Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2489
OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,2489)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.10.2000 - 1 Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,2489)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 1 Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,2489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer; Aufschiebende Wirkung von Entscheidungen der Vergabekammer; Eintritt der "Verbotswirkung" bei Aussetzung des Vergabeverfahrens; Vorzeitige Gestattung des Zuschlags im ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist entscheidend für die Einordnung als öffentlicher Auftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Zuschlag von Rettungsdienstleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 99 Abs. 1, § 115 Abs. 1, § 118 Abs. 1 S. 3
    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff des öffentlichen Auftrags; Leistungen der Rettungsdienste

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2001, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00
    Soweit sich der Beschwerdeführer demgegenüber auf das Urteil des EuGH vom 24. September 1998 (Rs. C-76/97, ZVgR 1999, 153 ff.) beruft, gibt dies keinen Anlass zu einer abweichenden Entscheidung, da in dem dort entschiedenen Fall die Durchführung des Rettungsdienstes nicht als hoheitliche Aufgabe erfolgte, und deshalb die Sachverhalte nicht vergleichbar sind.
  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

    Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00
    In der Rechtsprechung hat sich bislang - soweit ersichtlich - lediglich das Oberlandesgericht Celle mit dieser Frage auseinander gesetzt, und sie - ebenfalls für die Frage der Vergabe von Rettungsdienstleistungen - dahingehend entschieden, dass keine öffentlichen Aufträge im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB vorliegen (OLG Celle, Beschluss vom 24. November 1999, 13 Verg 7/99).
  • OLG Koblenz, 16.12.1999 - 1 Verg 1/99

    Höhe des Schwellenwerts nach § 100 Abs.1 GWB

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00
    Dementsprechend haben sowohl das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 14. Februar 2000 (Verg 2/00) als auch das Oberlandesgericht Koblenz mit Beschluss vom 16. Dezember 1999 (1 Verg 1/99) eine Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB in einem Fall getroffen, in dem die Erreichung des Schwellenwertes gemäß § 100 Abs. 1 GWB umstritten war.
  • BayObLG, 14.02.2000 - Verg 2/00

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00
    Dementsprechend haben sowohl das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 14. Februar 2000 (Verg 2/00) als auch das Oberlandesgericht Koblenz mit Beschluss vom 16. Dezember 1999 (1 Verg 1/99) eine Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB in einem Fall getroffen, in dem die Erreichung des Schwellenwertes gemäß § 100 Abs. 1 GWB umstritten war.
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    4. Auf die von dem vorlegenden Oberlandesgericht einerseits und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (aus der vergaberechtlichen Rspr. wie oder ähnlich wie dieses OLG Celle NZBau 2000, 299; OLG Naumburg VergabeR 2001, 134 u. Beschl. v. 11.07.2008 - 1 Verg 5/08; BayObLG VergabeR 2003, 563 f.; OLG Brandenburg NZBau 2005, 236 u. Beschl. v. 18.09.2008 - VergW 9/04) andererseits kontrovers diskutierte und den eigentlichen Grund für die Divergenzvorlage bildende Frage, ob von der Ankündigung des Antragsgegners betroffene Tätigkeiten dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, so dass durch sie nach der Vorgabe von Art. 45, 55 EG-Vertrag weder die Niederlassungsfreiheit noch die Dienstleistungsfreiheit in den Mitgliedstaaten berührt wird, kommt es nicht an.
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08

    Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung

    4. Auf die von dem vorlegenden Oberlandesgericht einerseits und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (aus der vergaberechtlichen Rspr. wie oder ähnlich wie dieses OLG Celle NZBau 2000, 299; OLG Naumburg VergabeR 2001, 134 u. Beschl. v. 11.07.2008 - 1 Verg 5/08; BayObLG VergabeR 2003, 563 f.; OLG Brandenburg NZBau 2005, 236 u. Beschl. v. 18.09.2008 - VergW 9/04) andererseits kontrovers diskutierte und den eigentlichen Grund für die Divergenzvorlage bildende Frage, ob von der Ankündigung des Antragsgegners betroffene Tätigkeiten dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, so dass durch sie nach der Vorgabe von Art. 45, 55 EG-Vertrag weder die Niederlassungsfreiheit noch die Dienstleistungsfreiheit in den Mitgliedstaaten berührt wird, kommt es nicht an.
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

    Wie der Senat bereits am 19.10.2000 entschieden hat (Az. 1 Verg 9/00, VergR 2001, 136), kommt es für die Einordnung des Vertrages als "öffentlicher Auftrag" und damit für die Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB nicht auf dessen Rechtsform an.

    b) Ausgehend von der Rechtsprechung des OLG Celle (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.11.1999, 13 Verg 7/99, NZBau 2000, 299), der sich der erkennende Senat im Ergebnis mehrfach angeschlossen hat (Beschluss vom 19.10.2000, 1 Verg 9/00, VergabeR 2001, 134 ff.; zuletzt Beschluss vom 21.03.2006, 1 Verg 2/06, ) handelt es sich nach der unveränderten Ansicht des Senats bei der ausgeschriebenen Rettungsdienstleistung nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB, so dass das Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff. GWB nicht eröffnet ist.

    Weil der Gesetzgeber aber die Ansicht des erkennenden Senates (Beschluss vom 19.10.2000, a.a.O.), die in der Gesetzesbegründung ausdrücklich zitiert wurde, offenbar teilte, sah er sich in der Lage, ein vom GWB abweichendes, optionales Ausschreibungsverfahren zu entwerfen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht