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   OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - VII-Verg 7/04   

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https://dejure.org/2004,547
OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - VII-Verg 7/04 (https://dejure.org/2004,547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2004 - VII-Verg 7/04 (https://dejure.org/2004,547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2004 - VII-Verg 7/04 (https://dejure.org/2004,547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Gebots der Transparenz des Vergabeverfahrens bei Verwendung von Wahlpositionen; Notwendigkeit der vorherigen Bekanntgabe der Kriterien für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Wahlpositionen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wahlposition im Leistungsverzeichnis

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Wahlpositionen nur bei berechtigtem Interesse zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wahlpositionen bei berechtigtem Interesse zulässig! (IBR 2004, 271)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugt trotz auszuschließendem Angebot! (IBR 2004, 276)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1147
  • NZBau 2004, 463
  • VergabeR 2004, 517
  • ZfBR 2004, 604
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02

    Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04
    Ob es für die Zulässigkeit von Wahlpositionen ausreicht, dass sie nur mehr oder weniger geringfügige Teile der ausgeschriebenen Leistung betreffen, denen in Bezug auf den Leistungsumfang und die Zuschlagsentscheidung nicht ein gleich großes Gewicht zukommt wie den Grundleistungen (Senat, Beschl. v. 2.8.2002 - Verg 25/02, Umdruck Seite 9 m.w.N.), kann auf sich beruhen.

    Er kommt nur in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten (Senat, Beschl. v. 2.8.2002 - Verg 25/02, Umdruck Seite 9 m.w.N.).

  • VK Arnsberg, 28.01.2004 - VK 1-30/03

    Zu viele Alternativpositionen: Ausschreibung ist aufzuheben!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04
    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 28. Januar 2004 (VK 1 - 30/03) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die angefochtene Entscheidung im Ausspruch zu den Ziffern 1. bis 3. wie folgt neu gefasst wird:.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Er kommt in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zur beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweiligen offen zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02; Beschluss vom 24.03.2004, Verg 7/04; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06).
  • VK Bund, 23.02.2017 - VK 1-11/17

    Umgestaltung ZOB und HBF

    umzugehen haben, anzuerkennen(vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2004, VII- Verg 7/04).

    Sie hätten dazu in ihren Vergabeunterlagen auf das begrenzte Budget als Maßstab für die Inanspruchnahme einer der beiden Ausführungsalternativen hinweisen sowie festlegen müssen, dass sie die Ausführungsalternative in Sichtbetonqualität SB 4 gegenüber der Ausführungsalternative Sichtbetonqualität SB 1 bevorzugen, selbst wenn diese teurer ist, aber innerhalb ihres Budgets liegt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2004, VII-Verg 7/04).

    Denn wenn der niedrigste Preis zuschlagsentscheidend sein soll (s. Ziffer II.2.5 der Bekanntmachung), liegt es jedenfalls nicht fern, auch im Zusammenhang mit den Alternativpositionen die kostengünstigere Variante zu bezuschlagen (so wie möglicherweise in Fällen wie hier mit begrenzten Budget auch üblich, vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2004, VII-Verg 7/04) und nicht wie hier von den Ag gewollt, ggf. sogar die teurere Variante, wenn sie innerhalb ihres Budgetrahmens liegt.

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - Verg 61/18

    Offenes Verfahren über die Vergabe von Abbrucharbeiten

    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2011, VII-Verg 58/10 - juris, Rn. 62 mit zust. Anm. Ganske, IBR 2011, 354; vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16 - juris, Rn. 59 ff. mit zust. Anm. Dobmann, VergabeR 2017, 763; vom 22. Februar 2012, VII-Verg 87/11 - juris, Rn. 41; vom 24. März 2004, VII-Verg 7/04 mit zust. Anm. Scholz, IBR 2004, 271; vom 2. August 2002, Verg 25/02; OLG Rostock, Beschluss vom 9. Oktober 2013, 17 Verg 6/13 - juris, Rn. 135 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Oktober 1999, 5 Verg 2/99 - juris, Rn. 59 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2000, 11 U 91/98 - juris, Rn. 44; OLG München, Beschlüsse vom 27. Januar 2006, Verg 1/06, und vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15 "berechtigtes Bedürfnis"; Prieß/Simonis in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 121 Rn. 104; Bode, IBR 2011, 714; Otting, IBR 2016, 31; Hartung, VergabeR 2016, 513).

    Nach der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte kann sich ein berechtigtes Interesse aus dem Gebot der effizienten und sparsamen Haushaltsführung ergeben (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2011, Verg 58/10, und vom 24. März 2004, Verg 7/04; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2006, Verg 1/06).

    Als berechtigt erkennt die Rechtsprechung auch ein Interesse an, wenn der Vergabestelle durch die Wahlposition die Möglichkeit eröffnet wird, ein technisch höherwertiges Gerät zu erhalten (OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2006, Verg 1/06) oder bei unsicherer Finanzierung auf eine kostengünstige Alternative zurückzugreifen (Senatsbeschluss, 24. März 2004, Verg 7/04).

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