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   OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - VII-Verg 56/02   

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https://dejure.org/2002,345
OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - VII-Verg 56/02 (https://dejure.org/2002,345)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2002 - VII-Verg 56/02 (https://dejure.org/2002,345)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2002 - VII-Verg 56/02 (https://dejure.org/2002,345)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsequenzen einer beispielhaften Auflistung zur Erbringung des Eignungsnachweises auf die Ordnungsgemäßheit eines Vergabeverfahrens; Abweichen von den Vorgaben für den Eignungsnachweis durch Verwendung des Wortes "z.B." in den Bewerbungsbedingungen

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde verlängert? (IBR 2003, 1017)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Köln, 22.10.2002 - VK VOL 15/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 22. Oktober 2002 (VK VOL 15/2002) wird bis zur Beschwerdeentscheidung verlängert.
  • VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05

    Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle

    Fehlen einem Angebot die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Dokumentation der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, richtet sich der Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, Verg 11/04; Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Verbindlich ist deshalb allein die Vorgabe zum Eignungsnachweis in der Bekanntmachung des Antragsgegners (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Nur unter solchen Umständen wäre die Annahme von Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Bg zulässig gewesen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Selbst eine der hier gewählten Ausschreibungsbedingung vergleichbare Formulierung ,,Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der Bieter dem Auftraggeber aufgrund früherer Vertragsbeziehungen bereits bekannt ist" verlangt ausdrücklich, dass die ausgeschriebene Leistung bereits früher durch den Bieter aufgrund eigener Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber erbracht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02), was hier im Ergebnis der mündlichen Verhandlung offenkundig nicht der Fall gewesen ist.

  • OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 11 Verg 7/06

    Vergabeverfahren für den Betrieb von Buslinien im öffentlichen

    Denn ein fehlender Nachweis der Fachkunde ebenso wie der fehlende Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend zum Ausschluss des Bieters aus der Wertung der Angebote (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002 Verg 56/02).

    a) Das Angebot der Beigeladenen wäre allerdings dann zwingend nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A auszuschließen, wenn ihr Angebot nicht den Anforderungen der Ausschreibung hinsichtlich der Angaben zur Fachkunde entspräche (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002 - Verg 56/02).

  • OLG Naumburg, 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

    Rechtsfolgen unterschiedlicher Veröffentlichung der Anforderungen an die

    Die Vergabekammer geht zu Recht davon, dass für die Frage, welche Eignungsnachweise obligatorisch vorzulegen waren, wenn die Vergabestelle, wie hier die Antragsgegnerin, im Supplement, im Ausschreibungsanzeiger und in den Verdingungsunterlagen unterschiedliche Anforderungen an die Eignungsnachweise veröffentlicht, auf den Inhalt der EU-weiten Vergabebekanntmachung abzustellen ist (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25. November 2002, Verg 56/02).
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