Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 9/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de

    Vergabeverfahren: ein vorgeschalteter öffentlicher Teilnahmewettbewerb ist Teil des Vergabeverfahrens

  • OLG Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Zulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2003, 229
  • BauR 2003, 775 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 168
  • ZfBR 2003, 287



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Wird zitiert von ... (15)  

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2006 - Verg 17/06  

    Vergabe - Bildung eines Zweckverbandes: In-House-Geschäft

    (vgl. EuGH, Urt. v. 18.11.1999 - C-107/98 [Teckal], NZBau 2000, 90 = WuW/E Verg 311, Tz. 50; EuGH, 1. Kammer, Urt. v. 11.1.2005 - C-26/03 [Stadt Halle], NZBau 2005, 111 = VergabeR 2005, 44 = WuW/E Verg 1025, Tz. 49; EuGH, 1. Kammer, Urt. v. 11.5.2006 - C-340/04 [Carbotermo], Tz. 33; BGH, VergabeR 2001, 286, 289; BayObLG, NZBau 2002, 397, 400; Brandenburgisches OLG, VergabeR 2003, 168, 171 f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 13.5.2003 - 1 Verg 2/03, Umdruck S. 14 f.).
  • OLG Naumburg, 13.05.2003 - 1 Verg 2/03  

    Vergabe - Verlängerung der Zuschlagfrist

    Dass der Auftraggeber eine - nach Ansicht des Bieters vergaberechtswidrige - Aufhebung nur in Erwägung zieht oder eine solche Gegenstand einer nicht abgeschlossenen internen Willensbildung ist, stellt noch keine Verletzung der Rechte der Bieter dar (so auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2002, Verg W 9/02, VergabeR 2003, 168, 169 f).*).

    Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 1 GWB setzt aber voraus, dass eine aufhebende Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers bereits vorliegt (so auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2002, Verg W 9/02, VergabeR 2003, 168, 169 f).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - Verg 50/03  

    Vergabe - Rekommunalisierung der Müllabfuhr: In-house-Geschäft?

    Nach gefestigter Rechtsprechung liegt ein vergabefreies Eigengeschäft des öffentlichen Aufttraggebers (sog. In-house-Geschäft) dann vor, wenn (1) der öffentliche Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen betraut, die sich in seinem alleinigen Anteilsbesitz befindet und über die er eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt, und (2) die beauftragte GmbH ihre Tätigkeit im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet (BGH, VergabeR 2001, 286, 289; BayObLG, NZBau 2002, 397, 400; Brandenburgisches OLG, VergabeR 2003, 168, 171 f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 13.5.2003 - 1 Verg 2/03 Umdruck Seite 14 f.; zu allem auch: Dreher, NZBau 2001, 360, 363 f.; Faber, DVBl. 2001, 28, 254 f.).
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  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - Verg 71/03  

    In-house-Fähigkeit eines Unternehmens

    Nach gefestigter Rechtsprechung liegt ein vergabefreies Eigengeschäft (sog. In-house-Geschäft) dann vor, wenn (1) der öffentliche Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen betraut, die sich in seinem alleinigen Anteilsbesitz befindet und über die er eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt, und (2) die beauftragte GmbH ihre Tätigkeit im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet (BGH VergabeR 2001, 286, 289; BayObLG NZBau 2002, 397, 400; Brandenburgisches OLG VergabeR 2003, 168, 171 f.; OLG Naumburg, Beschluss v. 13.05.2003 - 1 Verg 2/03 Umdruck Seite 14 f.; zu allem auch: Dreher NZBau 2001, 360, 363 f. ; Faber DVBl. 2001, 254 f.).
  • VK Schleswig-Holstein, 17.09.2003 - VK-SH 23/03  

    Vergabe - Auftragswert maßgeblich für Gebührenhöhe

    Nach wechselseitigem Schriftverkehr, insbesondere dem Hinweis der Vergabekammer an die ASt zur Frage der vorsorglichen Untersagung der Aufhebung einer Ausschreibung unter Bezugnahme auf das OLG Naumburg (Beschluss vom 13.05.2003, Az. 1 Verg 2/03) und das OLG Brandenburg (Beschluss vom 19.12.2002, Az. Verg W 9/02), erklärte die ASt mit Schreiben vom 11.09.2003 die Antragsrücknahme.

    Vielmehr hätte es der ASt oblegen, unter Hinzuziehung der einschlägigen Rechtsprechung (OLG Naumburg, Beschluss vom 13.05.2003, Az. 1 Verg 2/03; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2002, Az. Verg W 9/02; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, Az: X ZB 43/02) eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Nachprüfungsantrag gegen eine lediglich beabsichtigte Aufhebung der Ausschreibung Aussicht auf Erfolg hat.

  • VK Sachsen, 12.03.2003 - 1/SVK/010-03  

    Vergabe - Ausschluss wegen unzureichender technischer Leistung

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin und der zitierten, mittlerweile vom OLG Brandenburg (B. v. 12.11.2002, Verg W 9/02) aufgehobenen, Entscheidung der Vergabekammer Brandenburg (B. v. 30.07.2002, VK 38/02) kann dies u. U. auch nur durch einen unbegründeten Kreistagsbeschluss oder durch ein diese Entscheidung mitteilendes Schriftstück geschehen, das auf diesen Kreistagsbeschluss Bezug nimmt (OLG Brandenburg, a. a. O., S. 8).
  • VK Brandenburg, 14.12.2007 - VK 50/07  

    Vergabe - Sektorenbereich: Einstellung des Verhandlungsverfahrens

    Nachvollziehbar ist die Verfahrenseinstellung nur, wenn sie nicht willkürlich oder nicht zum Schein erfolgte, sondern wenn ein sachlicher Grund hierfür vorlag (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - Verg W 9/02).
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/096-05  

    Vergabe

    Dass der Auftraggeber eine nach Ansicht des Bieters vergaberechtswidrige Handlung nur in Erwägung zieht oder eine solche Gegenstand einer nicht abgeschlossenen internen Willensbildung ist, stellt noch keine Verletzung der Rechte der Bieter dar (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 13.05.2003 1 Verg 2/03, OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2002, Verg W 9/02).
  • VK Münster, 28.05.2010 - VK 4/10  
    In Bezug auf die Entscheidung des OLG Brandenburg, 19.12.2002, Verg W 9/02, ist festzustellen, dass es lange Zeit nicht zulässig war, ein Nachprüfungsverfahren (Primärrechtsschutz) vor einer Vergabekammer einzuleiten, wenn die Vergabestelle ihre Ausschreibung einfach aufgehoben hatte.
  • OLG Brandenburg, 01.04.2003 - Verg W 14/02  

    Vergabe - Rechtsschutz bei "In-House-Geschäft": Vorlage an EuGH

    Ein Verzicht auf die Vergabe von Leistungen führt in rechtmäßiger Weise zur Aufhebung der Ausschreibung (siehe hierzu OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2002, Verg W 9/02).
  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03  

    Vergabe - Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

  • VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08  

    Vergabe - Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Ausschreibung

  • VK Thüringen, 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S  

    Vergabe - Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren

  • VK Niedersachsen, 30.06.2006 - VgK-12/06  

    Vergabe - Vergabe-, nicht öffentlicher Dienstleistungs- und Lieferauftrag!

  • VK Brandenburg, 18.01.2007 - 1 VK 41/06  

    Vergabe - Zwingender Grund zur Aufhebung

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