Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- forum-vergabe.de
- oeffentliche-auftraege.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 118 Abs. 1 Satz 3
Rettungsdienst III: Vergabe von Rettungsdienstleistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Rettungsdienstleistungen unterfallen nicht Vergaberecht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Rettungsdienst III
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 VK LVwA 6/08
- OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08
- OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 5/08
- VK Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 1 VK LVwA 6/08
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 2008, 1944
- VergabeR 2008, 821
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
Rettungsdienstleistungen
Auf die von dem vorlegenden Oberlandesgericht einerseits und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (aus der vergaberechtlichen Rspr. wie oder ähnlich wie dieses OLG Celle NZBau 2000, 299; OLG Naumburg VergabeR 2001, 134 u. Beschl. v. 11.07.2008 - 1 Verg 5/08; BayObLG VergabeR 2003, 563 f.; OLG Brandenburg NZBau 2005, 236 u. Beschl. v. 18.09.2008 - VergW 9/04) andererseits kontrovers diskutierte und den eigentlichen Grund für die Divergenzvorlage bildende Frage, ob von der Ankündigung des Antragsgegners betroffene Tätigkeiten dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, so dass durch sie nach der Vorgabe von Art. 45, 55 EG-Vertrag weder die Niederlassungsfreiheit noch die Dienstleistungsfreiheit in den Mitgliedstaaten berührt wird, kommt es nicht an.Der Umstand, dass der Landesgesetzgeber ein besonderes Auswahlverfahren geschaffen hat, entbindet hiervon (entgegen dem vom OLG Naumburg VergabeR 2008, 821 hieraus gezogenen Schluss) nicht, weil eine Kompetenz des Freistaates Sachsen zur Einschränkung des bundeseinheitlichen Vergaberechts nicht mehr bestand, nachdem der Bund den Vierten Teil des GWB geschaffen hatte (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1, 11, 16, Art. 109 Abs. 3 GG).
- BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08
Vergabe - Rettungsdienstleistungen unterfallen Vergaberecht!
Auf die von dem vorlegenden Oberlandesgericht einerseits und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (aus der vergaberechtlichen Rspr. wie oder ähnlich wie dieses OLG Celle NZBau 2000, 299; OLG Naumburg VergabeR 2001, 134 u. Beschl. v. 11.07.2008 - 1 Verg 5/08; BayObLG VergabeR 2003, 563 f.; OLG Brandenburg NZBau 2005, 236 u. Beschl. v. 18.09.2008 - VergW 9/04) andererseits kontrovers diskutierte und den eigentlichen Grund für die Divergenzvorlage bildende Frage, ob von der Ankündigung des Antragsgegners betroffene Tätigkeiten dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, so dass durch sie nach der Vorgabe von Art. 45, 55 EG-Vertrag weder die Niederlassungsfreiheit noch die Dienstleistungsfreiheit in den Mitgliedstaaten berührt wird, kommt es nicht an.Der Umstand, dass der Landesgesetzgeber ein besonderes Auswahlverfahren geschaffen hat, entbindet hiervon (entgegen dem vom OLG Naumburg VergabeR 2008, 821 hieraus gezogenen Schluss) nicht, weil eine Kompetenz des Freistaates Sachsen zur Einschränkung des bundeseinheitlichen Vergaberechts nicht mehr bestand, nachdem der Bund den Vierten Teil des GWB geschaffen hatte (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1, 11, 16, Art. 109 Abs. 3 GG).
- OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
Vergabeverfahren: rechtliche Einordnung der Übertragung rettungsdienstlicher …
Ergibt sich im Rahmen der summarischen Prüfung, dass die Beschwerde nicht erfolgversprechend ist, ist der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen, ohne dass es einer Interessenabwägung nach § 118 II 2 GWB bedarf (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. z.B. Beschluss vom 21.4.2006, Verg W 1/06; so auch OLG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 24.9.2002, Verg 48/02; OLG Naumburg, vgl. Beschluss vom 15.7.2008, 1 Verg 5/08).c) Der erkennende Senat sieht auch unter Berücksichtigung dieser Entscheidungen - ebenso wie der Vergabesenat des OLG Naumburg (vgl. Beschluss vom 15.7.2008, 1 Verg 5/08) - keinen Anlass, seine Rechtsprechung zu ändern.
Der verfahrensgegenständliche Auftrag wird auch von der Bereichsausnahme der Art. 54, 45 EGV erfasst (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 15.7.2008, a.a.O.).
- OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10
Vergabe - Rettungsdienstleistungen: Vergaberechtsweg oder Verwaltungsrechtsweg?
a) Bis 2008 war allerdings in der Rechtsprechung der beteiligten Obergerichte des Landes Sachsen-Anhalt einheitlich entschieden worden, dass eine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung im Rettungswesen nicht bestehe (Rechtsprechung des Senats seit dem Beschluss vom 19.10.2000, 1 Verg 9/00, zuletzt Beschluss v. 15.07.2008, 1 Verg 5/08, VergabeR 2008, 821 bis 826, sowie des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt vom 21.12.2000, 1 M 316/00), weil der sachliche Anwendungsbereich des Vierten Teils des GWB nicht eröffnet sei. - OLG Brandenburg, 27.11.2008 - Verg W 15/08
Vergabe - Rüge der unterbliebenen Aufteilung des Auftrages in Lose
Ergibt sich im Rahmen der summarischen Prüfung, dass die Beschwerde keinen Erfolg verspricht ist, ist der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen, ohne dass es einer Interessenabwägung nach § 118 II 2 GWB bedarf (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. z.B. Beschluss vom 21.4.2006, Verg W 1/06; so auch OLG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 24.9.2002, Verg 48/02; OLG Naumburg, vgl. Beschluss vom 15.7.2008, 1 Verg 5/08). - VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11
Vergabe - Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?
So äußert der BGH, dass der Umstand, dass der Landesgesetzgeber ein besonderes Auswahlverfahren geschaffen hat, den Auftraggeber nicht von der Beachtung des GWB entbindet entbindet (entgegen dem vom OLG Naumburg VergabeR 2008, 821 hieraus gezogenen Schluss), weil eine Kompetenz des Freistaates Sachsen zur Einschränkung des bundeseinheitlichen Vergaberechts nicht mehr bestand, nachdem der Bund den Vierten Teil des GWB geschaffen hatte (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1, 11, 16, Art. 109 Abs. 3 GG) ( BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08). - VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Vergabe - Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?
Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt grundsätzlich voraus, dass überhaupt ein Vergabenachprüfungsverfahren eröffnet und damit zulässig ist (u.a. OLG Naumburg, B. v. 15.07.2008 - Az.: 1 Verg 5/08). - OLG Brandenburg, 17.12.2008 - Verg W 17/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit einer Rüge; …
Ergibt sich, wie im vorliegenden Fall, im Rahmen der summarischen Prüfung, dass die Beschwerde keinen Erfolg verspricht, ist der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen, ohne dass es einer Interessenabwägung nach § 118 II 2 GWB bedarf (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. z.B. Beschluss vom 21.4.2006, Verg W 1/06; so auch OLG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 24.9.2002, Verg 48/02; OLG Naumburg, vgl. Beschluss vom 15.7.2008, 1 Verg 5/08). - VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09
Vergabe - Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig
Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt grundsätzlich voraus, dass überhaupt ein Vergabenachprüfungsverfahren eröffnet und damit zulässig ist (u.a. OLG Naumburg, B. v. 15.07.2008 - Az.: 1 Verg 5/08). - VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
Vergabe - Übertragung von Rettungsdienstleistungen
Die Kammer folgt der in der Rechtsprechung der Vergabesenate ganz überwiegend vertretenen Rechtsauffassung, wonach § 97 GWB dahingehend auszulegen ist, dass er solche im Verwaltungsmonopol hoheitlich ausgeübten Tätigkeiten nicht erfasst, selbst wenn sich die zuständige staatliche Stelle zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe privater Verwaltungshelfer bedient (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28. Mai 2003 -Verg 7/03-, BayObLGZ 2003, 129; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. April 2006 -VII-Verg 7/06-, VergabeR 2006, 787; OLG Naumburg, Beschl. v. 15. Juli 2008 -1 Verg 5/08-). - OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09
Vergabe - Aufschiebende Wirkung der Beschwerde auch bei Direktvergabe!
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