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   OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05   

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OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05 (https://dejure.org/2005,1168)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05 (https://dejure.org/2005,1168)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - 11 Verg 13/05 (https://dejure.org/2005,1168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 Abs 2 GWB, § 97 Abs 7 GWB, § 118 Abs 1 GWB, § 21 VOB/A, § 25 VOB/A
    Vergabeverfahren: Zwingende Ausschlussgründe; Anspruch des Bieters auf Ausschluss aller Angebote und Aufhebung des Verfahrens; Pflicht des Bieters zu Rückfragen bei Unklarheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwerwiegende Gründe des allgemeinen Wohls als Voraussetzung für den Zuschlag im Rahmen einer Ausschreibung vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens bei offensichtlicher Erfolglosigkeit einer Beschwerde; Klarheit und Eindeutigkeit eines Angebots als Voraussetzung für eine ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - Antragsablehnung bei offenem Ausgang des Nachprüfungsverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 97 VII; ; GWB § 118 I

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alle Angebote fehlerhaft: Bieter ist trotzdem antragsbefugt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Alle Angebote fehlerhaft: Bieter ist trotzdem antragsbefugt! (IBR 2006, 165)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2006, 212
  • ZfBR 2007, 49
  • ZfBR 2007, 50
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05

    Vergabeverfahren: Einbeziehung nachträglich erkannter Vergabeverstöße in das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
    Diese Chance würde einem Antragsteller aber genommen, wenn der Auftrag im ersten Vergabeverfahren unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes erteilt wird (OLG Düsseldorf VergR 2005, 483; VergR 2005, 195 u. st. Rspr.; OLG Frankfurt, VergR 2005, 487).

    b) Waren beide Angebote zwingend auszuschließen, so entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass sich die Antragstellerin auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots zu ihrem Nachteil berufen kann (Beschluss vom 30.05.2003 -11 Verg 3/03 =NZBau 03, 636; vom 21.04.2005 - 11 Verg. 1/05 = VergR 2005, 487).

    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung des Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position des Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 47/04; Stolz, VergR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Verg. 23/05; Erdl, VergR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt 11 Verg 1/05; Hänsel, IBR 2005, 707).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
    bb) Ist das Angebot eines Bieters auszuschließen, so kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann der Bieter durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach §§ 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (BGH, VergR 2003, 313 - Jugendstrafanstalt; OLG Düsseldorf, VergR 2005, 195, 198).

    Diese Chance würde einem Antragsteller aber genommen, wenn der Auftrag im ersten Vergabeverfahren unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes erteilt wird (OLG Düsseldorf VergR 2005, 483; VergR 2005, 195 u. st. Rspr.; OLG Frankfurt, VergR 2005, 487).

    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung des Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position des Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 47/04; Stolz, VergR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Verg. 23/05; Erdl, VergR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt 11 Verg 1/05; Hänsel, IBR 2005, 707).

  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 1 Verg 12/05

    Antragsbefugnis bei Ausschließbarkeit des Angebots aus anderen Gründen; Aufhebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung des Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position des Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 47/04; Stolz, VergR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Verg. 23/05; Erdl, VergR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt 11 Verg 1/05; Hänsel, IBR 2005, 707).

    bb) Der Senat sieht sich an dieser Entscheidung im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Naumburg (IBR 2005, 707; vgl. auch Divergenzvorlage OLG Jena VerR 2005, 492 ) gehindert.

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2005 - Verg. 12/05; BayOblG Beschluss vom 28.05.2003 - Verg. 6/03 = Vergabe R 03, 675) könne der Ausschluss der Antragstellerin nicht damit begründet werden, dass sie nicht alle erforderlichen technischen Angaben und Erklärungen vorgelegt hätte.

    Dem steht die von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Verg 12/05) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts ( BayObLG Verg. 6/03 = VergabeR 03, 675) nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05

    Fehlende Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
    Diese Chance würde einem Antragsteller aber genommen, wenn der Auftrag im ersten Vergabeverfahren unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes erteilt wird (OLG Düsseldorf VergR 2005, 483; VergR 2005, 195 u. st. Rspr.; OLG Frankfurt, VergR 2005, 487).

    Der Senat neigt deshalb dazu, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung des Antragstellers in dieser besonderen Konstellation immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position des Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt (vgl. auch Hardraht, VergR 2005, 200 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 47/04; Stolz, VergR 2005, 486 = Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Verg. 23/05; Erdl, VergR 2005, 491 = Anm. zu OLG Frankfurt 11 Verg 1/05; Hänsel, IBR 2005, 707).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
    Auch nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf sei maßgeblich für die Frage, zu welchem Zeitpunkt die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt werden müssten, der in den Ausschreibungsunterlagen genannte Zeitpunkt (Beschluss vom 22.12.2004 - Verg. 81/04; Beschluss vom 09.06.2004 - Verg. 11/04).

    Irgendein Entscheidungsspielraum steht der Antragsgegnerin insoweit nicht zu (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - Verg. 11/04).

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - Verg 12/05

    Kein Angebotsausschluss bei unklaren Anforderungen an Nachweise

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2005 - Verg. 12/05; BayOblG Beschluss vom 28.05.2003 - Verg. 6/03 = Vergabe R 03, 675) könne der Ausschluss der Antragstellerin nicht damit begründet werden, dass sie nicht alle erforderlichen technischen Angaben und Erklärungen vorgelegt hätte.

    Dem steht die von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Verg 12/05) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts ( BayObLG Verg. 6/03 = VergabeR 03, 675) nicht entgegen.

  • VK Hessen, 01.11.2005 - 69d-VK-68/05

    Angebot mit unklaren und widersprüchlichen Angaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
    Der Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 01.11.2005 (Az.: 69 d VK 68/2005) wird aufgehoben.

    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 01.11.2005 (Az. 69 d VK 68/2005) wird zurückgewiesen.

  • OLG München, 12.07.2005 - Verg 8/05

    Aufhebung einer Scheinaufhebung im Vergabeverfahren - nichtiger Zuschlag bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
    Obwohl der öffentliche Auftraggeber im Rahmen des Verhandlungsverfahrens über einen Verhandlungsspielraum verfügt, muss er gleichwohl dafür Sorge tragen, dass die Bedingungen der Verdingungsunterlagen, die er als zwingend eingestuft hat, eingehalten werden (VK Nordbayern - 320.VK-3194-19/04; OLG München, Beschluss vom 12. Juli 2005 - Verg. 8/05).
  • VK Nordbayern, 25.06.2004 - 320.VK-3194-19/04

    Verhandlungsverfahren: Nachreichen geforderter Erklärungen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
    Obwohl der öffentliche Auftraggeber im Rahmen des Verhandlungsverfahrens über einen Verhandlungsspielraum verfügt, muss er gleichwohl dafür Sorge tragen, dass die Bedingungen der Verdingungsunterlagen, die er als zwingend eingestuft hat, eingehalten werden (VK Nordbayern - 320.VK-3194-19/04; OLG München, Beschluss vom 12. Juli 2005 - Verg. 8/05).
  • BayObLG, 17.02.2005 - Verg 27/04

    Ausschluss ungenügender Angebote - keine Aufhebung der Ausschreibung bei

  • OLG Frankfurt, 30.05.2003 - 11 Verg 3/03

    Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

  • OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04

    Vergabeverfahren für einen "Abschleppdienst": Überprüfung der Wirksamkeit einer

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Das vorlegende Oberlandesgericht will als tragende Begründung seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde legen, der Umstand, dass das Angebot des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Bieters einen Ausschlusstatbestand erfülle, hindere dann nicht, geeignete Maßnahmen im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zu treffen, wenn auch die anderen Bieter mit ihrem Angebot ausgeschlossen werden müssten (vgl. schon die früheren Beschlüsse des vorlegenden OLG Frankfurt/Main v. 21.04.2005 - 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212, 218 ff.; v. 06.03.2006 - 11 Verg 11/05; ebenso OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 483, 485 m.w.N.; ähnlich OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 727).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Bei den einer Nachprüfung nach dem GWB nicht unterliegenden (reinen) Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG ergibt sich - im Sinn einer unselbständigen Nebenpflicht - eine Verpflichtung der Bieter, den Auftraggeber insbesondere auch auf Rechtsverstöße im Vergabeverfahren hinzuweisen, im Übrigen aus dem durch Anforderung der Vergabeunterlagen begründeten vorvertraglichen Schuldverhältnis nach §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. dazu BGH, Urt. v. 9.6.2011 - X ZR 143/10, VergabeR 2011, 703, Rettungsdienstleistungen II; zu Hinweispflichten siehe BGH, Urt. v. 18.12.2008 - VII ZR 201/06, NZBau 2009, 232, Rn. 15, 23; BGH, NJW-RR 1987, 1306, 1307; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, BeckRS 2006, 12422; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.1.2010 - I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 531, 536 zu den auf Konzessionsvergaben übertragbaren Regeln bei Vergaben unterhalb der Auftrags-Schwellenwerte; LG Köln, Urt. v. 7.11.2012 - 90 O 59/12, Entscheidungsgründe unter 2.a); a.A. OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12, UA 37 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Wenn die Leistungsbeschreibung zu technischen Mängeln des Werks führt, hat dies der Auftragnehmer - nach Anmeldung seiner Bedenken (vgl. nach Vertragsabschluss § 4 Nr. 3 VOB/B und im Vergabeverfahren gemäß der vorvertraglichen Hinweispflicht, vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2008 - VII ZR 201/06, NZBau 2009, 232, Rn. 15, 23; BGH NJW-RR 1987, 1306, 1307; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, BeckRS 2006, 12 422) - ebenso hinzunehmen wie die Ausschreibung einer - überflüssigen und den haushaltsrechtlichen Vorschriften widerstreitenden - Luxusausführung.
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