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   BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/2002, Verg 2/02   

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https://dejure.org/2002,1050
BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/2002, Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,1050)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.2002 - Verg 2/2002, Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,1050)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 2002 - Verg 2/2002, Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,1050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit unvollständiger Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Angebot: Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss?

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Angaben im Formblatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Können Tariftreue- und Nachunternehmererklärung nachgereicht werden? (IBR 2002, 435)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 252
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02
    Aus dieser Formulierung wird gefolgert, daß die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten müssen (BayObLGZ 1999, 389/393; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 21 Rn. 7; Beck'scher VOB/Kommentar/Prieß A § 21 Rn. 21; Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl. A § 21 Rn. 6 a f.).

    Bisher wurde daraus, daß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Soll-Vorschrift formuliert ist, die Folgerung gezogen, daß der Ausschluß eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; OLG Bremen BauR 2001, 94/95).

    Das sei etwa dann der Fall, wenn das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen Einfluß auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts habe (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; Ingenstau/Korbion aaO § 25 Rn. 12 f.).

  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

    Auszug aus BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02
    Bisher wurde daraus, daß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Soll-Vorschrift formuliert ist, die Folgerung gezogen, daß der Ausschluß eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; OLG Bremen BauR 2001, 94/95).
  • BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14

    Vergabeverfahren: Versendung von zwei Hauptangeboten auf elektronischem Weg im

    Gerade für solche Konstellationen war dieses Problem auch Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen und Erörterungen (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 19. März 2002 - Verg 2/02, VergabeR 2002, 252 und dazu Gröning, NZBau 2003, 86 ff.; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkomm. zur VOB, 11. Aufl. 2008 A § 25 aF Rn. 127).
  • OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

    Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr.

    Ein nicht annahmefähiges Angebot darf nicht nachträglich wertungsfähig gemacht werden, indem fehlende, zwingende Angaben im Angebot nachgeholt werden (BayObLG, VergabeR 2002, 252, 254; Korthals in: Kulartz/Max/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, § 24 Rdn. 3 f.).
  • OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

    Ob eine andere Beurteilung dann angezeigt ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil an dem Gesamtauftrag ausmachen (vgl. OLG Celle, VergR 2002, 176 f.) oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne Weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muss (vgl. zuletzt BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02) kann hier offen bleiben, weil mit einem Nachunternehmeranteil von 20 bis 30 % ein ganz erheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist.

    Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 Satz 2 GWB), so dass ihm die Antragsbefugnis für das Nachprüfungsverfahren fehlt (vgl. Senat a.a.O; BayObLG NZBau 2001, 643; BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, a.a.O).

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