Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 10.04.2008 | OLG Frankfurt, 10.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4154
OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,4154)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.08.2008 - 13 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,4154)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. August 2008 - 13 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,4154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: kostenrechtliche Beteiligung eines Beigeladenen, der lediglich an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO; § 128 Abs. 2 GWB
    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im Anschluss an die Rücknahme des Nachprüfungsantrags; Rechtliche Qualifizierung des vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im Anschluss an die Rücknahme des Nachprüfungsantrags; Rechtliche Qualifizierung des vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kostenerstattung nach Antragsrücknahme

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungstermin im Vergaberechtsverfahren der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2009, 104
  • VergabeR 2009, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
    Dies gilt auch für die Kosten Beigeladener (BGHZ 158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).

    Da sich die Beigeladene zu 1 gemäß § 120 Abs. 2 GWB vor dem Beschwerdegericht durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen musste, gehören dessen Gebühren zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren notwendigen Kosten, ohne dass es hierzu eines besonderen Ausspruches bedarf (BGHZ 158 a. a. O.. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).

    Hingegen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Auftraggeber oder der Beigeladenen zu 1 im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - X ZB 22/05, VergR 2006, 73 ff., zitiert nach Juris Tz 11 und X ZB 15/05 NZBau 2006, 392 f.. zitiert nach Juris Tz 8).

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind auf das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor einem ordentlichen Gericht die Kostenvorschriften der ZPO analog anzuwenden (BGHZ 146, 202, 216.158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 15/05, NZBau 2006, 392 f.. zitiert nach Juris Tz 5).

    Hingegen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Auftraggeber oder der Beigeladenen zu 1 im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - X ZB 22/05, VergR 2006, 73 ff., zitiert nach Juris Tz 11 und X ZB 15/05 NZBau 2006, 392 f.. zitiert nach Juris Tz 8).

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
    Dies gilt auch für die Kosten Beigeladener (BGHZ 158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind auf das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor einem ordentlichen Gericht die Kostenvorschriften der ZPO analog anzuwenden (BGHZ 146, 202, 216.158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 15/05, NZBau 2006, 392 f.. zitiert nach Juris Tz 5).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
    Ein Beigeladener ist kostenrechtlich nur dann wie ein Antragsteller oder Antragsgegner zu behandeln, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung im Verfahren auch nutzt, indem er sich an dem Verfahren beteiligt (BGHZ 169, 131, 152 f.).
  • VK Südbayern, 23.08.2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17

    Möglicher Vergabeverstoß durch wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmung

    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-)Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschluss vom 27.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
  • VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17

    Neubau Mensa - Vergabe

    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-) Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
  • VK Südbayern, 27.05.2020 - 3194.Z3-3_01-20-7

    Angaben im Formblatt 223 sind Instrument zur Preisprüfung!

    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-)Ziel eine Beigeladene in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschl. v. 27.08.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07, 11 Verg 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4739
OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07, 11 Verg 13/07 (https://dejure.org/2008,4739)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.04.2008 - 11 Verg 10/07, 11 Verg 13/07 (https://dejure.org/2008,4739)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. April 2008 - 11 Verg 10/07, 11 Verg 13/07 (https://dejure.org/2008,4739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 128 GWB, § 269 Abs 3 S 2 ZPO
    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags i.R.d. gegen die Entscheidung über eines solchen Antrags gerichteten Beschwerde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren (IBR 2008, 684)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2009, 104
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 22/05 = VergabeR 06, 73; ; X ZB 26/05 = ZfBR 06, 187).
  • OLG Naumburg, 17.08.2007 - 1 Verg 5/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags, für die eine Zustimmung der Beteiligten nicht erforderlich ist (OLG Naumburg, Beschl. v. 17.08.2007 - 1 Verg 5/07 = OLGR Naumburg 08, 150), werden die angefochtene Entscheidung und die hiergegen gerichtete Beschwerde gegenstandslos.
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten Beigeladener (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05 = NZBau 06, 187; BGHZ 158, 43).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 22/05 = VergabeR 06, 73; ; X ZB 26/05 = ZfBR 06, 187).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten Beigeladener (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05 = NZBau 06, 187; BGHZ 158, 43).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Die Antragstellerin hat ferner die für die Tätigkeit der Vergabekammer anfallenden Auslagen und die Gebühr zu tragen, die die Vergabekammer bereits mit Beschluss v. 17.10.2007 für das Los 3 auf 3.812,00 ? festgesetzt hat (BGH NZBau 04, 285).
  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Denn das vorlegende Oberlandesgericht meint, dass diese Kosten aufgrund der Kostenentscheidung der Vergabekammer von der vor der Vergabekammer unterlegenen Antragstellerin zu tragen sind, während dem Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Januar 2008 die Auffassung zugrunde liegt, nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren finde mangels Unterliegens einer Partei eine Erstattung von Kosten der Vorinstanz nicht statt (ebenso mittlerweile z.B. OLG Frankfurt VergabeR 2009, 104).
  • OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18

    Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Neuvergabe eines

    Einer Einwilligung des Antragsgegners bedarf es dabei nicht (vgl. Thiele, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2009 - Verg 35/09, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. April 2008 - 11 Verg 10/07 , juris Rn. 1; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2007 - 1 Verg 5/07 , juris Rn. 1 ff.).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07

    Normen: ZPO 269 III

    11 Verg 10/07 11 Verg 13/07.
  • OLG Frankfurt, 03.02.2009 - 11 Verg 14/08

    Entscheidung über Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des

    2 Mit Beschlüssen vom 10.04.2008 (11 Verg 10/07und 11 Verg 13/07 = IBR 2008, 684) hat der Senat in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 08.01.2008 - Verg W 10/07, zitiert nach juris) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 08.06.2008 -1 Verg 4 und 5/06 - NZBau 2007, 128) entschieden, dass bei einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren außergerichtliche Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer ... erstattet werden.
  • OLG Schleswig, 16.07.2009 - 1 Verg 1/09

    Zur Kostantragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Die ihnen vor der Vergabekammer entstandenen Auslagen haben die Beteiligten deshalb jeweils selbst zu tragen (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Januar 2008, VergW 10/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. April 2008, 11 Verg 10/07, 11 Verg 13/07; jeweils bei juris abrufbar; vgl. Immenga/Mestmäcker, GWB, § 128 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11534
OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07 (https://dejure.org/2008,11534)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.04.2008 - 11 Verg 13/07 (https://dejure.org/2008,11534)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. April 2008 - 11 Verg 13/07 (https://dejure.org/2008,11534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; VerwVerfG § 80; ; GKG § 50 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nach Zurücknahme des Nachprüfungsantrags

  • ibr-online

    Kostentragung nach Antragsrücknahme

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nach Zurücknahme des Nachprüfungsantrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren (IBR 2008, 684)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2009, 104
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 22/05 = VergabeR 06, 73; ; X ZB 26/05 = ZfBR 06, 187).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
    Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten Beigeladener (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05 = NZBau 06, 187; BGHZ 158, 43).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 22/05 = VergabeR 06, 73; ; X ZB 26/05 = ZfBR 06, 187).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
    Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten Beigeladener (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05 = NZBau 06, 187; BGHZ 158, 43).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
    11 Verg 10/07 11 Verg 13/07.
  • OLG Naumburg, 17.08.2007 - 1 Verg 5/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
    Durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags, für die eine Zustimmung der Beteiligten nicht erforderlich ist (OLG Naumburg, Beschl. v. 17.08.2007 - 1 Verg 5/07 = OLGR Naumburg 08, 150), werden die angefochtene Entscheidung und die hiergegen gerichtete Beschwerde gegenstandslos.
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
    Die Antragstellerin hat ferner die für die Tätigkeit der Vergabekammer anfallenden Auslagen und die Gebühr zu tragen, die die Vergabekammer bereits mit Beschluss v. 17.10.2007 für das Los 3 auf 3.812,00 ? festgesetzt hat (BGH NZBau 04, 285).
  • OLG München, 22.01.2009 - Verg 26/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zeitpunkt der Benennung von Nachunternehmern und

    Die Beigeladene hat einen Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen, weil im Beschwerdeverfahren Anwaltszwang herrscht und sie ihre Rechte nur durch die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten wahrnehmen kann (OLG Frankfurt vom 10.4.2008, 11 Verg 13/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht