Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - VII-Verg 5/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle über § 114 GWB

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle beim Vergabeverfahren (IBR 2006, 1023)

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe - Reichweite der Amtsermittlung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.06.2005, Az.: Verg 5/05 (Entscheidungskompetenz der Vergabekammer)" von RA Dr. Olaf Reidt, original erschienen in: VergabeR 2005, 674 - 676.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2005, 1825 (Ls.)
  • IBR 2006, 1023
  • VergabeR 2005, 670



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Wird zitiert von ... (40)  

  • OLG Rostock, 05.07.2006 - 17 Verg 7/06  

    Vergabe - Vergabekammer ist keine Rechtsaufsichtsbehörde!

    Dieses ergibt sich zum einen aus der dem Nachprüfungsverfahren innewohnenden Dispositionsmaxime, zum anderen wäre der Normzweck des § 107 Abs. 3 GWB andernfalls in vollem Umfang vereitelt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2005, AZ: Verg 5/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2003, AZ: Verg 49/02, OLGR Düsseldorf 2004, 23; BayObLG, Beschluss vom 24.10.2000, AZ: Verg 6/00, BauR 2001, 92f).

    Präkludierte Vergabeverstöße können dementsprechend grundsätzlich auch nicht Anlass für Anordnungen der Vergabekammer nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2005, Verg 5/05).

    Zwingende Voraussetzung ist in diesem Fall jedoch, dass der Vergabeverstoß zugleich den Antragsteller betrifft und ihn in seinen Rechten verletzt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2005, AZ: Verg 5/05, VergabeR 2005, 670ff), also in den ihn betreffenden Interessen schädigt.

    § 114 GWB erlaubt hingegen nicht, worauf die Antragsgegnerin zurecht hinweist, eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2005, AZ: Verg5/05, VergabeR 2005, 670ff; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2003, AZ: Verg 49/02, CuR 2004, 26 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06  

    Vergabe - Eignung eines Generalübernehmers

    Das OLG Rostock hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (VergabeR 2005, 670 ff) ausgeführt, dass es einer Vergabekammer versagt sei, ungeachtet einer Rechtsverletzung des Antragstellers auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken, und daraus den Schluss gezogen, dass eine Vergabekammer gemäß § 114 GWB ebenso gehindert sei, den Antragsteller aus anderen als vom Auftraggeber genannten Gründen auszuschließen.
  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 1 Verg 12/05  

    Vergabe - "Wird bei Auftragserteilung nachgereicht": Ausschluss!

    Selbst wenn man die Maßstäbe des OLG Düsseldorf anlegt, die zuletzt in dessen Entscheidung vom 15.06.2005 (VergabeR 2005, 670 ff) konkretisiert und erheblich relativiert wurden, setzt ein Eingriff der Vergabekammer bzw. des Vergabesenates in das Vergabeverfahren voraus, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag und eine Verletzung der Rechte des Antragstellers vorliegt.
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   OLG Düsseldorf, 16.03.2005 - VII-Verg 5/05   

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Wird zitiert von ... (5)  

  • VK Niedersachsen, 04.09.2009 - VgK-37/09  

    Vergabe - Eignungsprüfung: Was darf Auftraggeber berücksichtigen?

    Die in Betracht kommenden Erfahrungen können sich dabei auf ein vertragswidriges Verhalten oder eine Schlechterfüllung des Bewerbers bei der Vertragsausführung beziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2005, Az.: Verg 5/05).

    Dabei kann es sich namentlich auch um ein in der Vergangenheit liegendes vertragswidriges Verhalten oder eine Schlechtleistung des betreffenden Bieters bei der Ausführung von früheren Verträgen handeln (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2005, Az.: VII - Verg 05/05, 1. VK Sachsen, Beschluss vom 10.08.2005, Az.: 1/SVK/088-05).

  • VK Münster, 22.01.2010 - VK 29/09  

    Vergabe - Vorabgestattung des Zuschlags

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.3.2005, Verg 5/05, hat sich die Vorabentscheidung über den Zuschlag an den Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und an der Eilbedürftigkeit des Zuschlags auszurichten.

    Eine Kostenentscheidung hat mit diesem Beschluss nicht zu ergehen, sondern über die Kosten des Eilverfahrens ist einheitlich mit der Hauptsacheentscheidung zu befinden, vgl. OLG Düsseldorf, 16.3.2005, Verg 5/05.

  • VK Münster, 17.06.2005 - VK 12/05  

    Vergabe - Der Begriff "technische Spezifikationen" in § 21 Nr. 2 VOB/A

    Sie können dementsprechend auch nicht Anlass für Anordnungen der Vergabekammer nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2005, Verg 5/05).).
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  • VK Niedersachsen, 11.02.2009 - VgK-56/08  

    Vergabe - Vorbefassung als Projektant schließt nicht von Vergabe aus

    Die in Betracht kommenden Erfahrungen können sich dabei auf ein vertragswidriges Verhalten oder eine Schlechterfüllung des Bewerbers bei der Vertragsausführung beziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2005, Az.: Verg 5/05).
  • VK Bund, 30.09.2005 - VK 3-130/05  
    Die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe wiegen von vornherein schwerer, wenn wahrscheinlich ist, dass dem Nachprüfungsantrag nicht stattgegeben werden wird und umgekehrt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2002, 13 Verg 4/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2005, Verg 5/05; BayObLG, Beschluss vom 13. August 2001, Verg 10/01).
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