Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.03.2012 - VII-Verg 4/12   

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OLG Düsseldorf, 26.03.2012 - VII-Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,11593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.2012 - VII-Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,11593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 2012 - VII-Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,11593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bekanntmachung des Erfordernisses von Nachweisen zur Beurteilung der Eignung eines Bieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Nachweise unklar: Ausschluss unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsanforderungen unklar: Kein Angebotausschluss! (IBR 2014, 1149)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Bund, 13.01.2012 - VK 2-127/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2012 - Verg 4/12
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 13. Januar 2012 (VK 2-127/11) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB verlängert.
  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2012 - Verg 4/12
    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Juli 2011 (B 3 KR 14/10 R) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - Verg 1/07

    Überprüfung eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung bundesweiter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2012 - Verg 4/12
    Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers (siehe auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 2007, VII Verg 1/07; Dittmann in Kulartz u.a., VOL/A, 2. A., § 16 VOL/A, Rdnr. 30f u. 177ff; Völlink in Ziekow/ders., Vergaberecht, § 12 VOL/A, Rdnr. 17 i.V.m. § 12 VOB/A, Rdnr. 31).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2012 - Verg 4/12
    Rechtsfolge und gebotene vergaberechtliche Sanktion einer unterlassenen Aufstellung und Bekanntgabe einer ordnungsgemäßen abschließenden Liste ist, dass Nachweise dann als nicht wirksam vom öffentlichen Auftraggeber gefordert anzusehen sind, und dass Angebote wegen Fehlens geforderter Nachweise von der Wertung nicht ausgenommen werden dürfen (siehe Beschluss vom 03. August 2011, VII Verg 30/11).
  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 2/17

    Vergabe "Strafjustizzentrum M. /Neubau: Baugrube Verbau" - verspäteter Antrag auf

    § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB verlangt, dass hinsichtlich dieser Eignungskriterien bereits aus der Bekanntmachung alle Angaben ersichtlich sein müssen, die für Bieter für eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren oder zur Angebotsabgabe von Bedeutung sind (vgl. Burgi, Vergaberecht, § 16, Rn. 7; Hausmann/von Hoff in Kulartz/Kus/Marks/Portz/Prieß, a.a.O., § 122, Rn. 42; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 - VII-Verg 21/14 -, Rn. 32, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2012 - VII-Verg 108/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2012 - VII-Verg 4/12; OLG München, Beschluss vom 12.11.2010 - Verg-21/10 -, Rn. 20, Juris).
  • OLG Celle, 24.04.2014 - 13 Verg 2/14

    Verschärfung von in der Vergabebekanntmachung festgelegten Eignungsanforderungen

    Der Auftraggeber ist an seine Festlegung in der Bekanntmachung gebunden und darf in den Verdingungsunterlagen keine Nachforderungen stellen, sondern die in der Bekanntmachung verlangten Eignungsnachweise nur konkretisieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2012, Verg 4/12, juris Tz. 2; Beschluss vom 2. Mai 2007 - Verg 1/07, juris Tz. 29; OLG Jena, Beschluss vom 21. September 2009 - 9 Verg 7/09, juris Tz. 39 ff., 44; Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 3. Aufl., § 16 Rn. 187, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZR 21/19

    Ortenau-Klinikum

    Hierdurch wird gewährleistet, dass mit der Bekanntmachung für jeden (potentiellen) Bieter feststeht, welche Anforderungen er erfüllen muss, um den Auftrag ausführen zu können, und welche Eignungsnachweise der Auftraggeber hierzu von ihm verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M., ZfbR 2009, 86, juris Rn. 46; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2012 - VII-Verg 4/12, juris Rn. 36 aE; OLG München, NZBau 2012, 460; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 16b VOB/A 2016 Rn. 16, 30; Völlink in Ziekow/Völlink, VergabeR, 4. Aufl. 2020, VOB/A § 12 Rn. 31 und VgV § 37 Rn. 23; MünchKommWettbR/Stollhoff, 2. Aufl., § 12 VOB/A Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

    Ungeachtet der zu solchen Fällen bisher ergangenen Entscheidungen des Senats (u.a. Beschl. v. 3. August 2011 - VII-Verg 30/11; Beschl. v. 26. März 2012 - VII-Verg 4/12; Beschl. v. 28.11.2012 - VII-Verg 8/12) hat auch der Auftraggeber, der die vorzulegenden Nachweise (eingeschlossen Erklärungen) lediglich in keiner abschließenden Liste nach § 9 Abs. 4 VOL/A-EG zusammengefasst hat, deren Vorlage rechtswirksam gefordert.
  • VK Südbayern, 19.03.2015 - Z3-3-3194-1-61-12/14

    Sämtliche Eignungsnachweise gehören in die Vergabebekanntmachung!

    Diese Bekanntgabe muss eindeutig sein (OLG Düsseldorf B. v. 26.03.2012 - Az.: VII-Verg 4/12).

    Etwaige Unklarheiten gehen nicht zu Lasten der Bieter (OLG Frankfurt, B. v. 15.07.2008 - Az.: 11 Verg 4/08; B. v. 10.06.2008 - Az.: 11 Verg 3/08; OLG Düsseldorf, B. v. 23.05.2012 - Az.: VII-Verg 4/12; B. v. 26.03.2012 - Az.: VII-Verg 4/12; B. v. 15.08.2011 - Az.: VII-Verg 71/11; B. v. 12.03.2008 - Az.: VII - Verg 56/07; OLG München, B. v. 30.04.2014 - Az.: Verg 2/14).

  • VK Südbayern, 22.12.2015 - Z3-3-3194-1-48-09/15

    Rechtsberatung in Planfeststellungsverfahren ist Rechtsanwälten vorbehalten!

    Der Auftraggeber ist an seine Festlegung in der Bekanntmachung gebunden und darf in den Verdingungsunterlagen keine Nachforderungen stellen, sondern die in der Bekanntmachung verlangten Eignungsnachweise nur konkretisieren (OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2012, Az.: Verg 4/12).
  • VK Brandenburg, 26.02.2013 - VK 46/12

    Fachkunde und Zuverlässigkeit: Eignungs-, keine Zuschlagskriterien!

    Insoweit ist eine Prognose des Auftraggebers im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes dahingehend erforderlich, ob der Bieter in finanzieller, wirtschaftlicher, fachlicher (personeller) und technischer (sachlicher) Hinsicht über die erforderlichen Mittel und Kapazitäten verfügt, die zur ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags notwendig sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2012 - Verg 4/12).

    Anderenfalls sollen Nachweise als nicht wirksam gefordert anzusehen sein, mit der Folge, dass Angebote wegen Fehlens der geforderten Nachweise nicht ausgeschlossen werden dürfen (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2012 - Verg 4/12).

  • VK Thüringen, 23.01.2017 - 250-4002-866/2017-N-001-EF

    Kriterien für Referenzen müssen eindeutig und widerspruchsfrei sein!

    Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2012, Az. Verg 4/12, siehe auch 1. VK Sachsen, Beschluss vom 09.02.2009, Az. 1/SVK/071-08.
  • BGH, 28.10.2020 - XIII ZR 21/19

    Eignung eines Bieters hinsichtlich seiner für die ordnungsgemäße

    Hierdurch wird gewährleistet, dass mit der Bekanntmachung für jeden (potentiellen) Bieter feststeht, welche Anforderungen er erfüllen muss, um den Auftrag ausführen zu können, und welche Eignungsnachweise der Auftraggeber hierzu von ihm verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M., ZfbR 2009, 86, juris Rn. 46; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2012 - VII- Verg 4/12, juris Rn. 36 aE; OLG München, NZBau 2012, 460 ; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 16b VOB/A 2016 Rn. 16, 30; Völlink in Ziekow/Völlink, VergabeR, 4. Aufl. 2020, VOB/A § 12 Rn. 31 und VgV § 37 Rn. 23; MünchKommWettbR/Stollhoff, 2. Aufl., § 12 VOB/A Rn. 28).
  • VK Niedersachsen, 08.04.2016 - VgK-04/16

    Zurückweisung eines Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungen "Betriebsführung

    Zweifel an der Auslegung aus dem Empfängerhorizont des Bieters an den konkreten Anforderungen gehen stets zulasten des Auftraggebers und können den Bieter nicht entgegengehalten werden ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.3.2012 - VII-Verg 4/12 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.01.2009 - 1 Verg 10/08 ).
  • VK Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - VK 2-17/12

    Angaben nicht eindeutig gefordert: Kein Ausschluss wegen fehlender Angaben!

  • VK Thüringen, 18.04.2017 - 250-4002-3905/2017-N-006-NDH

    Unklare Ausschreibung geht zu Lasten des Auftraggebers!

  • VK Arnsberg, 16.12.2013 - VK 21/13

    Wesentlicher Teil der Leistung nicht umfasst: Referenz nicht vergleichbar!

  • VK Bund, 21.08.2014 - VK 2-59/14

    Nachprüfungsverfahren: Beschaffung von Ersatzteilen

  • VK Sachsen, 15.11.2012 - 1/SVK/032-12

    Unklare Vergabeunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle!

  • VK Sachsen, 15.11.2012 - 1/SVK/033-12

    Unklare Bietererklärungen gehen zu Lasten des Bieters!

  • VK Thüringen, 30.05.2012 - 250-4003-8401/2012-N-010-EF
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.05.2012 - VII-Verg 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21353
OLG Düsseldorf, 23.05.2012 - VII-Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,21353)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2012 - VII-Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,21353)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - VII-Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,21353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    VOL/A § 16 Abs. 5; VOL/A -EG § 19 Abs. 5
    Anforderungen an die Länge der berufspraktischen Erfahrung von Mitarbeitern im Rahmen der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Versorgung der Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anti-Dekubitus-Hilfen

  • ibr-online

    Eignung muss erst im Zeitpunkt der Auftragsausführung vorliegen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die vergabespezifischen Eignungsvoraussetzungen ist der Zeitraum bis zum Vertragsbeginn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Bund, 13.01.2012 - VK 2-127/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2012 - Verg 4/12
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 13. Januar 2012 (VK 2 - 127/11) aufgehoben.

    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 13. Januar 2012 (VK 2 - 127/11) aufzuheben, für den Fall der bereits erfolgten Zuschlagserteilung festzustellen, dass die zu Stande gekommenen Verträge unwirksam sind und sie in ihren Rechten verletzt ist, die Antragsgegnerin zu verpflichten, das Vergabeverfahren nach der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts durchzuführen.

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2012 - Verg 4/12
    Dort wird nur, wie auch im Anhang 1, der Wortlaut von III.2.3) 3.a. der EU-Bekanntmachung wiedergegeben, womit zugleich gegen § 8 Abs. 3 VOL/A, § 9 Abs. 4 EG VOL/A verstoßen wird (siehe dazu: Senat, Beschluss vom 3. August 2011 - VII Verg 30/11, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - Verg 1/07

    Überprüfung eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung bundesweiter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2012 - Verg 4/12
    Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers (siehe auch: Senat, Beschluss vom 02. Mai 2007 - VII-Verg 1/07; Dittmann, a.a.O., § 16 VOL/A, Rdnr. 30f u. 177ff; Völlink in Ziekow/ders., Vergaberecht, § 12 VOL/A, Rdnr. 17 i.V.m. § 12 VOB/A, Rdnr. 31).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - Verg 14/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens des unterschriebenen Vordrucks

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist die Rechtsprechung des Senats zur so genannten "abschließenden Liste" (siehe: Beschluss vom 03.08.2011, VII-Verg 30/11; Beschluss vom 23.05.2012, VII-Verg 4/12; Beschluss vom 28.11.2012, VII-Verg 8/12, alle bei juris veröffentlicht) vorliegend nicht anwendbar, weil die VOB/A und die VOB/A-EG anders als die VOL/A (§ 8 Abs. 3 VOL/A) und die VOL/A-EG (§ 9 Abs. 4 VOL/A-GG) eine abschließende Liste nicht kennen, so dass auch die hierzu ergangene Rechtsprechung nicht auf den vorliegenden Fall transponiert werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12

    Ausschließung eines Angebots wegen nicht den Vergabeunterlagen entsprechender

    Nach der Senatsrechtsprechung (Senat, Beschluss vom 3.8.2011, VII-Verg 30/11, juris; Beschluss vom 23.5.2012, VII-Verg 4/12, juris; Beschluss vom 28.11.2012, VII-Verg 8/12, nrwe.de) soll die abschließende Liste dem Bieter ermöglichen, auf einen Blick zu erkennen, welche Nachweise er seinem Angebot beizufügen hat.
  • OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16

    Vergabeverfahren für einen Krankenhausversorgungsvertrag: Anforderungen an die

    Etwaige Unklarheiten gehen nicht zu Lasten der Bieter (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juli 2008, 11 Verg 4/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2012 - VII-Verg 4/12; OLG München, Beschluss vom 30. April 2014, Verg 2/14; Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOB/A, 2. Aufl., § 13 EG VOB/A Rn. 78).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - Verg 8/12

    Ausschließung eines Angebots wegen des Nichtvorliegens von Nachweisen

    Rechtsfolge und gebotene vergaberechtliche Sanktion einer unterlassenen Aufstellung und Bekanntgabe einer abschließenden Liste nach § 9 Abs. 4 VOL/A-EG ist, dass Nachweise dann als nicht wirksam vom öffentlichen Auftraggeber gefordert anzusehen sind, dass Bieter aus der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen hervorgehende Nachweise nicht vorzulegen haben, und Angebote wegen Fehlens geforderter Nachweise von der Wertung nicht ausgenommen werden dürfen (siehe: Senat, Beschluss vom 3.8.2011, VII-Verg 30/11, juris, und Beschluss vom 23.5.2012, VII-Verg 4/12, juris).
  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

    Die entsprechenden Angaben in der Bekanntmachung müssen klar und widerspruchsfrei sein (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 02.05.2007 - Verg 1/07 - Beschl.v. 23.05.2012 - Verg 4/12 - ebenso zu Anforderungen in den Vergabeunterlagen BGH, Urt.v. 06.10.2020 - XIII ZR 21/19 -).

    Nach Auslegung verbleibende Unklarheiten und Widersprüche gehen insoweit zu Lasten des Auftraggebers mit der Folge, dass das betreffende Angebot nicht unter Berufung auf die in der Bekanntmachung nicht hinreichend klar formulierte Eignungsanforderung ausgeschlossen werden darf, sondern - sofern es keine anderen zum Ausschluss führenden Mängel aufweist - wertungsfähig ist (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 23.05.2012, a.a.O.; zu Anforderungen in Vergabeunterlagen: OLG Düsseldorf, Beschl.v. 09.12.2009 - Verg 37/09 - Beschl.v. 12.06.2019 - Verg 8/19 -).

  • OLG Brandenburg, 20.11.2012 - Verg W 10/12

    Anforderungen an den Nachweis der Befähigung des Auftragnehmers und seiner

    Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers (vgl. BGH, Urteil v. 10.06.2008, X ZR 78/07; OLG München, Beschluss v. 23.12.2010, Verg 21/10; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.05.2012, Verg 4/12, zitiert jeweils nach juris.de).

    Auf einen anderen Zeitpunkt darf der Auftraggeber nur dann abstellen, wenn er dies entsprechend angegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.05.2012 aaO.).

  • VK Westfalen, 31.01.2017 - VK 1-49/16

    Auch Abfallrecht ist in die Vergabenachprüfung einzubeziehen!

    Denn die Eignung eines Auftragnehmers muss noch nicht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwingend vorliegen, sondern entscheidend ist der Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages, vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.5.2012, Verg 4/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.2.-, Verg 52/12.
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2015 - Verg 14/15

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen

    Aufgrund der Checklistenfunktion einer abschließenden Liste bedarf es in einer solchen auch nur einer Aufzählung der einzureichenden Unterlagen, nicht aber konkreter inhaltlicher Vorgaben, die der Auftraggeber aufgrund der ihm nicht bekannten Verhältnisse auf der Seite des Bieters ohnehin nicht machen kann (siehe: Senat, Beschluss vom 06.02.2013, VII-Verg 32/12; Beschluss vom 23.05.2012, VII-Verg 4/12; Beschluss vom 28.11.2012, VII-Verg 8/12; Beschluss vom 03.08.2011, VII-Verg 30/11, alle juris).
  • VK Bund, 20.12.2012 - VK 1-130/12

    Nicht fristgerecht umgesetzte Richtlinie ist trotzdem zu beachten!

    Denn die Vorlage der hierfür erforderlichen "Zertifikate oder vergleichbaren Nachweise" mit dem Angebot war von der Ag gar nicht wirksam gefordert worden: Die Ag hatte die diesbezüglich vorzulegenden Nachweise im "Ergänzungsblatt zur Angebotsaufforderung" und in den Bewerbungsbedingungen nur unter pauschalem Verweis auf die Leistungsbeschreibung erwähnt, jedoch nicht in Form einer gesondert den Vergabeunterlagen beigefügten, von den Bietern bei der Zusammenstellung ihrer Angebote gewissermaßen nur abzuhakenden abschließenden "Checkliste" i. S. d. § 9 EG Absatz 4 VOL/A dargestellt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3. August 2011, Vll-Verg 30/11, und vom 23. Mai 2012, Vll-Verg 4/12).
  • VK Bund, 23.07.2015 - VK 1-55/15

    Nachprüfungsverfahren: Herstellung und Lieferung von Parlamentsdrucksachen

    Zudem wären Eignungsanforderungen, die ortsansässige Bieter bevorzugen und bereits bei Angebotsabgabe eine Präsenz am Leistungsort verlangen, im Interesse eines möglichst großen chancengleichen Wettbewerbs zwischen mehreren Bietern ohnehin vergaberechtlich äußerst bedenklich (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Oktober 2005, Rs. C-234/03; EuG, Urteil vom 6. Juli 2005, Rs. T-148/04; OLG München, Beschluss vom 12. September 2005, Verg 20/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2012, VII-Verg 4/12).
  • VK Bund, 01.07.2013 - VK 1-45/13

    Nachprüfungsverfahren: Regulatorisches Meldewesen

  • VK Bund, 27.05.2016 - VK 1-32/16

    Lieferung von Ersatzteilen

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Rechtsprechung
   OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29514
OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,29514)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,29514)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,29514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags im Hinblick auf den richtigen Antragsgegner

  • rechtsportal.de

    GWB § 108; GWB § 128 Abs. 4
    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags im Hinblick auf den richtigen Antragsgegner

  • ibr-online

    Bundesfernstraßenbau: Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wer ist der richtige Antragsgegner bei Ausschreibungen von Bauleistungen für Autobahnen und Bundesfernstraßen?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesfernstraßenbau: Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren? (IBR 2013, 1035)

Verfahrensgang

  • VK Südbayern - Z3-3-3194-1-39-12/11
  • OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

    Auszug aus OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
    Die Sachkompetenz ist ihnen von vornherein nur unter dem Vorbehalt zugewiesen, dass nicht der Bund die konkurrierende Sachkompetenz in Anspruch nimmt, die ihm nach Art. 85 Abs. 3 GG in Gestalt einer umfassenden Weisungsbefugnis zusteht (vgl. BVerfG vom 04.05.2010, 2 BvL 8/07 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 129/09

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
    Berechtigt und verpflichtet aus dem Vertrag ist demnach der Bund und nicht das Land (vgl. auch BGH vom 22.10.2010, Az. VII ZR 129/09: Klage eines Bieters gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Mehrvergütung wegen verzögertem Vergabeverfahren).
  • OLG Koblenz, 10.06.2010 - 1 Verg 3/10

    Schutzeinrichtungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis; Verneinung

    Auszug aus OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
    Sie vertreten den Standpunkt, das Land führe im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Ausschreibung in eigener Verantwortung durch (Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen), weswegen sich auch der Nachprüfungsantrag gegen das Land zu richten habe (OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII-Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII-Verg 27/09, Rn. 43, 44 zitiert nach juris; OLG Koblenz vom 10.06.2010, 1 Verg 3/10 und OLG Celle vom 06.06.2011, 13 Verg 2/11).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2011 - Verg 42/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
    b) Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren nach § 128 Abs. 4 Satz 3 und 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG München vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Koblenz vom 8.6.2006 - 1 Verg 4 und 5/06; OLG Celle vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10, OLG Düsseldorf vom 03.01.2011, Verg 42/10 und vom 28.01.2011, Verg 60/01).
  • OLG Celle, 06.06.2011 - 13 Verg 2/11

    Land ist Antragsgegner in einem eine Bundesauftragsangelegenheit i. S. v. Art.

    Auszug aus OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
    Sie vertreten den Standpunkt, das Land führe im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Ausschreibung in eigener Verantwortung durch (Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen), weswegen sich auch der Nachprüfungsantrag gegen das Land zu richten habe (OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII-Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII-Verg 27/09, Rn. 43, 44 zitiert nach juris; OLG Koblenz vom 10.06.2010, 1 Verg 3/10 und OLG Celle vom 06.06.2011, 13 Verg 2/11).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
    Sie vertreten den Standpunkt, das Land führe im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Ausschreibung in eigener Verantwortung durch (Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen), weswegen sich auch der Nachprüfungsantrag gegen das Land zu richten habe (OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII-Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII-Verg 27/09, Rn. 43, 44 zitiert nach juris; OLG Koblenz vom 10.06.2010, 1 Verg 3/10 und OLG Celle vom 06.06.2011, 13 Verg 2/11).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2008 - Verg W 22/07

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Verpflichtungserklärungen der

    Auszug aus OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
    Sie vertreten den Standpunkt, das Land führe im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Ausschreibung in eigener Verantwortung durch (Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen), weswegen sich auch der Nachprüfungsantrag gegen das Land zu richten habe (OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII-Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII-Verg 27/09, Rn. 43, 44 zitiert nach juris; OLG Koblenz vom 10.06.2010, 1 Verg 3/10 und OLG Celle vom 06.06.2011, 13 Verg 2/11).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
    b) Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren nach § 128 Abs. 4 Satz 3 und 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG München vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Koblenz vom 8.6.2006 - 1 Verg 4 und 5/06; OLG Celle vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10, OLG Düsseldorf vom 03.01.2011, Verg 42/10 und vom 28.01.2011, Verg 60/01).
  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

    Auszug aus OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
    b) Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren nach § 128 Abs. 4 Satz 3 und 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG München vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Koblenz vom 8.6.2006 - 1 Verg 4 und 5/06; OLG Celle vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10, OLG Düsseldorf vom 03.01.2011, Verg 42/10 und vom 28.01.2011, Verg 60/01).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2009 - Verg 20/09

    Kostenfreiheit des Auftraggebers im Rahmen eines Straßenbauvorhabens

    Auszug aus OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12
    Sie vertreten den Standpunkt, das Land führe im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Ausschreibung in eigener Verantwortung durch (Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen), weswegen sich auch der Nachprüfungsantrag gegen das Land zu richten habe (OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII-Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII-Verg 27/09, Rn. 43, 44 zitiert nach juris; OLG Koblenz vom 10.06.2010, 1 Verg 3/10 und OLG Celle vom 06.06.2011, 13 Verg 2/11).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 14/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren bei Nichterreichen des

  • OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bildung eines Fachloses für die Vergabe von

    Mit der Entscheidung vom 31.05.2012, Verg 4/12 hat der Senat - freilich in nicht tragenden Erwägungen - zum Ausdruck gebracht, dass er es für vorzugswürdig hält, die Frage der Auftraggebereigenschaft entsprechend den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen zu beantworten.
  • VK Südbayern, 11.03.2015 - Z3-3-3194-1-65-12/14

    Mehrdeutige Angebote sind zwingend auszuschließen!

    Der richtige Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren bestimmt sich grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen (Anschluss an OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12, IBRRS -, 1047).*).

    Der richtige Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren bestimmt sich grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen (Anschluss an OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12, IBRRS -, 1047).*).

    Die Antragsgegnerin zu 2) war in das Verfahren einzubeziehen, weil sich die Frage des richtigen Antragsgegners nach den zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen zu bestimmen ist (OLG München b. v. 31.05.2012 - Az.: Verg 4/12) und die Antragsgegnerin zu 2) mit dem Zuschlag einen eigenständigen Vertrag nach österreichischem Recht mit dem Zuschlagsbieter abschließt.

    Die Frage des richtigen Antragsgegners ist nach der Rechtsprechung des OLG München nach den zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen zu bestimmen (OLG München B. v. 31.05.2012 - Az.: Verg 4/12).

  • VK Südbayern, 09.10.2013 - Z3-3-3194-1-27-08/13

    Vergabeverstoß erkannt: Wie weit ist das Verfahren zurückzuversetzen?

    Die Antragsgegnerin gehe davon aus, dass die Antragsgegnerin zu 1), der richtige Antragsgegner ist und verweist dazu auf den Beschluss des OLG München vom 31.05.2012, Az: Verg 4/12.

    Zwar seien der Antragstellerin die Ausführungen des OLG München zur seines Erachtens bestehenden Antragsgegnerschaft des Bundes in der Entscheidung vom 31.05.2012 (Verg 4/12) wohl bekannt, jedoch könnten daraus keine rechtssicheren Rückschlüsse auf die Passivlegitimation gezogen werden, da im zitierten Beschluss des OLG München diese Frage nicht tragend für die Entscheidung des Senates gewesen sei und daher keine Vorlage zum BGH erfolgte, die ansonsten nötig gewesen wäre, da die vom OLG München geäußerte Ansicht im klaren Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Celle vom 06.06.2011 (13 Verg 2/11).

    Das OLG München führt hierzu in seiner Entscheidung vom 31.05.2012 (Verg 4/12) folgendes aus:.

    Sie hat in ihrem Antrag gerade nicht nur die Vergabestelle (X) genannt, was den Weg zu einer Rubrumsberichtigung eröffnet hätte (OLG München B. v. 31.05.2012 Az.: Verg 4/12), sondern ausdrücklich Bund und Freistaat.

  • OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners;

    Die Vergabekammer oder der Senat berichtigen dann von Amts wegen das Rubrum (OLG München, Beschluss vom 31. Mai 2012 - Verg 4/12, juris Tz. 15; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 108 Rdnr. 20 f.; Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., § 108 Rdnr. 30 f.; noch weitergehender, wenn auch bezogen auf den Sonderfall mehrerer Auftraggeber: OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 2 Verg 15/11, juris Tz. 29).
  • OLG München, 29.01.2021 - Verg 11/20

    Rechtswidriger Ausschluss im Rahmen öffentlicher Ausschreibung von

    Maßgeblich für die Bestimmung des richtigen Antragsgegners im Nachprüfungsverfahren sind die zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen (ausführlich OLG München, Beschluss vom 31.05.2012, Verg 4/12, juris Tz. 13).

    Die Vergabekammer oder der Senat berichtigen sodann von Amts wegen das Rubrum (OLG München, Beschluss vom 31.05.2012, Verg 4/12, juris Tz. 15).

  • VK Niedersachsen, 02.04.2013 - VgK-04/13

    Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren bei Identität der Landesbehörde für die

    Insbesondere das OLG München habe in seiner Entscheidung Verg 4/12 vom 31.05.2012 ausführlich begründet, warum es von der Auffassung des OLG Celle abweiche.

    Dagegen knüpfen das OLG Brandenburg ( Beschluss vom 17.05.2011 Verg W 16/10 ) und das OLG München (Beschluss vom 13.05.2012 Verg 4/12 Rdnr. 13, zit. nach open-jur), auf deren abweichende Meinung das OLG Celle im Beschluss vom November 2012 nicht eingegangen ist, die Eigenschaft als Antragsgegner unmittelbar an die zivil- und vermögensrechtliche Auftragsvergabe und damit unmittelbar an die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber an.

    Wegen der irritierenden Vorschriftenlage und der bundesweit uneinheitlichen Rechtsprechung zwischen den OLG Celle (Beschlüsse vom 06.06.2011, 13 Verg 2/11 und vom 08.11.2012, 13 Verg 7/12 ) und Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2009 - Verg 20/09, zit. nach ibr-online) einerseits und OLG München (Beschluss vom 13.05.2012 Verg 4/12 Rdnr. 13, zit nach open-jur) und OLG Brandenburg ( Beschluss vom 17.05.2011 Verg W 16/10 ) andererseits ist es gerade einem fachkundig anwaltlich beratenen Antragsteller objektiv nicht mehr möglich, zweifelsfrei den richtigen Antragsgegner auszuwählen.

  • VK Südbayern, 13.06.2023 - 3194.Z3-3 01-23

    Nachprüfungsantrag wegen der Vergabe eines Auftrags zur "Beschaffung von bis zu

    Hierbei ist im Regelfall eine Orientierung an den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen geboten (OLG München, Beschluss vom 31.05.2012 - Verg 4/12).

    Auch wenn das Vergaberecht für den öffentlichen Auftraggeber bei Beschaffungsvorgängen besondere Verpflichtungen und Regelungen statuiert, ist sowohl das vorvertragliche Schuldverhältnis als auch der Vertrag selbst, der durch den Zuschlag zustande kommt, dem Zivilrecht zuzuordnen (OLG München, Beschluss vom 31.05.2012 - Verg 4/12).

  • VK Südbayern, 13.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-11

    Wer ist richtiger Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren?

    Hierbei ist im Regelfall eine Orientierung an den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen geboten (OLG München, IBR 2013, 1035 - nur online).

    Auch wenn das Vergaberecht für den öffentlichen Auftraggeber bei Beschaffungsvorgängen besondere Verpflichtungen und Regelungen statuiert, ist sowohl das vorvertragliche Schuldverhältnis als auch der Vertrag selbst, der durch den Zuschlag zustande kommt, dem Zivilrecht zuzuordnen (OLG München, Beschluss vom 31.05.2012 - Verg 4/12).

  • VK Sachsen, 01.08.2019 - 1/SVK/021-19

    Wertung auf Bruttobasis: Auftraggeber muss Steuersätze prüfen!

    Soweit die Antragstellerin hier ihren Antrag , bezogen auf Los 11 zurückgenommen hat, hat die Vergabekammer die Entscheidung, wer die Kosten für das Vergabenachprüfungsverfahren diesbezüglich zu tragen hat, gemäß § 182 Abs. 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen zu treffen, wobei sich die Entscheidung primär an einer summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten des voraussichtlichen Verfahrens orientiert (vgl. BGH zum wortgleichen § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB a. F., Beschluss vom 25. Januar 2012 - X ZB 3/11 -, OLG München, B. v. 31. Mai 2012 - Verg 4/12).

    Wenn der Grund für die Rücknahme des Antrags also darin liegt, dass die weitere Rechtsverfolgung als nicht mehr erfolgsversprechend angesehen wird, da der Antragsteller mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringen kann und eine Zurückweisung des Antrags vermieden werden soll, entspricht es im Allgemeinen der Billigkeit, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer trägt (OLG München, Beschluss vom 31. Mai 2012 - Verg 4/12 , sowie Damaske in Müller-Wrede, GWB, § 182 Rn. 81), auch weil sich der Antragsteller dadurch freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt (Krohn in Burgi/Dreher, GWB, § 182 Rn. 74).

  • OLG Rostock, 09.10.2013 - 17 Verg 6/13

    PWC-Anlage - Vergabeverfahren: Erklärung des Bieters zur befristeten Gültigkeit

    Der Senat neigt dazu, in Fällen, in denen der Vergabegegenstand - wie hier - eine Bundesauftragsangelegenheit betrifft, das Land, nicht den Bund, als den richtigen Antragsgegner anzusehen (OLG Celle v. 06.06.2011, 13 Verg 2/11, juris Tz. 19; OLG Düsseldorf v. 14.09.2009, VII-Verg 20/09, juris Tz. 5; a.A.: OLG München v. 31.05.2012, Verg 4/12, juris Tz. 13).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2013 - 2 VK 8/13

    Widerspruch zwischen Kalkulation und Angebot: Ausschluss zwingend!

  • OLG Schleswig, 26.09.2019 - 54 Verg 4/19

    Nachprüfungsantrag gegen Vergabestelle gerichtet: Rubrumsberichtigung zulässig?

  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

  • VK Bund, 28.05.2014 - VK 2-35/14

    Nachprüfungsverfahren: Medien

  • VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
  • VK Saarland, 15.04.2016 - 3 VK 02/16
  • VK Nordbayern, 29.10.2013 - 21.VK-3194-42/13

    Vergabestelle muss falsch angegebene Steuersätze korrigieren!

  • VK Niedersachsen, 09.10.2015 - VgK-39/15

    Ausschreibung der Durchführung von Luftsicherheitskontrollen auf einem

  • VK Südbayern, 22.12.2014 - Z3-3-3194-1-51-11/14

    Ab wann läuft die 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB?

  • VK Südbayern, 12.11.2012 - Z3-3-3194-1-36-07/12

    Keine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts: Nachprüfungsinstanz schätzt!

  • BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Notwendigkeit der Hinzuziehung

  • VK Südbayern, 12.02.2015 - Z3-3-3194-1-58-12/14

    Wann ist die Forderung nach verdachtsunabhängigen Drogenscreenings zulässig?

  • VK Nordbayern, 24.05.2013 - 21.VK-3194-17/13

    Bewertungsmatrix ist vor Kenntnis der Bewerbungen festzulegen!

  • BayObLG, 06.06.2023 - Verg 8/23

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in Vergabesachen

  • VK Nordbayern, 10.02.2015 - 21.VK-3194-38/14

    Wann wird ein Angebot wegen nicht zweifelsfreier Angaben ausgeschlossen?

  • VK Sachsen, 17.06.2013 - 1/SVK/016-13

    VOL/A 2009: Wie ist mit ungewöhnlichen Wagnissen umzugehen?

  • BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

  • VK Bund, 07.08.2013 - VK 2-68/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen

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Rechtsprechung
   KG, 13.09.2012 - Verg 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32216
KG, 13.09.2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,32216)
KG, Entscheidung vom 13.09.2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,32216)
KG, Entscheidung vom 13. September 2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,32216)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rahmenvertrag: Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen De-facto-Vergabe der Einzelverträge! (IBR 2014, 1163)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 104 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 29.02.2012 - Verg 8/11

    Vergabeverfahren über Leistungen der Abfallbeseitigung in Berlin:

    Auszug aus KG, 13.09.2012 - Verg 4/12
    Das Akteneinsichtsrecht besteht gemäß § 111 GWB u.a. dann nicht, wenn der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist - hierzu folgend Ziffer 2 - und die zur Einsicht in Betracht kommenden Aktenbestandteile für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrags unerheblich sind - hierzu folgend Ziffer 3 (ebenso Senat, Beschluss vom 29.02.2012, - Verg 8/11, Rdnr. 5 zit. nach Juris; OLG München, Beschluss vom 08.11.2010, Verg 20/10, Rdnr. 3 zit. nach Juris; OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2005, WVerg 5/05, Rdnr. 1 zit. nach Juris; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2011, § 111 GWB Rdnr. 4; Kus in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl. 2009, § 111 Rdnr. 19; Summa in Heiermann/Zeiss/Blaufuß, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 111 GWB Rdnr. 8).
  • OLG Dresden, 12.09.2005 - WVerg 5/05

    Bewilligung von Akteneinsicht abgelehnt

    Auszug aus KG, 13.09.2012 - Verg 4/12
    Das Akteneinsichtsrecht besteht gemäß § 111 GWB u.a. dann nicht, wenn der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist - hierzu folgend Ziffer 2 - und die zur Einsicht in Betracht kommenden Aktenbestandteile für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrags unerheblich sind - hierzu folgend Ziffer 3 (ebenso Senat, Beschluss vom 29.02.2012, - Verg 8/11, Rdnr. 5 zit. nach Juris; OLG München, Beschluss vom 08.11.2010, Verg 20/10, Rdnr. 3 zit. nach Juris; OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2005, WVerg 5/05, Rdnr. 1 zit. nach Juris; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2011, § 111 GWB Rdnr. 4; Kus in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl. 2009, § 111 Rdnr. 19; Summa in Heiermann/Zeiss/Blaufuß, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 111 GWB Rdnr. 8).
  • OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10

    Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei

    Auszug aus KG, 13.09.2012 - Verg 4/12
    Das Akteneinsichtsrecht besteht gemäß § 111 GWB u.a. dann nicht, wenn der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist - hierzu folgend Ziffer 2 - und die zur Einsicht in Betracht kommenden Aktenbestandteile für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrags unerheblich sind - hierzu folgend Ziffer 3 (ebenso Senat, Beschluss vom 29.02.2012, - Verg 8/11, Rdnr. 5 zit. nach Juris; OLG München, Beschluss vom 08.11.2010, Verg 20/10, Rdnr. 3 zit. nach Juris; OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2005, WVerg 5/05, Rdnr. 1 zit. nach Juris; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2011, § 111 GWB Rdnr. 4; Kus in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl. 2009, § 111 Rdnr. 19; Summa in Heiermann/Zeiss/Blaufuß, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 111 GWB Rdnr. 8).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

    Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer

    Sollte der Senat präventiven Rechtsschutz gegen die hier bevorstehende De-facto-Vergabe gewähren wollen, wäre wegen Divergenz zu Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 15.03.2013 - 1 Verg 4/12 - juris) und des Kammergerichts (Beschluss vom 13.09.2012 - Verg 4/12 -, IBR 2014, 1163) eine Vorlage an den Bundesgerichtshof geboten.

    (2.1) Mit Blick auf die gesetzliche Regelung in § 101b GWB a.F. ist in der Rechtsprechung allerdings umstritten, ob sich ein interessierter Marktteilnehmer bei einer bevorstehenden Direktvergabe auf das spätere Vorgehen gegen den bereits erfolgten Vertragsschluss gemäß § 101b GWB a.F. (heute: § 135 GWB) verweisen lassen muss oder ob er auch schon im Vorfeld des Vertragsschlusses gegen eine bevorstehende De-facto-Vergabe vorgehen kann (so BGH, NJW-RR 2005, 1439 ff.; OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8/12 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Verg 5/10 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014 VII-Verg 26/14 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014 - Verg 8/14 - juris; Vergabekammer Sachsen, ZfBR 2015, 831, m.w.N .; Vergabekammer Bund, NZBau 2016, 514 ff.; a. A. OLG Schleswig , Beschluss vom 15.03.2013 - 1 Verg 4/12 - juris KG, Beschluss vom 13. September 2012 - IBR 2014, 1163 ).

    Voraussetzung für eine Nachprüfung ist danach nur, dass überhaupt ein konkreter Beschaffungsvorgang vorliegt (BGH, NJW-RR 2005, 1439 ff.; OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8/12 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Verg 5/10 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014 VII-Verg 26/14 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014 - Verg 8/14 - juris; Vergabekammer Sachsen, ZfBR 2015, 831, m.w.N.; Vergabekammer Bund, NZBau 2016, 514 ff., Braun, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2011, § 101b Rn. 24; a. A. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.03.2013 - 1 Verg 4/12 - juris KG, Beschluss vom 13. September 2012 - IBR 2014, 1163); ein künftiges - förmliches oder materielles - Vergabeverfahren unterliegt dagegen nicht der Nachprüfung nach §§ 102 ff. GWB a.F.

    Soweit die Beigeladene Ziffer 3 eine Vorlagepflicht postuliert und insoweit auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 15.03.2013 - 1 Verg 4/12 - juris) und des Kammergerichts (Beschluss vom 13.09.2012 , IBR 2014, 1163) hinweist, greift dies nicht durch.

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 15 Verg 9/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur

    Vorliegend geht es anders als in der Entscheidung des Vergabesenats des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 13.09.2012, Verg 4/12 - nach juris) auch nicht um die Verhinderung künftiger De-facto-Vergabe sondern um die Überprüfung der ebenfalls den Grundsätzen des Vergaberechts unterworfenen Rahmenvereinbarung selbst, die, wie den Gründen des zitierten Beschlusses zu entnehmen ist, im Verfahren vor dem KG Berlin nicht in Streit stand.
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes

    Der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren hat eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion und besteht dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist (KG, Beschluss vom 13. September 2012, Verg 4/12; Reidt in Reidt/Stickler/Glas, Vergaberecht, 4. Auflage 2018, § 165 GWB Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2018 - Verg 55/17

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines

    Die beiden hierfür als Beleg angeführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 15.03.2013 - 1 Verg 4/12) sowie des Kammergerichts (Beschluss vom 13.09.2012 - Verg 4/12) werden nach Auffassung des Senats jedoch missverstanden.

    Das Kammergericht hat lediglich einen Nachprüfungsantrag für unstatthaft gehalten, mit dem eine abstrakte Untersagung zukünftiger, sich noch nicht konkret abzeichnender De-facto-Vergaben begehrt wurde, denen - wie die dortige Antragstellerin mutmaßte - keinerlei wettbewerbliches Verfahren vorgeschaltet sein würde (vgl. KG, Beschluss vom 13.09.2012 - Verg 4/12, zitiert nach juris, Tz. 8).

  • VK Berlin, 15.05.2020 - VK-B1-15/19

    Knapp gehaltene Vorabinformation lässt Rügeobliegenheit nicht entfallen!

    - Verg 3/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - VII - Verg 19 / 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2017 - VII - Verg 7 / 17; OLG Jena, Beschluss vom 13.10.2015 - 2 Verg 6 / 15; KG, Beschluss vom 13.09.2012 - Verg 4/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 Verg 3/11; OLG München, Beschluss vom 08.11.2010 - Verg 20 / 10; OLG Jena, Beschluss vom 11.01.2007 - 9 Verg 9 / 06).
  • OLG Jena, 13.10.2015 - 2 Verg 6/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen

    Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht gemäß § 111 Abs. 1 GWB nur in dem Umfang, in dem der Inhalt entscheidungserheblich ist, hier also nur hinsichtlich der Frage, ob die hiesige Beschwerde zulässig ist (OLG des Landes Sachsen-Anhalt 2 Verg 3/11, OLG Brandenburg Verg W 14/11,KG Berlin Vergabesenat, Verg 4/12, Vergabekammer Mecklenbug-Vorpommern 2 VK 10/14).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 11/22
    Von daher besteht er dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist (Senatsbeschluss vom 12. August 2021, VII-Verg 27/21, unter III.; KG, Beschluss vom 13. September 2012, Verg 4/12; Reidt in Reidt/Stickler/Glas, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 165 Rn. 14) oder wenn der Bieter ins Blaue hinein Fehler oder mögliche Verstöße in der Hoffnung rügt, mithilfe von Akteneinsicht zusätzliche Informationen zur Untermauerung substanzloser Mutmaßungen zu erhalten (Senatsbeschluss vom 25. September 2017, Verg 19/17, BeckRS 2017, 149861 Rn. 9).
  • VK Sachsen, 27.04.2015 - 1/SVK/012-15

    Anpassungsklausel muss hinreichend transparent sein!

    Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung ist in der Rechtsprechung nicht unumstritten, ob ein Bieter sich auf den erfolgten Vertragsschluss verweisen lassen muss oder auch schon im Vorfeld des Vertragsschlusses gegen eine geplante Vergabe vorgehen kann (so OLG München, Beschl. v. 19. Juli 2012 - Verg 8/12; OLG Hamburg, Beschl. v. 14. Dezember 2010 - 1 Verg 5/10; Kriener in Müller-Wrede, GWB, 2. Aufl., § 101b Rn. 5b; a. A. OLG Schleswig, Beschluss vom 15. März - - 1 Verg 4/12; KG, Beschluss vom 13. September 2012 - Verg 4/12; Fett in Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 3. Auflage § 101b GWB, Rn 8).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22

    Vergabeverfahren abgeschlossen: Kein Vergaberechtsschutz mehr!

    Von daher besteht er dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist (Senatsbeschluss vom 12. August 2021, VII-Verg 27/21, BeckRS 2021, 56263 Rn. 47; KG, Beschluss vom 13. September 2012, Verg 4/12; Reidt in Reidt/Stickler/Glas, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 165 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2021 - Verg 27/21

    Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen für Städte und Gemeinden Antrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020, VII-Verg 10/18) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011, 2 Verg 3/11) und besteht dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist (KG, Beschluss vom 13. September 2012, Verg 4/12; Reidt in Reidt/Stickler/Glas, Vergaberecht, 4. Auflage 2018, § 165 GWB Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,61565
OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,61565)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.06.2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,61565)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,61565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - Verg 104/04

    Beschwerde gegen eine Verweisungsentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
    Allerdings mag zweifelhaft sein, ob der vom OLG Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 18.01.2005 - VII Verg 104/04) formulierte Grundsatz, gegen Zwischenentscheidungen der Vergabekammer sei die sofortige Beschwerde allgemein nicht eröffnet, nach wie vor Gültigkeit beanspruchen kann.

    Der Senat hält eine entsprechende Anwendung der §§ 83 Satz 1 VwGO, 17 a Abs. 2 GVG für sachgerecht (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007 - 9 Verg 4/07) .

    Die Unanfechtbarkeit muss erst recht im Rahmen des Vergabenachprüfungsverfahrens gelten, das in besonderen Maße durch die Beschleunigungsmaxime des § 113 GWB bestimmt ist (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O. und Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007, a.a.O.).

  • VK Sachsen, 25.05.2012 - 1/SVK/014-12
    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Verweisungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen vom 25.05.2011 - 1/SVK/014-12 - wird als unzulässig verworfen.

    den Verweisungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen im Vergabenachprüfungsverfahren 1/SVK/014-12 vom 25.05.2012 aufzuheben und das Verfahren an die von ihr, der Antragstellerin, ausgewählte zuständige Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu verweisen.

  • OLG Jena, 16.07.2007 - 9 Verg 4/07

    Zum Merkmal der "schweren Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
    Der Senat hält eine entsprechende Anwendung der §§ 83 Satz 1 VwGO, 17 a Abs. 2 GVG für sachgerecht (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007 - 9 Verg 4/07) .

    Die Unanfechtbarkeit muss erst recht im Rahmen des Vergabenachprüfungsverfahrens gelten, das in besonderen Maße durch die Beschleunigungsmaxime des § 113 GWB bestimmt ist (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O. und Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007, a.a.O.).

  • VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12

    Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V für in der

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
    Zutreffend - und von der Antragstellerin insoweit auch nicht angegriffen - ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen davon ausgegangen, dass eine originäre Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes aus § 106 a Abs. 1 Nr. 2 GWB (so auch Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12) besteht und daneben eine parallele Zuständigkeit der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen gemäß § 106 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GWB vorliegt.
  • OVG Hamburg, 14.08.2000 - 3 So 54/00

    Bestehen eines Vertretungszwangs in einem Beschwerdeverfahren gegen einen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
    Sie hat den Beteiligten damit rechtliches Gehör gewährt - das unterscheidet die vorliegende Fallkonstellation von der, die der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung des OVG Hamburg (Beschluss vom 14.08.2000 - 3 So 54/00) zugrunde liegt - und ihre Entscheidung vom 25.05.2012 ausführlich und mit vertretbaren Erwägungen begründet.
  • VK Rheinland, 23.06.2020 - VK 15/20

    Rahmenvertrag begründet keine Abnahmeverpflichtung!

    Daher liegt es nahe zum Schließen der Gesetzeslücke die Vorschriften der VwGO heranzuziehen, OLG Düsseldorf Beschluss vom 18.01.2005 - Verg 104/04; OLG Dresden Beschluss vom 26.06.2012 - Verg 0004/12; Ohlerich in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 159 Rn. 30.
  • OLG Schleswig, 28.06.2016 - 54 Verg 2/16

    Referenz zu (nur) einem Leistungsbereich vorlegt: Bieter für anderen

    Die Vergabekammer hätte - dementsprechend - unbeschadet der (rechtlich nicht korrekten und nicht bindenden) Angabe in VI.4.1 der EU-Vergabebekanntmachung - den Nachprüfungsantrag der Beschwerdeführerin von Amts wegen entsprechend §§ 83 VwGO, 17a GVG an die örtlich zuständige Vergabekammer Hamburg verweisen müssen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 26.06.2013, Verg 4/12, VergabeR 2013, 517, 16.07.2007; OLG Jena, Beschl. v. Verg 4/07).
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