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   BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03   

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https://dejure.org/2003,429
BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,429)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.2003 - Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,429)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren - Wertung eines Pauschalpreisnebenangebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen fehlendem Bauzeitenplan?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss eines Angebotes bei Fehlen von geforderten Erklärungen; Anwendbarkeit der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung; Möglichkeit der Forderung eines Bauzeitenplans im Rahmen einer Ausschreibung; Gegenstand des Beschwerdeverfahrens; Verletzung von ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Baufristen und Nachverhandlungsverbot

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss wegen fehlendem Bauzeitenplan? (IBR 2003, 492)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 141 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 675
  • ZfBR 2003, 717
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01

    Ausschluss aus dem Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangaben

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
    Der Bundesgerichtshof setzt sich hierbei nicht im Einzelnen mit der Rechtsprechung der Obergerichte auseinander, nach der eine Unterscheidung in wettbewerbsrelevante Erklärungen einerseits und solche Erklärungen andererseits vorgenommen wird, deren Fehlen keinen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts haben (siehe BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182/184; ThürOLG Beschluss vom 8.4.2003 6 Verg 1/03; OLG Dresden Beschluss vom 18.10.2001 WVerg 8/01; dazu auch Vergaberechts-Report 4/03) und die nach § 24 Nr. 1 VOB/A nachgereicht werden können.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182; enger BayObLG VergabeR 2002, 252) besteht kein Grund, ein Angebot von der Wertung auszuschließen, wenn die fehlenden Angaben oder Erklärungen ohne Schädigung des Wettbewerbs nachträglich eingeholt werden können.

    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1495; BayObLG NZBau 2002, 581).

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01

    Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
    Angebliche Vergaberechtsverstöße, die der Antragstellerin erst durch die vom Senat gewährte Akteneinsicht bekannt wurden, sind von der Präklusionsvorschrift des § 107 Abs. 3 GWB ohnehin nicht erfasst (BayObLGZ 2001, 221/230).

    Die Vorschrift schließt es nicht aus, den durch die konkrete Vergabe umschriebenen Verfahrensgegenstand auch durch neue Rügen zu erweitern, soweit ihnen die Verspätungsregeln der § 107 Abs. 3, § 113 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht entgegenstehen oder soweit sie Verfahrensverstöße der Vergabekammer selbst betreffen (ThürOLG NZBau 2000, 349/350; Horn VergabeR 2001, 443/444 zu BayObLG VergabeR 2001, 438; Beck'scher VOB-Komm./Gröning GWB § 117 Rn. 14).

    Der Senat hatte in seiner bisherigen Rechtsprechung den Rahmen des Beschwerdeverfahrens enger gezogen (BayObLGZ 1999, 127/134 f.; siehe auch BayObLG VergabeR 2001, 438); hieran hält er nicht mehr fest.

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
    aa) Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A müssen unter anderem Angebote ausgeschlossen werden, die die geforderten Erklärungen (vgl. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A) nicht enthalten, ohne dass der öffentliche Auftraggeber ein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat (vgl. BGH NJW 1998, 3634; BGH ZfBR 2003, 401/404).

    Der Bieter muss also im Rahmen des Zumutbaren angeben und erklären, was ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert und somit als Umstand ausgewiesen war, der für die Vergabeentscheidung relevant sein soll (BGH ZfBR 2003, 401/404 f.; vgl. auch BayObLG VergabeR 2002, 252 mit zustimmender Anmerkung Herrmann-Thoma).

    (4) Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es unerlässlich, dass die vom Bieter verlangte Erklärung als ein Umstand ausgewiesen ist, der für die Vergabeentscheidung relevant sein soll (BGH ZfBR 2003, 401/405).

  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
    Der Bundesgerichtshof setzt sich hierbei nicht im Einzelnen mit der Rechtsprechung der Obergerichte auseinander, nach der eine Unterscheidung in wettbewerbsrelevante Erklärungen einerseits und solche Erklärungen andererseits vorgenommen wird, deren Fehlen keinen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts haben (siehe BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182/184; ThürOLG Beschluss vom 8.4.2003 6 Verg 1/03; OLG Dresden Beschluss vom 18.10.2001 WVerg 8/01; dazu auch Vergaberechts-Report 4/03) und die nach § 24 Nr. 1 VOB/A nachgereicht werden können.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182; enger BayObLG VergabeR 2002, 252) besteht kein Grund, ein Angebot von der Wertung auszuschließen, wenn die fehlenden Angaben oder Erklärungen ohne Schädigung des Wettbewerbs nachträglich eingeholt werden können.

    Selbst wenn die verlangten Formblätter ebenso wie das Baustoff-/Bieterangabenverzeichnis vom Auftraggeber geforderte Erklärungen im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sind, verböte sich die zwingende Folge eines Ausschlusses hier schon deshalb, weil die Vergabestelle durch ihren Hinweis auf den Formblättern ("Die Nichtabgabe kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird") den Bietern kundgegeben hat, dass sie über einen Ausschluss nur nach Ermessensgebrauch entscheidet und entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis Nachverhandlungen führen wird (BayObLGZ 1999, 389/394 f.; Rusam in Heiermann/ Riedl/Rusam A § 25 Rn. 12 und 127).

  • OLG Düsseldorf, 03.06.1982 - 12 U 34/82

    Verschulden bei Vertragsabschluß

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
    Will er eine solche Erklärung und verlangt demgemäß unmissverständlich bereits mit dem Angebot einen Bauzeitenplan, kann hierin eine geforderte Erklärung erblickt werden, deren Fehlen den Ausschluss des Bieters zur Folge hat (vgl. etwa OLG Düsseldorf BauR 1983, 377).

    Sind demnach die Leistungen innerhalb des durch Beginn und Vollendung gesteckten zeitlichen Rahmens zunächst nur in Grundzügen fixiert, ist auch der verlangte Bauzeitenplan keine Unterlage, deren Erheblichkeit für den Auftraggeber ein sorgfältiger Bieter ohne Schwierigkeiten erkennt (siehe etwa OLG Düsseldorf BauR 1983, 377/378).

  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
    Der Bieter muss also im Rahmen des Zumutbaren angeben und erklären, was ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert und somit als Umstand ausgewiesen war, der für die Vergabeentscheidung relevant sein soll (BGH ZfBR 2003, 401/404 f.; vgl. auch BayObLG VergabeR 2002, 252 mit zustimmender Anmerkung Herrmann-Thoma).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182; enger BayObLG VergabeR 2002, 252) besteht kein Grund, ein Angebot von der Wertung auszuschließen, wenn die fehlenden Angaben oder Erklärungen ohne Schädigung des Wettbewerbs nachträglich eingeholt werden können.

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1495; BayObLG NZBau 2002, 581).
  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
    Die Vergabestelle hat ausweislich des Vergabevermerks in der Abrechnungsvereinfachung auch eine in ihrer Sphäre gegebene Kostenersparnis erblickt, was sie veranlasste, das Nebenangebot, trotz der mit einer Pauschalierung verbundenen nicht unbeträchtlichen Risiken für die Qualität der Leistung (vgl. § 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A; BayObLG Beschluss vom 2.12.2002 Verg 24/02 Umdruck S. 25 f.; siehe dazu IBR 2003, 97), in die Wertung zu nehmen.
  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
    Über deren außergerichtliche Kosten ist vielmehr im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB nach billigem Ermessen in analoger Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO gesondert zu entscheiden (vgl. BayObLG NZBau 2000, 344; VergabeR 2002, 55).
  • KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01

    Bücherumzug II - Anweisung zur Neubewertung

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
    Hiervon hätte die Vergabestelle jedenfalls für die hier in Frage stehenden Erklärungen ohne Verstoß gegen Treu und Glauben sowie das Gebot der Verfahrensfairness (KG VergabeR 2002, 95/97; OLG Düsseldorf IBR 2003, 266) nicht abweichen können.
  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - Verg 8/03

    Jahrelange Vergabepraxis schafft berechtigtes Vertrauen

  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

  • OLG Jena, 08.04.2003 - 6 Verg 1/03

    Ausschluss wegen unvollständigen Angebots

  • VK Nordbayern, 01.04.2003 - 320.VK-3194-08/03

    Fehlen des Bauzeitenplans zur Submission

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Deshalb und in Anbetracht der Ausschlusssanktion müssen die Bieter diesen Unterlagen klar entnehmen können, welche Erklärungen i.S. von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A von ihnen im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe verlangt werden (vgl. dazu auch BayObLG VergabeR 2003, 675 - Bauzeitenplan).
  • OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

    Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des

    aa) Die Erweiterung der ursprünglichen Anträge gerichtet auf Aufhebung der Aufhebung bzw. Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung ist analog §§ 533, 264 Nr. 2 ZPO auch im laufenden Beschwerdeverfahren zulässig (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28.05.2003 - Verg 6/03, juris Rn. 28; OLG München, Beschluss vom 12.06.2005 - Verg 8/05, juris Rn. 12; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, a.a.O., § 160 GWB Rn. 30, § 168 GWB Rn. 112).
  • VK Bund, 21.01.2004 - VK 2-126/03

    Bauleistungen zur Herstellung des Endzustandes, Erd-, Beton- und Oberbauarbeiten

    Solche wertungsrelevanten Erklärungen müssen aber wegen § 9 Nr. 1 VOB/A eindeutig sein (BayObLG, Beschluss v. 28. Mai 2003, Az.: Verg 6/03).

    Für die Frage, ob eine geforderte Erklärung vorliegt, kommt es nicht unbedingt darauf an, ob diese unmittelbar den Angebotsinhalt oder darüber hinausgehend die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen der zu erbringenden Leistung betrifft (BayObLG, Beschluss v. 28. Mai 2003, Az.: Verg 6/03).

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