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   OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07   

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https://dejure.org/2007,1415
OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07 (https://dejure.org/2007,1415)
OLG München, Entscheidung vom 07.08.2007 - Verg 8/07 (https://dejure.org/2007,1415)
OLG München, Entscheidung vom 07. August 2007 - Verg 8/07 (https://dejure.org/2007,1415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Substantiierte Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an Nachprüfungsantrag und Rüge

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vergabeverfahren: Anforderungen an Nachprüfungsantrag und Rüge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 148
  • VergabeR 2007, 802
  • ZfBR 2007, 718
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

    Auszug aus OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07
    Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren ­ vgl. OLG München vom 27.6.2007 ­ Verg 7/07.

    Pauschale Rügen oder Rügen ohne Substanz genügen diesen Anforderungen nicht ­ OLG München vom 28.6.2007 ­ Verg 7/07.

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02

    Begründungserfordernis; Nachprüfungsauftrag; Ausschlussfristen

    Auszug aus OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07
    Die Anforderungen richten sich im wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter bezüglich der gerügten Vergabeverstöße hat oder haben kann - OLG Dresden vom 6.6.2002 .- WVerg 4/02.

    Das kann aber nicht zu der Konsequenz führen, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge ,,ins Blaue hinein" stellen kann in der Erwartung, die Amtsermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen ­ Summa in Juris-PK Vergaberecht GWB § 108 Rdn. 29. Der Bieter hat daher auch im VOL-Verfahren zumindest Indizien oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzuzeigen, die ihn zu dem Schluss bewogen haben, die Vergabestelle habe sich rechtswidrig verhalten ­ OLG Dresden vom 6.6.2002 ­ WVerg 4/02.

  • OLG Jena, 06.12.2006 - 9 Verg 8/06

    Behauptung von Vergaberechtsverstößen "ins Blaue hinein"

    Auszug aus OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07
    Ein Nachprüfungsantrag kann auch nicht mit dem Ziel gestellt werden, dass nicht der vom Auftraggeber ausgewählte Bieter, sondern ein anderes Unternehmen den Zuschlag erhalten soll ­ OLG Jena vom 6.12.2006 ­ 9 Verg 8/06.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2006 - Verg 56/06

    Kein Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A ohne

    Auszug aus OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07
    Doch wird auch in diesem Fall verlangt, die Rüge wegen der anderen Zielrichtung zumindest in einem kurzen zeitlichen Abstand nachzuholen ­ vgl. OLG Düsseldorf vom 5.12.2006 ­ Verg 56/06.
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Danach ist an Rügen zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.05.2012 - Verg W 5/12, zitiert nach juris, Tz. 4, und vom 20.11.2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG München, Beschlüsse vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f., und vom 02.08.2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 15 f.).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Danach ist an Rügen zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.05.2012 - Verg W 5/12, zitiert nach juris, Tz. 4, und vom 20.11.2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG München, Beschlüsse vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f., und vom 02.08.2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 15 f.).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Insoweit dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden und es ist ein großzügiger Maßstab anzulegen (OLG München, Beschl. v. 7.8.2007, Verg 8/07; OLG Dresden, Beschl. v. vom 6.6.2002.- WVerg 4/02).

    Allerdings dürfen auch in Verfahren nach der VOL, bei denen die Bieter nicht am Eröffnungstermin teilnehmen und die Preise der anderen Angebote nicht erfahren, Bieter nicht mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge ins Blaue hinein stellen, in der Erwartung, die Amtsermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen (vgl. OLG München, Beschl. v. 7.8.2007, Verg 8/07; Summa in Juris-PK Vergaberecht GWB § 108 Rdn. 29).

    Entgegen der von der Antragsgenerin vertretenen Auffassung ist eine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 7. August 2007 (Verg 8/07) nicht veranlasst, weil die im Streitfall vorgenommenen Würdigung keine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 GWB darstellt.

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