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   OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01   

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OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01 (https://dejure.org/2001,10855)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2001 - Verg 18/01 (https://dejure.org/2001,10855)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2001 - Verg 18/01 (https://dejure.org/2001,10855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 89
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00

    Unterzeichnung des Beschlusses der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01
    Bereits in seiner Entscheidung vom 22.1.2001 (Verg 24/00) hat der Senat entschieden, dass ein Beschluss der Vergabekammer, der nicht von allen Mitgliedern, die an der (gegebenenfalls durchgeführten) mündlichen Verhandlung und an der Entscheidungsfindung mitgewirkt haben, ordnungsgemäß unterschrieben zu den Akten gelangt, das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nicht zum Abschluss bringt, rechtlich nicht wirksam ist und zur Folge hat, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 116 Abs. 2, 2. Hs. GWB als abgelehnt gilt (vgl. VergabeR 2001, 154).

    Zum anderen hat der Bundesgerichtshof über die Divergenzvorlage des Thüringer Oberlandesgerichts (diese aus Anlass der Senatsentscheidung vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00) durch Beschluss vom 12.6.2001 inzwischen entschieden (Az. X ZB 10/01).

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof (abweichend von der Senatsentscheidung vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00) kurz zusammengefasst ausgeführt (Beschlussabdruck S. 9 ff.):.

    Denn es ist durch die Zustellung eines verfahrensfehlerhaft unterschriebenen Beschlusses der Vergabekammer an die Verfahrensbeteiligten jedenfalls der Anschein einer verbindlichen Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag entstanden, an dessen Beseitigung der Antragsgegner ein schutzwürdiges Interesse hat (vgl. Senat, VergabeR 2001, 154, 158).

    Der Antragsgegner hat darin unter Hinweis auf den früheren Beschluss des Senats vom 22.1.2001 (Verg 24/00) ausdrücklich und mit nicht zu steigernder Deutlichkeit seiner Auffassung Ausdruck verliehen, dass die Vergabekammer nicht innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 S. 1 GWB entschieden hatte und dass deswegen die Fiktion einer Ablehnung des Nachprüfungsantrags gemäß § 116 Abs. 2 GWB eingreife.

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01
    Zum anderen hat der Bundesgerichtshof über die Divergenzvorlage des Thüringer Oberlandesgerichts (diese aus Anlass der Senatsentscheidung vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00) durch Beschluss vom 12.6.2001 inzwischen entschieden (Az. X ZB 10/01).

    Hiernach kann der vorliegende Streitfall entschieden werden, ohne dass es einer erneuten Divergenzvorlage - wie sie von der Antragstellerin nach Schluss der mündlichen Verhandlung angeregt worden ist - bedarf, wobei die Vorlage nunmehr durch den Senat, und zwar wegen einer Abweichung vom Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.6.2001 (X ZB 10/01) zu erfolgen hätte.

  • VK Düsseldorf, 26.03.2001 - VK-5/01

    Vergabe eines Sukzessivlieferungsvertrages zur Lieferung von DV - Hardware -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.3.2001 (VK - 5/2001 - L) klarstellend aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01
    Anträge hat sie weder angekündigt noch im Senatstermin gestellt Auf die dazu vom Senat.aufgestellten Rechtsprechungsgrundsätze wird verwiesen (vgl. NZBau 2001, 165, 166).
  • OLG Jena, 28.02.2001 - 6 Verg 8/00

    Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01
    Die im Senatstermin mit den Verfahrensbeteiligten erörterte Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 28.2.2001 (VergabeR 2001, 159 ff.) erfordert keine Divergenzvorlage der vorliegenden Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 124 Abs. 2 GWB.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer;

    Der angefochtene Beschluss erzeugt den Anschein einer wirksamen, im Vergabeverfahren zu beachtenden und im Fall einer Zuwiderhandlung gemäß § 114 Abs. 3 Satz 2 GWB vollstreckbaren Entscheidung, die im Interesse einer verbindlichen Klarstellung der für die Beteiligten geltenden wirklichen Rechtslage einer Aufhebung unterliegt, sofern der dahingehende Antrag begründet ist (vgl. die zu vergleichbaren Fallgestaltungen ergangenen Entscheidungen OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 89, 93; 2001, 154, 158 - Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01).

    Die dargestellte Rechtslage (zu der auf die Beschlüsse des Senats vom 22.1.2001, Az. Verg 24/00, und vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01, veröffentlicht in VergabeR 2001, 154 und 2002, 89, zu verweisen ist) entspricht dem zur Unterschriftenlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.6.2001 (VergabeR 2001, 286).

    Die gesetzliche Bestimmung des § 116 Abs. 2 GWB lässt eine Heilung des Unterschriftsmangels nach Ablauf der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB und eine Abwendung der auf Grund des Mangels eintretenden gesetzlichen Rechtsfolge, wonach der Nachprüfungsantrag als abgelehnt gilt, nicht zu (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 154, 156 f.; 2002, 89, 93).

    Um eine Anschlussbeschwerde im Rechtssinn handelt es sich hierbei nicht (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 89, 93).

    In Folge der rechtlichen Beurteilung durch den Senat, wonach die Rechtsmittelfrist des § 117 Abs. 1 GWB auch auf die Beschwerde gegen die von Gesetzes wegen eintretende Ablehnung des Nachprüfungsantrags nach § 116 Abs. 2 GWB anzuwenden sei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01, VergabeR 2002, 89, 94), entsteht deshalb keine sich auf die Entscheidung des Streitfalls auswirkende und zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nötigende Divergenz zu den Beschlüssen des OLG Rostock vom 17.10.2001, Az. 17 W 18/00, (VergabeR 2002, 85, 86) und des Kammergerichts vom 7.11.2001, Az. KartVerg 8/01, (VergabeR 2002, 95, 96 f.).

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin hinsichtlich der Vergabe der Lose 7 und 8 ist Gegenstand eines gesonderten Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gewesen (VK 5/2001 - L = Verg 18/01 OLG Düsseldorf).
  • BayObLG, 01.10.2001 - Verg 6/01

    Durchführung des Nachprüfungsverfahrens durch Vergabekammer bei EU-weit

    In einem Beschluss vom 5.9.2001 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bezweifelt, dass die Frage der Unterschriftsleistung dem der eigenen Regelungszuständigkeit der Vergabekammer unterliegenden Organisationsbereich angehöre (Verg 18/01, Umdruck S. 13/14).
  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 135/19

    Fahrscheindrucker

    Das vorlegende Oberlandesgericht Karlsruhe ist hingegen mit den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschlüsse vom 22. Januar 2001 - Verg 24/00, VergabeR 2001, 154, 156 f.; vom 5. September 2001 - Verg 18/01, VergabeR 2002, 89, 93, und vom 12. März 2003 - Verg 49/02, juris Rn. 28), Celle (Beschluss vom 20. April 2001 - 13 Verg 7/01, juris Rn. 15), Dresden (Beschluss vom 17. Juni 2005 - WVerg 8/05, VergabeR 2005, 812, 813 f.) und München (Beschluss vom 4. April 2008 - Verg 4/08, VergabeR 2008, 665, 667) der Auffassung, das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer sei nach Ablauf der Frist des § 167 Abs. 1 GWB beendet, da der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin gemäß § 171 Abs. 2 GWB als abgelehnt gelte.
  • OLG Koblenz, 27.01.2021 - Verg 1/19

    Vergabe öffentlicher Aufträge in Rheinland-Pfalz: Erfordernis der Unterschrift

    Sie hat lediglich die rechtliche Qualität eines Entwurfs (vgl. Senat , a.a.O, Rdnr. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02 -, juris, Rdnr. 23; Beschluss vom 5. September 2001 - Verg 18/01 -, juris, Rdnr. 33).
  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Vergabesenate (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss v. 29. April 2003, 5 Verg 4/02 - VergabeR 2003, 429, 430; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 5. Oktober 2001, Verg 18/01 "ADV-Büro 2000" - VergabeR 2002, 89, 92 f.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 25. September 2000, 11 Verg 2/99 "Aramidgewebe").
  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Vergabesenate (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss v. 29. April 2003, 5 Verg 4/02 - VergabeR 2003, 429, 430; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 5. Oktober 2001, Verg 18/01 "ADV-Büro 2000" - VergabeR 2002, 89, 92 f.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 25. September 2000, 11 Verg 2/99 "Aramidgewebe").
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 mw.N.; NZBau 2000, 155, 158; Beschluss vom 5.9.2001 - Verg 18/01; Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00) hängt die Erstattung der Kosten des Beigeladenen von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab.
  • OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20

    Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne

    Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003 - Verg 49/02 -, juris, Rdnr. 23; Beschluss vom 5. September 2001 - Verg 18/01 -, juris, Rdnr. 33).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2013 - 11 Verg 12/13

    Vergaberecht: Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages wegen Versäumung der

    Dass die Vergabesenate des OLG Düsseldorf und des KG Berlin dieser Auffassung folgen, lässt sich den von den Antragsgegnerinnen zitierten Entscheidungen [OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.9.2001 - Verg 18/01; KG Berlin Beschl. v. 7.11.2001 - KartVerg 8/01] nicht entnehmen; diese sind für die hier in Rede stehende Problematik nicht einschlägig.
  • OLG Dresden, 17.06.2005 - WVerg 8/05

    Rechtswirkungen der fiktiven Ablehnung eines Nachprüfungsantrags;

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02

    Kostentragungspflicht

  • VK Hamburg, 18.09.2003 - VgK FB 4/03

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen

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