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   OLG Koblenz, 06.07.2012 - 8 U 45/11   

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OLG Koblenz, 06.07.2012 - 8 U 45/11 (https://dejure.org/2012,17401)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.2012 - 8 U 45/11 (https://dejure.org/2012,17401)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 8 U 45/11 (https://dejure.org/2012,17401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Studentische Wohnanlagen

    § 15 Abs 2 S 1 VOF 2006, § 24 Abs 3 VOF 2006, § 97 Abs 7 GWB, § 102 GWB, §§ 102 ff GWB
    Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Pauschalvergütung für Planungsleistungen außerhalb eines Planungswettbewerbs; vergütungspflichtige Abfrage von Lösungsvorschlägen; Nachprüfung eines zu niedrigen Pauschalhonorars

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf zusätzliche Vergütung für Planungsleistungen innerhalb eines Vergabeverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOF 2006 § 24 Abs. 3
    Ansprüche auf zusätzliche Vergütung für Planungsleistungen innerhalb eines Vergabeverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilnahme an VOF-Verfahren: Planungsleistungen sind zu vergüten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverfahren nach VOF - Vergütung von Planungsleistungen außerhalb eines Planungswettbewerbs?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverfahren nach VOF - Vergütung von Planungsleistungen außerhalb eines Planungswettbewerbs?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung für Planungsleistungen außerhalb eines Planungswettbewerbs? (IBR 2012, 602)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungspflicht vorvertraglicher Planungsleistungen (VPR 2014, 1015)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1692
  • BauR 2013, 1323
  • VergabeR 2013, 636
  • ZfBR 2012, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Mainz, 08.12.2010 - 9 O 162/10

    VOF: Vergütung für abgeforderte Leistungen außerhalb eines Planungswettbewerbs

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2012 - 8 U 45/11
    unter Abänderung des am 8. Dezember 2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Mainz, Az. 9 O 162/10, die Beklagte zu verurteilen, an sie einen Betrag in Höhe von 145.525,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Mai 2009 aus einem Betrag in Höhe von 141.727,13 EUR sowie aus einem weiteren Betrag in Höhe von 3.798,71 EUR seit Zustellung des Berufungsbegründungsschriftsatzes zu zahlen.
  • OLG Rostock, 06.06.2001 - 17 W 6/01

    Rüge eines Vergabefehlers im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2012 - 8 U 45/11
    Wenn jedem Bieter ungeachtet seines tatsächlichen Aufwandes pauschal ein Bearbeitungshonorar gezahlt wird, schließt dieses Angebot eine Berechnung des Honorars nach der Höhe der ermittelten anrechenbaren Kosten und dem Umfang der erbrachten Leistungen, wie dies durch § 4 ff. HOAI vorgesehen ist, bereits dem Grunde nach aus (OLG Rostock, Vergabesenat, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 17 W 6/01, zitiert nach juris Rdnr. 33).
  • VK Saarland, 05.10.2007 - 3 VK 09/07

    Zulässigkeit der Abfrage von Konzeptideen im Rahmen von § 24 VOF

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2012 - 8 U 45/11
    Wenn in den Bewerbungsbedingungen klargestellt ist, dass die Ausarbeitung eines Lösungsvorschlags zur Planungsaufgabe nicht verlangt wird, ist Vergütung nach § 24 Abs. 3 VOF 2006 für das angeforderte Konzept nicht geschuldet (Kaufhold a.a.O. Rdnr. 12 mit Verweis auf eine Entscheidung der Vergabekammer des Saarlands vom 05. Oktober 2007 - 3 VK 9/2007).
  • BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber

    Die Oberlandesgerichte Koblenz und München haben eine zu niedrig festgesetzte Vergütung einerseits als vergaberechtlichen Verfahrensverstoß bezeichnet, der gegenüber dem Auftraggeber gerügt und notfalls vor die zuständige Vergabekammer gebracht werden müsse; versäume der Bewerber eine rechtzeitige Rüge dieses Verstoßes, müsse er sich grundsätzlich mit der fehlenden oder zu niedrigen Entschädigung abfinden und könne nicht mehr den Weg vor die Vergabekammer, aber - wegen der Spezialrechtszuweisung nach §§ 102 ff. GWB - auch nicht mehr den Zivilrechtsweg beschreiten (OLG Koblenz, Urteil vom 6. Juli 2012 - 8 U 45/11, VergabeR 2013, 636 ff.; OLG München, Urteil vom 21. Juli 2015 - 9 U 1673/13, VergabeR 2016, 127 ff., Berufungsentscheidung zu LG München I, Urteil vom 21. März 2013 - 11 O 17404/12, VergabeR 2013, 649 ff.; zustimmend Willenbruch/Wieddekind/Harr, Vergaberecht, 3. Aufl., § 20 VOF Rn. 22).

    Ob eine in den Vergabeunterlagen vorgesehene Bearbeitungsgebühr unangemessen ist bzw. ob die Voraussetzungen für nach § 20 Abs. 3 VOF zu vergütende Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe inhaltlich erfüllt sind, werden die Beteiligten am Vergabeverfahren vielfach kontrovers beurteilen, wobei an das Vorliegen eines Lösungsvorschlags i. S. von § 20 Abs. 3 VOF in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte inhaltlich und formal hohe Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Koblenz, VergabeR 2013, 636, 641 und Urteil vom 20. Dezember 2013 - 8 U 1341/12, BauR 2014, 741 ff. unter II 2 b bb der Gründe; OLG München, VergabeR 2016, 127, 130; vgl. zu formalen Gesichtspunkten aber auch LG München I, VergabeR 2013, 650, 653 unter I 2 h der Entscheidungsgründe).

  • OLG Hamm, 06.08.2015 - 17 U 130/12

    Entschädigungspflicht des Aufraggebers für die Kosten der Teilnahme eines Bieters

    Das OLG Koblenz (VergR 2013, 636) hat dies für die Parallelregelung des § 15 Abs. 2 VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) mit der Begründung bejaht, dass die §§ 102 ff. GWB eine Spezialzuweisung darstellen, die den Zivilrechtsweg versperren.
  • OLG Koblenz, 20.12.2013 - 8 U 1341/12

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Vergütung für Planungsleistungen im Rahmen

    Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung, mit der sie ihren erstinstanzlichen Vortrag wiederholt und vertieft sowie zur weiteren Begründung unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 06.07.2012 - 8 U 45/11 - ausführt, verlangt worden seien vorliegend nicht Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe, sondern die Überarbeitung der Baukostenschätzung im Hinblick auf die Honorarofferte; dies sei - mangels entsprechender Auslobung - außerhalb eines Planungswettbewerbs geschehen.

    a) Dieser Auffassung des erkennenden Senats, die dieser bereits im Urteil vom 06.07.2012 - 8 U 45/11 (VergabeR 2013, 636-644) geäußert hat, haben sich die insoweit seither - soweit ersichtlich - ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.03.2013 - Verg 5/13) und Stimmen der Literatur angeschlossen (Voppel/Osenbrück/ Bubert, Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, 3. A. 2012, § 20 Abs. 3 VOF 2009, Rn 8; Nelskamp in: juris-PK-VergR, 4. A. 2013, § 20 VOF 2009 RN. 6; Schätzlein in: Heuvels/Höß/Kuß/Wagner, Vergaberecht, Stuttgart 2013, § 20 VOF Rn. 19.).

    Zu diesen hat der Senat im Urteil vom 06.07.2012 - 8 U 45/11 (a.a.O., juris Rn 72 ff.) grundlegende Ausführungen gemacht:.

  • VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17

    Vergabeverfahren: Festsetzung einer angemessenen Vergütung für die Einreichung

    Da im vorliegenden Fall trotz der - im Hinblick auf die Rechtsprechung taktisch gewählten - Bezeichnung der Unterlagen als "Ideenskizzen" aufgrund der erwarteten inhaltlichen Tiefe (der Vergabevermerk drückt die Erwartung auf Unterlagen in Vorentwurfsqualität aus) jedenfalls auch Lösungsverschläge verlangt waren, ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, ob an die Annahme von Lösungsvorschlägen i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV ähnlich hohe Anforderungen zu stellen sind, wie bisher an solche i.S.d. § 20 Abs. 3 VOF (vgl. dazu Motzke, Vergütung im Verhandlungsverfahren NZBau 2016, 603, 607 f.; zur alten Rechtslage OLG München, Urteil vom 21.07.2015 - 9 U 1676/13 Bau; OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2012 - 8 U 45/11).
  • OLG München, 20.03.2013 - Verg 5/13

    Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen: Vergütung der Planungsaufgabe als

    Insbesondere kleinere Architekturbüros, denen eine Querfinanzierung nicht so ohne weiteres möglich ist, könnten, wenn sie keine auskömmliche Aufwandsentschädigung erhalten, von vorneherein daran gehindert sein, sich um einen von der öffentlichen Hand ausgeschriebenen Auftrag auch nur zu bewerben (OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2012, 8 U 45/11; a. A. Weyand, Vergaberecht, 4. Auflage, RdNr. 24 zu § 20 VOF).
  • OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13

    Vergütung im Verhandlungsverfahren

    Das Verlangen, Lösungsvorschläge auszuarbeiten, ist keine nach § 657 BGB zu beurteilende Auslobung, sondern eine empfangsbedürftige, nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte auszulegenden Willenserklärung (OLG Koblenz, Urteil vom 6.7.2012, 8 U 45/11,), die sich an die Teilnehmer des Vergabeverfahrens richten muss (Müller-Wrede/Hebel, VOF, 4. Auflage 2011, Rn. 18).
  • LG München I, 21.03.2013 - 11 O 17404/12

    § 13 oder § 20 VOF: Wonach sind Planungsleistungen zu vergüten?

    Nach Auffassung der Kammer ist schon fraglich, ob § 20 Abs. 3 VOF überhaupt eine Anspruchsgrundlage ist (so aber OLG Koblenz 6.7.2012, 8 U 45/11) oder nicht vielmehr eine unselbständige Verweisung.
  • VK Südbayern, 13.02.2013 - Z3-3-3194-1-65-12/12

    VOF § 20 Abs. 3: Nachprüfung gegen unzureichende Vergütung zulässig!

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des OLG Koblenz (Urteil v. 06.07.2012, Az.: 8 U 45/11) an, wonach § 20 Abs. 3 VOF eine Rechtsnorm darstellt, die auch im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden kann.
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