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   OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09   

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OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09 (https://dejure.org/2010,18142)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2010 - Verg W 4/09 (https://dejure.org/2010,18142)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - Verg W 4/09 (https://dejure.org/2010,18142)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags hinsichtlich eines ohne Ausschreibung geschlossenen, aber ausschreibungspflichtigen Vertrages

  • forum-vergabe.de

    De-facto-Vergaben nach § 13 VgV

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VgV § 13 S. 6 a.F.
    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags hinsichtlich eines ohne Ausschreibung geschlossenen, aber ausschreibungspflichtigen Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendung von § 13 Satz 6 VgV a.F. auf de-facto-Vergaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Im Ursprungsvertrag vorgesehene Vertragsänderungen sind ausschreibungsfrei! (IBR 2011, 1103)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2011, 302 (Ls.)
  • ZfBR 2011, 383
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
    Bereits im Ursprungsvertrag sei die Anpassung der Vorhalteleistungen vorgesehen gewesen, die keine wesentliche Änderung der Vertragsumstände bedeute, die aber nach der Entscheidung des EuGH vom 19. Juni 2008 (Az.: C 454/06, "pressetext") vorliegen müsse.

    Wesentliche Vertragsänderungen die zur Ausschreibung verpflichten, sind insbesondere gegeben (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454/06, "pressetext", NZBau 2008, 518 ff),.

    Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2008 (NZBau 2008, 518) lag gerade ein Vertrag zugrunde, der nicht aufgrund einer öffentlichen Auftragsvergabe geschlossen worden ist und geschlossen werden konnte.

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
    Die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages setzte voraus, dass er nicht gegen ein bereits durch einen wirksamen Zuschlag beendetes Verfahren gerichtet ist (BGHZ 146, 202 ff.; OLG Düsseldorf, VergabeR 2004, 216).

    Nach der bis zum 24. April 2009 geltenden Rechtslage ist Voraussetzung eines zulässigen Nachprüfungsantrages, dass er nicht gegen ein bereits durch einen wirksamen Zuschlag beendetes Vergabeverfahren gerichtet ist (BGHZ 146, 202 ff.; OLG Düsseldorf, VergabeR 2004, 216).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
    Die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages setzte voraus, dass er nicht gegen ein bereits durch einen wirksamen Zuschlag beendetes Verfahren gerichtet ist (BGHZ 146, 202 ff.; OLG Düsseldorf, VergabeR 2004, 216).

    Nach der bis zum 24. April 2009 geltenden Rechtslage ist Voraussetzung eines zulässigen Nachprüfungsantrages, dass er nicht gegen ein bereits durch einen wirksamen Zuschlag beendetes Vergabeverfahren gerichtet ist (BGHZ 146, 202 ff.; OLG Düsseldorf, VergabeR 2004, 216).

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
    Beigeladene sind kostenrechtlich wie der Antragsteller oder Antragsgegner eines Nachprüfungsverfahrens zu behandeln,  wenn sie die durch die Beiladung begründete Stellung im Beschwerdeverfahren auch nutzen, indem sie sich an diesem Verfahren beteiligen (BGHZ 158, 43, 59, Beschluss vom 26.9.2006, X ZB 14/06).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
    Beigeladene sind kostenrechtlich wie der Antragsteller oder Antragsgegner eines Nachprüfungsverfahrens zu behandeln,  wenn sie die durch die Beiladung begründete Stellung im Beschwerdeverfahren auch nutzen, indem sie sich an diesem Verfahren beteiligen (BGHZ 158, 43, 59, Beschluss vom 26.9.2006, X ZB 14/06).
  • EuGH, 10.04.1984 - 79/83

    Harz / Deutsche Tradax

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
    Die richtlinienkonforme Auslegung muss den Beurteilungsspielraum, den das nationale Recht einräumt, ausschöpfen (EuGH, Rs. 14/83, "von Colson und Kamann", Slg. 1984, 1921), aber auch berücksichtigen.
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
    Sie würde voraussetzen, dass die Vorgaben der Richtlinie in Art. 1 Abs. 1 und 3 so bestimmt formuliert sind, dass sie geeignet sind, unmittelbare Wirkungen zu entfalten, ohne dass es zur Ausführung weiterer Rechtsvorschriften bedarf (EuGHE 1986, 723, Rs. 152/84, "Marshall").
  • KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

    Vergabeverfahren: Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
    Beide Vertragspartner müssen sich also bewusst sein, dass der Vertragsabschluss unter Verstoß gegen Vergaberecht erfolgt (KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004, 2 Verg 16/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 25. September 2006, 1 Verg 10/06; OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2005, 13 Verg 8/05).
  • OLG Celle, 25.08.2005 - 13 Verg 8/05

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen eines städtischen Reinigungsbetriebes;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
    Beide Vertragspartner müssen sich also bewusst sein, dass der Vertragsabschluss unter Verstoß gegen Vergaberecht erfolgt (KG Berlin, Beschluss vom 11. November 2004, 2 Verg 16/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 25. September 2006, 1 Verg 10/06; OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2005, 13 Verg 8/05).
  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
    Auch nach der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung (OLG Celle, NZBau 2010, 194 ff.) ist das aber nicht maßgeblich, wenn sich aus dem ursprünglichen Vertrag eine Ermächtigung zur Anpassung ergibt.
  • OLG Naumburg, 25.09.2006 - 1 Verg 10/06

    Vergaberecht: Geltung der Vorabinformationspflicht des § 13 VgV auch in

  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08

    Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung

  • OLG Bremen, 26.06.2009 - Verg 3/05

    Festlegung des Auftragswerts muss dokumentiert werden!

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09

    Vergaberechtswidrigkeit der Forderung von Tariftreue

  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 2/02

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gerichtlichen Feststellungsantrags;

  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 17 Verg 8/07

    Öffentliche Auftragsvergabe: Normadressat der Bestimmung über die

  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

  • OLG Naumburg, 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Ersatzneubau Fußballstadion

  • VK Brandenburg, 12.02.2009 - VK 3/09

    Einordnung einer Vertragsänderung als erneute Vergabe eines öffentlichen

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Während das OLG Celle (a.a.O.) jedenfalls allgemein gehaltenen Anpassungsklauseln bei Änderungen der Leistungspflichten letztlich keine Bedeutung beimisst, geht das OLG Brandenburg (Beschluss vom 15.07.2010 - Verg W 4/09) - in einer nicht tragenden Begründung - von einem wesentlichen Kriterium für die Beurteilung der Wesentlichkeit einer Vertragsänderung aus.
  • OLG Schleswig, 28.08.2015 - 1 Verg 1/15

    Rettungsdienst Schleswig-Flensburg - Vergabenachprüfungsverfahren:

    Die notwendige Anzahl von Rettungswachen und ihre Ausstattung mag in anderen Ländern (landes-)gesetzlich bestimmt sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.07.2010, Verg W 4/09, Juris Rn. 68), in Schleswig-Holstein ist demgegenüber dem Rettungsdienstgesetz bzw. der dazu erlassenen Durchführungsverordnung vom 22.10.2013 (GVOBl. SH S. 418) keine vergleichbare Definition oder sonstige Vorgabe dazu, wie eine bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung zu bemessen ist, zu entnehmen.
  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

    Ein solches Feststellungsinteresse kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient (vgl. § 124 Abs. 1 GWB; so im Übrigen auch die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 13/9340; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. März 2005, VII Verg 70/04 zitiert nach juris; OLG Koblenz VergabeR 2009, 682; OLG Saarbrücken IBR 2013, 483; OLG Brandenburg ZfBR 2011, 383; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 252 zu § 114 GWB; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, Rdn. 138, 139 zu § 168 GWB).

    Wegen der aus § 124 Abs. 1 GWB a.F. folgenden Bindungswirkung genügt es dementsprechend in der Regel, dass der Antragsteller vorträgt, er beabsichtige, Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber gerichtlich geltend zu machen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2009, 682; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Mai 2013, 1 Verg 1/13 zitiert nach juris; OLG Brandenburg ZfBR 2011, 383; Summa in Heiermann/ Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, Rdn. 138, 139 zu § 168 GWB).

    Der Zulässigkeit des Feststellungsantrages steht hier allerdings entgegen, dass auch schon der ursprüngliche Nachprüfungsantrag der Antragstellerin unzulässig gewesen war (vgl. zur Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages als Zulässigkeitsvoraussetzung der Feststellungsantrages: OLG Koblenz, Beschluss vom 06. September 2006, 1 Verg 6/06 zitiert nach juris; OLG Koblenz VergabeR 2009, 682; OLG Brandenburg ZfBR 2011, 383; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, Rdn. 136/137 zu § 168 GWB n.F.; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 275 zu § 114 GWB a.F.).

  • OLG Brandenburg, 12.03.2024 - 19 Verg 1/23

    Wann liegt Ausschreibungs- bzw. Vergabereife vor?

    Der Senat folgt weiterhin der erstgenannten Auffassung (s. bereits Beschluss vom 15.07.2010 - Verg W 4/09, BeckRS 2010, 19455), die hier aus den dargelegten Gründen zur Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags führt.
  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

    Die Entscheidung des OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2010, Verg W 4/09, gebietet nicht die Vorlage gemäß § 124 Abs. 2 GWB, denn zum Einen beziehen sich die vorstehenden Ausführungen auf eine vom Senat hier nicht festgestellte Variante (obiter dictum), zum Anderen war die Wirksamkeit der dort zu beurteilenden Auftragserteilungen - anders als im Streitfall - nicht nach der für De-facto-Vergaben nunmehr geltenden Regelung des § 101 b GWB, sondern gem. § 131 Abs. 8 GWB n.F. nach den vor dem 24. April 2009 geltenden vergaberechtlichen Vorschriften zu beurteilen.
  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

    In diesem Fall ist ein dem unmittelbaren Anwendungsbereich des § 13 Satz 6 VgV (§ 13 Satz 4 VgV der Vorfassung) vergleichbarer Fall gegeben (BGH, Urteil vom 1. Februar 2005, aaO., Ls, Tz. 35 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2010 - Verg W 4/09, Tz. 44 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Der vorliegende Fall ist - wie die dem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 15. Juli 2010 (Verg W 4/09) zugrunde liegende Fallgestaltung - dadurch gekennzeichnet, dass ein Vertragsabschluss mit - außen stehenden - Bietern in der gewählten Gestaltung von vornherein nicht in Betracht kam und in dieser Form mit einem Dritten nicht hätte abgeschlossen werden können.

  • OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16

    Wettbewerbsbeschränkung seitens einer Gemeinde: Unbillige Behinderung privater

    und wenn das wirtschaftliche Gleichgewicht zugunsten des Auftragsnehmers in einer vom ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehenen Weise verändert wird (vgl. Senat, Beschluss v. 15.07.2010 - Verg W 4/09, ZfBR 2011, 383).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 58/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

    Die vorliegende Fallkonstellation unterscheidet sich zwar von den schon entschiedenen Fällen, in denen Verträge über ihren Ablaufzeitpunkt hinaus verlängert und der Auftragsgegenstand in erheblicher Weise geändert wurde (siehe zum Beispiel: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.2.2001, Verg 13/00; OLG Thüringen, Beschluss vom 14.10.2003, 6 Verg 5/03; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.7.2010, Verg W 4/09; a.A. wohl: LSG NRW, Beschluss vom 22.7.2010, LS 21 SF 77/10, bes. R. 34, alle veröffentlicht in juris), weil gerade keine Änderung des Auftragsgegenstandes erfolgte.
  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

    OLG Brandenburg, Beschl.v. 15.07.2010 - Verg W 4/09., und OLG Schleswig, Beschl.v. 28.08.2015 - 1 Verg 1/15, diese jeweils zum Rettungsdienst.
  • OLG Frankfurt, 22.08.2023 - 11 Verg 1/23

    Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im

    Aus diesem Grund wird in Rechtsprechung und ganz überwiegend in der Literatur der Fortsetzungsfeststellungsantrag nur dann für zulässig gehalten, wenn auch der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig gewesen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2016 - 7 Verg 6/16, BeckRS 2016, 115763; OLG Koblenz, Beschluss vom 4.2.2009 - 1 Verg 4/08 = ZfBR 2009, 292; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7.5.2014 - 15 Verg 4/13 = BeckRS 2015, 8088; OLG Brandenburg, Beschluss vom 8.7.2010 - Verg W 4/09 = ZfBR 2011, 383, 385; OLG Celle, Beschluss vom 19.3.2019, 13 Verg 7/18 NZBau 2019, 462; OLG Bremen, Beschluss vom 26.6.2009, Verg 3/2005 = NZ Bau 2006, 527; VK Bund, Beschluss vom 22.5.2003, VK 2-12/03 = BeckRS 2003, 152631; Dreher aaO., Rn 53 m.w.N; Byok/Jaeger, Kommentar Vergaberecht, 3. Aufl, Rn 22 zu § 114 GWB a.F.; Reidt in: Reidt-Stickler-Glahs, VergabeR, 4. Aufl., Rn 40 zu § 168 GWB m.w.N.; Nowak in: Pünder/Schellenberg/Nowak, Vergaberecht, 3. Aufl., Rn 36 zu § 168 GWB m.w.N.; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK Vergaberecht, 5. Aufl., Rn 136 f. zu § 168 GWB; Bork-Galle in Heuvels/Höß/Kus/Wagner, Vergaberecht, 2013, Rn 53 zu § 114 GWB a.F. a.A. ohne nähere Begründung: Blöcker in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß- GWB-Vergaberecht, 5. Aufl., Rn 93 zu § 168 GWB; Steck in Ziekow/Völlink, GWB, 4. Aufl., Rn 40 zu § 168; Antweiler in: Burgi/Dreher/Opitz, Vergaberecht, 4. Aufl., Rn 63 zu § 168 GWB; Weyand, Praxiskommentar GWB, 4. Aufl., Rn 228 zu § 114 GWB a.F.; näheres zur Entscheidung des OLG Jena unter Ziffer 3.)).
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

  • VK Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - VK-SH 1/15

    "Dynamische Anpassung" des Leistungsumfangs vereinbart: Bieter muss "Mehrarbeit"

  • VK Münster, 18.11.2010 - VK 8/10

    Änderung bestehender Altverträge ohne Beachten des Vergaberechts?

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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2010 - Verg W 4/09 (https://dejure.org/2010,98086)
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