Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.06.2004 - 2 Verg 4/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Nachprüfung nachrangiger Dienstleistungsaufträge nach der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Nachrangige Dienstleistungsaufträge unterliegen dem Vergaberecht!

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Nachprüfungsgesuch ist wegen des fehlenden Nachweises einer Haftpflichtversicherung erfolglos

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2004, 627
  • BauR 2005, 914 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 247



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)  

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 1 Verg 3/06  

    Vergabe - Ausschreibung der Dienstleistung der laborärztlichen Untersuchung

    Allerdings wird teilweise die Auffassung vertreten, dass auf nachrangige Dienstleistungen nicht die Basisparagraphen der VOL/A anwendbar seien, sondern nur die §§ 8 a und 28a, oder dass doch jedenfalls nur die Einhaltung dieser beiden Vorschriften und der vergaberechtlichen Grundregeln (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB) Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein könne (OLG Stuttgart NZBau 2004, 627 = VergabeR 2005, 247, unter I. 3. b bis e m. Nachw.; OLG Brandenburg NZBau 2003, 688, unter B. I. 3. c; Kus, VergabeR 2005, 250 f.; Schaller, Rdnr. 20 zu § 3 VOL/A; wohl auch Müller-Wrede/Noch in Müller-Wrede, VOL/A, Rdnr. 62 zu § 1 a VOL/A m. Nachw.; dagegen im Ergebnis OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 252, unter 1. a; VK Sachsen, Beschluss vom 27. September 2001, 1/SK/85-01, unter II. 2. b; VK Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2001, 1 VK 39/01, unter II. 1. c).

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung insbesondere nicht von Entscheidungen des OLG Brandenburg (NZBau 2003, 688) oder des OLG Stuttgart (NZBau 2004, 627 = VergabeR 2005, 247) ab (siehe dazu oben B. II. 4. a).

    Mit Beschluss vom 7. Juni 2004 (NZBau 2004, 627 = VergabeR 2005, 247) hat das OLG den Antrag der Antragstellerin nach § 118 GWB, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde zu verlängern, zurückgewiesen, weil die Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe.

  • VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04  

    Vergabe - Auftragsvergabe nach § 15 AEG: GWB anwendbar?

    Damit ist - bei Überschreitung des Schwellenwertes - auch hinsichtlich nachrangiger Dienstleistungen nach Anhang I B der VOL/ A ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich eröffnet (OLG Stuttgart, NZBau 2004, S. 627 ff., 628).

    Der einzige Unterschied zwischen vorrangigen und nachrangigen Dienstleistungsaufträgen liegt also nicht in der Eröffnung des Rechtsweges bzw. in dem Anwendungsbereich des Primärrechtsschutzes, sondern allein in der Tatsache, dass bei Aufträgen im Sinne des Anhangs I B VOL/ A der Überprüfungskatalog verringert ist (OLG Stuttgart, NZBau 2004, S. 627 ff., S. 628).

    Hat der Auftraggeber sich also, wie im vorliegenden Fall, gemäß § 15 Abs. 2 AEG für die Ausschreibung von Eisenbahnleistungen im Sinne des Anhangs I B der VOL/ A entschieden, ist das Vergabeverfahren der vergaberechtlichen Überprüfung - im eingeschränkten Umfang - unterworfen (vgl. OLG Stuttgart, NZBau 2004, S. 627 ff., S. 629).

  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08  

    Vergabe - Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Zu den weiteren Verstößen tragen die Antragsgegnerinnen vor, dass grundsätzlich nur Verstöße gegen die §§ 8a und 28a VOL/A sowie gegen die vergaberechtlichen Grundsätze geltend gemacht werden könnten (OLG Stuttgart vom 7.6.2004 - 2 Verg 4/04).

    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof hatte trotz der gegenteiligen Entscheidung des OLG Stuttgart (OLG Stuttgart vom 7.6.2004 - 2 Verg 4/04) nicht zu erfolgen.

mehr
  • VK Nordbayern, 14.03.2006 - 21.VK-3194-07/06  

    Vergabe - Beurteilung eines Ausschlusses durch die Vergabekammer

    Der Dienstleistungsauftrag unterliegt jedoch der Nachprüfung durch die Vergabekammer, da es sich um einen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 GWB handelt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2004, 2 Verg 4/04).

    Verfahren, welche Dienstleistungen nach dem Anhang IB Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG darstellen, unterliegen nach verbreiteter Ansicht nur einem beschränkten Vergaberechtsregime, d.h. dass die Vergabe über nachrangige Dienstleistungen praktisch keinen Regelungen unterliegt, dass aber gleichwohl vergaberechtliche Grundregeln wie das Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot gelten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2004, 2 Verg 4/04).

  • OLG Düsseldorf, 02.01.2012 - Verg 70/11  

    Vergabe - Anwaltsleistungen sind nach VOF auszuschreiben!

    Das bedeutet, dass für die Angebotsprüfung daneben lediglich die allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien - und nur eventuell konkrete Vorschriften in der einschlägigen Vergabeordnung - herangezogen werden dürfen (vgl. dazu OLG Düsseldorf NZBau 2006, 595; Beschl. v. 27.10.2004 - VII-Verg 52/04, VergabeR 2005, 252; OLG Stuttgart, Beschl. v. 7.6.2004 - 2 Verg 4/04; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 20.9.2006 - 1 Verg 3/06; BayObLG VergabeR 2002, 510; Müller-Wrede in ders., Komm. zur VOF, 3. Aufl., § 2 VOF Rn. 55; § 16 VOF Rn. 31 f.).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2012 - 7 Verg 70/11  

    Vergabe - Rechtsberatung: Vergabe nach VOL/A oder VOF?

    Das bedeutet, dass für die Angebotsprüfung daneben lediglich die allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien - und nur eventuell konkrete Vorschriften in der einschlägigen Vergabeordnung - herangezogen werden dürfen (vgl. dazu OLG Düsseldorf NZBau 2006, 595; Beschl. v. 27.10.2004 - VII-Verg 52/04, VergabeR 2005, 252; OLG Stuttgart, Beschl. v. 7.6.2004 - 2 Verg 4/04; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 20.9.2006 - 1 Verg 3/06; BayObLG VergabeR 2002, 510; Müller-Wrede in ders., Komm. zur VOF, 3. Aufl., § 2 VOF Rn. 55; § 16 VOF Rn. 31 f.).
  • VK Saarland, 19.05.2006 - 3 VK 03/06  

    Vergabe - Kein Nachprüfungsantrag bei Markt-Vorstudie - Anwendbarkeit der VOF

    Aus der nur teilweisen Anwendbarkeit der a-Paragraphen kann jedoch nicht gefolgert werden, wie dies das OLG Stuttgart und die Vergabekammer beim Landesgewerbeamt BadenWürttemberg in dem dieser Entscheidung vorangegangenen Beschluss getan haben (OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2004 - 2 Verg 4/04), dass die Vergabe der betreffenden Dienstleistungen vollständig dem Rechtschutzsystem des GWB (§§ 97 ff, 102 ff.) entzogen werden sollen (dieser Auffassung sind auch: VK des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 28.07.1998, Az.: 125-032/02-1/98), VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.11.2001 - 1 VK 39/01; VK Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 27.09.2001 (Az.: 1/SVK/85-01 und 1/SVK 85-01 G).
  • VK Südbayern, 25.06.2010 - Z3-3-3194-1-30-05/10  

    Vergabe - Internetbekanntmachung: Verstoß gegen das Transparenzgebot?

    Der Dienstleistungsauftrag unterliegt jedoch der Nachprüfung durch die Vergabekammer, da es sich um einen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 GWB handelt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2004, 2 Verg 4/04).
  • VK Münster, 19.06.2007 - VK 12/07  
    Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag gemäß §§ 1, 1a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A der Kategorie 18 (Eisenbahnen) des Anhangs I B VOL/A. Ist der Schwellenwert überschritten, ist auch hinsichtlich nachrangiger Dienstleistungsaufträge ein Nachprüfungsverfahren eröffnet, OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2004, 2 Verg 4/04.
  • VK Südbayern, 25.06.2010 - Z3-3-3194-1-28-05/10  

    Vergabe - Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers; Transparenzgebot

    Der Dienstleistungsauftrag unterliegt jedoch der Nachprüfung durch die Vergabekammer, da es sich um einen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 GWB handelt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2004, 2 Verg 4/04).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht