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   KG, 15.04.2002 - Kart Verg 3/02   

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https://dejure.org/2002,4646
KG, 15.04.2002 - Kart Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,4646)
KG, Entscheidung vom 15.04.2002 - Kart Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,4646)
KG, Entscheidung vom 15. April 2002 - Kart Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,4646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge; Vorlagepflicht beim BGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1453 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 398
  • ZfBR 2002, 614
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02
    a) Das OLG Frankfurt hat den Nachprüfungsantrag eines Antragstellers, der zeitgleich diesen Antrag gestellt und den Verstoß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hatte, für zulässig erachtet (Beschluss v. 16. Mai 2000 - 11 Verg 1/99, NZBau 2001, 101, 103), weil das Gesetz eine Wartefrist nicht vorsehe.

    Im Übrigen ist das Thüringer OLG in seinem Fall ersichtlich von einem möglichen Nachunternehmereinsatz in erheblichem Umfang ausgegangen (vgl. auch OLG Frankfurt NZBau 2001, 101, 105).

  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02
    Im Hinblick darauf, dass die Dezimierung der eingereichten Angebote selbst von Einfluss auf den Wettbewerb ist, - im vorliegenden Fall wurde das günstigste Angebot ausgeschlossen - darf die Ausschlussentscheidung nur als ultima ratio in Betracht gezogen werden, beispielsweise dann, wenn auf Grund der Abweichung vom Geforderten eine Verfälschung des Wettbewerbs zu besorgen ist (so zutreffend Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 6 Verg 4/01 unter II.2.a) der Gründe).

    b) Durch die vorstehend dargelegte Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen unterscheidet sich der Streitfall grundsätzlich von dem Sachverhalt, der dem von der Vergabestelle herangezogenen Beschluss des Thüringer OLG vom 5. Dezember 2001 ­ 6 Verg 4/01 zu Grunde lag.

  • OLG Saarbrücken, 22.10.1999 - 5 Verg 4/99

    Ausschreibung von Optionen; Tätigkeitsverbote für Organe einer Vergabestelle

    Auszug aus KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02
    Diese Regelung besagt jedoch nichts darüber, ob von der Rügeobliegenheit Ausnahmen zulässig sind - die die Rechtsprechung im Übrigen ohnehin, wenn auch in begrenztem Umfang, anerkennt (vgl. Saarländisches OLG NZBau 2000, 158, 160 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02
    c) Zur Rechtsprechung des OLG Frankfurt hat sich das OLG Düsseldorf in seinem von der Vergabestelle herangezogenen Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00 - nicht in Widerspruch gesetzt, als es den Standpunkt einnahm, die unverzügliche Rüge erkannter Vergabefehler sei keine Sachentscheidungsvoraussetzung, die erst bei.
  • VK Berlin, 04.01.2002 - VK-B2-44/01
    Auszug aus KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02
    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 2. Beschlussabteilung, vom 4. Januar 2002 ­ VK-B2-44/01 ­ wird zurückgewiesen.
  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Vielmehr muss es sich auch um vergleichbare Sachverhaltskonstellation handeln (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02 juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 juris Rn. 23; Senat, Beschluss vom 15. April 2002 - KartVerg 3/02 juris Rn. 22, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2006 - VII- Verg 96/05, juris Rn. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 4. Juli 2008 - WVerg 3/08, juris Rn. 50).
  • VK Berlin, 03.02.2017 - VK-B2-40/16

    Wie detailliert ist die Nichtberücksichtigung zu begründen?

    Insbesondere sieht das GWB eine Wartefrist zwischen Rüge und Stellung eines Nachprüfungsantrags nicht vor (vgl. nur KG, Beschluss v. 15.4.2002 - Kart Verg 3/02; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 14.9.2015, § 107 GWB, Rn. 430 m.w.N.).
  • VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04

    Rügepflicht: Wann liegt positive Kenntnis vor?

    Die Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der Kammer kann nicht als Rüge im Sinne von §§ 107 Abs. 3 Satz 1 und 108 Abs. 2 GWB klassifiziert werden oder eine solche ersetzen (vgl. u.a. VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2001, 320. VK- 3194-20/01, ebenso VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2002, 1 VK 30/02, VK Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2002, 24/02; Weyand, ibr-online- Kommentar Vergaberecht, Stand 28.06.2004, § 107 GWB, 16.4.7.1; anders KG, Beschluss vom 15.04.2002, KartVerg 3/02 für den Fall, dass der Vergabestelle durch den Bieter eine Kopie des Nachprüfungsantrages am gleichen Tag übersandt wurde).

    Das KG hat in seiner Entscheidung vom 15.04.2002 (KartVerg 3/02) eine Rüge dann für entbehrlich gehalten, wenn die ASt im laufenden Verfahren bereits einmal ausgeschlossen wurde und nach dem Widerruf des Ausschlusses aufgrund des gleichen Vorwurfs ein zweites Mal ausgeschlossen worden ist.

  • OLG Bremen, 31.07.2006 - Verg 2/06

    Anforderungen an die Anbringung einer Rüge im Vergabenachprüfungsverfahren

    Dabei mag dahinstehen, ob generell bei einer Rüge zeitgleich mit dieser die hierauf gestützte Stellung eines Nachprüfungsantrags zulässig ist (so KG, Beschl. v. 15.04.2002, KartVerg 3/02, VergabeR 2002, 398 ff.).

    Die gegenteilige Auffassung der Beschwerdegegnerin liefe auf eine bloße Förmelei hinaus, die bei dem vorliegenden Sachverhalt weder vom Schutzzweck des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB geboten noch mit dem Anspruch des Bieters auf effektiven Rechtsschutz zu vereinbaren ist (siehe auch KG, VergabeR 2002, 398, 401).

  • OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 11 Verg 15/06

    Vergaberecht: Anforderungen an eine Rüge

    Aus ihrer, der Antragstellerin, Perspektive wirke das Schreiben so, als habe sich die Vorsitzende vorzeitig festgelegt, ohne die erwähnte Entscheidung des Kammergerichts (KG VergabeR 02, 398) auch nur zu erwähnen.
  • KG, 06.01.2020 - Verg 10/19

    Verfahrensfehler im Vergabenachprüfungsverfahren

    Denn zum einen konnte die Vergabekammer anhand der veröffentlichten Rechtsprechung des Senats (vgl. VergabeR 2002, 398 [400f.]) leicht erkennen, dass der Senat die Meinung, der Vergabenachprüfungsantrag sei verfristet, voraussichtlich nicht teilen werde.

    Der Senat hat von einer Divergenzvorlage der Sache an den Bundesgerichtshofes gemäß § 179 Abs. 2 GWB - wegen der Frage der Verfristung des Vergabenachprüfungsantrages, die der Senat in seiner Entscheidung vom 15.4.2002, Kart/Verg 3/02 (VergabeR 2002, 398 [400f.]) anders gesehen hat und weiterhin anders sieht (vgl. Senatsbeschluss vom 12.11.2019, Ziffer b.aa.) als nachfolgend das OLG Saarbrücken (Beschl. v. 27.6.2016, 1 Verg 2/16, Rdnr. 72) - abgesehen.

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

    c) Ob der Ausschluss des unklaren Angebots zwingend ist, weil die Voraussetzungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A erfüllt sind ( so BGH Beschluss vom 18.2.2003, WuW/E Verg 743, 748; BayObLG Beschluss vom 28.8.2002, VergabeR o3, 76 jeweils m.w.N.) oder im Ermessen der Vergabestelle steht ( so insbesondere KG VergabeR 02, 398), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02

    Ausschluss des Angebots bei fehlender Eintragung in Handwerksrolle

    cc) Auch die Überlegung, dann müsse sich die Antragstellerin an ihren Angaben festhalten lassen und alle Arbeiten in ihrem eigenen Betrieb ausführen (vgl. KG VergabeR 2002, 398), verfängt hier nicht.
  • VK Arnsberg, 06.02.2003 - VK 1-01/03

    Benennung von Nachunternehmerleistungen

    Diesen Ermessensspielraum sei die Vergabestelle auch verpflichtet auszufüllen und zwar im Lichte der Entscheidungen des Kammergerichts, VergabeR 2002, S. 398ff und des OLG Celle, Vergabe R 2002, S. 176, 178, wonach geringfügige Nachbesserungen nicht zur Grundlage eines Ausschlusses gemacht werden könnten.

    Dieser im zweiten Teil bestehende Ermessensspielraum ist sicherlich begrenzt durch die vergaberechtlichen Grundsätze des Gleichbehandlungsgebotes (vgl auch für andere: Kammergericht Berlin (Az.: Kart Verg 3/02 vom 15.04.2002 in Vergaberecht, Heft 4, S. 401).

  • VK Berlin, 15.05.2020 - VK-B1-15/19

    Knapp gehaltene Vorabinformation lässt Rügeobliegenheit nicht entfallen!

    schluss des KG vom 15.04.2002 - KartVerg 3/02 zugrunde liegenden Fall möglich war, ergibt sich aus der Tatsache, dass das Rügeschreiben auf den 18.07.2019 datierte und den Antragsgegner lediglich aufgrund eines Verschuldens des mandatierten Rechtsanwalts nicht erreichte.
  • OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01

    Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als

  • OLG Frankfurt, 30.05.2003 - 11 Verg 3/03

    Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters

  • BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02

    Ausschluss eines Bieters wegen Unzulänglichkeit von Erklärungen zum

  • VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/02

    "Aufhebung der Aufhebung"

  • VK Arnsberg, 06.02.2003 - VK 1-1/03

    Ermessensspielraum hinsichtlich der Angebotsbewertung bei der Benennung von

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 3/03

    Widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen zum Ausschluss!

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - Verg 8/03

    Jahrelange Vergabepraxis schafft berechtigtes Vertrauen

  • KG, 17.10.2002 - 2 KartVerg 13/02

    Zulässigkeit der Rüge der Wahl der öffentlichen Ausschreibung durch den

  • BayObLG, 27.11.2002 - Verg 29/02

    Nebenangebot im Brückenbau über Bundeswasserstraße

  • VK Bund, 16.06.2006 - VK 1-34/06

    Sanierung Akademie

  • VK Münster, 23.05.2003 - VK 9/03

    Verstöße gegen den Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz

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