung der Bereichsausnahme nach Art. 10 lit. h) der Richtlinie 2014/24/EU, die der Senat dem Gerichtshof mit Beschluss vom 12.06.2017 im Beschwerdeverfahren VII-Verg 34/16 zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, war der Verfahrensausgang bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses offen und nicht vorherzusehen.

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22

    Gebrauchmachen von Bereichsausnahme: Verwaltungsgerichte sind zuständig!

    Die landesrechtliche Vorschrift räumt dem öffentlichen Auftraggeber eine Auswahlbefugnis ein, nicht aber eine Pflicht zur Durchführung eines förmlichen europaweiten Ausschreibungsverfahrens (dies zugrunde legend auch Senat, Vorlagebeschl. v. 12.06.2017 - VII Verg 34/16; Jaeger , in: NZBau 2020, 223).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Rücknahme des Antrags im

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den angefochtenen Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, vom 19.08.2016, Az. VK D - 14/2016 - L, den Beschluss des Senats vom 12.06.2017, Az. VII-Verg 34/16, das durch Beschluss vom 27.06.2019 berichtigte Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 21.03.2019 sowie die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
  • VK Niedersachsen, 22.01.2019 - VgK-01/19

    Einsätze von Krankenwagen zur Patientenbeförderung sind vergabepflichtig!

    Sogenannte Regel-Rettungsdienstleistungen gehören nicht zum Katastrophenschutz (so auch VK Westfalen, Beschluss vom 15.02.2017, VK 1-51/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2017, VII-Verg 34/16) oder dem ihm gleichstehenden Zivilschutz gem. § 1 ZSG, weil es sich nach der Definition des Katastrophenschutzes in § 1 Abs. 2 NKatSG um Großschadensereignisse oberhalb einer bestimmten Schwelle handelt.
  • VK Westfalen, 18.06.2018 - VK 1-18/18

    Interimsvereinbarung ist europaweit auszuschreiben!

    Das OLG Düsseldorf hat im Vorlagebeschluss vom 12.06.2017, Verg 34/16 an den EuGH diese Frage bereits aufgegriffen.
  • VK Sachsen-Anhalt, 27.06.2018 - 2 VK LSA 20/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rügeobliegenheit bei Erkennbarkeit eines

    Es kann in diesem Zusammenhang offenbleiben, ob die Leistungen des Regelrettungsdienstes der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind (verneinend: VK Münster vom 15.02.2017, Az.: VK 1 - 51/16, bejahend: VK Südbayern vom 16.03.2017, Az.: Z 3 - 3 - 3194 -1 - 54 - 12/16; OLG Düsseldorf vom 12.06.2017, Az.: VII - Verg 34/16).
  • VK Sachsen-Anhalt, 31.05.2018 - 2 VK LSA 15/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag

    Es kann in diesem Zusammenhang offenbleiben, ob die Leistung des Regelrettungsdienstes der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind (verneinend: VK Münster vom 15.02.2017, Az.: VK 1 - 51/16, bejahend: VK Südbayern vom 16.03.2017, Az.: Z 3 - 3 - 3194 -1 - 54 - 12/16; OLG Düsseldorf vom 12.06.2017, Az.: VII - Verg 34/16).
  • VK Rheinland, 11.09.2017 - VK D-20/17

    Wettbewerb auch für gewerbliche Unternehmen: Bereichsausnahme greift nicht!

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2019 - Verg 34/16 (https://dejure.org/2019,91872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - Verg 34/16 (https://dejure.org/2019,91872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände bestimmend sein wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

  • EuGH, 21.03.2019 - C-465/17

    Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16
    Mit Urteil vom 21.03.2019, Az. C-465/17, hat die Dritte Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union, in der durch Beschluss vom 27.06.2019 berichtigten Fassung, für Recht erkannt:.

    Das Rechtsmittel der Antragstellerinnen hätte auf der Grundlage des Urteils des Gerichtshofs der europäischen Union vom 21.03.2019, Az. C-465/17, vielmehr im Ergebnis aller Voraussicht nach auch keinen Erfolg gehabt.

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 6 B 11.98

    Einstellung des Verfahrens wegen Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).
  • OLG Naumburg, 21.03.2013 - 2 Verg 1/13

    Anwaltskosten - Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).
  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16
    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).
  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16
    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der

  • BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - Verg 35/09

    Kostenerstattung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

  • BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16

    Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung

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