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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - VII-Verg 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3098
OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - VII-Verg 72/04 (https://dejure.org/2005,3098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.01.2005 - VII-Verg 72/04 (https://dejure.org/2005,3098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Januar 2005 - VII-Verg 72/04 (https://dejure.org/2005,3098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergabeprüfung bei Ausschreibungsaufhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begründetheit eines Nachprüfungsantrags wegen Aufhebung einer Ausschreibung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 415
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03

    Auswirkungen der Ausschreibung von letztlich nicht gewollten Leistungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 72/04
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag endgültig nicht vergeben will und deshalb die Aufhebung der Ausschreibung veranlasst hat (vgl. auch OLG Celle VergabeR 2003, 455; Scharen in NZBau 2003, 585, 590).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 72/04
    Eine Aufhebung der Aufhebung und Fortsetzung des Vergabeverfahrens zu Los 2 kann nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand auch nicht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.02.2003 (BGHZ 154, 32 f. - Jugendstrafanstalt-) abgelehnt werden.
  • VK Köln, 22.09.2004 - VK VOL 25/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 72/04
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 22. September 2004, Az.: VK VOL 25/2004, wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur solche Mängel, die die Durchführung des Verfahrens und die Vergabe des Auftrags selbst ausschließen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Januar 2005 - Verg 72/04, juris Tz. 14).
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Dies geht zu Lasten der Auftraggeberin, da diese die Darlegungs- und Beweislast trägt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 15 Verg 3/09 -, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Januar 2005 - Verg 72/04 -).
  • OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

    Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des

    Dieser Aufhebungsgrund liegt vor, wenn nach Einleitung des Vergabeverfahrens unvorhersehbare rechtliche, technische oder wirtschaftliche Probleme auftreten, die unbehebbar und so einschneidend sind, dass die Fortführung des Verfahrens für den Auftraggeber sinnlos oder unzumutbar wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - VII Verg 72/04, juris Rn. 10; BKartA Bonn, Beschluss vom 08.02.2011 - VK 2 - 134/10, juris Rn. 128; Portz in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, a.a.O., § 63 VgV Rn. 45; Lischka in Müller-Wrede, a.a.O., § 63 VgV Rn. 35; Hofmann/Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, a.a.O., § 63 VgV Rn. 49).

    Zudem dürfen diese Änderungen erst nach Einleitung der Ausschreibung eingetreten oder bekannt geworden sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - VII Verg 72/04, juris Rn. 10).

    Im Einzelnen bedarf es für die Feststellung eines schwerwiegenden Grundes einer Interessenabwägung, für die die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls maßgeblich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13, juris Rn. 25; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - VII Verg 72/04, juris Rn. 14; Hofmann/Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, a.a.O., § 63 VgV Rn. 74).

  • VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17

    Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

    Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur solche Mängel, die die Durchführung des Verfahrens und die Vergabe des Auftrags selbst ausschließen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Januar 2005 - Verg 72/04).

    Neben den Fällen, in denen der Auftraggeber vor der Ausschreibung den Bedarf nicht zutreffend ermittelt hat und erst während des Vergabeverfahrens erkennt, dass er ein Produkt oder eine Leistung ausgeschrieben hat, die seinen Anforderungen tatsächlich nicht genügt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - VH Verg 72/04), ist als ein die Aufhebung sachlich rechtfertigender Grund auch die Feststellung des Auftraggebers zu erkennen, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder dafür keine Mittel (mehr) in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008 \u0097 VK1 63/08 - zitiert nach VERIS).

  • VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen

    Daher kann eine Nachprüfungsinstanz grundsätzlich nur dann eine "Aufhebung der Aufhebung" anordnen, wenn der Vergabewille der Vergabestelle unverändert fortbesteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005, Az.: VII-Verg 72/04 ).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens mit erneuter Wertung der ursprünglichen Angebote, wie ihn die Antragstellerin vorliegend geltend macht, ist in jedem Fall aber, dass der Auftraggeber an seiner Vergabeabsicht in der konkreten Form festgehalten hat und das Ausschreibungsverfahren mit einem Vertragsabschluss abschließen will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - VII Verg 72/04 - zitiert nach VERIS).

    Neben den Fällen, in denen der Auftraggeber vor der Ausschreibung den Bedarf nicht zutreffend ermittelt hat und erst während des Vergabeverfahrens erkennt, dass er ein Produkt oder eine Leistung ausgeschrieben hat, die seinen Anforderungen tatsächlich nicht genügt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - VII Verg 72/04 ), ist als ein die Aufhebung sachlich rechtfertigender Grund auch die Feststellung des Auftraggebers zu erkennen, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil der entweder dafür keine Mittel (mehr) in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008 - VK1 63/08 - zitiert nach VERIS).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 22/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Zurückweisung eines

    Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Oktober 2019, 17 Verg 3/19 - juris, Rn. 78; OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13; Mehlitz in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 2019, § 63 VgV Rn. 35; Herrmann in Ziekow/Völlink, 4. Auflage 2020, § 63 VgV Rn. 30).

    Bei den eingetretenen Änderungen darf es sich nur um solche handeln, die bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10).

    (3) Die Pandemie und ihre Auswirkungen waren im maßgeblichen Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10; Herrmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 63 VgV Rn. 40) am 21. Januar 2020 für die Antragsgegnerin nicht vorhersehbar.

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Betrieb

    Wesentlich sind Änderungen dann, wenn die weitere Durchführung des Verfahrens auf der Grundlage der bisherigen Vergabebedingungen unter den veränderten Umständen nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber oder auch für die Bieter nicht mehr zumutbar ist (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Oktober 2019, 17 Verg 3/19 - juris, Rn. 78; OLG München, Beschluss vom 4. April 2013, Verg 4/13; Mehlitz in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 2019, § 63 VgV Rn. 35; Herrmann in Ziekow/Völlink, 4. Auflage 2020, § 63 VgV Rn. 30).

    Bei den eingetretenen Änderungen darf es sich nur um solche handeln, die bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10).

    (3) Die Pandemie und ihre Auswirkungen waren im maßgeblichen Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2005, VII-Verg 72/04 - juris, Rn. 10; Herrmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 63 VgV Rn. 40) am 14. Januar 2020 für die Antragsgegnerin nicht vorhersehbar.

  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Voraussetzung sind so einschneidende und nachhaltige Änderungen, dass es für den Auftraggeber objektiv sinnlos oder unzumutbar ist, den Zuschlag auf eines der Angebote zu erteilen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - Verg 72/04).

    Zudem dürfen diese Änderungen erst nach Einleitung der Ausschreibung eingetreten oder bekannt geworden sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - Verg 72/04; VK Hessen, Beschluss vom 24.05.2018 - 69d-VK-27/2017; VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17).

    Eine rechtmäßige Aufhebung kann nur auf Umstände gestützt werden, die nach Beginn der Ausschreibung eingetreten sind, für den Auftraggeber nicht vorhersehbar waren und von ihm nicht zu vertreten sind bzw. verschuldet wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 20.3.2014 - X ZB 18/13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.08.2015 - 11 Verg 4/15; 5 OLG München, Beschluss vom 6.12.2012 - Verg 25/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - Verg 72/04; Herrmann in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, VgV § 63 Rn. 40).

    Voraussetzung ist jedoch, dass diese Mängel so schwerwiegend sind, dass sie entweder die (weitere) Durchführung des Verfahrens und die Vergabe des Auftrags objektiv ausschließen oder dass sie dazu führen, dass nach einer Interessenabwägung das Festhalten des öffentlichen Auftraggebers am Vergabeverfahren mit Recht und Gesetz nicht zu vereinbaren wäre und von den Bietern im Hinblick auf die Schwere des Fehlers erwartet werden kann, dass sie auf diese rechtlichen und tatsächlichen Bindungen des Auftraggebers Rücksicht nehmen (vgl. BGH, Urteil v. 12.06.2001, X ZR 150/99, VergabeR 2001, 293; Beschluss v. 18.02.2003, X ZB 43/02 "Jugendstrafvollzug", BGHZ 154, 32; Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10 "Friedhofserweiterung", a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.11.2003, Verg 59/03 "ausbildungsbegleitende Hilfen", ZfBR 2004, 202; Beschluss v. 16.02.2005, Verg 72/04).

  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    Eine Änderung ist "grundlegend", wenn eine Auftragsvergabe und eine Durchführung des Auftrags auf Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen unmöglich oder zumindest für den Auftraggeber objektiv sinnlos oder unzumutbar ist - etwa ähnlich dem Wegfall der Geschäftsgrundlage (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.01.2005 - VII-Verg 72/04; OLG Köln, Urteil v. 18.06.2010 - 19 U 98/09; OLG München, Beschluss v. 04.04.2013 - Verg 4/13).
  • VK Niedersachsen, 14.04.2011 - VgK-09/11

    Zulässigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei subjektiv zu hoch

    Daher kann eine Vergabekammer überhaupt nur dann eine "Aufhebung der Aufhebung" anordnen, wenn der Vergabewille der Vergabestelle unverändert fortbesteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005, Az: VII-Verg 72/04 ).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens mit erneuter Wertung der ursprünglichen Angebote, wie ihn die Antragstellerin geltend macht, ist in jedem Fall aber, dass der Auftraggeber an seiner Vergabeabsicht in der konkreten Form festgehalten hat und das Ausschreibungsverfahren mit einem Vertragsabschluss abschließen will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - VII Verg 72/04 - zitiert nach VERIS).

    Neben den Fällen, in denen der Auftraggeber vor der Ausschreibung den Bedarf nicht zutreffend ermittelt hat und erst während des Vergabeverfahrens erkennt, dass er ein Produkt oder eine Leistung ausgeschrieben hat, die seinen Anforderungen tatsächlich nicht genügt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - VII-Verg 72/04 ) ist als ein die Aufhebung sachlich rechtfertigender Grund auch die Feststellung des Auftraggebers anzuerkennen, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder dafür keine Mittel (mehr) in der nötigen Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008 - VK1 63/08 - zitiert nach VERIS).

  • VK Bund, 08.02.2011 - VK 2-134/10

    Lagerhaltung und Distribution

  • OLG München, 23.12.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis nach Aufhebung einer Ausschreibung

  • VK Sachsen, 07.01.2008 - 1/SVK/077-07

    Teststellung bei IT-Ausschreibungen

  • VK Südbayern, 23.11.2016 - Z3-3-3194-1-20-03/15

    Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Verlustes der Zuständigkeit

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-16/06

    Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

  • VK Sachsen, 18.08.2006 - 1/SVK/077-06

    Aufhebung der Ausschreibung

  • VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 14/10

    Preis einziges Kriterium: Keine Nebenangebote!

  • VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05

    Benennung von Nachunternehmern

  • VK Niedersachsen, 06.10.2020 - VgK-33/20

    Ausschluss des Angebots eines Bieters aufgrund von unzulässigen Änderungen an den

  • VK Rheinland, 26.02.2020 - VK 46/19

    Baukostenschätzung mittels BKI-Kostenkennwerten?

  • VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 13/10

    Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote

  • VK Köln, 03.01.2007 - VK VOB 44/06

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei fehlender Rüge in einem zweiten

  • OLG Schleswig, 08.09.2006 - 1 Verg 6/06

    Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2022 - Verg 55/21

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens: Was sind "andere schwerwiegende Gründe"?

  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 11 U 4/06

    Vergabeverfahren: Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs des übergangenen

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-17/06

    Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

  • VK Berlin, 09.06.2021 - B 1-12/20
  • VK Berlin, 09.06.2021 - VK-B1-12/20

    Leistungsbeschreibung muss vernünftige Kalkulation ermöglichen!

  • VK Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 1 VK 6/13

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung einer Ausschreibung wegen unangemessen

  • VK Hessen, 24.05.2018 - 69d-VK-27/17

    Gesetzliche Bedingungen für Flüchtlingsaufnahme geändert: Aufhebung rechtmäßig!

  • VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10

    Lieferleistungen

  • VK Brandenburg, 22.08.2008 - VK 19/08

    Neubau eines Gebäudes im Rahmen des ÖPP-Modells

  • VK Münster, 13.07.2011 - VK 8/11

    Abgrenzung zwischen Änderung und Aufhebung der Ausschreibung

  • VK Schleswig-Holstein, 26.11.2009 - VK-SH 22/09

    Ohne vergleichbare Preise kann kein Angebot ermittelt werden!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2006 - 3 VK 12/06

    Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach Aufhebung eines

  • VK Niedersachsen, 21.05.2019 - VgK-18/19

    Ausschreibung der Herstellung von Verblendmauerwerk europaweit im offenen

  • VK Niedersachsen, 13.12.2013 - VgK-42/13

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens zur Neueinrichtung einer

  • VK Köln, 06.10.2014 - VK VOL 21/13

    Massenanfall von Verletzten: Erweiterte Rettungsdienstmaßnahmen sind kein

  • VK Bund, 09.02.2012 - VK 3-06/12

    Vergabe von Rahmenverträgen

  • VK Berlin, 25.07.2008 - VK-B2-07/08

    Ordnungsgemäße Kostenprognose?

  • VK Niedersachsen, 12.07.2005 - VgK-29/05

    Zulässigkeit der Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung; Ausschluss von

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2007 - 1 VK 1/07

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung zur Vergabe eines Auftrags über

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - VII-Verg 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12237
OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - VII-Verg 72/04 (https://dejure.org/2005,12237)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2005 - VII-Verg 72/04 (https://dejure.org/2005,12237)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - VII-Verg 72/04 (https://dejure.org/2005,12237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Köln, 22.09.2004 - VK VOL 25/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 72/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 22. September 2004, Az.: VK VOL 25/2004, aufgehoben.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 72/04
    Nach der Rechtsprechung ist die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrages oder öffentlichen Bau- oder Lieferauftrages aufzuheben, in einem Nachprüfungsverfahren auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, überprüfbar (EuGH, Urt. vom 18.6.2002 - Rs. C-92/00 "Hospital Ingenieure gegen Stadt Wien", NZBau 2002, 458; BGH Beschluss vom 18.2.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 72/04
    Nach der Rechtsprechung ist die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrages oder öffentlichen Bau- oder Lieferauftrages aufzuheben, in einem Nachprüfungsverfahren auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, überprüfbar (EuGH, Urt. vom 18.6.2002 - Rs. C-92/00 "Hospital Ingenieure gegen Stadt Wien", NZBau 2002, 458; BGH Beschluss vom 18.2.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

    Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

    An einer Entscheidung des Antrags, festzustellen, dass die Antragstellerin durch die Aufhebung in ihren Rechten verletzt ist, ist der Senat jedenfalls durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16.02.2005, Verg 72/04 (zitiert nach [...]) gehindert.

    Allerdings hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 16.02.2005 (Verg 72/04 - [...]) entschieden, dass die Aufhebung einer Ausschreibung die Rechte des Bieters gemäß § 97 Abs. 7 GWB verletzt, wenn die von dem öffentlichen Auftraggeber vorgebrachten Aufhebungsgründe im Sinne des § 26 Nr. 1 VOL/A ihm als Verschulden oder Obliegenheitsverletzung zuzurechnen sind.

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil-) Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Rn. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Rn. 42; Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Rn. 21; Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Rn. 21; Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Rn. 22).
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Das sei der Fall, wenn der Auftraggeber die Aufhebung damit begründe, das Leistungsverzeichnis sei von den Bietern nicht zweifelsfrei in dem vom Auftraggeber gemeinten Sinne zu verstehen gewesen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2005 - Verg 72/04, bei juris).
  • VK Südbayern, 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

    Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen bei einem zweistufigen

    Die Gründe für eine sanktionsfreie Aufhebung eines Vergabeverfahrens setzen nämlich stets voraus, dass der Aufhebungsgrund nicht vom Auftraggeber verursacht wurde, was vorliegend aber der Fall ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 28.08.2012, Verg 11/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005, VII Verg 72/04; Beschluss vom 16.11.2010, Verg 50/10).
  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

    Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Hinweises auf die Frist des § 160 Abs. 3 S.

    Unabhängig davon, ob eine Aufhebung eines Vergabeverfahrens rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgt, führt sie jedenfalls zu einer Erledigung in sonstiger Weise (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2005 - Verg 72/04, juris Rn. 24; a.A. Antweiler in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 168 Rn. 61).
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Es ist einhellige Ansicht in Literatur und Rechtsprechung, dass es zum Merkmal einer rechtmäßigen Aufhebung zählt, dass der Aufhebungsgrund nicht vom Auftraggeber verschuldet sein darf (OLG München vom 28.8.2012 - Verg 11/12; OLG Düsseldorf vom 16.2.2005 - VII Verg 72/04 und vom 16.11.2010 - Verg 50/10).
  • VK Rheinland, 15.05.2019 - VK 8/19

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

    Dies ist der Fall, wenn die Aufhebung des Vergabeverfahrens bei fortbestehender Beschaffungsabsicht des öffentlichen Auftraggebers eine Diskriminierung einzelner Bieter oder eine Scheinaufhebung war, BGH Beschuss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2016 - Verg 28/16; Beschluss vom 16.02.2005 - Verg 72/04; Thiele in Kulartz/ Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 168 Rn. 68.
  • KG, 17.10.2013 - Verg 9/13

    Fehlende Mittel: Aufhebung setzt sorgfältige Kostenermittlung voraus!

    Für das Vorliegen von Aufhebungsgründen trifft den Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2005 - VII - Verg 72/04).

    Ob ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, ist im Rahmen einer am Einzelfall orientierten Interessenabwägung zu ermitteln, wobei, da die Verfahrensaufhebung die Ausnahme bleiben muss, strenge Anforderungen an das Aufhebungsinteresse zu stellen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Januar 2005 - VII - Verg 72/04; Weyand, a.a.O., § 17 VOB/A Rz. 65 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 42; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

    Ein Anspruch des Bieters auf Beendigung einer Ausschreibung durch Zuschlagserteilung ist nur wenigen Ausnahmefällen vorbehalten, namentlich dann, wenn eine Aufhebung des Vergabeverfahrens unter keinem Gesichtspunkt sachlich gerechtfertigt ist oder die Aufhebung nur zu dem Zweck, ihn zu diskriminieren oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2010 - Verg 50/10

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Dies kann nur anders zu beurteilen sein, sofern der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben hat oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.7.2009, VII-Verg 13/09; Beschl. v. 23.3.2005, VII-Verg 76/04; 16.2.2005, VII-Verg 72/04).
  • VK Bund, 13.12.2016 - VK 2-125/16

    Unberechtigte Zurückversetzung des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

  • VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-09/20

    Vergaberechtskonforme Aufhebung zwecks Korrektur eigener Fehler bei

  • OLG Naumburg, 27.02.2014 - 2 Verg 5/13

    Wärmeliefervertrag - Aufhebung des Vergabeverfahrens hinsichtlich eines

  • OLG München, 28.08.2012 - Verg 11/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeitsprüfung für die Aufhebung des

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 40/04

    Vergabekammer darf Rechtsverletzung feststellen!

  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

  • VK Hamburg, 23.09.2016 - Vgk FB 6/16

    Ausschreibungsfehler kann durch zweite Angebotsrunde korrigiert werden!

  • VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 13/10

    Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote

  • VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 14/10

    Preis einziges Kriterium: Keine Nebenangebote!

  • VK Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - VK-SH 14/09

    Produktspezifische Ausschreibung: Aufhebung möglich?

  • VK Südbayern, 29.06.2015 - Z3-3-3194-1-22-03/15

    Auftragswert überschritten: Wann ist die (sanktionslose) Aufhebung möglich?

  • OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09

    Aufhebung der Ausschreibung wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegender

  • VK Bund, 10.03.2020 - VK 2-05/20

    Vergaberechtskonforme Aufhebung zwecks Korrektur eigener Fehler bei

  • VK Südbayern, 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-63-12/14

    Geänderte Planung der Konzernmutter ist kein Grund für eine Aufhebung!

  • VK Schleswig-Holstein, 26.11.2009 - VK-SH 22/09

    Ohne vergleichbare Preise kann kein Angebot ermittelt werden!

  • VK Bund, 02.03.2022 - VK 1-13/22

    Zivil-gewerbliche Überwachung

  • VK Niedersachsen, 21.05.2019 - VgK-18/19

    Ausschreibung der Herstellung von Verblendmauerwerk europaweit im offenen

  • LG Düsseldorf, 29.10.2008 - 14c O 264/08

    Unterlassungsanspruch bei Unterschwellenvergabe?

  • VK Sachsen, 14.01.2013 - 1/SVK/041-12

    Aufhebung des Verfahrens: Sachlicher Grund reicht aus!

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