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   OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - VII-Verg 64/02   

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https://dejure.org/2003,4159
OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - VII-Verg 64/02 (https://dejure.org/2003,4159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2003 - VII-Verg 64/02 (https://dejure.org/2003,4159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2003 - VII-Verg 64/02 (https://dejure.org/2003,4159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Angebotswertung in einem Vergabeverfahren; Fehlende Gleichwertigkeit eines Nebenangebots mit dem Hauptangebot; Berücksichtigung von Unwägbarkeiten und Leistungsrisiken für den Auftraggeber

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aufhebung des Vergabeverfahrens bei einer fehlerhaft durchgeführten Ausschreibung! (IBR 2003, 498)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 721
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 64/02
    Die Kostenentscheidung ergeht in analoger Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 GWB, hinsichtlich der Kostenhaftung der Beigeladenen und der Antragstellerin zu 1. folgt sie aus einer entsprechenden Geltung der §§ 154 Abs. 3, 159, 162 Abs. 3 VwGO (vgl. Senat, NZBau 2000, 440, 444).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2000 - Verg 20/00

    Auftrag für Naturwerksteinarbeiten, Dämmstoffe und Abdichtungsarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 64/02
    Maßgeblich sind nicht die (einseitigen) Vorstellungen des Auftraggebers, sondern die Verständnismöglichkeiten des durch die Ausschreibung insgesamt angesprochenen Empfängerkreises (vgl. Senatsbeschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00 m.w.N.).
  • VK Düsseldorf, 25.11.2002 - VK-36/02

    Nachprüfung einer Ausschreibung der kommunalen Abfallabfuhr; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 64/02
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin zu 2. wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25. November 2002 (VK - 36/2002 - L) im Ausspruch zu Ziffer 1. aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.
  • VK Nordbayern, 20.10.2016 - 21.VK-3194-33/16

    Wann ist die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig?

    Sind mehrere Möglichkeiten gegeben, den Rechtsverstoß zu korrigieren, muss die Vergabekammer diejenige auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigt (OLG Düsseldorf, B.v. 30.04.2003 - Verg 64/02).
  • VK Sachsen, 03.05.2016 - 1/SVK/005-16

    Unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten: Leistungsbeschreibung nicht eindeutig!

    Dementsprechend kommt eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung aufzuheben, im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003 - Verg 64/02).
  • OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16

    Vergabeverfahren für einen Krankenhausversorgungsvertrag: Anforderungen an die

    Kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, den Rechtsverstoß zu beseitigen, muss die Vergabekammer diejenigen auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2000, Verg 15/00, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZfBR 2003, 721; OLG Schleswig VergabeR 2011, 586; Thiele in Kulartz/Kus/Portz, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 5).

    Im Rahmen ihres Entscheidungsermessens kann sie die Verpflichtung der Vergabestelle zur Aufhebung des Vergabeverfahrens unabhängig von den Anträgen nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB a.F. aussprechen, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um einen festgestellten Vergabefehler zu beseitigen und auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2000, Verg 15/00 zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZfBR 2003, 721 ff; OLG Schleswig VergabeR 2011, 586).

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