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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99   

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OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99 (https://dejure.org/2000,7251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2000 - Verg 4/99 (https://dejure.org/2000,7251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - Verg 4/99 (https://dejure.org/2000,7251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Rechtsschutz gegen geschlossenen "Grundstückskaufvertrag"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Qualifizierbarkeit der einstweiligen Aussetzung des Vergabeverfahrens durch die Vergabeprüfstelle als relatives Verfügungsverbot i.S.d. §§ 136, 135 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ohne bieterschützenden Charakter; Wirksamkeit des entgegen der Aussetzung des Vergabeverfahrens ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergabeprüfung nach Vertragsschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 114 Abs. 2, § 123 S. 4
    Nachprüfung eines ohne Vergabeverfahren zustande gekommenen Vertrages

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Nachprüfungsverfahren nach Vertragsschluss, obwohl kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde! (IBR 2000, 201)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein unter Verstoß gegen Vergabevorschriften geschlossener Vertrag nichtig? (IBR 2000, 202)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1212 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 11 (Ls.)
  • NZBau 2000, 391
  • BauR 2000, 1637
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99
    Zum Tatbestand der (eventuellen) Sittenwidrigkeit, für den die Kenntnis oder zumindest eine grob fahrlässige Unkenntnis der P... KG (vgl. zu diesem subjektiven Tatbestand bei § 138 BGB: BGH NJW 1990, 567, 568; 1992, 310; jeweils m.w.N.) festgestellt werden müßte, gehören hier nicht nur die bloßen Vertragsdaten und -bestandteile des Vertrags vom 15.04.1999, sondern zusätzlich der Umstand, der dem Vertrag - wenn überhaupt - das sittlich verwerfliche Gepräge gab: die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften für den Gesamtvertrag und - als Kehrseite - das Sich-Entziehen dieser Verpflichtung durch Schaffung vollendeter Tatsachen zum Nachteil der Allgemeinheit und potentieller Bewerber.

    Ein im Rahmen des § 138 BGB ebenfalls schädliches grob fahrlässiges Sich-Verschließen gegenüber der Erlangung der Kenntnis setzt ein Handeln voraus, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (BGH NJW 1992, 310, m.w.N.).

    Denn bei einem Vertrag, der - wie hier allenfalls wegen kollusiven Zusammenwirkens zum Nachteil der Allgemeinheit und/oder dritter Unternehmen sittenwidrig sein kann, ist § 138 BGB nur dann anwendbar, wenn alle Vertragsbeteiligten sittenwidrig handeln (vgl. BGH NJW 1990, 567, 568; 1992, 310; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 138, Rdnr. 40, m.w.N.).

  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99
    Zum Tatbestand der (eventuellen) Sittenwidrigkeit, für den die Kenntnis oder zumindest eine grob fahrlässige Unkenntnis der P... KG (vgl. zu diesem subjektiven Tatbestand bei § 138 BGB: BGH NJW 1990, 567, 568; 1992, 310; jeweils m.w.N.) festgestellt werden müßte, gehören hier nicht nur die bloßen Vertragsdaten und -bestandteile des Vertrags vom 15.04.1999, sondern zusätzlich der Umstand, der dem Vertrag - wenn überhaupt - das sittlich verwerfliche Gepräge gab: die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften für den Gesamtvertrag und - als Kehrseite - das Sich-Entziehen dieser Verpflichtung durch Schaffung vollendeter Tatsachen zum Nachteil der Allgemeinheit und potentieller Bewerber.

    Denn bei einem Vertrag, der - wie hier allenfalls wegen kollusiven Zusammenwirkens zum Nachteil der Allgemeinheit und/oder dritter Unternehmen sittenwidrig sein kann, ist § 138 BGB nur dann anwendbar, wenn alle Vertragsbeteiligten sittenwidrig handeln (vgl. BGH NJW 1990, 567, 568; 1992, 310; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 138, Rdnr. 40, m.w.N.).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99
    Demgegenüber habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 28.10.1999 (Rechtssache C-81/98) entschieden, daß im nationalen Vergaberecht die Möglichkeit bestehen müsse, die Aufhebung der Vergabeentscheidung und damit die Aufhebung des Vertrages (hier: vom 15.04.1999) zu erwirken.

    Der Senat ist zu dieser Vorlage gemäß Art. 234 EGV nicht verpflichtet; denn die Antwort des EuGH auf die Fragen, um die es der Antragstellerin geht, ist seit dessen Urteil vom 28.10.1999 - Rechtssache C-81/98 - ("Alcatel Austria"; veröffentlicht u.a. in WRP 2000, 84) bekannt.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99
    Da es an einem solchen Antrag im Beschwerdeverfahren fehlt, stellt sich hier nicht die im Senatsbeschluß vom 13.04.1999 VERG 1/99 - (BauR 1999, 751 = BB 1999, 1078 = NJW 2000, 145 = WuW/E VERG 223) behandelte (und verneinte) Frage, ob ein solcher Feststellungsantrag im Vergabenachprüfungsverfahren zulässig ist, wenn der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer erst nach wirksamer Erteilung des beanstandeten Zuschlags eingeht.

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 128 Abs. 3 und Abs. 4 GWB analog (vgl. Senatsbeschluß vom 13.04.1999, a.a.O.).

  • EuGH, 19.04.1994 - C-331/92

    Gestión Hotelera Internacional / Comunidad Autónoma de Canarias u.a.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99
    Das OLG B... hat dort (a.a.O., S. 1145) im Anschluß an die Rechtsprechung des EuGH (NVwZ 1994, 990) und die 16. Begründungserwägung zur EG- Dienstleistungsrichtlinie ausgeführt, ein gemischter Vertrag sei (ergänze: nur) dann nicht als öffentlicher Bauauftrag im Sinne der EG- Baukoordinierungsrichtlinie (und damit des § 99 Abs. 3 GWB) anzusehen, wenn die durchzuführenden Bauarbeiten gegenüber dem Hauptgegenstand des gemischten Vertrags von untergeordneter Bedeutung seien.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99
    Der EuGH hat nämlich entschieden, daß die EG-Vergaberichtlinien bezwecken, den Bieter vor der Willkür des öffentlichen Auftraggebers zu schützen, und daß der Bieter die Verletzung dieser vergaberechtlichen Vorschriften gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend machen kann (EuGH ZIP 1995, 1895, 1897).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99
    Eine gewisse Klärung der vergaberechtlichen Beurteilung gemischter Verträge, die auch in der (interessierten) Öffentlichkeit bekannt wurde, setzte erst mit dem Beschluß des OLG B... vom 03.08.1999 - "Flughafen B...-S..." - (veröffentlicht u.a. in NVwZ 1999, 1142 ff.) ein.
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - U (Kart) 24/98

    Verstoß gegen Vergabevorschriften: Schadensersatzansprüche des Bieters aus § 26

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99
    Mit dieser Ansicht setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum Urteil des hiesigen Kartellsenats vom 29.07.1998 - U (Kart) 24/98 - (veröffentlicht u.a. in WuW/E VERG 197 ff.), auf das die Antragstellerin sich in ihrer Beschwerdebegründung beruft.
  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auch darüber hinaus kann eine Nichtigkeit bei groben Vergaberechtverstößen - insbesondere gegen Transparenzvorschriften - in Betracht kommen, was allerdings voraussetzt, dass gezielt bestimmte Unternehmen benachteiligt werden, der Auftraggeber und Auftragnehmer kollusiv zusammenwirken (Steck a.a.O.; Reidt in: Reidt/Stickler/Glahs § 168 Rn. 37; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, juris Rn. 41) oder sich die Vergabestelle jedenfalls der Vergaberechtswidrigkeit bewusst ist oder sich zumindest einer entsprechenden Kenntnis verschließt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2008 - Verg 23/08, juris Rn. 58; Beschluss vom 12. Januar 2000 - Verg 4/99, juris Rn. 54 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Sie hätte nämlich keine unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedsstaaten, sondern könnte lediglich Anlass für ein Vertragsverletzungsverfahren oder mitgliedsstaatlicher Schadensersatzansprüche wegen einer unzureichenden Richtlinienumsetzung geben (EuGH, NJW 2000, 569, 571; Senat, NZBau 2000, 391, 395; Dietlein/Spießhofer, a.a.O. Seite 513).
  • VK Münster, 26.09.2007 - VK 17/07

    Unterliegt Grundstückskaufvertrag mit Gemeinde dem Vergaberecht?

    Die Antragstellerin nimmt Bezug auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12.01.2000, Verg 4/99, wonach die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts aus den Umständen zu ermitteln ist.

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, 12.01.2000, Verg 4/99; 03.12.2003, Verg 37/03; 25.01.2005, Verg 93/04 ist von der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes auszugehen, wenn die Vertragsparteien kollusiv zusammenwirken, um das Vergaberechtsregime zu umgehen.

  • VG München, 25.10.2017 - M 18 K 16.4796

    Erstattungsanspruch für Tierkörperbeseitigung des beseitigungspflichtigen

    Dies ergibt sich daraus, dass selbst bei Vorliegen einer Vergaberechtswidrigkeit im Sinne des GWB den Gerichten im Nachprüfverfahren eine Kompetenz zur Vertragsaufhebung nicht zugestanden wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2000 - Verg 4/99 -, juris Rn. 40).

    Der Vertrag ist mangels anderer Anhaltspunkte grundsätzlich als wirksam geschlossen anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2000 - Verg 4/99 -, juris Rn. 41) und kann daher nicht von der Beklagten, die nicht einmal Vertragspartei geworden ist, bezüglich anderer Rechtswirkungen in Anspruch genommen werden (anders bei Nachprüfverfahren durch Beteiligte über vorvertragliche, zivilrechtliche Grundlagen, vgl. OLG Dresden, Urteil vom 13. August 2013 - 16 W 439/13 -, juris Orientierungssatz 1).

  • VK Münster, 06.05.2008 - VK 4/08

    Verkauf eines kommunalen Grundstücks mit Bauverpflichtungen

    Die Antragstellerin verweist zudem auf Entscheidungen des OLG Düsseldorf aus dem Jahre 2000 (Verg 4/99) und auf die Ahlhorn-Entscheidung vom 13.06.2007, die der Antragsgegnerin vor Abschluss des Vertrages im August 2007 jedenfalls bekannt gewesen seien.
  • VK Nordbayern, 09.08.2000 - 320.VK-3194-07/00

    Begriff "Öffentlicher Auftrag" im Sinne des Gestzes über

    Der EuGH (Erwägungsgründe, aaO, 44 ff) führt aber auch aus, dass die genannten Richtlinienbestimmungen nicht dahin ausgelegt werden können, dass die Nachprüfungsinstanzen der Mitgliedstaaten diejenigen nationalen Vergabevorschriften, die nicht in einer mit der EG- Rechtsmittelrichtlinie zu vereinbarenden Weise ausgelegt werden können (wie hier § 114 Abs. Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB), unangewendet lassen können und zur Nachprüfung der Zuschlagsentscheidung einschließlich deren Aufhebung unter den in den Richtlinienbestimmungen genannten Voraussetzungen befugt sind (vgl. OLG Düsseldorf Verg 4/99).
  • VK Arnsberg, 18.07.2000 - VK 2-07/00

    Abfallbeseitigungsauftrag für einen Teil des Kreisgebiets

    Die grundsätzlichen Erwägungen des OLG darüber, dass es zur eingeschränkten Entschließungsfreiheit des jeweiligen Vertragspartners gehört, ob er von einem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder nicht oder versucht mögliche Interessenkonflikte auf andere Weise wie z.B. durch Vertragsanpassung zu lösen, sind ohne weiteres auf das Kündigungsrecht übertragbar (Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 12.01.2000, Az.: Verg 4/99).
  • LG Cottbus, 21.12.2010 - 11 O 82/10

    Vergaberecht: Anspruch des übergangenen Bieters auf Unterlassung der

    Nach Zuschlagserteilung besteht gegen den Auftraggeber kein Primärrechtschutz mehr, nur noch Schadenersatz als Sekundärschutz (vgl. BGHZ 142, 202; KG KGR 2000, 359; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 391).
  • VK Arnsberg, 18.07.2000 - VK 2-7/00

    Abfallbeseitigungsauftrag für einen Teil des Kreisgebiets

    Die grundsätzlichen Erwägungen des OLG darüber, dass es zur eingeschränkten Entschließungsfreiheit des jeweiligen Vertragspartners gehört, ob er von einem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder nicht oder versucht mögliche Interessenkonflikte auf andere Weise wie z.B. durch Vertragsanpassung zu lösen, sind ohne weiteres auf das Kündigungsrecht übertragbar (Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 12.01.2000, Az.: Verg 4/99).
  • VK Düsseldorf, 30.05.2000 - VK-7/00

    Errichtung einer nuklearmedizinischen Klinik

    ( Erwägungsgründe 49, 50 des genannten Urteils, ebenso OLG Düsseldorf, Verg 4/99).
  • VK Nordbayern, 10.11.2000 - 320.VK-3194-28/00

    Ausschreibung von Trockenbauarbeiten

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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2857
BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,2857)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1999 - Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,2857)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1999 - Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,2857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe eines Auftrags zur Errichtung eines Trinkwasserstollens mit Nebengebäuden; Geltung von gerichtlichen Wertvorschriften für die Tätigkeit von Rechtsanwälten in verwaltungsinternen Verfahren; ...

  • rechtsportal.de

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Was kostet ein Nachprüfungsverfahren? (IBR 2000, 2)

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99
    Die Beschwerdefrist des § 117 Abs. 1 GWB (zur Geltung der §§ 11 - 6 ff. GWB für Kostengrundentscheidungen der Vergabekammer vgl. BayObLG Beschluß vom 29.9.1999, Az. Verg 5/99) war abgelaufen.
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99
    Die Vergabestelle hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (vgl. BayObLGZ 1999, 127/144).
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Der Gesetzgeber hat sich bei der Neuregelung des 4. Teils des GWB bewusst dafür entschieden, die erste Stufe des Vergabeüberprüfungsverfahrens als Verwaltungsverfahren auszugestalten (BayObLG, Beschluss vom 29.09.1999, Verg 4/99; OLG Düsseldorf, a.a.O.; Saarländisches OLG, Beschluss vom 22.10.1999, 5 Verfg 4/99).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - Verg 35/17

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen: Wer muss die Kosten tragen?

    Richtet sich die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat - wie hier - nur gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer, mithin nicht gegen eine Hauptsacheentscheidung, sondern nur gegen eine selbstständig anfechtbare Nebenentscheidung, findet § 50 Abs. 2 GKG keine Anwendung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2017 - Verg 5/16, zitiert nach juris, Tz. 25; BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - Verg 24/04, zitiert nach juris, Tz. 2; Beschluss vom 29.09.1999 - Verg 4/99, zitiert nach juris, Tz. 17).
  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im

    Über sie ist durch das Bayerische oberste Landesgericht zu entscheiden (vgl. BayObLG Verg 4/99, Beschluss vom 29.9.1999, insoweit in IBR 2000, 2 nicht wiedergegeben).
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