Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - VII-Verg 44/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Abgrenzung Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Ausschreibungsverfahren unterliegt nicht dem Vergaberechtsregime, soweit eine Dienstleistungskonzession gegeben ist
Zeitschriftenfundstellen
- NZBau 2005, 652
Wird zitiert von ... (10)
- VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10
Vergabe - Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?
Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10; OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen; erfasst ist jede Art von Vergütung, die einen Geldwert hat, OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04.
u.a. OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; EuGH, 11.6.2009, Rs. C-300/07.
- VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10
Vergabe - Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!
Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04.Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen; Erfasst ist jede Art von Vergütung, die einen Geldwert hat, OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04.
- VK Arnsberg, 15.11.2005 - VK 20/05
Vergabe - Durchführung von Jugendhilfeaufgaben als öffentlicher Auftrag
Diese Sachlage stände im Widerspruch zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.09.2004, Az.: VII-Verg 44/04, auf den sich die Antragsgegnerin stützt.Die Beigeladene hält den Antrag für unzulässig, da sich der Vertrag nicht auf ausweislich der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.9.2004, Az:: VII-Verg 44/04) nicht auf einen öffentlichen Auftrag beziehe.
Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich ausweislich der Ausschussunterlagen bei der beabsichtigten Beauftragung nicht um eine Dienstleistungskonzession wie sie der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.09.2004, Az.: VII-Verg 44/04 zugrunde gelegen hat, da die für die Dienstleistungskonzession typische wirtschaftliche Risikoverteilung,- nämlich auf Seiten des Konzessionsnehmers-, hier nicht gegeben sein soll.
- VK Bund, 24.07.2007 - VK 2-69/07 Dienstleistungskonzessionen sind vom Anwendungsbereich des europäischen (vgl. Art. 17 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18 EG) und deutschen Vergaberechts (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. September 2004 VII-Verg 44/04;… Bungenberg in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff (Hrsg.), Kartellrecht, Bd. 2, 2006, § 99 GWB Rz. 52 ff.) ausgenommen.
erhält (vgl. Art. 1 Nr. 4 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18 EG; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. September 2004 VII-Verg 35/04;… Bungenberg in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff (Hrsg.), Kartellrecht, Bd. 2, 2006, § 99 GWB Rz. 55), so dass er das ganze oder überwiegende wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko trägt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. September 2004 VII-Verg 35/04; Beschl. v. 22. September 2004 VII-Verg 44/04;… Bungenberg a.a.O.).
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08
Vergabe - Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht
Die Gesetzesbegründung, wonach öffentlich-rechtliche Verträge nicht als öffentliche Aufträge im Sinne des Vierten Teils des GWB gelten, hat sich als unzutreffend erwiesen; sie steht der gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung nicht entgegen, zumal das Gesetz ausweislich seiner Begründung der vollständigen Umsetzung der EG-Richtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragswesens dienen und die Rechte der Beteiligten im Einklang mit dem europäischen Recht festlegen soll (OLG Frankfurt, B. v. 07.09.2004 - Az.: 11 Verg 11/04 und 12/04; ebenso OLG Naumburg, B. v. 03.11.2005 - Az.: 1 Verg 9/05; B. v. 22.09.2005 - Az.: Verg 44/04; OLG Düsseldorf, B. v. 12.12.2007 -. - VG Münster, 09.03.2007 - 1 L 64/07
Vergabe - Erteilung einer Dienstleistungskonzession
OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 10. Mai 2006 - VII-Verg 12/06 -, juris, und vom 22. September 2004 - VII-Verg 44/04 -, NZBau 2005, 652; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 6 W 35/05 (Verg) -, NZBau 2005, 655; BayObLG, Beschluss vom 9. Juli 2003 - Verg.1 7/03 -, juris, Brandenb. - VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08
Vergabe - Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht
Die Gesetzesbegründung, wonach öffentlich-rechtliche Verträge nicht als öffentliche Aufträge im Sinne des Vierten Teils des GWB gelten, hat sich als unzutreffend erwiesen; sie steht der gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung nicht entgegen, zumal das Gesetz ausweislich seiner Begründung der vollständigen Umsetzung der EG-Richtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragswesens dienen und die Rechte der Beteiligten im Einklang mit dem europäischen Recht festlegen soll (OLG Frankfurt, B. v. 07.09.2004 - Az.: 11 Verg 11/04 und 12/04; ebenso OLG Naumburg, B. v. 03.11.2005 - Az.: 1 Verg 9/05; B. v. 22.09.2005 - Az.: Verg 44/04; OLG Düsseldorf, B. v. 12.12.2007 -. - VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08
Vergabe - Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer
Die Gesetzesbegründung, wonach öffentlich-rechtliche Verträge nicht als öffentliche Aufträge im Sinne des Vierten Teils des GWB gelten, hat sich als unzutreffend erwiesen; sie steht der gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung nicht entgegen, zumal das Gesetz ausweislich seiner Begründung der vollständigen Umsetzung der EG-Richtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragswesens dienen und die Rechte der Beteiligten im Einklang mit dem europäischen Recht festlegen soll (OLG Frankfurt (z. Interkommunalen Zusammenarbeit), B. v. 07.09.2004 - Az.: 11 Verg 11/04 und 12/04; ebenso OLG Naumburg, B. v. 03.11.2005, 1 Verg 9/05; B. v. 22.09.2005 - Az.: Verg 44/04) So führte letztmalig das OLG Düsseldorf (B. v. 12.12.2007 -Verg 30/07) unter Verweis auf die zitierte Rechtsprechung des EuGH aus, dass bspw. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2005 - 12 B 1931/04 Der Senat folgt in Anlehnung an seine Entscheidungen zu Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG - vgl. Beschlüsse vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 - und - 12 B 1390/04 - der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Antragsgegner mit der Ausschreibung des - als Dienstleistungskonzession, die dem Vergaberechtsregime nicht unterfällt, zu charakterisierenden - Rahmenvertrags für Leistungen nach § 31 SGB VIII vgl. zur rechtlichen Einordnung: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2004 - VII - Verg 44/04 - wegen der vorgesehenen Ausschließlichkeitszusage den Anspruch der Antragsteller auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung über den Abschluss einer Vereinbarung nach § 77 SGB VIII verletzt.
- OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
