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   OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - VII-Verg 47/02   

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https://dejure.org/2003,629
OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - VII-Verg 47/02 (https://dejure.org/2003,629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2003 - VII-Verg 47/02 (https://dejure.org/2003,629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2003 - VII-Verg 47/02 (https://dejure.org/2003,629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen im Verfahren vor einer Vergabekammer gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 GWB; Verteilung der Kosten nach der Rücknahme des Nachprüfungsantrags in einem Vergabeverfahren; Voranahme einer Billigkeitsprüfung bei ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 114 Abs. 3 S. 1 § 115 Abs. 1; VwVfG § 22
    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Münster, 22.08.2002 - VK 7/02

    Zulässigkeit von Anträgen von Beigeladenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
    Der angefochtene Beschluss der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster vom 22. August 2002 (VK 07/02) ist infolge der Rücknahme des Nachprüfungsantrages wirkungslos geworden.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
    Die Vorschrift findet nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 9.8.2001 - Verg 1/01 und 19.2.2002 - Verg 33/01, Vergaberecht 2003, S. 111) nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags Anwendung, sondern auch dann, wenn - wie hier - die antragstellende Partei ihren Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 m. w. N.) hängt die Erstattung der Kosten des Beigeladenen von einer Billigkeitsprüfung ab (§ 162 Abs. 3 VwGO analog).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
    Die Vorschrift findet nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 9.8.2001 - Verg 1/01 und 19.2.2002 - Verg 33/01, Vergaberecht 2003, S. 111) nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags Anwendung, sondern auch dann, wenn - wie hier - die antragstellende Partei ihren Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung

    Es erscheint zweifelhaft, ob die einen Nachprüfungsantrag zurückweisende Entscheidung der Vergabekammer durch eine nachträglich erklärte Rücknahme des Nachprüfungsantrags insgesamt und rückwirkend wirkungslos wird (so allerdings OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 47/02- NZBau 2004, 64; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2008 - 1 Verg 4 und 5/06 - NZBau 2007, 128; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2007 - 1 Verg 5/07 - IBR 2007, 648; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 08.01.2008 - Verg W 10/07 - zitiert nach juris; Summa in jurisPK-VergR, 2. Auflage 2008, Stand 18.06.2008, § 128 GWB Rn. 98; a.A. OLG Dresden a.a.O.; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 28.04.2008, § 128 Rn. 2863/2).

    Wie bereits unter Ziff. 1. ausgeführt handelt es sich bei dem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer um ein Verwaltungsverfahren, weshalb es gerechtfertigt ist, bei Zweifeln und Regelungslücken auf die allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und dessen Grundsätze über die Behandlung von Verwaltungsakten zurückzugreifen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 47/02- a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - X ZB 14/03 - a.a.O.).

  • VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09

    Belieferung mit Fernwärme für Raumheizung und Trinkwasserbereitung über einen

    Diese hat Sachanträge gestellt und - nicht nur zur Verteidigung gegen die direkten Angriffe der ASt - in mehreren ausführlichen Schriftsätzen sowie im Rahmen ihrer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung durch das Nachprüfungsverfahren wesentlich fördernde Stellungnahmen klar Position gegen die ASt bezogen (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII-Verg 31/05; vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04; vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03 und vom 29. April 2003, Verg 47/02).
  • VK Münster, 26.10.2007 - VK 25/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz

    Demgegenüber vertrete das OLG Düsseldorf, 29.04.2003, Verg 47/02, die Auffassung, dass mit der Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren der Vergabekammerbeschluss insgesamt wirkungslos werde.

    Die Kammer folgt im Ergebnis der Auffassung des OLG Düsseldorf, 29.04.2003, Verg 47/02; 09.12.2002, Verg 35/02, wenn auch mit anderer Begründung, weil für.

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