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   OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05   

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OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,6735)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2005 - 11 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,6735)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2005 - 11 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,6735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Ausschreibung für die Beschaffung medizinisch-technischen Geräts eines Klinikums; Nichterfüllung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses; Kenntniserlangung über Vergabeverstöße im Wege der Akteneinsicht; Einbeziehung dieser Verstöße in das ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung aller Bieter: Auch ausgeschlossener Bieter rügebefugt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1526 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 487
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05
    Zwar wendet sich die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren nicht mehr gegen ihren Ausschluss nach § 25 Nr. 1 VOB/A. Ist das Angebot eines Antragstellers auszuschließen, so kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach §§ 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (BGH, VergR 2003, 313 - Jugendstrafanstalt; OLG Düsseldorf, VergR 2005, 195, 198).

    Diese Auffassung weicht auch - wie das Oberlandesgericht Düsseldorf a. a. O. überzeugend ausgeführt hat - nicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2003 (a. a. O.) und dem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20.10.2004 (OLG Koblenz VergR 2005, 112) ab.

    Von den Verdingungsunterlagen abweichende Angebote sind - ohne dass die Vergabestelle hierbei einen Ermessensspielraum hat - zwingend von der Angebotswertung auszunehmen (BGH VergR 2003, 313 - Jugendstrafanstalt).

    Soweit die Beigeladene keine Preisangaben für die Bedarfspositionen gemacht hat, gilt nach Auffassung des Senats die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313 - Jugendstrafanstalt) gleichermaßen, es sei denn, die Aufnahme der Bedarfspositionen in das Leistungsverzeichnis sei unzulässig gewesen, wozu es an einem entsprechenden Vortrag der Parteien fehlt (§ 9 Nr. 1 S. 2 VOB/A).

  • VK Hessen, 20.01.2005 - 69d-VK-84/04

    Einordnung des Erfordernisses der manuellen Höherverstellbarkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 20. Januar 2005 - Az.: 69 d VK 84/2004 wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.

    Der Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 20.01.2005 (Az.: 69 d VK 84/2004) wird aufgehoben.

    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 20.01.2005 (Az.: 69 d VK 84/2004) wird zurückgewiesen.

  • OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 Verg 4/04

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Bieter; zwingender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05
    Diese Auffassung weicht auch - wie das Oberlandesgericht Düsseldorf a. a. O. überzeugend ausgeführt hat - nicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2003 (a. a. O.) und dem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20.10.2004 (OLG Koblenz VergR 2005, 112) ab.
  • OLG Celle, 23.02.2001 - 13 Verg 3/01

    Rügepflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05
    Dies gilt selbst in den Fällen, in denen das Nachprüfungsverfahren auf der Grundlage eines nicht oder verspätet gerügten Vergabemangels eingeleitet wurde, also ohne die Geltendmachung des noch nachträglich erkannten Mangels unzulässig wäre (Reidt/Stickler/Glas, Vergaberecht, 2. Auflage, § 107 Rn. 36; OLG Celle - VergR 2001, 252).
  • BayObLG, 17.02.2005 - Verg 27/04

    Ausschluss ungenügender Angebote - keine Aufhebung der Ausschreibung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05
    Die von der Beigeladenen vorgelegte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.02.2005 (Verg 027/04) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil sie eine Angebotswertung nach den Bestimmungen der VOL/A behandelt.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05
    Zwar wendet sich die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren nicht mehr gegen ihren Ausschluss nach § 25 Nr. 1 VOB/A. Ist das Angebot eines Antragstellers auszuschließen, so kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach §§ 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (BGH, VergR 2003, 313 - Jugendstrafanstalt; OLG Düsseldorf, VergR 2005, 195, 198).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Das vorlegende Oberlandesgericht will als tragende Begründung seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde legen, der Umstand, dass das Angebot des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Bieters einen Ausschlusstatbestand erfülle, hindere dann nicht, geeignete Maßnahmen im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zu treffen, wenn auch die anderen Bieter mit ihrem Angebot ausgeschlossen werden müssten (vgl. schon die früheren Beschlüsse des vorlegenden OLG Frankfurt/Main v. 21.04.2005 - 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212, 218 ff.; v. 06.03.2006 - 11 Verg 11/05; ebenso OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 483, 485 m.w.N.; ähnlich OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 727).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05

    Vergabeverfahren: Zwingende Ausschlussgründe; Anspruch des Bieters auf Ausschluss

    Diese Chance würde einem Antragsteller aber genommen, wenn der Auftrag im ersten Vergabeverfahren unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes erteilt wird (OLG Düsseldorf VergR 2005, 483; VergR 2005, 195 u. st. Rspr.; OLG Frankfurt, VergR 2005, 487).

    b) Waren beide Angebote zwingend auszuschließen, so entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass sich die Antragstellerin auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots zu ihrem Nachteil berufen kann (Beschluss vom 30.05.2003 -11 Verg 3/03 =NZBau 03, 636; vom 21.04.2005 - 11 Verg. 1/05 = VergR 2005, 487).

    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung des Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position des Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 47/04; Stolz, VergR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Verg. 23/05; Erdl, VergR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt 11 Verg 1/05; Hänsel, IBR 2005, 707).

  • OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14

    Voraussetzungen der Nachforderung gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG

    Aufklärungsgespräche des öffentlichen Auftraggebers mit dem Ziel, etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist zu korrigieren, stellen grundsätzlich eine unstatthafte Nachverhandlung i. S. des § 15 EG Abs. 3 VOB/A dar (BGH, Urteil vom 18. September 2007 - X ZR 89/04, juris Tz. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2013 - Verg 1/13, juris Tz. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2005 - 11 Verg 1/05, juris Tz. 48; Dittmann in: Kulartz/Marx/ Portz/Prieß § 13 EG Rdnr. 81).

    Zwar kann unter dem Gebot der Gleichbehandlung nicht das Angebot eines Bieters einem Ausschluss unterliegen, zugleich aber gutgeheißen werden, dass die Vergabestelle die ausgeschriebenen Leistungen zu Bedingungen vergibt, die in demselben oder in einem anderen gleichartigen Punkt, in dem das Angebot des Antragstellers wegen unzulässiger Änderungen an den Vergabebedingungen ausgeschlossen worden ist, Abweichungen von der geforderten Leistung aufweist; in einem solchen Fall kann vielmehr auch das Angebot des Mitbieters von der Wertung auszuschließen sein (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2005 - 11 Verg 1/05, juris Tz. 38 f., 56).

  • VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05

    Veränderungen in der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft

    Nach der Rechtsprechung ist es allgemein anerkannt, dass Verstöße, von denen die Antragstellerin erst im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens Kenntnis erhält, ohne weiteres in das Verfahren einbezogen werden können, ohne dass sie zuvor nochmals gesondert gerügt werden müssten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.04.2005, 11 Verg. 1/05, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg. 25/02).

    Das Gleichbehandlungsgebot verpflichtet nämlich den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an einem gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.04.2005, 11 Verg. 1/05).

    Unter dem Gebot der Gleichbehandlung kann nämlich nicht das Angebot eines Bieters von der Wertung ausgeschlossen werden, zugleich aber gutgeheißen werden, dass die Vergabestelle die ausgeschriebenen Leistungen zu Bedingungen vergibt, die an demselben oder einem gleichartigen Fehler leiden, wie das Angebot des Antragstellers (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.04.2005, 11 Verg. 1/05).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05

    Vergaberecht: Verfahrensaufhebung wegen Verstoßes gegen Gleichbehandlungsgebot

    Diese Chance würde einem Antragsteller aber genommen, wenn der Auftrag im ersten Vergabeverfahren unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes erteilt würde (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2005, 483; VergabeR 2005, 195; OLG Frankfurt, VergabeR 2005, 487).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 D

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Ausschreibung der Versorgung mit

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können (vgl OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.4. 2005 - 11 Verg 1/05 -, VergabeR 2005, 487 ff).
  • VK Münster, 25.01.2006 - VK 23/05

    Anforderungen für Nebenangebote

    Dies ist nicht zu beanstanden, weil Vergaberechtsverstöße, die erst während des laufenden Nachprüfungsverfahrens erkannt werden bzw. tatsächlich erst aufgetreten sind, ohne weiteres in das Nachprüfungsverfahren einbezogen werden können, ohne dass sie zuvor nochmals gesondert gerügt werden müssten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005, VII Verg 74/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2005, 11 Verg 1/05).

    Dies gilt selbst dann, wenn das ursprüngliche Nachprüfungsverfahren aufgrund eines nicht den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB genügenden Antrages eingeleitet worden ist, also ohne die Geltendmachung des noch nachträglich erkannten Mangels unzulässig wäre(OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005, 13 Verg 5/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2005, 11 Verg 1/05).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 1 VK 9/21

    Wie sind Vergabeunterlagen auszulegen?

    Allerdings kann der Antragsteller in seinen Rechten verletzt sein, wenn nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern die Angebote aller anderen Bieter aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen, er sich dann also an einem unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erforderlich werdenden neuen Vergabeverfahren beteiligen und ein neues, erfolgreiches Angebot abgeben könnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Verg 23/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2005 - 11 Verg 1/05).

    Dabei muss es sich nicht um identische Mängel der auszuschließenden Angebote handeln, sondern nur um gleichartige Mängel (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2005 - 11 Verg 1/05); nach Auffassung des BGH ist nicht einmal die Gleichartigkeit des Mangels erforderlich (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

  • VK Schleswig-Holstein, 05.01.2006 - VK-SH 31/05

    Ausschluss wegen zweifelhafter Änderungen der Eintragungen des Bieters

    Zwar billigt das OLG Düsseldorf (z.B. Beschluss vom 15.12.2004, Verg 47/04; Beschluss vom 27.04.2005, Verg 23/05, IBR 2005, 1208 - nur online; zustimmend OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2005, 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; wohl auch BayObLG, Beschluss vom 17.02.2005, Verg 27/04, IBR 2005, 346) einem Nachprüfungsantrag trotz zwingend auszuschließendem Angebot für den Fall Erfolgsaussichten zu, dass der öffentliche Auftraggeber bei gebührender Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen und (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen.
  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

    Eine teilweise vertretene Auffassung billigt einem Nachprüfungsantrag trotz zwingend auszuschließendem Angebot ausnahmsweise Erfolgsaussichten zu, sofern die Angebote anderer Bieter ­ namentlich das Angebot, auf das die Vergabestelle den Zuschlag erteilen will ­ an einem gleichartigen Mangel leiden wie das des Antragstellers (hier möglicherweise fehlender ,,Nachweis der Fachkunde über Zertifikate" oder inhaltsleere ,,Darstellung des Geräte- und Maschineneinsatzes" durch die Bg) und die Vergabestelle insbesondere im Fall des von ihr für zuschlagwürdig erachteten Angebots von einer Anwendung der vergaberechtlich gebotenen Konsequenzen abgesehen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004, Verg 47/04; Beschluss vom 30.06.2004, Verg 22/04; Beschluss vom 15.12.2004, Verg 47/04; Beschluss vom 27.04.2005, Verg 23/05, IBR 2005, 1208; zustimmend OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005, 11 Verg 13/05, IBR 2006, 165; Beschluss vom 21.04.2005, 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; wohl auch BayObLG, Beschluss vom 17.02.2005, Verg 27/04, IBR 2005, 346).
  • VK Münster, 13.12.2005 - VK 24/05

    Antragsbefugnis und Gleichartigkeit der Angebotsmängel

  • VK Berlin, 02.05.2006 - VK-B2-10/06

    Anspruch auf Ausschluss anderer Mitbewerber aus dem Grundsatz der

  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 11 Verg 11/05

    Vorlage eines Vergabenachprüfungsverfahren zum BGH: Zulässigkeit eines

  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 12/05

    Vergabeverfahren; Rüge; Nachprüfung; Gleichbehandlungsgebot; Bieter; Wertung;

  • VK Sachsen-Anhalt, 28.09.2005 - VK 2 LVwA LSA-31/05

    Wann leiden Bieterangebote an einem gleichartigen Mangel?

  • VK Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - VK-SH 1/06

    Produktidentifizierende Angaben fehlen: Ausschluss!

  • VK Berlin, 12.10.2007 - VK-B2-29/07

    Rechtzeitigkeit und Substantiiertheit einer Rüge

  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 11 Verg 12/05

    Vorlage eines Vergabenachprüfungsverfahren zum BGH: Zulässigkeit eines

  • VK Schleswig-Holstein, 21.12.2005 - VK-SH 29/05

    Antragsbefugnis bei identischen Mängeln?

  • VK Hessen, 01.11.2005 - 69d-VK-68/05

    Angebot mit unklaren und widersprüchlichen Angaben

  • VK Südbayern, 11.08.2014 - Z3-3-3194-1-29-06/14

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge verstößt gegen Europarecht!

  • VK Düsseldorf, 28.11.2005 - VK-40/05

    Nennung der verlangten Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters in

  • VK Baden-Württemberg, 16.08.2005 - 1 VK 48/05

    Nachverhandlungen bei funktionaler Leistungsbeschreibung

  • VK Sachsen, 08.06.2006 - 1/SVK/047-06

    Es kann nur "erklärt" werden, was in der Hand des Bieters liegt

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