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   OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - VII-Verg 57/06   

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OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - VII-Verg 57/06 (https://dejure.org/2008,21302)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2008 - VII-Verg 57/06 (https://dejure.org/2008,21302)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - VII-Verg 57/06 (https://dejure.org/2008,21302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GWB § 97 Abs 1; VOB/A § 9 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von zu den Grundleistungen in einem Eventualverhältnis stehenden Varianten (Bedarfspositionen) im Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung; Voraussetzungen für eine zulässige Aufstellung von Bedarfspositionen oder Eventualpositionen hinsichtlich ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
    Sie machen willfährige Vergabeentscheidungen möglich (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 17.2.2000 - 11 U 91/98, NZBau 2000, 207, 208; Senat, Beschl. v. 24.3.2004 - VII-Verg 7/04, IBR 2004, 271; OLG München, Beschl. v. 27.1.2006 - Verg 1/06, VergabeR 2006, 537, 541 für die rechtlich verwandten Wahlpositionen).

    Zudem hat der Auftraggeber in den Ausschreibungsbedingungen nachprüfbare Kriterien anzugeben, die für die Inanspruchnahme und die Wertung von Bedarfspositionen ausschlaggebend sind, und an denen die Bieter vorher erkennen können, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Maßstäben das einer Bedarfsposition geltende Angebot gewertet wird oder nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 24.3.2004 - VII-Verg 7/04, IBR 2004, 271).

    Auch kleinere oder wenige Bedarfspositionen sind in der Gesamtschau geeignet, das Wertungsergebnis zu beeinflussen (Senat, Beschl. v. 24.3.2004 - VII-Verg 7/04, IBR 2004, 271 für ebenso zu beurteilende Wahlpositionen).

    Es ist nicht entscheidungserheblich, da die festgestellten Rechtsverstöße in einem früheren Stadium des Vergabeverfahrens begangen worden sind und zu seiner teilweisen Aufhebung führen (vgl. Senat, Beschl. v. 24.3.04 - Verg 7/04, VergabeR 2004, 517, 518; KG, Beschl. v. 15.4.04 - 2 Verg 22/03, VergabeR 2004, 762, 764 f.).

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
    Dem Ausbleiben einer Kostenerstattung ist in Fällen der vorliegenden Art allerdings das OLG Dresden entgegengetreten (vgl. Beschl. v. 16.11.2006 - WVerg 15/06), indem es angenommen hat, aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2005 (X ZB 22/05, NZBau 2006, 196 = VergabeR 2006, 73) folge nicht, dass eine bereits ergangene Entscheidung der Vergabekammer einschließlich der darin enthaltenen Kostenregelung im Fall einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags ohne Weiteres wirkungslos werde.

    Diese Auffassung widerspricht jedoch dem weiteren, nicht veröffentlichten und vom OLG Dresden ersichtlich (so das Zitat NZBau 2006, 196) nicht herangezogenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2005 (X ZB 15/05), in dem er gerade auch in einem Fall wie dem des OLG Dresden (Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz) eine Erstattung von im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen verneint hat.

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - Verg 46/03

    Bewertung von Angeboten bei Inanspruchnahme einer Wahlposition

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
    An die von ihm in den Ausschreibungsbedingungen getroffenen Festlegungen ist der Auftraggeber bei der Angebotswertung gebunden (vgl. Senat, Beschl. v. 14.8.2003 - VII-Verg 46/03, VergabeR 2004, 232, 235).

    Von der Bindung an die in den Ausschreibungsbedingungen getroffenen Festlegungen darf er sich nur bei Vorliegen triftiger Gründe lösen (vgl. Senat, Beschl. v. 14.8.2003 - VII-Verg 46/03, VergabeR 2004, 232, 235).

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
    Diese Auffassung widerspricht jedoch dem weiteren, nicht veröffentlichten und vom OLG Dresden ersichtlich (so das Zitat NZBau 2006, 196) nicht herangezogenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2005 (X ZB 15/05), in dem er gerade auch in einem Fall wie dem des OLG Dresden (Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz) eine Erstattung von im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen verneint hat.

    Nichts deutet darauf hin, dass der Bundesgerichtshof auf eine Vorlage durch den Senat anders entscheiden würde als im Beschluss vom 25.10.2005 (X ZB 15/05).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.7.2004 (2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564 = VergabeR 2004, 597, 599 f.) besteht Einigkeit darüber, dass die Antragsbefugnis nicht an einem das Angebot des Antragstellers möglicherweise treffenden Ausschlussgrund, insbesondere nicht an dem des § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A, scheitern kann, weil ihm, dem Antragsteller, im Fall eines derartigen Ausschlusses infolge der behaupteten Verletzung von Vergaberechtsvorschriften dann kein Schaden drohe (so auch BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - X ZB 7/04, NZBau 2004, 457 = VergabeR 2004, 710).
  • OLG München, 15.07.2005 - Verg 14/05

    Eigenverantwortliche Wertungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ohne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
    Er darf sie nicht einem beauftragten Ingenieurbüro, d.h. im Rechtssinn einem Sachverständigen (vgl. § 7 VOB/A), überlassen (OLG München, Beschl. v. 15.7.2005 - Verg 14/05, VergabeR 2005, 799).
  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
    Es ist nicht entscheidungserheblich, da die festgestellten Rechtsverstöße in einem früheren Stadium des Vergabeverfahrens begangen worden sind und zu seiner teilweisen Aufhebung führen (vgl. Senat, Beschl. v. 24.3.04 - Verg 7/04, VergabeR 2004, 517, 518; KG, Beschl. v. 15.4.04 - 2 Verg 22/03, VergabeR 2004, 762, 764 f.).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.7.2004 (2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564 = VergabeR 2004, 597, 599 f.) besteht Einigkeit darüber, dass die Antragsbefugnis nicht an einem das Angebot des Antragstellers möglicherweise treffenden Ausschlussgrund, insbesondere nicht an dem des § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A, scheitern kann, weil ihm, dem Antragsteller, im Fall eines derartigen Ausschlusses infolge der behaupteten Verletzung von Vergaberechtsvorschriften dann kein Schaden drohe (so auch BGH, Beschl. v. 18.5.2004 - X ZB 7/04, NZBau 2004, 457 = VergabeR 2004, 710).
  • OLG Schleswig, 17.02.2000 - 11 U 91/98

    Alternativpositionen bei öffentlicher Auftragsvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
    Sie machen willfährige Vergabeentscheidungen möglich (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 17.2.2000 - 11 U 91/98, NZBau 2000, 207, 208; Senat, Beschl. v. 24.3.2004 - VII-Verg 7/04, IBR 2004, 271; OLG München, Beschl. v. 27.1.2006 - Verg 1/06, VergabeR 2006, 537, 541 für die rechtlich verwandten Wahlpositionen).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
    Mit jener Regelung hat der Gesetzgeber das Nachprüfungsverfahren dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren kostenrechtlich angleichen wollen (vgl. zu allem BGH, Beschl. v. 9.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 = VergabeR 2004, 414, 415).
  • OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06

    Wertung von Wahlpositionen

  • OLG Dresden, 16.11.2006 - WVerg 15/06

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens bei Zurücknahme des

  • VK Köln, 30.11.2006 - VK VOB 38/06
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - Verg 36/09

    Wann sind Bedarfspositionen ausnahmsweise zulässig?

    Bedarfsleistungen (Bedarfspositionen) müssen vom öffentlichen Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung nicht angegeben werden (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.2.2008 - VII-Verg 57/06).

    Sie wird auch von der Antragstellerin nicht angegriffen und ist nach den darüber vom Senat aufgestellten, engen Regeln zulässig (vgl. Beschl. v. 28.2.2008 - VII-Verg 57/06, BA 11 ff., m.w.N.), da im Zeitpunkt der Versendung der Vergabeunterlagen für die Antragsgegnerin nicht voraussehbar sowie objektiv aufklärbar war, ob, bei welchen Gebäudeobjekten, in welchen Intervallen und in welchem Umfang Grundreinigungsarbeiten (abhängig von Art und Umfang einer Benutzung sowie vom Verschmutzungsgrad) erforderlich sein werden.

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - Verg 61/18

    Offenes Verfahren über die Vergabe von Abbrucharbeiten

    Solche Positionen enthalten nur eine im Bedarfsfall erforderliche Leistung, über deren Ausführung erst nach Auftragserteilung und nicht bereits bei Erteilung des Zuschlags entschieden wird (Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2010, VII-Verg 36/09 - juris, Rn. 20 ff., und vom 28. Februar 2008, VII-Verg 57/06 - juris, Rn. 41 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2012 - Verg 29/12

    Anforderungen an die Bekanntmachung von (Mindest-)Eignungsanforderungen

    Ihre erstmalige Bekanntgabe in den Vergabeunterlagen ist unzulässig (Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010, VII-Verg 18/19 - juris Tz. 32; Beschluss vom 28. Februar 2008, VII-Verg 57/06 - juris Tz. 40).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 33/19

    Anforderungen an die Ausschreibung von Ingenieurleistungen im Rahmen der

    Zwar besteht eine Nähe zu sogenannten Bedarfs- oder Eventualpositionen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 15.05.2019 - VII-Verg 61/18, zitiert nach juris, Tz. 45, vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 63, und vom 28.02.2008, VII-Verg 57/06, zitiert nach juris, Tz. 41 ff.).

    Letztere sind aber insbesondere dann vergaberechtlich bedenklich, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht zuvor unter Ausschöpfung ihm zumutbarer Erkenntnismöglichkeiten den Versuch einer eindeutigen Klärung der Leistungsbeschreibung unternimmt (Senatsbeschluss vom 28.02.2008, VII-Verg 57/06, zitiert nach juris, Tz. 43).

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - Verg 21/08

    Nachforderung von Eignungsnachweisen durch die Vergabestelle; Nachträgliche

    Sie darf sich z.B. ihre Entscheidung nicht offen halten, indem sie in der Bekanntmachung auf die Verdingungsunterlagen verweist (vgl. Senat, Beschl. v. 28.2.2008, VII-Verg 57/06, Umdruck S. 11) oder in den Verdingungsunterlagen noch zusätzliche Eignungsnachweise verlangt.
  • VK Arnsberg, 07.10.2009 - VK 23/09

    Ausschluss wegen fehlendem Formblatt

    Sie darf sich z.B. ihre Entscheidung nicht offen halten, indem sie in der Bekanntmachung auf die Verdingungsunterlagen verweist (vgl. Senat, Beschl. v. 28.2.2008, VII-Verg 57/06, Umdruck S. 11) oder in den Verdingungsunterlagen noch zusätzliche Eignungsnachweise verlangt.
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