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   OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - VII-Verg 61/02   

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OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - VII-Verg 61/02 (https://dejure.org/2003,3845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2003 - VII-Verg 61/02 (https://dejure.org/2003,3845)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2003 - VII-Verg 61/02 (https://dejure.org/2003,3845)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Vergabevorschriften; Beachtung der Sicherheitsinteressen des Staates; Einschränkungen im Rahmen eines Nichtoffenen Verfahrens; Nichtigkeit von Zuschlag und Vertragsschluss; Antragsbefugnis im Vergabenachprüfungsverfahren; ...

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitsinteresse des Staates tangiert - Keine Ausschreibung? (IBR 2003, 1117)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1203 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 371
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Dem Erfordernis einer Verhältnismäßigkeitsprüfung hat der nationale Gesetzgeber durch den Wortlaut der Ausnahmebestimmungen nach § 100 Abs. 2 Buchst. d GWB Rechnung getragen ("erfordert", "gebieten"; vgl. im Übrigen zur Rspr.: EuGH, Urt. v. 7.6.2012 - C-615/10, InsTiimi, Rn. 45; Urt. v. 8.4.2008 - C-337/05, NZBau 2008, 401, Agusta-Hubschrauber, Rn. 2, 53; Urt. v. 2.10.2008 - C- 157/06, NZBau 2008, 401, Polizei- und Feuerwehrhubschrauber, Rn. 30, 31; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4.2003 - Verg 61/02, VergabeR 2004, 371, Afghanistan-Flüge; Beschl. v. 30.3.2005 - VII-Verg 101/04, BND-Neubau; Beschl. v. 10.9.2009 - VII-Verg 12/09, VergabeR 2010, 83; Beschl. v. 12.7.2010 - VII-Verg 27/10, NZBau 2010, 778, Handgepäckkontrollanlagen; OLG Dresden, Beschl. v. 18.9.2009 - WVerg 3/09, VergabeR 2010, 90, BOS-Digitalfunk; OLG Celle, Beschl. v. 3.12.2009 - 13 Verg 14/09, VergabeR 2010, 230, Großleitstelle).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Denn die Anwendbarkeit des § 13 VgV richtet sich nach der objektiven Rechtslage; der öffentliche Auftraggeber hat nicht die rechtliche Kompetenz, durch sein Verhalten über den Eintritt und die Reichweite der Nichtigkeitsfolge des § 13 S. 4 VgV (aF) zu disponieren (vgl. die Senatsbeschlüsse v. 24.9. 2002 - Verg 48/02 - und v. 30.4. 2003 - Verg 61/02; die Prüfung der Tragweite der Präklusion infolge einer etwaigen Verletzung der Rügeobliegenheit bleibt insoweit vorbehalten, vgl. KG VergabeR 2003, 50).
  • OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09

    Begriff des Ausnahmefalls im Sinne von § 100 Abs. 2 lit d 2. Alt. Gesetz gegen

    Auch in einem Fall, in dem die Sicherheitsbelange des Antragsgegner dem Grunde nach schwerer wiegen als die Bieterinteressen, hat der öffentliche Antragsgegner allerdings diejenige Art der Vergabe zu wählen, die die geringstmöglichen Einschränkungen für die Bieter mit sich bringt, gleichwohl aber das staatliche Sicherheitsinteresse wahrt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003 - VII - Verg 61/02, zitiert nach juris, Tz. 20).

    (1) Wie bereits oben ausgeführt, kann von einem überwiegenden Interesse des öffentlichen Auftraggebers, ein Vergabeverfahren nicht durchzuführen, nur dann ausgegangen werden, wenn den Gefahren für die Sicherheitsbelange des Staates, die im Falle einer Ausschreibung des Auftrages drohen, auch nicht durch eine hierauf ausgerichtete Ausgestaltung des Vergabeverfahrens und der konkreten Ausschreibung entgegen gewirkt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003 - VII - Verg 61/02, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Der Vergabevermerk des Antragsgegners (vgl. dazu im Übrigen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 - VII - Verg 12/09, im Umdruck Seite 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003 - Verg 61/02, zitiert nach juris, Tz. 20) einschließlich der "Angebotsauswertung und Vergabeempfehlung" der I. C. vom 7. August 2009 enthält zu einer etwaigen Gefährdung von Sicherheitsbelangen, die im Falle der weiteren Durchführung des Vergabeverfahrens eintreten könnten, keinerlei Ausführungen.

  • VK Bund, 30.06.2003 - VK 1-47/03

    Leistungen zur Versorgung des Einsatzkontingentes

    Nachdem die ASt gegen den Beschluss der Vergabekammer sofortige Beschwerde eingelegt hatte, wurde der Beschluss der Vergabekammer durch Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30. April 2003 (Az. Verg 61/02) aufgehoben.

    Insofern stehe auch dem diesbezüglichen Begehren der ASt die Rechtskraft der vorgenannten Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 30. April 2003 - Verg 61/02) entgegen.

    b) Im streitgegenständlichen Verfahren war das Angebot der ASt aufgrund der von ihr vorgenommenen Änderungen des Rahmenvertrages zwar als (bloßes) Nebenangebot zu werten (vgl. insoweit Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30. April 2003 - Verg 61/02), als solches ist es aber gegenüber den Hauptangeboten anderer Bieter, die auf der Grundlage unveränderter Verdingungsunterlagen abgegeben wurden, wegen fehlender Gleichwertigkeit nicht berücksichtigungsfähig.

    Aus den dargestellten Unterschieden ergibt sich, dass das von der ASt unterbreitete Nebenangebot nicht unwesentliche Regelungsmerkmale des von der Ag zum Gegenstand der Verdingungsunterlagen gemachten RV betrifft (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003, Verg 61/02).

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09

    Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Grundsätzlich soll der öffentliche Auftraggeber, dem insoweit die Darlegungs- und Beweislast obliegt, die tatsächlichen Gründe, die im Interesse der staatlichen Sicherheitsbelange eine Einschränkung der Bieterrechte erfordern, in einem Vergabevermerk dokumentieren (vgl. Beschluss vom 30.04.2003, Verg 61/02).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2006 - 2 U (Kart) 1/05

    Anspruch auf Auskunftserteilung und Schadensersatz gegen einen öffentlichen

    Jedoch verpflichtete auf den Nachprüfungsantrag der mit ihrem Angebot ausgeschlossenen weiteren Bieterin Sch. AG der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Beklagte, die Wertung der Angebote zu wiederholen (Anl. K 10, Beschl. v. 30.4.2003 - Verg 61/02, VergabeR 2004, 371).

    Dass der Beklagten im Vergabeverfahren objektiv Rechtsverstöße unterlaufen sind, steht nach den Gründen des Beschlusses des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.4.2003 (Verg 61/02, Anl. K 10) für den Schadensersatzprozess bindend fest (§ 124 Abs. 1 GWB).

    Für die Haftung der Beklagten genügt nicht, dass die im Beschluss des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.4.2003 (Verg 61/02) festgestellten Rechtsverstöße, m.a.W. objektive Pflichtverletzungen der Beklagten, äquivalent ursächlich für die Unwirksamkeit des ersten von den Parteien abgeschlossenen Rahmenvertrages waren.

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter

    Zu verlangen ist also mindestens ein Zustand, in dem ein beanstandetes Vergabeverhalten auch in rechtlicher Hinsicht als problematisch eingestuft wird und nicht nur bloße Rechtszweifel bestehen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, VergR 2005, 328; OLG Düsseldorf, VergR 2001, 419; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.07.2001 - Verg 20/01; Beschl. v. 30.04.2002 - Verg 3/02 - und v. 30.04.2003 - Verg 61/02; Byok, a.a.O., § 107 Rn. 983 a.E.).
  • VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05

    Erteilung eines Auftrags betreffend den Betrieb eines bundesweiten

    Bei einer ausschließlichen Konzentration auf diesen Aspekt des eigenen Vorverhaltens der Ag bis etwa Februar diesen Jahres erscheint durchaus die Argumentation naheliegend, der Ag unter Berücksichtigung des Wettbewerbs- sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, unter dem die Ausnahmebestimmung des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB steht (vgl. ausführlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003, Verg 61/02), aufzuerlegen, sich bei auch aus ihrer Sicht gegebenen mehreren denkbaren Varianten für diejenige zu entscheiden, die einen Wettbewerb ermöglicht.

    Die Geheimschutzbetreuung nach GHB ist ihrerseits nicht der Sphäre des Ausnahmebereichs des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB zuzurechnen, sondern stellt einen Aspekt der Zuverlässigkeit und da- mit der Geeignetheit von Bietern dar (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2005, Verg 61/02; vgl. auch die Bekanntmachung der Ag zur Systemtechnik, wo die Voraussetzung der Geheimschutzbetreuung als Mindestbedingung und damit als Eignungskriterium angegeben ist).

    g) Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Sinne einer Abwägung zwischen dem Grad und dem Gewicht der Geheimhaltungsinteressen einerseits und den Interessen der Bewerber andererseits (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003, Verg 61/02) hat die Ag im vorliegenden Fall Genüge getan.

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2009 - Verg 32/09

    Begriff des Nachunternehmers i.S. des Vergaberechts; Anforderungen an die Annahme

    Grundsätzlich soll der öffentliche Auftraggeber, dem insoweit die Darlegungs- und Beweislast obliegt, die tatsächlichen Gründe, die im Interesse der staatlichen Sicherheitsbelange eine Einschränkung der Bieterrechte erfordern, in einem Vergabevermerk dokumentieren (vgl. Beschluss vom 30.04.2003, Verg 61/02).

    Insoweit erachtet das Oberlandesgericht Dresden ebenso wie der erkennende Senat, dessen in der Entscheidung vom 30. April 2003 (VII - Verg 61/02) zum Ausdruck gebrachte Auffassung in dem in Rede stehenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden ausdrücklich geteilt wird, eine Abwägung zwischen den staatlichen Sicherheitsbelangen und den vergaberechtlichen Interessen der Allgemeinheit und des Bieters für erforderlich.

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2005 - Verg 101/04

    BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

    Eine dahingehende Unterscheidung (und eingeschränkte Anwendung des Vierten Teils des GWB) ist auch im früheren Beschluss des Senats vom 30.4.2003 (Az. Verg 61/02, VergabeR 2004, 371, 372 f.) weder angeregt noch erst recht gefordert worden.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 2/04

    Vergabe eines Nachunternehmerauftrags auf dem Gebiet der Entsorgung von

  • OLG Dresden, 18.09.2009 - WVerg 3/09

    Anwendbarkeit des Vergaberechts bei Geheimhaltungsinteresse

  • VK Bund, 20.05.2003 - VK 1-35/03

    Lieferung von Daten

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - Verg 101/04

    BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

  • VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

    Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

  • VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03

    Abschluss eines Vertrags über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von

  • VK Baden-Württemberg, 28.10.2003 - 1 VK 60/03

    Wissensvorsprung eines Bieters durch vorangegangenen Auftrag

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2007 - 2 VK 11/06

    Ausschreibung des Gesamtsystems "Einsatzleitstellen für die Landespolizei des

  • VK Bund, 03.02.2006 - VK 1-01/06

    Bewachungsdienstleistung

  • VK Bund, 26.09.2003 - VK 2-66/03

    Vergabe eines Forschungsprogramms

  • VK Hamburg, 12.03.2010 - VgK FB 6/09

    Ausschluss des Vergaberechtsregimes: Digitales Notruf- und Funkabfragesystem für

  • VK Bund, 12.12.2006 - VK 1-136/06

    Wartungs- und Instandsetzungsvertrag TV-Überwachungsanlagen für Flughäfen

  • VK Düsseldorf, 15.07.2005 - VK-13/05

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vergabeverfahren im Fall der Aufnahme der

  • VK Niedersachsen, 12.11.2003 - VgK-27/03

    Vertrag über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von Altpapier

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