Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - VII-Verg 78/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7546
OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - VII-Verg 78/11 (https://dejure.org/2012,7546)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2012 - VII-Verg 78/11 (https://dejure.org/2012,7546)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2012 - VII-Verg 78/11 (https://dejure.org/2012,7546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von Altkleidercontainern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alttextilentsorgung als Dienstleistungskonzession

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Alttextilentsorgung als Dienstleistungskonzession

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Alttextilentsorgung als Dienstleistungskonzession? (IBR 2012, 1104)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Neuer Prüfungsschritt: Identifizierung eines grenzüberschreitenden Interesses! (IBR 2012, 341)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 382
  • VergabeR 2012, 619
  • ZfBR 2012, 416 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
    Auf eine Dienstleistungskonzession ist der vierte Teil des GWB (§§ 97 - 129) dagegen nicht anwendbar (zuletzt: BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11 m.w.N.).

    Hierfür ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11 "Rettungsdienstleistungen III") als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007, 6 B 10/07, BVerwGE 129, 9ff) die Rechtsform des staatlichen Handelns maßgeblich.

    Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, weil die im Termin zur mündlichen Verhandlung erörterten grundsätzlichen Rechtsfragen inzwischen durch den Bundesgerichtshof (Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11 "Rettungsdienstleistungen III") geklärt worden sind (§ 17a Abs. 4 S. 4 und S. 5 GVG).

    Die Kostenentscheidung der Vergabekammer bleibt allerdings bestehen, weil es sich um Kosten handelt, die nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sind und die die Antragstellerin entsprechend der Vorschrift des § 17b Abs. 2 S. 2 GVG zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11).

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
    Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen könnte sich daher wohl auch auf eine Verletzung der Vorschriften der §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1, 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den Vorschriften der VOL/A berufen und einen Anspruch auf Unterlassung der Auftragsvergabe geltend machen (siehe zum Ganzen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Oktober 2011, I-27 W 1/11 und Urteil vom 13. Januar 2010, I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 532, jew. m.w.N.; siehe auch: VG Mainz, a.a.O.).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
    Damit hat ein potentieller Auftragnehmer einen Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften der Vergabeordnung, sofern diese drittschützend sind (vgl. BGH, Urteil vom 9.6.2011 - X ZR 143/10, VergabeR 2011, 703).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 27 W 1/11

    Statthaftigkeit des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die Erteilung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
    Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen könnte sich daher wohl auch auf eine Verletzung der Vorschriften der §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1, 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den Vorschriften der VOL/A berufen und einen Anspruch auf Unterlassung der Auftragsvergabe geltend machen (siehe zum Ganzen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Oktober 2011, I-27 W 1/11 und Urteil vom 13. Januar 2010, I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 532, jew. m.w.N.; siehe auch: VG Mainz, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Juni 2009, 7 C 16/08, juris, Leitsatz 2. u. Rdnr. 31) hat den Begriff der gewerblichen Sammlungen wie folgt definiert:.
  • EuGH, 10.11.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 1 Abs. 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
    Es ist nicht erforderlich, dass er das überwiegende Risiko trägt, aber es muss ein wesentlicher Teil des bisher beim Auftraggeber liegenden Risikos übernommen werden (vgl. EuGH VergabeR 2012, 164; Ziekow, a.a.O., § 99 GWB, Rdnr. 40, 194 u. 196; Otting, a.a.O. § 99 GWB, Rdnr.19).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
    Die Prüfung, ob eine Risikoübernahme vorliegt, erfordert eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der für den Vertragsgegenstand maßgeblichen Marktbedingungen und der gesamten vertraglichen Vereinbarungen (BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10, "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I", juris, Leitsatz 2.).
  • BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10

    Regenentlastung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
    Dazu ist eine Prognose darüber anzustellen, ob die Dienstleistungskonzession nach dem Auftragswert und den konkreten Marktverhältnissen, das heißt im Hinblick auf die angesprochenen Branchenkreise und ihre Bereitschaft, Aufträge angesichts ihres Volumens und des Ortes der Auftragsdurchführung auch grenzüberschreitend auszuführen, für ausländische Anbieter, speziell solche aus den Niederlanden, interessant ist (siehe zum Ganzen: BGH, Urteil vom 30. August 2011, X ZR 55/10 "Regenentlastung", VergabeR 2012, 26ff m.w.N., siehe auch: VG Mainz, Beschluss vom 30. August 2010, 6 L 849/10.MZ, NZBau 2011, 60ff).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
    Hierfür ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012, X ZB 5/11 "Rettungsdienstleistungen III") als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007, 6 B 10/07, BVerwGE 129, 9ff) die Rechtsform des staatlichen Handelns maßgeblich.
  • VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10

    Stadt Mainz - Stopp für neue "Stadtmöblierung"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
    Dazu ist eine Prognose darüber anzustellen, ob die Dienstleistungskonzession nach dem Auftragswert und den konkreten Marktverhältnissen, das heißt im Hinblick auf die angesprochenen Branchenkreise und ihre Bereitschaft, Aufträge angesichts ihres Volumens und des Ortes der Auftragsdurchführung auch grenzüberschreitend auszuführen, für ausländische Anbieter, speziell solche aus den Niederlanden, interessant ist (siehe zum Ganzen: BGH, Urteil vom 30. August 2011, X ZR 55/10 "Regenentlastung", VergabeR 2012, 26ff m.w.N., siehe auch: VG Mainz, Beschluss vom 30. August 2010, 6 L 849/10.MZ, NZBau 2011, 60ff).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

  • OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14

    Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession hinsichtlich der

    II. 2.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg. 78/11, juris Tz. 34).

    Die Vergabe, die nach der Bekanntmachung vom 27. März 2014 (Bl. 92 d. Vergabeakte), dem Bieterinformationsschreiben (Bl. 94 ff. d. Vergabeakte) und § 1 Abs. 1 des beigefügten Vertragsentwurfes (Bl. 108 ff. der Vergabeakte) die Konzession für die Aufstellung von Altkleidercontainern und die Erfassung von Altkleidern und Altschuhen, nach § 3 Abs. 2 des Vertragsentwurfes die regelmäßige Leerung und nach § 3 Abs. 4 des Vertragsentwurfes die Säuberung der Aufstellplätze umfassen soll, ist auf eine Dienstleistung gerichtet (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., juris Tz. 33).

    Ebenfalls unerheblich ist, ob die Antragsgegnerin - bei der es sich in Folge der Übertragung der Aufgaben der entsorgungspflichtigen Körperschaften auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim gem. § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes vom 13. Oktober 1993, zuletzt geändert durch die dritte Änderung vom 5. September 2006 (Bl. 199 ff. der Verfahrensakte der Vergabekammer) gem. § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) nicht um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger handelt - auch zu einer Übertragung der Verwertungsaufgabe und nicht nur der Sammlungs- und Transportaufgabe berechtigt wäre (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., juris Tz. 33 a. E.).

    Ausreichend ist jeder vom Auftragnehmer für die Leistung erlangte geldwerte Vorteil, der auch in der Übereignung werthaltiger Sachen bestehen kann (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris Tz. 31; Senat, Beschluss vom 19. Juni 2014, a. a. O., sub II. 2. b) m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., juris Tz. 34, 36).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich der von dem Vertragspartner an die Antragsgegnerin zu zahlende Betrag für die Nutzung der Stellflächen aus einer Verwertungserlösbeteiligung abzüglich der dem Vertragspartner entstehenden und der Antragsgegnerin berechneten Sammlungs- und Transportkosten zusammensetzt, sodass eine Zahlung der Antragsgegnerin an den Vertragspartner für seine Dienstleistung im Wege der Verrechnung in den vom Vertragspartner an die Antragsgegnerin zu zahlenden Entgelten enthalten wäre (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., juris Tz. 35).

    Die Bestimmung desjenigen, der die Sammlung verantwortlich als ihr Träger durchführt, knüpft an die abfallrechtliche Regelung an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11, juris Tz. 36; Beschluss vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V), juris Tz. 59).

    Eine Entgeltvereinbarung zwischen dem Sammler und dem Besitzer der Alttextilien besteht ebenso wenig wie eine vertragliche Vereinbarung zur Beförderung, Entsorgungen und Verwertung (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11, juris Tz. 38).

    Eine entsprechende Betrachtung des Erscheinungsbildes auch über die vom Bundesverwaltungsgericht als maßgeblich angesehenen Gesichtspunkte hinaus hatte bereits das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 7. März 2012 (a. a. O.) vorgenommen.

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in der bezeichneten Entscheidung damit argumentiert hat, dass in dem dort zu entscheidenden Fall eine vertragliche Vereinbarung zur Beförderung, Entsorgung und Verwertung der Alttextilien auch nicht zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und dem Auftragnehmer bestand (Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O.) rechtfertigt auch die Berücksichtigung dieses Kriteriums im vorliegenden Fall keine abweichende Beurteilung.

    Die Prüfung, ob eine Risikoübernahme vorliegt, erfordert eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der für den Vertragsgegenstand maßgeblichen Marktbedingungen und der gesamten vertraglichen Vereinbarungen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris Tz. 32, 34 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O. Tz. 34).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Unzulässigkeit ohnehin nur für den Fall diskutiert wird, dass dem beauftragten Dritten Entgeltansprüche gegen Nutzer zustehen sollen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., Tz. 39; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - VII-Verg 51/11, juris Tz. 35 f.; Senat, Beschluss vom 19. Juni 2014, a. a. O., sub. II. 2. d)).

    Es begegnet entsprechend keinen Bedenken, die Aufgabe der Alttextilienentsorgung im Wege einer Dienstleistungskonzession zu übertragen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 a. a. O.; vgl. dort im Erg. auch Tz. 40).

    Es gelten aber bei Ausschreibungen mit grenzüberschreitendem Interesse die allgemeinen Grundsätze des AEUV (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, juris Tz. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. März 2012 - VII-Verg 78/11, juris Tz. 43; Röwekamp a. a. O. Rdnr. 18, 26).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13

    Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen;

    Einiges spricht dafür, dass es sich hier um eine Dienstleistungskonzession handelt, d. h. gemäß Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG um einen Vertrag, bei dem "die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht" (speziell zur Alttextilsammlung OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014 - 13 Verg 7/14 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11 -, juris; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-274/09 -, juris).

    Hierfür kann vom Auftraggeber die Zahlung eines Preises verlangt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - Verg 34/15

    Zulässigkeit der Vergabe von Busverkehrsdienstleistungen ohne Ausschreibung

    Verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages, dann trägt der Leistungserbringer nicht mehr überwiegend das Nutzungsrisiko (grundlegend für Dienstleistungen im Sektorenbereich: EuGH, Urteil vom 07.12.2000, C-324/98 "Telaustria", Rdnr. 58; siehe auch: EuGH, Urteil vom 10.09.2009, C-206/08 "WAZV Gotha", Urteil vom 11.06.2009, C-300/07 "Oymanns", Urteil vom 18.07.2007, C-382/05 "Kommission/Italien", Rdnr. 34, Urteil vom 27.10.2005, C-234/03 "Contse", Urteil vom 13.10.2005, C-458/03 "Parking-Brixen", Rdnr. 40; siehe auch: Senat, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02, "Connex", juris, Rdnr. 6f, Beschluss vom 02.03.2011, VII-Verg 48/10 "Buslinien Münsterland", juris, Beschluss vom 07.03.2012, VII-Verg 78/11 "Alttextilien", juris; Kaufmann/Lübbig/Prieß/Pünder, VO (EG) 1370/2007, 2010, Art. 5, Rdnr. 44ff, bes.
  • VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837

    Erfolgreiche Klage gegen die Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Letztere liegt beispielsweise vor, wenn nicht die Verwertung und Beseitigung von Alttextilien ausgeschrieben wurde, sondern (nur) ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Grundstücken (hier der Wertstoffsammelstellen) für das Aufstellen von Altkleidercontainern zum Zwecke der gewerblichen Alttextilsammlung (OLG Düsseldorf, B.v. 7.3.2012 - VII-Verg 78/11 - juris; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14 - juris).

    Dafür, dass es sich bei dem Vertrag um eine Dienstleistungskonzession handelt, spricht auch Art. 1 Abs. 4 RL 2004/18 EG, wonach eine solche im Gegensatz zu einem entgeltlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dadurch gekennzeichnet ist, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in einem geldwerten Vorteil, sondern nur in dem Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der erbrachten Leistung, ggf. zuzüglich der Zahlung eines Preises, besteht (aa.), wobei der Leistungserbringer ganz oder jedenfalls zu einem erheblichen Teil das Nutzungsrisiko übernimmt (bb.) (BGH, B.v. 8.2.2011 - X ZB 4/10 - juris Rn. 31f.; OLG Düsseldorf, B.v. 7.3.2012 - VII-Verg. 78/11 - juris Rn. 34; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14 - juris).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich der von der ... an den Beigeladenen zu zahlende Betrag für die Nutzung der Stellflächen aus einer Verwertungserlösbeteiligung abzüglich der der ... entstehenden und dem Beigeladenen berechneten Sammlungs- und Transportkosten zusammensetzt, sodass eine Zahlung des Beigeladenen an die ... für seine Dienstleistung im Wege der Verrechnung in den von der ... an den Beigeladenen zu zahlenden Entgelten enthalten wäre (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, B.v. 7.3.2012, a. a. O., juris Rn. 35).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Es entspricht inzwischen - auch in Abkehr von früheren Entscheidungen des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 30.01.2008 - VII-Verg 29/07, zitiert nach juris, Tz. 43) - der herrschenden Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der zu vergebende Auftrag aber nicht den für die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 74 f.), oder der öffentliche Auftraggeber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 24; Senatsbeschlüsse vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18 -, vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11 - und vom 07.03.2012 - VII-Verg 78/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16).
  • VK Niedersachsen, 20.06.2014 - VgK-15/14

    Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 19.10.2011, Az. Verg 51/11, und 07.03.2012, Az. Verg 78/11, führt sie aus, warum aus ihrer Sicht die Antragsgegnerin als gewerbliche Sammlerin in der Entsorgungsverantwortung gegenüber den Haushaltungen als Abfallerzeuger bleibt.

    Demgegenüber handelt es sich bei den bislang (bis zur künftigen Umsetzung der vom Europäischen Parlament inzwischen verabschiedeten Richtlinie über die Konzessionsvergabe) nicht dem Vergaberecht unterliegenden Dienstleistungskonzessionen gemäß Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 2004/18 EG um Verträge, die von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen insoweit abweichen, als die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen nicht in einem geldwerten Vorteil, sondern nur in dem Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der erbrachten Leistung - ggf. zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht, wobei der Leistungserbringer - der Konzessionär - ganz oder zu einem erheblichen Teil das Nutzungsrisiko übernimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012, VII-Verg 78/11; OLG Brandenburg, NZBau 2001, S. 645 ff., 647; OLG Celle, Beschluss vom 25.02.2004 - 13 Verg 26/03; Hailbronner, a.a.O., § 99 GWB, Rdnr. 49, m.w.N.).

    Schließlich bestehen nach der Rechtsprechung auch generell keine vergaberechtlichen Bedenken, im Bereich der Alttextilsammlung Dienstleistungskonzessionen zuzulassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 - VII-Verg 78/11; VK Arnsberg, Beschluss vom 04.09.2003 - VK2-20/2003; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.03.- - VK-SH 37/12).

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

    Es entspricht inzwischen - auch in Abkehr von früheren Entscheidungen des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 30.01.2008 - VII-Verg 29/07, zitiert nach juris, Tz. 43) - der herrschenden Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der zu vergebende Auftrag aber nicht den für die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.05.2012 - 11 Verg 2/12, zitiert nach juris, Tz. 74 f.) oder der öffentliche Auftraggeber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - X ZB 5/11, zitiert nach juris, Tz. 24; Senatsbeschlüsse vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11 - und vom 07.03.2012 - VII-Verg 78/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16) oder den Weg eines sogenannten Open-House-Modells (vgl. Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 1 Verg 3/13

    Vergabeverfahren: Wirksamkeit einer Auftragsvergabe bei nur nationaler anstatt

    Hierfür ist eine Prognose darüber anzustellen, ob der Auftrag nach den konkreten Marktverhältnissen, das heißt mit Blick auf die angesprochenen Branchenkreise und ihre Bereitschaft, Aufträge gegebenenfalls in Anbetracht ihres Volumens und des Ortes der Auftragsdurchführung auch grenzüberschreitend auszuführen, für ausländische Anbieter interessant sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10 -, juris, Absatz-Nr. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11 -, juris, Absatz-Nr. 43, mit Anm. Weyand, IBR 2012, 341).
  • VK Saarland, 22.08.2013 - 1 VK 06/13

    Verletzung von Bieterrechten als Folge aus einem Verstoß gegen die Vorschriften

    Des Weiteren zitiert sie eine Entscheidung des EuGH, Urteil vom 20.05.2010 - RS T 258/06 (zitiert nach IBR 2010, 406 Christoph Schwabe), ein Urteil des BGH vom 30.08.2011 ( X ZR 55/10 ) sowie eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 07.03.2012 - Verg 78/11).

    Die weiter zitierte Rechtsprechung des BGH ( Beschluss vom 30.08.2011, X ZR 55/10 ) sowie der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.03.2012 ( VII Verg 78/11 ) führen ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis.

  • VG Düsseldorf, 29.01.2013 - 16 K 6801/12

    Qualifizierung der Aufstellung von Altkleidercontainern als der Erlaubnis der

    Ob einer Dienstleistungskonzession entgegengehalten werden kann, dass die Beklagte als Straßenbaulastträger tätig wird und für Aufgaben der Abfallentsorgung nur eingeschränkt zuständig ist oder ob der Auffassung zuzustimmen ist, dass die fehlende öffentlich-rechtliche Zuständigkeit einer Gemeinde für die abfallrechtliche Übertragung des Rechts zur Alttextilverwertung vergaberechtlich irrelevant sei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, VII-Verg 78/11 - Juris - Rn. 40 ) kann offenbleiben.

    Diese allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts sind sowohl dann zu beachten, wenn Ausschreibungen betroffen sind, die unterhalb der Schwelle des Vergaberechts liegen, als auch dann, wenn Dienstleistungskonzessionen betroffen sind, die für sich genommen dem Vergaberecht nicht unmittelbar unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2011 - XZR 55/10 - Juris und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11 - Juris).

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00617

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14

    Alttextilentsorgung ist Dienstleistungskonzession!

  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Braunschweig, 26.11.2014 - 6 A 322/13

    Keine Berücksichtigung abfallrechtlicher Belange bei Entscheidung über

  • VG München, 10.04.2014 - M 17 K 12.6238

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien

  • VK Baden-Württemberg, 25.07.2012 - 1 VK 20/12

    Fahrrad-Vermietsystem: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

  • VG München, 10.04.2014 - M 17 K 12.6420

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; "Überangebot" gewerblicher

  • VK Südbayern, 16.12.2014 - Z3-3-3194-1-43-09/14

    § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist europarechtswidrig: Keine "unverzügliche"

  • VK Baden-Württemberg, 25.07.2012 - 1 VK 21/12

    Über 20% Zuschuss: Dienstleistungsauftrag!

  • VG Düsseldorf, 19.03.2013 - 16 K 673/13

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrages auf Erteilung einer

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 12.02033

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 12.02034

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00677

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Düsseldorf, 07.05.2013 - 16 K 1815/13

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis oder einer sonstigen Genehmigung zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht