Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - VII-Verg 56/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde verlängert? (IBR 2003, 1017)

Verfahrensgang

  • VK Köln, 22.10.2002 - VK VOL 15/02
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - VII-Verg 56/02

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2003, 1017



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (93)  

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04  

    Vergabe - Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

    Von diesen Anforderungen durfte sie im weiteren Verfahren allerdings nicht abweichen und zusätzliche oder andere Nachweise verlangen (vgl. den Beschluss des Senats vom 25.11.2002, Az. Verg 56/02, Beschlussabdruck S. 4 m.w.N.).

    Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der "Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A (vgl. den Beschluss des Senats vom 25.11.2002, Az. Verg 56/02, Beschlussabdruck S. 4 f. m.w.N.).

  • VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05  

    Vergabe - Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle

    Fehlen einem Angebot die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Dokumentation der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, richtet sich der Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, Verg 11/04; Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Verbindlich ist deshalb allein die Vorgabe zum Eignungsnachweis in der Bekanntmachung des Antragsgegners (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Nur unter solchen Umständen wäre die Annahme von Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Bg zulässig gewesen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Selbst eine der hier gewählten Ausschreibungsbedingung vergleichbare Formulierung "Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der Bieter dem Auftraggeber aufgrund früherer Vertragsbeziehungen bereits bekannt ist" verlangt ausdrücklich, dass die ausgeschriebene Leistung bereits früher durch den Bieter aufgrund eigener Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber erbracht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02), was hier im Ergebnis der mündlichen Verhandlung offenkundig nicht der Fall gewesen ist.

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2008 - 2 VK 5/07  
    Aus der Verpflichtung des Auftraggebers, die geforderten Nachweise schon in der Bekanntmachung anzugeben, folgt im Umkehrschluss das Verbot, nach der Vergabebekanntmachung andere oder zusätzliche Nachweise zu fordern oder den Bietern über § 7 a Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOL/A hinaus die Vorlage anderer als der bekannt gemachten Nachweise zu gestatten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Az.: Verg 56/02; vgl. auch VK Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2007, Az.: VK-10/2007-B).

    Dies lässt sich zwar in dieser Deutlichkeit der Bekanntmachung nicht entnehmen, auf die allein es letztlich für die Antwort auf die Frage ankommt, welche Nachweise die Bieter beizubringen haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2006, Az.: VII- Verg 14/06; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.06.2004, Az.: 1 Verg 17/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der ,,Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe a VOL/A (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2004, Az.: VII-Verg 81/04 vom 22.12.2004; Beschluss vom 25.11.2002, Az. Verg 56/02).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht