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   BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02   

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https://dejure.org/2002,3860
BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02 (https://dejure.org/2002,3860)
BayObLG, Entscheidung vom 23.05.2002 - Verg 7/02 (https://dejure.org/2002,3860)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - Verg 7/02 (https://dejure.org/2002,3860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des förmlichen Verfahrens nach §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung der Vergabestelle; Umfang der Informationspflicht nach § 13 der Vergabeverordnung (VgV); Selbstbindung der Verwaltung durch die ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Der Vergaberechtsweg kann nicht durch ein falsches Handeln einer ausschreibenden Stelle eröffnet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontingentzuordnung durch Vergabestelle - fehlerhafte Rechtswegangabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Irrtümliche Benennung der Vergabekammer als Nachprüfstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eröffnet eine unrichtige Benennung der Nachprüfungsstelle den Weg zur Vergabekammer? (IBR 2002, 514)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1756 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 510
  • VergabeR 2002, 511
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01

    Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02
    Unter Berücksichtigung des übrigen Vorgehens der ausschreibenden Stelle erlaubt die Benennung in der Bekanntmachung nicht den Schluß, das Einzellos wie die in der Ausschreibung zusammengefaßten Lose seien tatsächlich dem 80 %-Kontingent zugeordnet worden mit der Wirkung, daß der rechtliche Rahmen für das Nachprüfungsverfahren nun festgelegt und eine Selbstbindung der Verwaltung herbeigeführt ist (siehe BayObLG VergabeR 2001, 402/404).

    4. Weil eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren nicht stattgefunden hat und auch nicht stattfinden mußte, kann dahingestellt bleiben, ob es der Auftraggeber auch dann, wenn bereits mehr als 80 % des Gesamtauftragswerts aller Bauaufträge für die bauliche Anlage vergeben ist, durch die Art der Vergabe, nämlich bei Bauleistungen im europaweiten Offenen Verfahren nach § 3a VOB/A oder im nationalen Verfahren durch Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, noch in der Hand hat, den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB zu eröffnen (siehe BayObLG VergabeR 2001, 402 mit zustimmender Anmerkung Waldner; bejahend Kemper in Beck'scher VOB-Kommentar § 1a VOB/A Rn. 117 ff./123; verneinend Höß VergabeR 2002, 19/23).

    Klarzustellen ist in diesem Zusammenhang noch (gegen Höß aaO S. 24), daß die vom Senat in seinem Beschluß vom 13.8.2001 (VergabeR 2001, 402/404) angeführte "Selbstbindung der Verwaltung" ausschließlich die Zuordnung der Einzellose zum jeweiligen Kontingent betrifft.

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02
    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung die §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1495).
  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02
    Über deren außergerichtliche Kosten ist vielmehr im Verfahren vor der Vergabekammer nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG, im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB nach billigem Ermessen in analoger Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO gesondert zu entscheiden (BayObLG VergabeR 2002, 55 m.w.N.).
  • BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00

    Rechtsmittelbelehrung - Revisionszulassung

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02
    Dem ständen die Rechtssicherheit und auch der Grundsatz entgegen, daß fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen zwar Kostenfolgen nach sich ziehen, einen unstatthaften Rechtsweg aber nicht eröffnen können (siehe etwa BAG NJW 2001, 244/245; Kopp/Schenke VwGO 12. Aufl. § 58 Rn. 3; Stelkens/Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG 6. Aufl. § 37 Rn. 7).
  • BGH, 15.05.1997 - VII ZR 287/95

    Verjährungsbeginn bei einer in ein Bauwerk integrierten technischen Anlage

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02
    Die dazu erforderlichen Arbeiten, zu denen auch die Lieferung und der Einbau der Telekommunikationsanlage zählt (vgl. etwa BGH BauR 1997, 1018), sind Bauleistungen, die grundsätzlich nach der VOB/A vergeben werden.
  • BayObLG, 27.04.2001 - Verg 5/01

    Reihenfolge für EU-weite und nationale Vergaben

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02
    Diese für die Bieter mißliche Rechtslage ist insoweit zwangsläufige Folge einer Regelung, welche bei Losen von unter 1 Mio. EUR für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags nicht allein den Auftragswert des konkreten Loses maßgeblich sein läßt, sondern zusätzlich auf das Verhältnis des addierten Wertes dieser und anderer Lose unter 1 Mio. EUR zum Gesamtauftragswert abstellt (BayObLG VergabeR 2002, 61; dazu auch Höß VergabeR 2002, 19).
  • VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17

    Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

    Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung der Antragsgegnerin, dass sie den verfahrensgegenständlichen Auftrag nicht dem 20 %-Kontingent nach § 3 Nr. 9 VgV zuordnet, für welche das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002, Verg 7/02; Beurskens in: Hattig/Maibaum, Kartellvergaberecht, § 2 VgV, Rdnr. 19, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Dies richtet sich allein nach objektiven Kriterien und der gegebenen objektiven Sachlage, und zwar danach, dass - wie hier - von einem öffentlichen Auftraggeber ein öffentlicher Auftrag vergeben werden soll, der den maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, ohne dass einer der in § 100 Abs. 2 GWB normierten Ausnahmefälle vorliegt (vgl. §§ 98, 99, 100 Abs. 1, 102 GWB; § 1 VgV sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 7/01, VergabeR 2001, 329, 330 f.; Beschl. v. 25.3.2002 - Verg 5/02, NJOZ 2003, 2684 [Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB]; Beschl. v. 8.5.2002 - Verg 5/02, NZBau 2002, 697 [Beschwerdeentscheidung]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.8.2002 - 2 Verg 9/02, VergabeR 2002, 101, 102 f.; BayObLG, Beschl. v. 23.2.2002 - Verg 7/02, VergabeR 2002, 510; Thüringer OLG, Beschl. v. 22.11.2000 - 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52, 54; anders und ohne weitere Auseinandersetzung neuerdings möglicherweise nur OLG Bremen, Beschl. v. 26.6.2009 - Verg 3/05, VergabeR 2009, 948, 951).
  • VK Niedersachsen, 24.08.2015 - VgK-28/15

    Hersteller- und Typangaben fehlen: Keine Nachforderung!

    Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung der Antragsgegnerin, dass sie den verfahrensgegenständlichen Auftrag nicht dem 20 %-Kontingent nach § 2 Nr. 6 VgV zuordnet, für welche das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002, Verg 7/02 ; Beurskens in: Hattig/Maibaum, Kartellvergaberecht, § 2 VgV, Rdnr. 19, m. w. N.).
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