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   OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03   

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https://dejure.org/2003,7284
OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,7284)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.10.2003 - 6 Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,7284)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 6 Verg 6/03 (https://dejure.org/2003,7284)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GWB § 114 Abs. 2; GWB § 116 Abs. 1; BGB § 154; GWB § 124 Abs. 2
    HOAI-Vertrag; Zuschlag; Divergenzvorlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Mindestsätze der gesetzlich fixierten Honorarordnung bei Fehlen einer individuellen Vereinbarung; Scheitern einer Auftragserteilung bei Vorliegen eines offenen Einigungsmangels; Verletzung der Grundsätze des Vergaberechts bei Zulassung scheinbar offener ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Bieterrechten durch die nachträgliche Festlegung von Auswahlkriterien im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Mindestanforderungen an einen Architektenvertrag bzw. Bauingenieurvertrag; Vergaberechtlicher Begriff des Zuschlags

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftrag trotz unbestimmten Honorarangebots erteilt? (IBR 2004, 344)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 55
  • BauR 2004, 566
  • VergabeR 2004, 106
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 11.07.2000 - WVerg 5/00

    Zuläsigkeit eines Antrags auf Vorabentscheidung bei Irrtum des Auftraggebers über

    Auszug aus OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03
    Das OLG Dresden habe in einem vergleichbaren Fall (Beschl. vom 11.07.2000 WVerg 5/00) entschieden, dass die Formulierung "In den nächsten Tagen geht Ihnen der Terminvorschlag zur weiteren Vertragsverhandlung zu" noch keine Beendigung eines VOF-Vergabeverfahrens zum Ausdruck bringe.

    Soweit die Antragstellerin aus einem Beschluss des OLG Dresden vom 11.07.2000 (WVerg 5/00) das Erfordernis einer Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB ableiten möchte, ist der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt dem vorliegenden nicht gleichzustellen.

  • OLG Dresden, 05.01.2001 - WVerg 11/00

    Beschwerderecht des Beigeladenen; Zuschlagserteilung nach Punktsystem

    Auszug aus OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03
    Weder Wortlaut noch Sinn und Zweck des § 116 Abs. 1 S. 2 GWB erfordern unter diesen Voraussetzungen die formelle Beschwer eines Beigeladenen (vgl. Senat Beschl. vom 16.07.2003 6 Verg 3/03, OLG Dresden VergabeR 2001, 41, 42).
  • OLG Jena, 16.07.2003 - 6 Verg 3/03

    Vorabinformation; Rügebefugnis; Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 07.10.2003 - 6 Verg 6/03
    Weder Wortlaut noch Sinn und Zweck des § 116 Abs. 1 S. 2 GWB erfordern unter diesen Voraussetzungen die formelle Beschwer eines Beigeladenen (vgl. Senat Beschl. vom 16.07.2003 6 Verg 3/03, OLG Dresden VergabeR 2001, 41, 42).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Bei der Beschwerde des Beigeladenen ist, jedenfalls sofern er - wie hier - im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren keinen Antrag gestellt hat (was er auch nicht muss), lediglich auf eine materielle Beschwer abzustellen (so u.a. OLG München, Beschl. v. 10.12.2009 - Verg 16/09, VergabeR 2010, 246, 258; OLG Jena, VergabeR 2003, 600, 602; 2004, 106, 108; OLG Dresden, VergabeR 2001, 41, 42; Jaeger, in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 116 GWB Rn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04

    Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen

    Dieser in verwaltungsgerichtlichen Verfahren anerkannte Rechtssatz (vgl. BVerwGE 64, 67 = NJW 1982, 951, 952; 104, 289, 295 f. = DVBl 1997, 1324; NVwZ 1998, 842; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Vorbem. § 124 Rn. 46 m.w.N.) ist der Sache nach auf die rechtsähnlich gelagerten Vergabenachprüfungsverfahren zu übertragen (im Ergebnis ebenso: OLG Dresden, Beschl. v. 5.1.2001 - WVerg 11 und 12/00, NZBau 2001, 459 = VergabeR 2001, 41, 42; Thüringer OLG, Beschl. v. 16.7.2003 - 6 Verg 3/03, VergabeR 2003, 600, 602; Beschl. v. 7.10.2003 - 6 Verg 6/03, VergabeR 2004, 106, 108; Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 GWB Rn. 1137 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 11 Verg 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Mitglieds einer

    In diesem Fall kommt es für die Beschwerdeberechtigung nicht auf eine formelle Beschwer der Beigeladenen an, vielmehr reicht ihre materielle Beschwer aus (OLG Jena, VergabeR 2004, 106, 108; Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 Rn. 1137; Hunger in: Kulartz/Kus/Portz (Hrsg.), Kommentar zum GWB-Vergaberecht, § 116 Rn. 27).
  • KG, 08.05.2009 - 7 U 67/06

    Zur Höhe des Pauschalhonorars für Ingenieurleistungen

    Die Honorarzone richtet sich nach den fachlichen Anforderungen der Planungsaufgabe (vergl. OLG Jena NZBau 2004, 55).
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/010-05

    Planungsauftrag für Neubau einer Eissport- und Ballspielhalle

    Gerade aber diese essentialia negotii, wie Vergütung und Abgeltung der Nebenkosten, insbesondere aber auch Rechtsform der Antragstellerin, Verpflichtungsklausel oder auch konkreter Planungsinhalt waren zwischen den Vertragsparteien noch offen, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt nicht von einem wirksamen (mündlichen) Vertragsschluss ausgegangen werden kann (vgl. auch OLG Thüringen 07.10.2003, 6 Verg 6/03).
  • VK Bund, 10.11.2005 - VK 2-132/05

    Tragwerksplanung für das Herrichten und Erweitern von Dienstgebäuden des

    Zwar muss dadurch die Frage der Vergütung weder im Stadium der Vertragsanbahnung angesprochen noch bei Vertragsschluss ausdrücklich geregelt werden (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 6 Verg 6/03).
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/096-05

    Planungsauftrag für Neubau der Eissport- und Ballspielhalle

    Gerade aber diese essentialia negotii, wie Vergütung und Abgeltung der Nebenkosten, insbesondere aber auch Rechtsform der Antragstellerin, Verpflichtungsklausel oder auch konkreter Planungsinhalt waren zwischen den Vertragsparteien noch offen, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt nicht von einem wirksamen (mündlichen) Vertragsschluss ausgegangen werden kann (vgl. auch OLG Thüringen 07.10.2003, 6 Verg 6/03).
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