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   OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - VII-Verg 78/04   

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OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - VII-Verg 78/04 (https://dejure.org/2005,2293)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2005 - VII-Verg 78/04 (https://dejure.org/2005,2293)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - VII-Verg 78/04 (https://dejure.org/2005,2293)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche und persönliche Voraussetzungen für die Eröffnung eines Vergabenachprüfungsverfahren für Unternehmen; Erfordernis der besonderen Dringlichkeit bei Freihändiger Vergabe; Verletzung der Informationspflicht; Erfordernis von Bieterwettbewerb bei Freihändiger ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "De-facto-Vergabe": Nichtig nach § 13 VgV? (IBR 2005, 231)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 537
  • BauR 2005, 1527 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 503
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.11.2004 - C-126/03

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
    Zwar hat der EuGH in seinen Urteilen vom 9.9.2004 (Rs. C-125/03, Kommission gegen Deutschland, NZBau 2004, 563) und 18.11.2004 (Rs. C-126/03, dito, IBR 2005, S. 35) entschieden, dass die Mitgliedsstaaten grundsätzlich verpflichtet sind, Verträge zu beenden, wenn der Vertrag unter Verletzung der Vergaberechtsvorschriften zustande gekommen ist.

    Die von der Antragsgegnerin gezogene generalisierende Schlussfolgerung auf die "besondere Dringlichkeit der Leistung" im Sinne der § 3 Nr. 4 Buchst. f VOL/A, dessen enge Auslegung ohnehin dem Ausnahmecharakter der Freihändigen Vergabe Rechnung zu tragen hat (vgl. hierzu EuGH vom 18.11.2004 - Rs. C-126/03 - mit Hinweis auf Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 92/50/EWG, VergabeR 2005, 57, 59), ist daher nicht zulässig, da die anzuwendenden Maßstäbe schon im Ansatz unterschiedliche sind.

  • EuGH, 09.09.2004 - C-125/03

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
    Zwar hat der EuGH in seinen Urteilen vom 9.9.2004 (Rs. C-125/03, Kommission gegen Deutschland, NZBau 2004, 563) und 18.11.2004 (Rs. C-126/03, dito, IBR 2005, S. 35) entschieden, dass die Mitgliedsstaaten grundsätzlich verpflichtet sind, Verträge zu beenden, wenn der Vertrag unter Verletzung der Vergaberechtsvorschriften zustande gekommen ist.

    Vielmehr hat der EuGH in seinem Urteil vom 9.9.2004 (a. a. O., Tz. 15) ausdrücklich bestätigt, dass Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (Abl. L 395, S. 33) die Mitgliedstaaten ermächtigt, nach Vertragsschluss den nationalen Rechtsschutz auf Schadensersatz für die durch einen solchen Verstoß geschädigten Personen zu begrenzen (vgl. hierzu auch Heuvels NZBau 2005, 32, 33).

  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
    Haben Unternehmen ihr Interesse an der Leistung gegenüber dem Auftraggeber derart deutlich gemacht, sind sie bei materiell unverändertem Beschaffungsbedarf gemäß § 13 Satz 1 VgV über einen beabsichtigten Zuschlag zu informieren, unabhängig davon, ob sie zu dem (formell) zweiten Vergabeverfahren hinzugezogen worden sind oder der Auftraggeber sogar mit nur einem Unternehmen verhandelt hat (vgl. auch OLG Thüringen vom 28.1.2004, 6 Verg 11/03, sowie weitergehend für den Fall einer "vorgezogenen Bewerbung": VergabeR 2004, 113, 117/118; vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.4.2003, NZBau 2003, 400).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
    Haben Unternehmen ihr Interesse an der Leistung gegenüber dem Auftraggeber derart deutlich gemacht, sind sie bei materiell unverändertem Beschaffungsbedarf gemäß § 13 Satz 1 VgV über einen beabsichtigten Zuschlag zu informieren, unabhängig davon, ob sie zu dem (formell) zweiten Vergabeverfahren hinzugezogen worden sind oder der Auftraggeber sogar mit nur einem Unternehmen verhandelt hat (vgl. auch OLG Thüringen vom 28.1.2004, 6 Verg 11/03, sowie weitergehend für den Fall einer "vorgezogenen Bewerbung": VergabeR 2004, 113, 117/118; vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.4.2003, NZBau 2003, 400).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03

    Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 19.11.2003 (VII - Verg 59/03) ganz allgemein dahin zu verstehen sein könnte, dass eine Informationspflicht des Auftraggebers nach § 13 VgV immer dann nicht besteht, wenn Leistungen in Verhandlungen mit nur einem Bieter vergeben worden sind, hält er daran nicht fest.
  • OLG Jena, 28.01.2004 - 6 Verg 11/03

    Ausschreibungsunterlassung; Zuschlag; Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
    Haben Unternehmen ihr Interesse an der Leistung gegenüber dem Auftraggeber derart deutlich gemacht, sind sie bei materiell unverändertem Beschaffungsbedarf gemäß § 13 Satz 1 VgV über einen beabsichtigten Zuschlag zu informieren, unabhängig davon, ob sie zu dem (formell) zweiten Vergabeverfahren hinzugezogen worden sind oder der Auftraggeber sogar mit nur einem Unternehmen verhandelt hat (vgl. auch OLG Thüringen vom 28.1.2004, 6 Verg 11/03, sowie weitergehend für den Fall einer "vorgezogenen Bewerbung": VergabeR 2004, 113, 117/118; vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.4.2003, NZBau 2003, 400).
  • OLG Dresden, 09.11.2001 - WVerg 9/01

    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
    Der Senat teilt die Ansicht des OLG Dresden im Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 0009/01 (VergabeR 2002, 142 f), das einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden hatte.
  • OLG Dresden, 16.10.2001 - WVerg 7/01

    Antragsbefugnis eines am Vergabeverfahren nicht beteiligten Unternehmens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
    Der Senat teilt die Ansicht des OLG Dresden im Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 0009/01 (VergabeR 2002, 142 f), das einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden hatte.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
    Dieser Betrachtung steht die Entscheidung des Senats vom 3.12.2003 (VII - Verg 37/03) nicht entgegen.
  • VK Bund, 23.09.2004 - VK 1-192/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 23. September 2004 (VK 1 - 192/04) aufgehoben.
  • VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - Verg 52/04

    Wann ist freihändige Vergabe zulässig?

  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

    Um den gebotenen effektiven Rechtsschutz nicht leerlaufen zu lassen, ist der Auftraggeber in einer solchen Konstellation bei Meidung der Nichtigkeitssanktion gehalten, den anderen Bietern diese Gründe rechtzeitig vor Vertragsschluss mitzuteilen (BGHZ 162, 116, 131 ff.; so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 7/01, VergabeR 2002, 142; OLG Jena, Beschluss vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23.02.2005 - Verg 78/04, VergabeR 2005, 503 und Verg 85/04, VergabeR 2005, 508 sowie vom 24.02.2005 - Verg 88/04, NZBau 2005, 535; OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 4/05, VergabeR 2005, 620; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06, VergabeR 2007, 86; OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 Verg 14/06, VergabeR 2007, 512).
  • VK Sachsen, 24.08.2007 - 1/SVK/054-07

    Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?

    § 13 VgV gilt auch selbst im Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter, wenn andere Interessenten für den öffentlichen Auftraggeber z.B. aufgrund eines vorangegangenen Offenen Verfahrens konkret erkennbar sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2005 - Verg 78/04.

    In neueren Entscheidungen stellt das OLG Düsseldorf (B. v. 24.02.2005 - Az.: Verg 88/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 87/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 86/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 85/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 78/04) darauf ab, dass für den öffentlichen Auftraggeber dann die Informationspflichten des § 13 VgV entstehen, wenn zu einem bestimmten Beschaffungsvorhaben mehrere Angebote bekannter Bieter eingegangen sind oder in Bezug auf eine bestimmte Beschaffung - nicht notwendig durch Einreichen eines Angebots - mehrere Unternehmen dem Auftraggeber gegenüber ein Interesse am Auftrag angezeigt oder sich um eine Auftragserteilung beworben haben.

    Demnach ist für den Primärrechtsschutz ist nicht in jedem Fall die formale Bieter- oder Bewerbereigenschaft erforderlich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2005 - Verg 78/04).

    Auch ein Abwarten der 14-tägigen Frist gemäß § 13 VgV nach Benachrichtigung der platzierten Bieter hätte der zeitnahen und sinnvollen Durchführung der streitgegenständlichen Leistung nicht entgegengestanden(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2005 - Verg 78/04).

  • VK Bund, 29.06.2005 - VK 3-52/05

    Baumaßnahme Staatliche Museen

    § 13 S. 6 VgV ist analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden, wenn die Situation der eines geregelten Verfahrens vergleichbar ist, insbesondere also mehrere Bieter oder Interessenten für den Auftrag aufgetreten und aus bestimmten Gründen nicht zum Zuge gekommen sind (BGH, Beschluss v. 1. Februar 2005, NZBau 2005, 290, 291, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Februar 2005 Verg 86/04, Verg 86/04, Verg 87/04, Verg 78/04 und Beschluss vom 24. Februar 2005, Verg 88/04).
  • OLG Naumburg, 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Ersatzneubau Fußballstadion

    Denn der durch §§ 102 ff. GWB eröffneten Nachprüfung unterliegt nicht nur die Durchführung des Vergabeverfahrens bis (einschließlich) zur verfahrensbeendigenden Entscheidung, sondern auch schon die Einleitung bzw. Nichteinleitung des Verfahrens selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04 - VergabeR 2005, 328; ebenso EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, C-26/03 "Stadt Halle ./. RPL GmbH" - VergabeR 2005, 44; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2005, VII-Verg 78/04 - VergabeR 2005, 503).
  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10

    Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

    Das ist vor allem dann der Fall, wenn aus besonderen objektiven Gründen nur ein Unternehmen für die Ausführung der Leistung in Betracht kommt, so § 3 Nr. 4 a) VOL/A, Hausmann, in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 7 Rn. 143; so auch OLG Düsseldorf, 23.2.2005, Verg 78/04.
  • VK Münster, 26.09.2007 - VK 17/07

    Unterliegt Grundstückskaufvertrag mit Gemeinde dem Vergaberecht?

    Den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, 23.02.2005, Verg 78/04; 23.02/24.02.2005, Verg 85 bis 88/04 liegen andere Sachverhalte zugrunde, weil dort ein zuvor eingeleitetes Verhandlungsverfahren aufgehoben wurde und der Bieterstatus im Sinne des § 13 VgV sich daraus herleiten ließ, dass die Antragsteller zumindest in dem aufgehobenen Ausschreibungsverfahren als Bieter oder Bewerber aufgetreten waren, so dass sie anschließend ­ so meinte das OLG Düsseldorf- auf jeden Fall als Bieter im Sinne des § 13 VgV anzusehen waren und damit einen Anspruch auf Erhalt eines Informationsschreibens hatten.

    Insofern wäre es nicht abwegig, die Nichtigkeitsfolge aus § 101 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 134 BGB herzuleiten, wie dies auch vom KG, in der Entscheidung vom 11.11.2004, 2 Verg 16/04 - entgegen OLG Düsseldorf, 23.02.2005, Verg 78/04 - in Erwägung gezogen wurde.

  • OLG Naumburg, 15.03.2007 - 1 Verg 14/06

    Multimediazentrum II

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in mehreren Vergabenachprüfungsverfahren bereits entschieden: Werden nach einem erfolglos gebliebenen Offenen Verfahren (Beschlüsse v. 23. Februar 2005, VII-Verg 85/04 - NZBau 2005, 536; und VII-Verg 86/04) bzw. nach einem erfolglos gebliebenen Nicht offenen Verfahren (Beschluss vom 23. Februar 2005, VII-Verg 78/04 - NZBau 2005, 537) bei unverändertem Beschaffungsbedarf Verhandlungen mit nur einem Bieter des aufgehobenen Verfahrens geführt, so liegt bei funktionaler Betrachtung materiell ein einheitliches Vergabeverfahren vor.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - Verg 57/08

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine

    Darüber hinaus findet die Vorschrift auch entsprechende Anwendung, wenn nach vorgegangenem aufgehobenen förmlichen Verfahren, an dem mehrere Bieter teilgenommen haben, ein Verhandlungsverfahren mit nur einem einzigen Bieter durchgeführt wird (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 25.1.2008, WVerg 0010/07, VergabeR 2008, 567 m. Anm. Herrmann; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.2.2004, Verg 78/04, VergabeR 2005, 503 und Verg 85/04, NZBau 2005, 508).
  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

    Dies betrifft Unternehmen, die zwar im laufenden förmlichen Vergabeverfahren bzw. materiellen Vergabevorgang kein Angebot abgegeben haben, aber in einem vorangegangenen förmlichen Verfahren zur Vergabe desselben Auftrags eine Bieterstellung erlangt hatten (vgl. Senatsbeschluss vom 03.09.2009, 1 Verg 4/09; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. und 24.02.2005, VII-Verg 78/04, NZBau 2005, 537 f., IBR 2005, 231; Senatsbeschluss vom 15.03.2007, 1 Verg 14/06, VergabeR 2007, 512), ebenso wie Unternehmen, die zwar im Rahmen der Auftragsverhandlungen über eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Auftragserteilung nicht beteiligt worden waren, aber sich an der vorangegangenen aufgehobenen Ausschreibung mit einem Angebot beteiligt hatten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24.01.2008, WVerg 0010/07, VergabeR 2008, 567).
  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

    Dies betrifft zunächst Unternehmen, die zwar im laufenden förmlichen Vergabeverfahren bzw. materiellen Vergabevorgang kein Angebot abgegeben haben, aber in einem vorangegangenen förmlichen Verfahren zur Vergabe desselben Auftrags eine Bieterstellung erlangt hatten (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. und 24. Februar 2005, VII-Verg 78/04 - NZBau 2005, 537 f. - sowie VII-Verg 85 bis 88/04 - vgl. nur IBR 2005, 231 - und OLG Naumburg, Beschluss v. 15. März 2007, 1 Verg 14/06 "Multimediazentrum" - VergabeR 2007, 512), bzw. Unternehmen, die zwar im Rahmen der Auftragsverhandlungen über eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Auftragserteilung nicht beteiligt worden waren, aber sich an der vorangegangenen aufgehobenen Ausschreibung mit einem Angebot beteiligt hatten (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 24. Januar 2008, WVerg 0010/07 - VergabeR 2008, 567).
  • VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10

    Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?

  • VK Münster, 06.05.2008 - VK 4/08

    Verkauf eines kommunalen Grundstücks mit Bauverpflichtungen

  • OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 19 Verg 1/18

    Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags nach wirksamem Zuschlag

  • VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04

    Beauftragung eines Eigenbetriebes einer Nachbarkommune

  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.1619

    Teilweiser Widerruf einer Zuwendung aufgrund schwerer Vergabeverstöße

  • VK Hessen, 01.06.2005 - 69d-VK-33/05

    Unzulässige Änderungen der Vergabestelle an Vergabeunterlagen

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