Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - VII-Verg 69/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Rüge: Wartefrist zwischen Rüge und Einreichung des Nachprüfungsantrags notwendig (nein)?
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Der Begriff des Nebenangebots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hauptangebot oder Nebenangebot? (IBR 2003, 1072)
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 13.12.2002 - VK-40/02
- OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - VII-Verg 69/02
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (1)
- VK Düsseldorf, 13.12.2002 - VK-40/02
Voraussetzungen für eine Antragbefugnis im Sinne des Vergaberechts; Umfang der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 69/02
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung D... vom 13. Dezember 2002 (VK - 40/2002-L) wird zurückgewiesen.
- VK Südbayern, 27.05.2020 - 3194.Z3-3_01-20-7
Angaben im Formblatt 223 sind Instrument zur Preisprüfung!
In Ermangelung einer ausdrücklich geregelten Wartepflicht genügt eine unmittelbar vor Abgabe des Nachprüfungsantrags erhobene Rüge den gesetzlichen Anforderungen (VK Lüneburg Beschluss vom 21.01.2020 - VgK-41/2019; OLG Düsseldorf Beschluss vom 09.04.2003 - Verg 69/02). - OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13
Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren …
Eine gesetzliche Wartefrist zwischen Rüge und Anbringen des Nachprüfungsantrags besteht nicht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. April 2003 - Verg 69/02; OLG Dresden, Beschl. v. 17. August 2008 - WVerg 5/01; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 6. März 2006 - 11 Verg 11/05 und 12/05; OLG Naumburg, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 Verg 5/05). - OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - Verg 56/04
Ausschluss eines Angebots wegen Abweichen von technischen Spezifikationen
Anderenfalls ist das Angebot notwendig als Nebenangebot zu qualifizieren (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 9. April 2003 - Verg 69/02 - VergabE C - 10-69/02).
- VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
Beschaffung von in einem besonders gesicherten Verfahren hergestellten …
Eine Wartefrist zwischen dem Rügeschreiben und der Erhebung des Nachprüfungsantrags braucht ein ASt bereits grundsätzlich nicht einzuhalten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. April 2003 - VII-Verg 69/02); erst recht macht der Umstand, dass der Ag im vorliegenden Fall nach dem zweiten Rügeschreiben nur sehr wenig Zeit für eine Antwort verblieb, den Nachprüfungsantrag nicht unzulässig, soweit die Vorwürfe im Kern schon Gegenstand eines früheren Rügeschreibens waren. - VK Sachsen-Anhalt, 15.02.2013 - 2 VK LSA 42/12
Vergabenachprüfungsverfahren: Erfordernis eines angemessenen Zeitraums zwischen …
Aus der vorgenannten Vorschrift ergibt sich nicht, dass dem Auftraggeber diese Möglichkeit ohne eigenes Kostenrisiko eingeräumt werden müsste (siehe OLG Naumburg v. 14.12.2004, 1 Verg 17/04; OLG Naumburg v. 25.10.2005, 1 Verg 5/05; OLG Düsseldorf v. 09.04.2003, Verg 69/02, VII-Verg 69/02; 1. VK Bund v. 10.01.2007, VK 1-151/06; VK Hessen 2. - OLG Bremen, 31.07.2006 - Verg 2/06
Anforderungen an die Anbringung einer Rüge im Vergabenachprüfungsverfahren
Sie meint zudem unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.01, Verg 16/01, sowie Verg. 69/02; OLG Naumburg, Beschluss v . - VK Münster, 17.06.2005 - VK 12/05
Was sind "technische Spezifikationen"?
Erfolgt dies nicht, so kommt insofern schon keine Wertung nach § 25 Nr. 4 in Verbindung mit § 21 Nr. 2 VOB/A in Frage (in diesem Sinne BayObLG, Beschluss vom 21.11.2001, Verg 17/01 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003, Verg 69/02). - VK Bund, 17.07.2003 - VK 1-55/03
Vergabe der Leistungen Heizung/Sanitär
Der Begriff des Hauptangebots ist nicht definiert, er versteht sich aber von selbst: Umfasst der Begriff des "Nebenangebots" jede Abweichung vom geforderten Angebot (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. April 2003, Verg 69/02), so muss das Hauptangebot definitionsgemäß exakt die im Leistungsverzeichnis geforderte Leistung anbieten, so dass Deckungsgleichheit zwischen Leistungsbeschreibung und Angebot besteht. - VK Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 VK LSA 22/16
Öffentliche Auftragsvergabe: Ausschluss eines Nebenangebots; Verpflichtung des …
Es besteht kein zwingendes Erfordernis, dass der Bieter nach seinem Rügevorbringen einen angemessenen Zeitraum bis zur Einleitung des Nachprüfungsverfahrens abwartet (siehe OLG Naumburg v. 14.12.2004, 1 Verg 17/04; OLG Naumburg v. 25.10.2005, 1 Verg 5/05; OLG Düsseldorf v. 09.04.2003, Verg 69/02, VII-Verg 69/02; 1. VK Bund v. 10.01.2007, VK 1-151/06; VK Hessen 2. - VK Thüringen, 02.06.2023 - 4003-407-2022-E-008-SLF
Keine Stillhaltefrist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag!
Zwar wird die Rügeobliegenheit damit ihres Inhalts in solch knappen Fällen regelmäßig verlustig, diese Problematik wird jedoch korrigiert durch das Kostenrisiko, dass der Bieter bei Stellung eines Nachprüfungsantrages hat, dessen Rügeinhalt direkt abgeholfen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - Verg 69/02). - VK Sachsen, 17.05.2011 - 1/SVK/012-11
Änderungen = Ausschluss!
- VK Bund, 24.06.2003 - VK 2-46/03
Vergabe einer Stromlieferung
- VK Sachsen-Anhalt, 17.11.2014 - 2 VK LSA 73/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen fehlender Eignung; …
- VK Brandenburg, 21.11.2007 - VK 45/07
Erforderlichkeit einer expliziten Aufforderung an einen öffentlichen Auftraggeber …
- VK Köln, 22.06.2004 - VK VOB 14/04
Nebenangebote: Deutsche Praxis verstößt gegen EU-Recht!
- VK Bund, 06.06.2003 - VK 2-36/03
Automatisierte und biometriegestützte Grenzkontrolle
- VK Düsseldorf, 13.03.2006 - VK-8/06
Vergabe von Leistungen des Abschleppens, Unterbringens, der Pflege und …
- VK Düsseldorf, 13.03.2006 - VK-08/06
Anforderungen an die Eignungsbewertung als Ermessensentscheidung
- VK Sachsen, 21.12.2004 - 1/SVK/112-04
Bieter muss sich an eigener Fehlinterpretation festhalten lassen
- VK Sachsen, 23.12.2004 - 1/SVK/129-04
Mängel des Absageschreibens: Per se kein Ungültigkeitsgrund!