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   OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - VII-Verg 23/05   

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OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - VII-Verg 23/05 (https://dejure.org/2005,1369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2005 - VII-Verg 23/05 (https://dejure.org/2005,1369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2005 - VII-Verg 23/05 (https://dejure.org/2005,1369)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederherstellung des Verbots des Zuschlags; Wertbarkeit von Nebenangeboten; Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot durch Abweichung von Mindestanforderungen im Einzelfall; Gebot der Gleichbehandlung bei gleichem Mangel verschiedener Angebote; Aufstellung von ...

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiederherstellung des Verbots des Zuschlags in einem vergaberechtlichen Verfahren; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines von einem kommunalen Zweckverband initiierten Vergabeverfahrens bzgl. der IT-Software für die Kommunale ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - bejaht für den Fall, dass dann ein neues Angebot abgegeben werden kann

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Antragsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsantrag ohne Chance auf den Zuschlag? (IBR 2005, 1208)

Papierfundstellen

  • VergabeR 2005, 483
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Ist das Angebot der Antragstellerin auszuschließen, so kann der Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder deren Interessen berühren, noch kann die Antragstellerin durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2003, Az. X ZB 43/02 = VergabeR 2003, 313, 318 = NZBau 2003, 293 - Jugendstrafanstalt).

    Dieser Rechtsprechung des Senats steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2003 (Az. X ZB 43/02 = VergabeR 2003, 313 = NZBau 2003, 293 - Jugendstrafanstalt) nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04

    Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Das Gebot einer Gleichbehandlung der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Umdruck S. 14; Beschluss vom 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschluss vom 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Umdruck S. 8 f.; Beschluss vom 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Umdruck S. 4 f.; Beschluss vom 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Umdruck S. 4 f., 8).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Das Gebot einer Gleichbehandlung der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Umdruck S. 14; Beschluss vom 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschluss vom 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Umdruck S. 8 f.; Beschluss vom 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Umdruck S. 4 f.; Beschluss vom 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Umdruck S. 4 f., 8).
  • EuGH, 22.10.2002 - C-241/01

    'National Farmers'' Union'

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    bb) Sollte die Anforderung der Leistungsbeschreibung "1 = muss vorliegen" nur als eine vom Hauptangebot einzuhaltende Mindestanforderung auszulegen sein, weil es sonst keine Nebenangebote mehr geben könnte, so wäre die Zulassung des Angebots der Antragstellerin als vom Hauptangebot unabhängiges Nebenangebot deshalb unzulässig, weil die Antragsgegnerin es dann versäumt hätte, in Bezug auf Nebenangebote die Mindestanforderungen in den Verdingungsunterlagen, in der Bekanntmachung und dem Leistungsverzeichnis, festzulegen (vgl. Art. 24 Abs. 1 DKR; EuGH, Urt. v.16.10.2003, Rs. C-241/01, VergabeR 2004, 50 zu Art. 19 Abs. 2 BKR; BayOBLG VergabeR 2004, 654, 656).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    bb) Sollte die Anforderung der Leistungsbeschreibung "1 = muss vorliegen" nur als eine vom Hauptangebot einzuhaltende Mindestanforderung auszulegen sein, weil es sonst keine Nebenangebote mehr geben könnte, so wäre die Zulassung des Angebots der Antragstellerin als vom Hauptangebot unabhängiges Nebenangebot deshalb unzulässig, weil die Antragsgegnerin es dann versäumt hätte, in Bezug auf Nebenangebote die Mindestanforderungen in den Verdingungsunterlagen, in der Bekanntmachung und dem Leistungsverzeichnis, festzulegen (vgl. Art. 24 Abs. 1 DKR; EuGH, Urt. v.16.10.2003, Rs. C-241/01, VergabeR 2004, 50 zu Art. 19 Abs. 2 BKR; BayOBLG VergabeR 2004, 654, 656).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 22/03

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebeneden Wirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Das Gebot einer Gleichbehandlung der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Umdruck S. 14; Beschluss vom 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschluss vom 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Umdruck S. 8 f.; Beschluss vom 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Umdruck S. 4 f.; Beschluss vom 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Umdruck S. 4 f., 8).
  • BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04

    Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    bb) Sollte die Anforderung der Leistungsbeschreibung "1 = muss vorliegen" nur als eine vom Hauptangebot einzuhaltende Mindestanforderung auszulegen sein, weil es sonst keine Nebenangebote mehr geben könnte, so wäre die Zulassung des Angebots der Antragstellerin als vom Hauptangebot unabhängiges Nebenangebot deshalb unzulässig, weil die Antragsgegnerin es dann versäumt hätte, in Bezug auf Nebenangebote die Mindestanforderungen in den Verdingungsunterlagen, in der Bekanntmachung und dem Leistungsverzeichnis, festzulegen (vgl. Art. 24 Abs. 1 DKR; EuGH, Urt. v.16.10.2003, Rs. C-241/01, VergabeR 2004, 50 zu Art. 19 Abs. 2 BKR; BayOBLG VergabeR 2004, 654, 656).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Ein solcher Verzicht im Einzelfall wäre als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot zu werten (vgl. Senatsbeschluss v. 18.7.2001, Verg 16/01, VergabeR 2001, 419, 425 zur Eignung des Bieters).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 20/03

    AG ist an seine Nachweisforderungen gebunden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Das Gebot einer Gleichbehandlung der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Umdruck S. 14; Beschluss vom 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschluss vom 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Umdruck S. 8 f.; Beschluss vom 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Umdruck S. 4 f.; Beschluss vom 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Umdruck S. 4 f., 8).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05
    Das Gebot einer Gleichbehandlung der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Umdruck S. 14; Beschluss vom 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschluss vom 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Umdruck S. 8 f.; Beschluss vom 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Umdruck S. 4 f.; Beschluss vom 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Umdruck S. 4 f., 8).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Das vorlegende Oberlandesgericht will als tragende Begründung seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde legen, der Umstand, dass das Angebot des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Bieters einen Ausschlusstatbestand erfülle, hindere dann nicht, geeignete Maßnahmen im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zu treffen, wenn auch die anderen Bieter mit ihrem Angebot ausgeschlossen werden müssten (vgl. schon die früheren Beschlüsse des vorlegenden OLG Frankfurt/Main v. 21.04.2005 - 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212, 218 ff.; v. 06.03.2006 - 11 Verg 11/05; ebenso OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 483, 485 m.w.N.; ähnlich OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 727).

    Der um Nachprüfung nachsuchende Bieter hätte so die Chance, sich an der erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (so auch z.B. Reidt, VergabeR 2005, 115, 116; BayObLG, Beschl. v. 17.02.2005 - Verg 27/04; OLG Düsseldorf u.a. VergabeR 2005, 483, 485).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur

    Ist das Angebot des Antragstellers auszuschließen, so kann der Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder dessen Interessen berühren, noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allerdings dann veranlasst, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht nur das Angebot der Antragstellerin, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot der Beigeladenen oder sämtliche tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen müssen (Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608), weil das eingeleitete Vergabeverfahren in diesem Fall nicht ohne Weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32).

    So fehlt einem Antragsteller bei Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes gleichwohl die Antragsbefugnis dann nicht, wenn zur Beseitigung der aus seiner Sicht vergaberechtswidrigen Vorgehensweise als Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommt und er so die Chance hätte, sich an der erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2007, 11 Verg 3/07, BeckRS 2008, 13765; Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05

    Vergaberecht: Verfahrensaufhebung wegen Verstoßes gegen Gleichbehandlungsgebot

    Diese Chance würde einem Antragsteller aber genommen, wenn der Auftrag im ersten Vergabeverfahren unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes erteilt würde (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2005, 483; VergabeR 2005, 195; OLG Frankfurt, VergabeR 2005, 487).

    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung eines Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein (zwingender) Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position eines Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergabeR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Az. Verg 47/04; Stolz, VergabeR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Az. Verg 23/05; Ertl, VergabeR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt Az. Verg 1/05; Hänsel IBR 2005, 707; OLG Frankfurt Beschluss vom 23.12.2005, Az. Verg 13/05).

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