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Rechtsprechung
   OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6137
OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,6137)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.2011 - Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,6137)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,6137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Anforderungen an eine wirksame gemeinschaftsrechtliche europaweite Inhouse-Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr; Vergaberechtsschutz betroffener Unternehmer; Rügefrist bei vermutetem Vertragsschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr entspricht nicht den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007/EG; Vereinbarkeit einer Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr mit Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007/EG; Rechtschutz für durch eine Direktvergabe ...

  • forum-vergabe.de

    Wann können OPNV-Leistungen per Direktvergabe vergeben werden?

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr entspricht nicht den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007/EG; Vereinbarkeit einer Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr mit Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007/EG; Rechtschutz für durch eine Direktvergabe ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Direktvergabe im öffentlichen Personennahverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Direktvergaben an interne Betreiber nach der VO 1370/2007 gestärkt

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Direktvergabe im ÖPNV nach VO (EG) 1370/2007

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Spannungsfeld Vergabe- und Beihilferecht - Anforderungen an die Direktvergabe kommunaler ÖPNV-Leistungen (RA Dr. Oliver Wittig, RA Christoph Donhauser)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen (IBR 2011, 1197)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 701
  • BauR 2011, 2012
  • VergabeR 2011, 848
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11
    Auch eine Inhouse-Vergabe ist kein Dienstleistungsauftrag im Sinne der RL 2004/18/EG bzw. 2004/17/EG (OLG Düsseldorf vom 2.3.2011 - Verg 48/10).

    Damit ist die europaweite Bekanntmachung als erster Schritt des Ausschreibungsverfahrens anzusehen und letztlich Teil der Vergabehandlung selbst (OLG Düsseldorf vom 3.3.2011 - Verg 48/10).

    Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher keine derartigen Maßnahmen angeordnet; trifft der Mitgliedsstaat keine Übergangsmaßnahmen, so gilt die VO - welche keine Richtlinie ist - ab 3.12.2009 uneingeschränkt; der ausschreibende öffentliche Auftraggeber darf die VO nicht unbeachtet lassen (OLG Düsseldorf vom 3.3.2011 - Verg 48/10 m.w.N.).

    Der Senat schließt sich insoweit ausdrücklich der Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 2.3.2011 - Verg 48/10) an, dass die §§ 102 ff. GWB in analoger Anwendung heranzuziehen sind.

  • OLG München, 12.11.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn des Vergabeverfahrens; Zulassung von

    Auszug aus OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11
    Zwar ist grundsätzlich eine reine Vorinformation noch kein Beginn eines Ausschreibungsverfahrens, weil nur eine geplante Ausschreibung angekündigt wird (OLG München vom 12.11.2010 - Verg 21/10), doch setzt hier eine rechtmäßige Direktvergabe voraus, dass eine Veröffentlichung ein Jahr zuvor erfolgt.
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11
    Der EuGH habe stets unmissverständlich klar gemacht, dass die Möglichkeit der Inhouse-Vergabe auf dem Recht zur Eigenerbringung beruhe (EuGH vom 11.1.2005 - C-26/03).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen

    18 Überwiegend wird in der Rechtsprechung hingegen die Auffassung vertreten, Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) finde auf alle Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straße Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10 [ECLI:DE:OLGD:2011:0302.VII.VERG48.10.00] juris Rn. 62; Urteil v. 12.10.2016, VI-U (Kart) 2/16, juris Rn. 63 ff.; OLG Rostock, Beschluss v. 04.07.2012, 17 Verg 3/12, juris Rn. 50 ff.; OLG München, Beschluss v. 31.03.2016, Verg 14/15 [ECLI:DE:OLGMUEN:2016:0331.VERG14.15.0A], juris Rn. 147 ff.; Beschluss v. 22.06.2011, Verg 6/11, juris Rn. 48; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 17.03.2017, 3 U 54/16, S. 28 ff., Anlage Bf 12 bzw. Bf 11 zu den Schriftsätzen des Antragsgegners v. 07.04.2017).
  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Dies habe das OLG München im Beschluss vom 22.06.2011 (Beschluss vom 22.06.2011, Verg 6/11 "Stadtbusverkehr Lindau") bereits festgestellt, die Ansicht des OLG Frankfurt in der Entscheidung vom 30.01.2014 (11 Verg 15/13) sei zumindest insoweit abzulehnen.

    Die Vergabekammer verweist insoweit auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 02.03.2011, Az.: VII-Verg 48/10 und OLG München, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: Verg 6/11.

    Bezug genommen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 22.06.2011, Verg 6/11, bei juris Rn. 60).

    Jedenfalls muss im Interesse eines effektiven Rechtschutzes und des zu garantierenden Primärrechtschutzes der Nachprüfungsantrag zulässig sein (Fehling, PBefG-Kommentar, a. a. O., § 8a, Rn. 96; OLG München, Beschluss vom 22.06.2011, Verg 6/11, Rn. 60).

    Der Senat bleibt insoweit bei seiner bereits im Beschluss vom 22.06.2011 (Verg 6/11, "Stadtbusverkehr Lindau") vertretenen Ansicht, dass die Anwendung des Art. 5 Abs. 2 VO voraussetzt, dass entweder eine Dienstleistungskonzession oder eine Inhouse-Vergabe vorliegt, da auch eine Inhouse-Vergabe keinen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Richtlinien 2004/18/EG bzw. 2004/17/EG darstellt.

    Dass der maßgebliche inhaltliche Betrauungsakt daher zeitlich vor dem Ablauf der Jahresfrist erfolgte, bzw. bereits in der Vergangenheit liegt, stellt vor diesem Hintergrund die Rechtmäßigkeit der Vergabe nicht in Frage, da erst die im April 2015 erteilten Genehmigungen den erneuerten öffentlichen Dienstleistungsauftrag (der wie oben dargelegt auf die Genehmigungen Bezug nimmt und an diese gekoppelt ist) komplettieren (Fehling, PBefG-Kommentar, a. a. O., § 8a, Rn. 21 und Rn. 3; OLG München, Beschl. v. 22.06.2011, Verg 6/11, bei juris Rn. 46).

    Die seitens der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des OLG München vom 22.06.2011 - Verg 6/11 "Stadtverkehr Lindau" sowie des OLG Rostock vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12 führen zu keiner abweichenden Bewertung.

  • VK Südbayern, 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15

    Nachprüfungsantrag ist trotz bestandskräftiger Liniengenehmigung zulässig!

    Dies habe auch das OLG München in seinem Beschluss vom 22.06.2011 - Verg 6/11 so gesehen und festgestellt, dass das Gesetz über den ÖPNV in Bayern keine Vorschrift enthalte, wonach allen Verkehrsunternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, sich zu vergleichbaren Bedingungen an der Ausgestaltung des ÖPNV zu beteiligen.

    Das OLG München habe jedoch mit Beschluss vom 22. Juni 2011 - Az.: Verg 6/11 - festgestellt, dass die Regelungen des Art. 5 Abs. 2 VO 1370 speziell für die "Inhouse-Vergabe" von ÖPNV-Leistungen geschaffen worden seien, die deshalb als Spezialregelung den Anforderungen an eine Inhouse-Vergabe vorgehen würde.

    Nichts anderes habe das OLG München im Beschluss vom 22.06.2011 - Az.: Verg 6/11, Rn. 63 festgestellt.

    Auch die von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen der VK Südbayern (Beschl. v. 25.03.2011 - Az.: 63-11/10) und des OLG München (Beschl. v. 22.06.2011 - Az.: Verg 6/11) seien keine tauglichen Belege für ein anderes Ergebnis.

    (OLG Düsseldorf, B. v. 02.03.2011 - Az.: VII-Verg 48/10; OLG München, B. v. 22.06.2011 - Az.: Verg 6/11).

    Da die Antragstellerin wegen der durchgeführten Direktvergabe keine Möglichkeit hatte, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen, um den streitgegenständlichen Auftrag zu erhalten, trifft sie nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB grundsätzlich nicht die Pflicht zur Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB (OLG München, B. v. 22.06.2011 - Az.: Verg 6/11; Vk Südbayern, B. v. 22.12.2014 - Az.: Z3-3-3194-1-51-11/14).

    Gerade bei auf Dauer angelegten Direktbeauftragungen an einen internen Betreiber wie im vorliegenden Fall, muss ein Konkurrent des internen Betreibers bei jeder wesentlichen Änderung des zugrundeliegenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Nachprüfung stellen können, ob die Voraussetzungen für die Direktvergabe noch bestehen (so im Ergebnis - ohne näher darauf einzugehen - auch OLG München, B. v. 22.06.2011 - Az.: Verg 6/11).

    Die Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ist damit bereits dann nicht anwendbar, wenn es sich bei dem fraglichen Auftrag um eine In-House-Vergabe eines Dienstleistungsantrags oder um die Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession handelt (OLG Düsseldorf, B. v. 02.03.2011 - Az.: VII-Verg, im Ergebnis auch OLG München, B. v. 22.06.2011 - Az.: Verg 6/11).

    Auch die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des OLG München (B. v. 22.06.2011 - Az.: Verg 6/11) ist kein tauglicher Beleg für ein anderes Ergebnis.

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    aa) Zwar könnte diese Verordnung Verpflichtungen der zuständigen Behörden begründen, die als gesetzliche Verbote i.S.v. § 134 BGB anzusehen wären, so dass ein Verstoß zur Unwirksamkeit eines Auftrags oder einer Direktvergabe führen könnte (vgl. für einen mit einer Verordnung der Europäischen Union unvereinbaren öffentlich-rechtlichen Vertrag BVerwGE 70, 41, juris Rn. 49; für Unwirksamkeit bei Verstoß gegen Transparenzvorgaben oder Direktvergabevoraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 OLG München, NZBau 2011, 701, 704, ferner Sack/Seibl in Staudinger, Neub.
  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zwar die Rechtsansicht vertreten, dass bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession - im Vorgriff auf die Umsetzung der bis zum 18. April 2016 in nationales Recht zu integrierenden Vorgaben der Richtlinie 2014/23/ EU in nationales Recht - auch schon für die vor Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes vom 17. Februar 2016 eingeleiteten Altverfahren eine entsprechende Anwendung von § 102 GWB a.F. sachgerecht erscheine (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. November 2015, 11 Verg 8/15 zitiert nach juris unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf Beschluss vom 02. März 2011, VII Verg 48/10, NZBau 2011, 244; OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2011, Verg 6/11, VergabeR 2011, 848); die derzeitige Regelungslücke sei durch einen Gleichlauf des Rechtsschutzes von Dienstleistungsaufträgen und Dienstleistungskonzessionen interessengerecht zu schließen.

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in der von der Antragstellerin ebenfalls in Bezug genommenen Entscheidung vom 02. März 2011 (VII Verg 48/10, NZBau 2011, 244) und daran anschließend das Oberlandesgericht München in dem Beschluss vom 22. Juni 2011 (Verg 6/11, NZBau 2011, 701) gleichwohl eine Regelungslücke und hierauf gestützt eine analoge Anwendung des § 102 GWB a.F. bejaht haben, haben sie dies mit der besonderen Regelungsmaterie der dort einschlägigen Personennahverkehr VO (EG) 1370/2007 vom 03. Dezember 2009 begründet und insoweit ausgeführt, dass infolge des Inkrafttretens des Art. 5 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007 vom 03. Dezember 2009 für die Nachprüfung sonstiger der VO unterfallende Dienstleistungsaufträge im Sinne des Art. 3 Abs. 1 VO (also einschließlich Dienstleistungskonzessionen) nachträglich eine Regelungslücke entstanden sei, für deren Schließung die vergleichbare Vorschrift des § 102 GWB heranzuziehen sei (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2011, 244; OLG München VergabeR 2011, 848).

    Auch eine vergleichbare Interessenlage liegt hier nicht vor, so dass die Ausführungen des OLG Düsseldorf aus dessen Beschluss vom 02. März 2011 (VII Verg 48/10) und auch des OLG München (Beschluss vom 22. Juni 2011, Verg 6/11, NZBau 2011, 701) auf den Streitfall nicht zu übertragen sind.

    Soweit der Senat eine analoge Anwendung des § 102 GWB a.F. auf Dienstleistungskonzessionen verneint, hat eine entscheidungserhebliche Divergenz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 10. November 2015, 11 Verg 8/15 zitiert nach juris) und der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 02. März 2011, VII Verg 48/10, VergabeR 2011, 471) und München (Beschluss vom 22. Juni 2011, Verg 6/11 VergabeR 2011, 848) nicht vorgelegen mit der Folge, dass der Senat selbst eine Entscheidung über den Rechtsweg treffen konnte.

  • VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17

    "Direktvergabe" und "In-House-Vergabe" schließen sich nicht aus!

    Mit § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG (neu - 2016) vollzieht der Gesetzgeber nach, was verschiedene Gerichte bis dato (so OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - Verg 48/10, Tz 31-46; OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Verg 6/11) bereits auf diversen Grundlagen anerkannt hatten.

    Denn eine Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession sowie Direktvergabe (wie hier) ist oft nur schwer zu ziehen und eine weitere Zersplitterung der Nachprüfungsrechtswege sollte im Interesse der Rechtssuchenden soweit wie möglich vermieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - Az. VII - Verg 48/10; OLG München, Beschluss vom 22.06.2011, Az. Verg 6/11).

    Da die Antragstellerin wegen der durchgeführten Direktvergabe keine Möglichkeit hatte, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen, um den streitgegenständlichen Auftrag zu erhalten, trifft sie demnach grundsätzlich nicht die Pflicht zur Rüge (OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Az. Verg 6/11 zum § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB (alt); VK Südbayern, Beschluss vom 22.12.2014 - Az. Z3-3-3194-1-51-11/14).

  • OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zwar die Rechtsansicht vertreten, dass bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession - mangels bislang erfolgter Umsetzung der bis zum 18. April 2016 in nationales Recht zu integrierenden Vorgaben der Richtlinie 2014/23/EU und im Vorgriff auf deren Umsetzung in nationales Recht - eine entsprechende Anwendung von § 102 GWB sachgerecht erscheine (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. November 2015, 11 Verg 8/15 zitiert nach juris unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf Beschluss vom 02. März 2011, VII Verg 48/10, NZBau 2011, 244; OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2011, Verg 6/11, VergabeR 2011, 848); die derzeitige Regelungslücke sei durch einen Gleichlauf des Rechtsschutzes von Dienstleistungsaufträgen und Dienstleistungskonzessionen interessengerecht zu schließen.

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in der von der Antragstellerin ebenfalls in Bezug genommenen Entscheidung vom 02. März 2011 (VII Verg 48/10, NZBau 2011, 244) und daran anschließend das Oberlandesgericht München in dem Beschluss vom 22. Juni 2011 (Verg 6/11,NZBau 2011, 701) eine Regelungslücke und hierauf gestützt eine analoge Anwendung des § 102 GWB gleichwohl bejaht haben, haben sie dies mit der besonderen Regelungsmaterie der dort einschlägigen Personennahverkehr VO (EG) 1370/2007 vom 03. Dezember 2009 begründet und insoweit ausgeführt, dass infolge des Inkrafttretens des Art. 5 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007 vom 03. Dezember 2009 für die Nachprüfung sonstiger der VO unterfallende Dienstleistungsaufträge im Sinne des Art. 3 Abs. 1 VO (also einschließlich Dienstleistungskonzessionen) nachträgliche eine Regelungslücke entstanden sei, für deren Schließung die vergleichbare Vorschrift des § 102 GWB heranzuziehen sei (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2011, 244; OLG München VergabeR 2011, 848).

    Auch eine vergleichbare Interessenlage liegt hier nicht vor, so dass die Ausführungen des OLG Düsseldorf aus dessen Beschluss vom 02. März 2011 (VII Verg 48/10) und auch des OLG München (Beschluss vom 22. Juni 2011, Verg 6/11, NZBau 2011, 701) auf den Streitfall nicht zu übertragen sind.

    Soweit der Senat eine analoge Anwendung des § 102 GWB auf Dienstleistungskonzessionen verneint, hat eine entscheidungserhebliche Divergenz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 10. November 2015, 11 Verg 8/15 zitiert nach juris) und der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 02. März 2011, VII Verg 48/10, VergabeR 2011, 471) und München (Beschluss vom 22. Juni 2011, Verg 6/11 VergabeR 2011, 848) nicht vorgelegen mit der Folge, dass der Senat selbst eine Entscheidung über den Rechtsweg treffen konnte.

  • OLG Schleswig, 15.03.2013 - 1 Verg 4/12

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags

    Werden solche Verträge - wie vorliegend - erstmals im Beschwerdeverfahren vorgelegt und in der Zeit davor keine klaren Informationen darüber erteilt, ist es aus Gründen der Effektivität des Vergaberechtsschutzes geboten, die Anträge im Nachprüfungs- bzw. Beschwerdeverfahren jedenfalls nach Abschluss von Verträgen auf diese "umzustellen", um den nach § 101 b Abs. 2 GWB statthaften Rechtsschutz zu erlangen (vgl. - ähnlich - OLG München, Beschl. v. 22. Juni 2011, Verg 6/11, NZBau 2011, 701 [bei [...] Rn. 60]).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2016 - U (Kart) 2/16

    Wirksamkeit der Änderung von Satzungsbestimmungen eines vertikalen

    a) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 ("Dienstleistungsaufträge oder öffentliche Dienstleistungsaufträge gemäß der Definition in den Richtlinien" 2014/24/EU und 2014/25/EU [Mitteilung der Kommission über die Auslegungsleitlinien zu der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Strasse, 2014/C 92/01, Ziff. 2.1.1] "für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen werden jedoch gemäß den in jenen Richtlinien vorgesehenen Verfahren vergeben, sofern die Aufträge nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen im Sinne" der Richtlinie 2014/23/EU [Mitteilung der Kommission über die Auslegungsleitlinien zu der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, 2014/C 92/01, Ziff. 2.1.1] "annehmen") wirft die kontrovers diskutierte Frage auf, ob Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007, wenn es um öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen geht, das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession im Sinne der Richtlinie 2014/23/EU voraussetzt (So: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.01.2014, 11 Verg 15/13, Rdn. 40 ff., 43 mit dem Hinweis, im Übrigen sei auf die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze zur Inhouse-Vergabe zurückzugreifen, und - zu Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 - OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 10.11.2015, 11 Verg 8/15, Rdn. 38 ff. sowie - zu Art. 5 Abs. 5 VO 1370/2007 - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2015, VII-Verg 34/15, B.a.) oder auch (öffentliche) Dienstleistungsaufträge im Sinne der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU erfasst (So: OLG München, Beschl. v. 31.03.2016, Verg 14/15, Rdn. 130 ff.; OLG München Beschl. v. 22.06.2011, Verg 6/11, II.2, II.4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.03.2011, VII-Verg 48/10, Rdn. 63 ff.; VK Rheinland, Beschl. v. 3.05.2016, VK VOL 27/2015, II., III.; VK Rheinland, Beschl. v. 29.04.2016, VK VOL 30/2015, II.).

    Da Inhouse-Vergaben in Form eines (öffentlichen) Dienstleistungsauftrages keine (öffentlichen) Dienstleistungsaufträge im Sinne der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU sind (OLG München, Beschl. v. 31.03.2016, Verg 14/15, Rdn. 132; OLG München Beschl. v. 22.06.2011, Verg 6/11, II.2; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.03.2011, VII-Verg 48/10, Rdn. 66; VK Rheinland, Beschl. v. 3.05.2016, VK VOL 27/2015, II., III.; VK Rheinland, Beschl. v. 29.04.2016, VK VOL 30/2015, II.), wohl aber (öffentliche) Dienstleistungsaufträge im Sinne der VO 1370/2007, lässt die systematische Auslegung nur den Schluss zu, dass Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 auch diese Form der Inhouse-Vergabe erfasst.

  • OLG Frankfurt, 10.11.2015 - 11 Verg 8/15

    Dokumentationspflicht bei bekanntgemachter Absicht zur Direktvergabe; Umfang

    Sollte eine Dienstleistungskonzession vorliegen, ist - mangels bislang erfolgter Umsetzung der bis zum 18.4.2016 in nationales Recht zu integrierenden Vorgaben der RL 2014/23/EU - eine entsprechende Anwendung von § 102 GWB sachgerecht (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.3.2011, VII- Verg 48/10; OLG München, Beschluss vom 22.6.2011 - Verg 6/11).

    Indem die Antragsgegnerin den ersten Schritt für die beabsichtigte Direktvergabe durch die Inkraftsetzung der Jahresfrist getan hat, hat sie jedenfalls eine nachprüfungsfähige Entscheidung getroffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.3.2011, VII-Verg 48/10; OLG München, Beschluss vom 22.6.2011 - Verg 6/11; OLG Rostock, Beschluss vom 20. November 2013, 17 Verg 7/13).

    So verweist auch das OLG München darauf, dass die europaweite Bekanntmachung Teil der Vergabehandlung selbst ist und Art. 5 Abs. 7 VO 1370/2007 Rechtsschutz gegen geplante und erfolgte Direktvergaben gewährleiste (Beschluss vom 20.6.2011, Verg 6/11; Burmeister, Recht des ÖPNV, A1 Rd. 141).

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer des Bundes Ausschreibung eines

  • VK Südbayern, 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-37-06/15

    Vorabinformation ist zwingende Voraussetzung für spätere Direktvergabe!

  • OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer

  • VK Thüringen, 09.07.2018 - 250-4003-4018/2018-E-P-004-IK

    Kontrolle wie über eigene Dienststelle: Kein öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11

    Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 11/12

    Angebot 10% günstiger: Preis nicht ungewöhnlich niedrig!

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 18/16

    Personenverkehr wird nicht als Konzession vergeben: Öffentlicher Auftrag?

  • VK Westfalen, 02.07.2019 - VK 1-17/19

    Wann ist eine Vergabe ohne Bekanntmachung zulässig?

  • VK Rheinland-Pfalz, 17.11.2014 - VK 1-28/14

    Personenverkehrsdienste können als Dienstleistungsauftrag oder -konzession

  • OLG Rostock, 20.11.2013 - 17 Verg 7/13

    Vergabeverfahren für Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs: Rügeobliegenheit

  • VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15

    Vergabeverfahren beginnt mit Absendung der Bekanntmachung!

  • VK Südbayern, 23.11.2016 - Z3-3-3194-1-20-03/15

    Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Verlustes der Zuständigkeit

  • OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit der Vergabekammern bei

  • VK Südbayern, 05.06.2015 - Z3-3-3194-1-20-03/15

    Vergabeverfahren, Antragsgegner

  • VK Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 1 VK 60/11

    Bieter an Direktvergabe beteiligt: Nachprüfungsantrag erfolglos!

  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

  • OLG Rostock, 26.09.2013 - 17 Verg 7/13
  • VK Westfalen, 25.02.2015 - VK 23/14

    Wertungskriterium nicht qualitativer Art von 1%-Gewicht ist ungeeignet

  • VK Brandenburg, 28.01.2013 - VK 43/12

    Nur "böser Schein" der Parteilichkeit reicht für Verstoß nicht aus!

  • VK Nordbayern, 08.05.2018 - RMF-SG21-3194-3-7

    Nur Vorinformation veröffentlicht: Antrag auf Nachprüfung unzulässig!

  • VK Rheinland, 04.01.2019 - VK K 34/18

    Zweckverband ist keine Gruppe von Behörden!

  • VK Sachsen, 08.08.2013 - 1/SVK/025-13

    ÖPNV-Vergabe nach VO (EG) Nr. 1370/2007: GWB anwendbar?

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - VII-Verg 6/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7661
OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - VII-Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,7661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,7661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2011 - VII-Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,7661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Formfehler: Hausarztvertrag in Westfalen-Lippe geplatzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Das Bundessozialgericht hat abweichend von der zuvor durch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen als Vorinstanz vertretenen Auffassung, die Erstellung einer Abrechnung durch externe private Dritte sei datenschutzrechtlich zulässig, wenn eine entsprechende Einwilligung der Patienten vorliege, in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2008 (B 6 KA 37/07) festgestellt, dass für eine Übermittlung von Patientendaten durch Leistungserbringer an externe private Abrechnungsstellen die erforderliche gesetzliche Grundlage fehle und die Leistungserbringer auch bei einer entsprechenden Einwilligung oder unter Rückgriff auf die allgemeinen Erlaubnistatbestände des Bundesdatenschutzgesetzes nicht berechtigt seien, personenbezogene Daten weiterzugeben.

    Jedoch setzt das Gesetz an zahlreichen Stellen eine Abrechnung zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung als selbstverständlich voraus, etwa bei der Honorarverteilung ( § 85 Abs. 4 SGB V ) , der Zuweisung von Regelleistungsvolumina ( § 87b Abs. 5 Satz 3 SGB V ) , der Abrechnungsprüfung ( § 106a SGB V ) oder bei den Datenübermittlungspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung (§ 295 Abs. 2 SGB V) (vgl. BSG, Urteil vom 10.12.2008 - 6 KA 37/07, Rdnr. 25).

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03

    Ausschreibungsgewinnerin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Rechtsfolge des Verstoßes gegen die Informationspflicht ist die Rechtsunwirksamkeit des Vertragsschlusses (vgl. BGH, Urteil v. 22.02.2005 - KZR 36/03).

    Die Regelungen über die Informationspflicht des öffentlichen Auftraggebers dienen dem Schutz des unterlegenen Bieters, der über den Ausgang des Vergabeverfahrens informiert werden soll (vgl. dazu und zum folgenden BGH, Urteil v. 22.02.2005 - KZR 36/03).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluss vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter des Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, in dem der Antragsteller die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann (EuGH, Urteil v. 28.10.1999, Rs. C-81/98 "Alcatel Austria", NZBau 2000, 33 ff.) Bei Zugrundelegung dessen beschränkt sich die Informationspflicht nicht auf den Kreis der Bieter, die bereits Angebote abgegeben haben.

    Mit dieser Regelung entspricht der Verordnungsgeber dem gemeinschaftsrechtlichen Gebot, die dem Vertragsschluss vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen (EuGH, Urt. v. 28.10.1999 - Rs. C-81/98, - Alcatel Austria AG/Bundes-ministerium für Wissenschaft und Verkehr).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (EuGH, Beschl. v. 19.6.2003, C 249/01; BVerfG, Beschl. v. 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03, BGH, Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04; BGH Urteil v. 10.11.2009 - X ZB 8/09).

    Dafür, dass der Antragstellerin infolge der Missachtung von § 97 Abs. 1 GWB zumindest ein Schaden zu entstehen droht, genügt, dass der behauptete Vergaberechtsverstoß geeignet ist, die Aussichten auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (BVerfG a.a.O.; BGH, Beschl. v. 10.11.2009 - X ZB 8/09).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09

    Anforderungen an die Ausschreibung baubegleitender Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Die den Gegenstand des HzV-Vertrages ausmachenden ärztlichen Versorgungsleistungen fallen in den Anwendungsbereich der VOF a.F., da sie freiberuflich erbracht werden und ihr Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (§ 5 VgV a.F. und § 1 VOL/A a.F.; vgl. zum gedanklichen Ansatz bei Art. 11 Abs. 2 c Richtlinie 92/50, nunmehr Art. 30 Abs. 1 c Richtlinie 2004/18: Marx in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 1 Rn. 61; Bischoff in Willenbruch/Bischoff, Kompaktkommentar Vergaberecht, § 1 VOL/A Rdn. 13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.04.2010 - VII-Verg 55/09).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Die Feststellung einer mindestens nicht ausschließbaren Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers ist neben einer Rechtsverletzung für den Erfolg des Nachprüfungsantrags unerlässlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.6.1010 - VII-Verg 10/10; Beschl. v. 14.4.2010 - VII-Verg 60/09).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Die Feststellung einer mindestens nicht ausschließbaren Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers ist neben einer Rechtsverletzung für den Erfolg des Nachprüfungsantrags unerlässlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.6.1010 - VII-Verg 10/10; Beschl. v. 14.4.2010 - VII-Verg 60/09).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Dagegen können Bieter nicht mit Erfolg beanspruchen, dem Auftraggeber eine andere Leistung mit anderen Beschaffungsmerkmalen und Eigenschaften, als von ihm in den Verdingungsunterlagen festgelegt worden ist, anzudienen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2010 - VII-Verg 42/09 und v. 03.03.3010 - VII-Verg 46/10 jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09

    Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bund finanziert und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2009, C-300/07, "Oymanns"; LSG NRW, Beschluss vom 26.03.2009, L 21 KR 26/09 SFB; Beschluss vom 03.11.2010, L 21 SF 208/10 Verg).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (EuGH, Beschl. v. 19.6.2003, C 249/01; BVerfG, Beschl. v. 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03, BGH, Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04; BGH Urteil v. 10.11.2009 - X ZB 8/09).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

  • VK Arnsberg, 25.03.2009 - VK 33/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2010 - L 21 SF 208/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

  • OLG Dresden, 28.12.2018 - Verg 4/18

    Voraussetzungen der Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. § 63 VgV

    Ein Nachprüfungsantrag kann aber nur dann begründet sein, wenn neben einer Rechtsverletzung zusätzlich eine zumindest nicht ausschließbare Beeinträchtigung der Auftragschancen festgestellt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011, VII-Verg 6/11, juris, Rdn. 63; Thiele in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 168 Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 77/11

    Wirksamkeit eines Vertrages zur besonderen zahnärztlichen Versorgung während der

    Auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) zu § 73b SGB V a.F. wird verwiesen.

    Was die Abrechnungsdienstleistungen betrifft, gilt das im Senatsbeschuss vom 3. August 2011 (VII-Verg 6/11) Gesagte.

    Aus den im Senatsbeschluss vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) genannten Gründen ist die Antragstellerin auch antragsbefugt.

    § 73c Abs. 3 S. 3 SGB V stellt eine vergaberechtliche Sondervorschrift dar (vgl. Senat, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11; Gabriel, in Münchener Kommentar, Beihilferecht Vergaberecht, Anl. zu § 98 Nr. 4 GWB, Rdnrn. 172, 174).

    Insoweit unterscheidet sich die Situation von derjenigen, die der Senatsentscheidung vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) zugrunde lag, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhebliche Bedenken gegen die Sozialdatenverarbeitung durch Dritte bestanden, die vom Bundessozialgericht alsbald bestätigt wurden und deren Regelung durch den Gesetzgeber nicht absehbar war.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen zur besonderen zahnärztlichen

    Auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) zu § 73b SGB V a.F. wird verwiesen.

    Was die Abrechnungsdienstleistungen betrifft, gilt das im Senatsbeschuss vom 03.08.2011 (VII-Verg 6/11) Gesagte.

    Aus den im Senatsbeschluss vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) genannten Gründen ist die Antragstellerin auch antragsbefugt.

    § 73c Abs. 3 S. 3 SGB V stellt eine vergaberechtliche Sondervorschrift dar (vgl. Senat, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11; Gabriel, in Münchener Kommentar, Beihilferecht Vergaberecht, Anl. zu § 98 Nr. 4 GWB, Rdnrn. 172, 174).

    Insoweit unterscheidet sich die Situation von derjenigen, die der Senatsentscheidung vom 03. August 2011 (VII-Verg 6/11) zugrunde lag, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhebliche Bedenken gegen die Sozialdatenverarbeitung durch Dritte bestanden, die vom Bundessozialgericht alsbald bestätigt wurden und deren Regelung durch den Gesetzgeber nicht absehbar war.

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Ungeschriebenes Merkmal eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 Abs. 1 GWB ist, dass der öffentliche Auftraggeber die Absicht haben muss, eine Auswahl unter zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den der Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll (Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; Senatsbeschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 41; vgl. auch EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - C-9/17 [Tirkkonen], zitiert nach juris, Tz. 35; Urteil vom 02.06.2016 - C-410/14 [Dr. Falk Pharma GmbH], zitiert nach juris, Tz. 38 f.).

    Zwar kann im Einzelfall ein öffentlicher Auftrag zu bejahen sein, wenn ein öffentlicher Auftraggeber - hier die Antragsgegnerin zu 1. - als Nachfrager am Markt in Erscheinung tritt und Leistungen vergütet, auch wenn er sie nicht selbst erhält (vgl. Senatsbeschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 41).

    Ein öffentlicher Auftrag verlangt aber auch in solchen Fällen, dass der öffentliche Auftraggeber eine exklusive Konkurrentenauswahl trifft (vgl. Senatsbeschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 41).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Dem Gesetzgeber stand, wofür die Gesetzesmaterialien sprechen (vgl. BT-Drs. 17/8233, S. 23), bei Schaffung des am 01.01.2013 in Kraft getretenen § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG die seinerzeitige Rechtsprechung des Senats vor Augen, der sich in Fällen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Hinblick auf Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mittels einer analogen Anwendung von § 102 GWB a.F. als Vergabenachprüfungsinstanz für zuständig erklärt hatte (Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; dem Senat folgend OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 55; vgl. auch Fehling, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Aufl., § 8a Rn. 81).
  • VK Baden-Württemberg, 12.11.2019 - 1 VK 62/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Doppelte Berücksichtigung von Referenzen

    Das OLG Düsseldorf hat diesen zusätzlichen Prüfungsschritt mit der Entscheidung vom 15.06.2010, VII Verg 6/11 ausführlich begründet und seitdem in ständiger Rechtsprechung angewendet, vgl. OLG Düsseldorf, B. vom 28.01.2015, VII Verg. 31/14.
  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Verg 1/12

    Landesdatennetz - Vergabe öffentlicher Aufträge: Vergaberechtsverstöße in einem

    Ist sicher auszuschließen, dass sich ein festgestellter Vergabeverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, so bedarf es keines Eingreifens der Nachprüfungsstelle und - im Umkehrschluss - fehlt der Nachprüfungsstelle auch die Kompetenz, auf das Vergabeverfahren einzuwirken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2011, VII-Verg 6/11; ebenso OLG Koblenz, Beschluss v. 02.02.2011, 1 Verg 1/11, OLG Karlsruhe, Beschluss v. 20.07.2011, 15 Verg 6/11, und OLG München, Beschluss v. 19.03.2009, Verg 2/09).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Dem Gesetzgeber stand, wie den Gesetzesmaterialien entnommen werden kann (vgl. BT-Drs. 17/8233, S. 23), bei Schaffung des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG die seinerzeitige Rechtsprechung des Senats vor Augen, der sich in Fällen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 im Hinblick auf Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mittels einer analogen Anwendung von § 102 GWB a.F. als Vergabenachprüfungsinstanz für zuständig erklärt hatte (Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 38 ff.; dem Senat folgend OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2011, VII-Verg 6/11 - juris, Rn. 55; vgl. auch Fehling in Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage, § 8a Rn. 81).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19

    Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?

    Dem Gesetzgeber stand, wie den Gesetzesmaterialien entnommen werden kann (vgl. BT-Drs. 17/8233, S. 23), bei Schaffung des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG die seinerzeitige Rechtsprechung des Senats vor Augen, der sich in Fällen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 im Hinblick auf Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mittels einer analogen Anwendung von § 102 GWB a.F. als Vergabenachprüfungsinstanz für zuständig erklärt hatte (Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 38 ff.; dem Senat folgend OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2011, VII-Verg 6/11 - juris, Rn. 55; vgl. auch Fehling in Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage, § 8a Rn. 81).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge fehlender Anschriftsangabe

    Die rechtlich schutzwürdigen Interessen des Bieters sind bereits dadurch gewahrt, dass ein Nachprüfungsantrag vor Zuschlagserteilung an den öffentlichen Auftraggeber zugestellt wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2011 - VII-Verg 6/11).
  • VK Westfalen, 23.01.2018 - VK 1-29/17

    Unternehmensbezogene Zuschlagskriterien sind bei Planungsleistungen zulässig!

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16

    Bieter insolvent: Insolvenzverwalter muss Erfüllungsbereitschaft anzeigen!

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 11/18

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

  • VK Westfalen, 07.02.2017 - VK 1-50/16

    Keine Chance auf den Zuschlag: Keine Wiederholung der Wertung!

  • VK Rheinland, 26.03.2019 - VK 5/19

    Auftraggeber kann verbindliche Preisobergrenze vorgeben!

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines

  • VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16

    Auftraggeber darf für Autobahnabschnitt Betonbauweise vorgeben!

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

  • VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16

    Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

  • VK Westfalen, 21.01.2015 - VK 18/14

    Verpflichtungserklärung zum Tarif- bzw. Mindestlohn ist kein Eignungsnachweis!

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 2-30/18

    Grippeimpfstoffversorgung

  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

  • VK Hessen, 21.03.2013 - 69d-VK-01/13

    Auch nachträglich gebildete Unterkriterien sind bekannt zu machen!

  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

  • VK Westfalen, 18.03.2015 - VK 1-6/15

    Eignungskriterien können nachträglich noch geändert werden!

  • VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 7/19

    Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ist erkennbar!

  • VK Münster, 29.05.2013 - VK 5/13

    Busdienstleistungen: Eigenwirtschaftlichkeit ist vorrangig!

  • VK Baden-Württemberg, 16.10.2019 - 1 VK 52/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Durchführung und Dokumentation einer Teststellung

  • VK Sachsen, 28.03.2022 - 1/SVK/041-21

    Bieterreihenfolge ändert sich nicht: Wertungsfehler sind unbeachtlich!

  • VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17

    Personalwechsel zwischen Wettbewerbern: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

  • VK Bund, 15.03.2012 - VK 1-10/12

    Wartung, Pflege und Weiterentwicklung

  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2020 - 1 VK 74/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Heilung von Dokumentationsmängeln bei Wahl eines

  • VK Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - VK 2-11/18

    Angabe einer Internet-Adresse: Eignungsanforderungen nicht wirksam gefordert!

  • VK Bund, 30.08.2012 - VK 1-91/12

    Beschaffung von Kontrastmitteln

  • VK Rheinland, 17.02.2020 - VK 56/19

    Datenschutz und die Informationssicherheit rechtfertigen Gesamtvergabe!

  • VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15

    Vergabekammer kann per Telefax zur mündlichen Verhandlung laden!

  • VK Westfalen, 19.07.2023 - VK 3-15/23

    Bewertungsnote muss plausibel vergeben werden!

  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2020 - 1 VK 75/19

    Auch Direktvergaben sind umfassend zu dokumentieren!

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-49/12

    Versorgung der Versicherten der Antragsgegnerin mit häuslichen Pflege- und

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-46/12

    Vertrag über die Durchführung häuslicher Pflege- und Versorgungsleistungen gemäß

  • VK Westfalen, 12.03.2015 - VK 1-5/15

    Vorabinformationsschreiben stellt keinen Zuschlag dar!

  • VK Rheinland, 12.05.2022 - VK 51/21

    Unschärfen eines abstraktes Wertungssystem muss der Bieter hinnehmen!

  • VK Rheinland, 06.01.2023 - VK 23/22

    Keine Änderung der Vergabeunterlagen bei unklarer Ausschreibung!

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.08.2011 - Verg 6/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,103344
OLG Dresden, 10.08.2011 - Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,103344)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.08.2011 - Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,103344)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. August 2011 - Verg 6/11 (https://dejure.org/2011,103344)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen, 08.07.2011 - 1/SVK/027-11

    Angebotsaufklärung: Recht, aber keine Pflicht!

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2011 - Verg 6/11
    Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 08.07.2011 - 1/SVK/27-11 - wird zurückgewiesen.
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