Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1480
OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00 (https://dejure.org/2000,1480)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.11.2000 - 6 Verg 8/00 (https://dejure.org/2000,1480)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. November 2000 - 6 Verg 8/00 (https://dejure.org/2000,1480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2001, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

    Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00
    Der Auffassung des Senats, dass ein zulässiger Vergabeüberprüfungsantrag voraussetzt, dass ein Vergabeverfahren schon eingeleitet ist, steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 24.11.1999 (NZBau 2000, 299 ff) nicht entgegen.
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00
    Eine Kostenentscheidung für das Verfahren nach § 118 GWB ist nicht veranlasst, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats über die Mehrkosten derartiger Verfahren mit der Hauptsacheentscheidung zu befinden ist (vgl. Senat, BauR 2000, 396 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

    GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00
    Den von der Antragstellerin geltend gemachten vorbeugenden Rechtsschutz sieht das Vergabeüberprüfungsverfahren nach den §§ 102 ff. GWB nicht vor (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 306, 310; siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2000, 11 Verg 2/99).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Dies richtet sich allein nach objektiven Kriterien und der gegebenen objektiven Sachlage, und zwar danach, dass - wie hier - von einem öffentlichen Auftraggeber ein öffentlicher Auftrag vergeben werden soll, der den maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, ohne dass einer der in § 100 Abs. 2 GWB normierten Ausnahmefälle vorliegt (vgl. §§ 98, 99, 100 Abs. 1, 102 GWB; § 1 VgV sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 7/01, VergabeR 2001, 329, 330 f.; Beschl. v. 25.3.2002 - Verg 5/02, NJOZ 2003, 2684 [Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB]; Beschl. v. 8.5.2002 - Verg 5/02, NZBau 2002, 697 [Beschwerdeentscheidung]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.8.2002 - 2 Verg 9/02, VergabeR 2002, 101, 102 f.; BayObLG, Beschl. v. 23.2.2002 - Verg 7/02, VergabeR 2002, 510; Thüringer OLG, Beschl. v. 22.11.2000 - 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52, 54; anders und ohne weitere Auseinandersetzung neuerdings möglicherweise nur OLG Bremen, Beschl. v. 26.6.2009 - Verg 3/05, VergabeR 2009, 948, 951).
  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

    Ein Anspruch auf vorbeugenden Rechtsschutz muss aber den Beteiligten eines Vergabeverfahrens grundsätzlich versagt bleiben (vgl. Senatsbeschl. v. 13.05.2003, 1 Verg 2/03, NZBau 2004, 62 ff; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.06.01, Verg 3/01, NZBau 2001, 696, 698; NZBau 2000, 306, 310; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.09.2000, 11 Verg 2/99; OLG Jena, Beschl. v. 22.11.2000, 6 Verg 8/00,VergR 2001, 52, 54).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 8/01

    Wahrung der Fünf-Wochen-Frist

    Hiernach befindet sich der öffentliche Auftrageber in einem Vergabeverfahren und ist ein solches Verfahren eingeleitet worden, wenn der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines fälligen oder demnächst fälligen Bedarfs an Waren, Bau- oder Dienstleistungen entschlossen ist und mit organisatorischen und/oder planenden Maßnahmen begonnen hat zu regeln, auf welche Weise (insbesondere in welcher Vergabeart) und mit welchen gegenständlichen Leistungsanforderungen das Beschaffungsvorhaben eingeleitet und durchgeführt und wie die Person oder der Personenkreis des oder der Leistenden ermittelt und mit dem Endziel des Abschlusses eines entgeltlichen und verbindlichen Vertrages ausgewählt werden soll (OLG Düsseldorf a.a.O.; zustimmend: BayObLG, Beschl. vom 22.1.2002, - Verg 18/01, Abdruck S. 8 f.; auf der gleichen Linie liegend auch Thüringer OLG, VergabeR 2001, 52, 54).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht