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   EuGH, 11.05.2006 - C-340/04   

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https://dejure.org/2006,428
EuGH, 11.05.2006 - C-340/04 (https://dejure.org/2006,428)
EuGH, Entscheidung vom 11.05.2006 - C-340/04 (https://dejure.org/2006,428)
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - C-340/04 (https://dejure.org/2006,428)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Vergabe ohne Ausschreibung - Auftragsvergabe an ein Unternehmen, an dem der öffentliche Auftraggeber beteiligt ist

  • Europäischer Gerichtshof

    Carbotermo und Consorzio Alisei

    Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Vergabe ohne Ausschreibung - Auftragsvergabe an ein Unternehmen, an dem der öffentliche Auftraggeber beteiligt ist

  • EU-Kommission PDF

    Carbotermo und Consorzio Alisei

    Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Vergabe ohne Ausschreibung - Auftragsvergabe an ein Unternehmen, an dem der öffentliche Auftraggeber beteiligt ist

  • EU-Kommission

    Carbotermo und Consorzio Alisei

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Direktvergabe eines Lieferauftrags und Dienstleistungsauftrags mit der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Anforderungen an das Vorliegen eines Vertrages i.S.d. ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: in-house-Geschäft und Kriterium "Tätigkeit im wesentlichen für den Auftraggeber" (rein nebensächlich und Gesamtumstände) - EuGH

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/36/EWG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer Direktvergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN, DESSEN ANTEILE SIE INNEHAT, WENN DAS UNTERNEHMEN HAUPTSÄCHLICH FÜR DIESE KÖRPERSCHAFT TÄTIG WIRD

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Carbotermo und Consorzio Alisei

    Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Vergabe ohne Ausschreibung - Auftragsvergabe an ein Unternehmen, an dem der öffentliche Auftraggeber beteiligt ist

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Direktvergabe an Tochterunternehmen

  • heuking.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    In-House-Geschäfte

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines vergabefreien In-House-Geschäfts

Besprechungen u.ä. (4)

  • hoffmann-gress.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH zu den Voraussetzungen eines vergabefreien In-House-Geschäfts (RA Hoffmann, RA Greß)

  • vergabeblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    10 Jahre Teckal - Eine Tour d’Horizon in Sachen "Inhouse-Vergabe” (Teil 2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    In-House-Vergabe: Wesentlichkeitskriterium (IBR 2007, 1155)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    In-House-Vergabe: Kontrolle über Enkelin (IBR 2007, 1154)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Tribunale Amministrativo Regionale della Lombardia, Dritte Kammer, vom 27. Mai 2004 in den bei diesen anhängigen Rechtsstreitigkeiten R.G. 265/2004, Carbotermo s.p.a. gegen Gemeinde Busto Arsizio und ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale della Lombardia (Italien) - Auslegung der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und von Artikel 13 der Richtlinie ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2679
  • NVwZ 2006, 800
  • EuZW 2006, 375
  • NZBau 2006, 452
  • DVBl 2006, 1122 (Ls.)
  • DÖV 2006, 691
  • VergabeR 2006, 478
  • ZfBR 2006, 496
  • ZfBR 2007, 45
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 11.05.2006 - C-340/04
    31 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Auftrag, der sich zugleich auf Waren im Sinne der Richtlinie 93/36 und auf Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) bezieht, unter die Richtlinie 93/36 fällt, wenn der Wert der betreffenden Waren denjenigen der in den Auftrag einbezogenen Dienstleistungen übersteigt (Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 38).

    32 Das Vorliegen eines Vertrages im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 93/36 setzt voraus, dass eine Vereinbarung zwischen zwei verschiedenen Personen getroffen wurde (Urteil Teckal, Randnr. 49).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Gebietskörperschaft über die fragliche Person eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben (Urteil Teckal, Randnr. 50).

    46 Die Richtlinie 93/36 enthält aber keine Bestimmung, die Artikel 6 der Richtlinie 92/50 entspräche, der öffentliche Aufträge, die unter bestimmten Umständen an öffentliche Auftraggeber vergeben werden, von der Anwendung der Richtlinie ausschließt (Urteil Teckal, Randnr. 44).

    59 Mit den Voraussetzungen, die im Urteil Teckal dafür aufgestellt worden sind, dass die Richtlinie auf zwischen einer Gebietskörperschaft und einer von ihr rechtlich verschiedenen Person geschlossene Verträge nicht anzuwenden ist, dass nämlich die Gebietskörperschaft über die fragliche Person eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausübt und diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben, wird insbesondere das Ziel verfolgt, eine Verfälschung des Wettbewerbs zu vermeiden.

    69 Dazu hat der Gerichtshof ausgeführt, dass das fragliche Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für "die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften [verrichten muss], die [seine] Anteile innehaben" (Urteil Teckal, Randnr. 50).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 11.05.2006 - C-340/04
    58 Das Hauptziel der Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen ist der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen und die Öffnung für einen unverfälschten Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03, Stadt Halle und RPL Lochau, Slg. 2005, I-1, Randnr. 44).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 11.05.2006 - C-340/04
    Es muss sich dabei um die Möglichkeit handeln, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Gesellschaft ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-458/03, Parking Brixen, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 65).
  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006 - C-340/04 - ("Carbotermo und Consorzio Alisei").

    zum Vorstehenden EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 63 ff.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 60.

    Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 12.01.2006 in der Rechtssache C-340/04.

    Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 12.01.2006, a.a.O., Rdnr. 97 ff.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 65 ("in Ausführung solcher Entscheidungen").

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 67, zweifelsfrei von Art. 12 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b, Abs. 3 UAbs. 1 Buchst. b erfasst, in Abweichung von der ursprünglichen Fassung der Regelung in Art. 11 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b, Abs. 3 UAbs. 1 Buchst. b des Kommissionsentwurfs (KOM[2011] 896 endg. - 2011/0438 [COD] - S. 50 f.).

    Auch dies entspricht der voraufgegangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, s. EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 66.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 65.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006 - C-340/04 - ("Carbotermo und Consorzio Alisei"), italienische Sprachfassung im Internet bei curia.europa.eu, Rdnr. 65.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 72,.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., authentische italienische Sprachfassung bei curia.europa.eu, Rdnr. 57; s.a. context.reverso.net/übersetzung/italienisch-deutsch/affidare,.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 67.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 65 ff.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 67,.

    dazu Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 12.01.2006, a.a.O., Rdnr. 113,.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 67,.

    d.h. auf wen die Rechnung für die Leistung lautet oder von wem die Bezahlung der Leistung erfolgt, s. Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 12.01.2006, a.a.O., Rdnr. 112.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 59, 60,.

    EuGH, Urt.v. 11.05.2006, a.a.O., Rdnr. 65 f.

  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Im Anschluss an dieses Urteil hat der Gerichtshof die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung u. a. in den Urteilen vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, EU:C:2005:5), und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei (C-340/04, EU:C:2006:308), und dann, im Kontext der Richtlinien 2004/17 und 2004/18, in den Urteilen vom 10. September 2009, Sea (C-573/07, EU:C:2009:532), und vom 8. Mai 2014, Datenlotsen Informationssysteme (C-15/13, EU:C:2014:303), präzisiert.
  • OLG Hamburg, 14.12.2010 - 1 Verg 5/10

    Abwicklungsmanagement - Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen

    Der Gesellschaftsvertrag der Beigeladenen genüge als andere Rechtsverbindung im Sinne des EuGH-Urteils in der Sache "Carbotermo" (NJW 2006, 2679 Tz. 67), um auch das Privatkundengeschäft als für die Antragsgegnerin erbracht einstufen zu können.

    Auch der Gesellschaftsvertrag begründe keine im Sinne der Entscheidung "Carbotermo" hinreichende "andere Rechtsbeziehung" zwischen der Körperschaft und dem Unternehmen (vgl. EuGH NJW 2006, 2679 Tz. 67).

    Der Gesellschaftsvertrag der Beigeladenen sei eine "andere Rechtsbeziehung" i.S. des EuGH-Urteils in der Sache "Carbotermo" (NJW 2006, 2679 Tz. 67).

    Das setzt aber zum einen voraus, dass der öffentliche Auftraggeber über den Auftragsnehmer eine Kontrolle ausübt wie über eine eigene Dienststelle und zum anderen, dass der Auftragnehmer ohnehin schon seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erbringt (vgl. EuGH, NZBau 2000, 90 Tz. 50 - Teckal; NJW 2006, 2679 - Carbotermo; NZBau 2007, 381 - Asemfo).

    Es muss sich dabei um die Möglichkeit handeln, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen der Gesellschaft ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (EuGH, NJW 2006, 2679 Tz. 33 und 36 - Carbotermo).

    Der Umstand, dass der öffentliche Auftraggeber allein oder zusammen mit anderen öffentlichen Stellen das gesamte Kapital der auftragnehmenden Gesellschaft hält, ist zwar nicht allein entscheidend, deutet aber darauf hin, dass er über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen hält (EuGH, NJW 2006, 2679 Tz. 37 -Carbotermo; NZBau 2007, 381, 386 Tz. 57 - Asemfo; OLG Celle, NZBau 2010, 194, 197).

    Soweit der EuGH im Urteil "Carbotermo" noch besondere Stimmrechte verlangt (NJW 2006, 2679 Tz. 38), erklärt sich das daraus, dass dort der Auftragnehmer, die A... Holding SpA, eine Aktiengesellschaft nach italienischem Recht war.

    Das ist der Fall, wenn das Unternehmen hauptsächlich für den öffentlichen Auftraggeber tätig wird und jede andere Tätigkeit rein nebensächlich ist (EuGH, NJW 2006, 2679, Tz. 58 ff - Carbotermo).

    Es sei daher unschädlich, wenn Dritte die Vergütung an das Unternehmen zahlten "als Nutzer der Dienstleistungen, die aufgrund von Konzessionen oder anderen von der Körperschaft eingegangenen Rechtsbeziehungen erbracht werden" (NJW 2006, 2679 Tz. 67).

    Im Gegenteil, im Urteil "Carbotermo" stellt er ausdrücklich auf "alle Tätigkeiten" ab, die ein Unternehmen im Rahmen einer Vergabe durch den öffentlichen Auftraggeber als Auftragnehmer verrichtet (NJW 2006, 2679 Tz. 66).

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Der EuGH hat seit der Teckal-Entscheidung (Urteil vom 18.11.1999, C-107/98, juris) in ständiger Rechtsprechung entschieden (siehe: EuGH, Urteile vom 11.5.2006, C-340/04 "Carbotermo und Consorzio Alisei", juris, und vom 13.11.2008, C-324/07 "Coditel Brabant", juris), dass der öffentliche Auftraggeber über den selbständigen Rechtsträger eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausüben muss.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Zum zweiten muss er seine Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die seine Anteile innehaben (vgl. EuGH, Urt. v. 18.11.1999 - C-107/98, Slg. 1999, I-8121 = WuW/E Verg 311 Tz. 49 f. - Teckal; Urt. v. 11.1.2005 - C-26/03, Slg. 2005, I-1 = WuW/E Verg 1025 Tz. 49 - Stadt Halle und RPL Lochau; Urt. v. 11.5.2006 - C-340/04, Slg. 2006 I-4137 = WuW/E Verg 1245 Tz. 32 f. - Carbotermo & Consorzio Alisei; Urt. v. 19.4.2007 - C-295/05, Slg. 2007, I-2999 = VergabeR 2007, 487 Tz. 55 - Asemfo/Tragsa; BGHZ 148, 55, 62).
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    Es muss sich dabei um die Möglichkeit handeln, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Gesellschaft ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (vgl. EuGH, VergR 2006, 478 Rn. 36 - Carbotermo, mwN).

    Dabei kommt einer Kapitalbeteiligung zwar indizielle Bedeutung zu, sie ist jedoch nicht entscheidend, vielmehr sind maßgeblich die in der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Leitungsbefugnisse (vgl. EuGH, VergR 2006, 478 Rn. 37 f. - Carbotermo).

    (1) Die Zwischenschaltung einer Holding (hier der N   ) zwischen dem öffentlichen Auftraggeber (hier dem Antragsgegner) und der beauftragten Einrichtung (hier der Beigeladenen) schließt eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle nicht aus, sondern kann lediglich, je nach den Umständen, die Einflussmöglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers schwächen (vgl. EuGH, VergR 2006, 478 Rn. 39 - Carbotermo).

    Der Unionsgerichtshof hat klargestellt, dass für das Wesentlichkeitskriterium alle Tätigkeiten zu berücksichtigen sind, die das Unternehmen aufgrund der Direktvergabe seitens des öffentlichen Auftraggebers verrichtet, unabhängig davon, wer das betreffende Unternehmen dafür vergütet, sei es die Körperschaft, die seine Anteile innehat, seien es Dritte als Nutzer der Dienstleistungen, die von der Einrichtung erbracht werden (EuGH, VergR 2006, 478 Rn. 67, 62 - Carbotermo).

  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

    59 Vorab ist festzuhalten, dass die Richtlinie nur in den Fällen unanwendbar ist, die in ihr selbst ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 43, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 45).

    60 Die Richtlinie enthält keine Bestimmung, die Art. 6 der Richtlinie 92/50 entspräche, der öffentliche Aufträge, die unter bestimmten Umständen an öffentliche Auftraggeber vergeben werden, von der Anwendung der Richtlinie ausschließt (vgl. entsprechend Urteile Teckal, Randnr. 44, sowie Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 46).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass der öffentliche Auftraggeber zusammen mit anderen öffentlichen Stellen das gesamte Grundkapital einer den Zuschlag erhaltenden Gesellschaft hält, darauf hindeutet - ohne entscheidend zu sein -, dass er über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 37, sowie vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 31).

    Hierbei muss die Möglichkeit gegeben sein, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Gesellschaft ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 36, sowie Coditel Brabant, Randnr. 28).

    Diese Schlussfolgerung wird dadurch bestätigt, dass die zweite in Randnr. 50 des Urteils Teckal aufgestellte Voraussetzung, dass die den Zuschlag erhaltende Gesellschaft ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Körperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben, es zulässt, dass diese Gesellschaft eine ganz untergeordnete Tätigkeit für andere Wirtschaftsteilnehmer als diese Körperschaften ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 63).

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Es muss sich dabei um die Möglichkeit handeln, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen, Randnr. 65, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 36).

    Der Umstand dagegen, dass die konzessionserteilende öffentliche Stelle zusammen mit anderen öffentlichen Stellen das gesamte Kapital einer konzessionsnehmenden Gesellschaft hält, deutet - ohne entscheidend zu sein - darauf hin, dass sie über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausübt (Urteile Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 37, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 57).

    Zum einen ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wenn die Anteile einer konzessionsnehmenden Einrichtung von mehreren öffentlichen Stellen gehalten werden, für die Erfüllung der Voraussetzung hinsichtlich der wesentlichen Ausrichtung der Tätigkeit dieser Einrichtung auf die Tätigkeit abgestellt werden kann, die sie für alle diese Stellen verrichtet (vgl. in diesem Sinne Urteile Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnrn.

  • OLG Frankfurt, 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

    Eigentum an Ausschließlichkeitsrecht i. S. v. § 3 a Nr. 2 lit. c) VOL/A

    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des EuGH für die Erfüllung des Kontrollkriteriums allerdings auch, dass die öffentlichen Auftraggeber ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wichtigen Entscheidungen der Gesellschaft haben, die für sie tätig werden soll (BGHZ 177, 150 - Kommunalversicherer; EuGH, Urteil v. 11.05.2006 - Carbotermo = VergabeR 2006, 478).
  • EuGH, 08.12.2016 - C-553/15

    Undis Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

  • EuGH, 18.06.2020 - C-328/19

    Porin kaupunki

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

  • EuGH, 21.02.2008 - C-412/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 18.12.2007 - C-220/06

    Asociación Profesional de Empresas de Reparto y Manipulado de Correspondencia -

  • VK Bund, 18.05.2016 - VK 1-18/16

    Durchführung von Fahrten

  • EuGH, 08.04.2008 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2006 - Verg 17/06

    Zum Begriff des "öffentlichen Auftrags" gemäß § 99 GWB - Auftragsvergabe durch

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2013 - Verg 56/12

    Vergabepflicht von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen

  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und

  • OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13

    Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 30/07

    Verkauf von Grundstücken mit Bauverpflichtung: Vergaberecht anzuwenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland -

  • OLG Naumburg, 03.06.2022 - 7 U 6/22

    Wirksamkeit der Inhouse-Vergabe einer Trinkwasserkonzession

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-574/12

    Centro Hospitalar de Setúbal und SUCH - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10

    Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?

  • VK Hamburg, 02.09.2010 - Vgk FB 9/10

    Sonstiger Kurztext Unterlassens einer Ausschreibung von Dienstleistungen im

  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

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    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

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