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   OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - VII-Verg 40 - 04   

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https://dejure.org/2005,14051
OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - VII-Verg 40 - 04 (https://dejure.org/2005,14051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2005 - VII-Verg 40 - 04 (https://dejure.org/2005,14051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2005 - VII-Verg 40 - 04 (https://dejure.org/2005,14051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Abdrängende Zuständigkeit" der Vergabenachprüfungsinstanzen; Bestehen echter "Zuschlagschance" ausreichend für Feststellungsinteresse; Erfordernis der Ermittlung des zu deckenden Beschaffungsbedarfs im Vorfeld; Auswirkung der Auflösung einer Gesellschaft im ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Feststellungsantrag: Feststellungsinteresse liegt auch vor bei der Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches, der auf den Vertrauensschaden gerichtet ist

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabekammer darf Rechtsverletzung feststellen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 40/04
    Daher gilt: Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich - wie hier - herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18.2.2003, VergabE B-2-1/03, Rn. 19 a. E.; ferner: OLG Dresden, VergabeR 2004, 92 ff, das das erledigende Ereignis im Sinne des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB in einer im Verlaufe des Nachprüfungsverfahren erklärten endgültigen Abstandnahme des Auftraggebers vom ausgeschriebenen Vorhaben sieht, an der es im vorliegenden Streitfall fehlt).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - Verg 45/03

    Wiederholung der Angebotswertung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 40/04
    Durch Beschluss vom 1.10.2003 (Az.: Verg 45/03) ordnete der Senat an, dass die Antragsgegnerin die Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu werten habe.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 40/04
    Zu den vor den Überprüfungsinstanzen geltend zu machenden Handlungen gehört nach der neueren Rechtsprechung auch die Aufhebung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens (vgl. EuGH, Urteil vom 18.6.2002, NZBau 2002, 458; BGH, Beschluss vom 18.2.2003, NZBau 2003, 293 = VergabE B-2-1/03).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 72/04

    Aufhebung einer VOL/A-Ausschreibung rechtmäßig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 40/04
    Aufhebungsgründe im Sinne dieser Vorschrift scheiden generell aus, wenn sie dem Auftraggeber als Verschulden oder Obliegenheitsverletzung zurechenbar sind (vgl. Senat, Beschluss vom 16.2.2005, VII - Verg 72/04; Daub/Eberstein VOL/A, 5. Aufl., § 26 Rn. 20, 27 a. E. m. w. N.).
  • VK Bund, 15.06.2004 - VK 2-40/03

    AG kann grds. nicht zum Vertragsschluss "gezwungen" werden!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 40/04
    Dessen ungeachtet war die Vergabekammer nicht gehindert, im zweiten Nachprüfungsverfahren (mit gleichem Aktenzeichen VK 2 - 40/03) die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung zu beschließen.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 40/04
    Zu den vor den Überprüfungsinstanzen geltend zu machenden Handlungen gehört nach der neueren Rechtsprechung auch die Aufhebung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens (vgl. EuGH, Urteil vom 18.6.2002, NZBau 2002, 458; BGH, Beschluss vom 18.2.2003, NZBau 2003, 293 = VergabE B-2-1/03).
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist in Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung macht, die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Antragstellers auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich - wie vorliegend - nach der insoweit nicht angegriffenen Entscheidung der Vergabekammer herausstellt, dass trotz eines Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann, obwohl der Fall eines nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB zulässigen Fortsetzungsfeststellungsantrages nicht vorliegt, weil die trotz Rechtswidrigkeit wirksame Aufhebung bereits erfolgt war, bevor der Nachprüfungsantrag gestellt wurde (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02, juris Tz. 19 a. E.; Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13, juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2005 - Verg 40/04, juris Tz. 15; Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 76/04, juris Tz. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 15 Verg 9/13, sub B.1., zitiert nach VPR-online; kritisch: Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Auflage, § 17 EG VOB/A Rdnr. 40 ff.).
  • VK Südbayern, 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17

    Aufhebung der Ausschreibung

    Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2005 - Az.: VII - Verg 76/04; B. v. 08.03.2005 - Az.: VII - Verg 40/04).
  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

    Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2005 - Az.: VII - Verg 76/04; B. v. 08.03.2005 - Az.: VII - Verg 40/04) oder eine solche -wie hier beim Los 1 - von der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung nicht mehr verfolgt wird.

    Hat ein Unternehmen - wie vorliegend - mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2005 - Az.: VII - Verg 76/04; B. v. 08.03.2005 - Az.: VII - Verg 40/04).

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