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   OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08   

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OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08 (https://dejure.org/2008,4730)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2008 - 12 U 91/08 (https://dejure.org/2008,4730)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 12 U 91/08 (https://dejure.org/2008,4730)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts; Anspruch auf Unterlassung der Neuausschreibung nach Aufhebung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts; Anspruch auf Unterlassung der Neuausschreibung nach Aufhebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterhalb der Schwellenwerte: Einstw. Verfügung gg. Neuausschreibung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschwellenvergabe: Einstweilige Verfügung gegen Neuausschreibung? (IBR 2009, 154)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1023
  • BauR 2009, 983
  • VergabeR 2009, 530
  • ZfBR 2009, 304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Frankfurt/Oder, 11.04.2008 - 11 O 100/08

    Anspruch auf Fortsetzung eines Vergabeverfahrens oder auf Unterlassung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 11. April 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az. 11 O 100/08, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
    a) Zwar ist eine gerichtliche Nachprüfung der Aufhebung der Ausschreibung nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der öffentliche Auftraggeber im Rahmen des auch hier geltenden allgemeinen Vertragsrechts grundsätzlich nicht gezwungen werden kann, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen, selbst wenn er nach den maßgeblichen Vergabevorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat (vgl. BGHZ 139, 259, 268 f.; BGH NZBau 2003, 168, 169; BGH NZBau 2003, 293, 294 f.).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
    a) Zwar ist eine gerichtliche Nachprüfung der Aufhebung der Ausschreibung nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der öffentliche Auftraggeber im Rahmen des auch hier geltenden allgemeinen Vertragsrechts grundsätzlich nicht gezwungen werden kann, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen, selbst wenn er nach den maßgeblichen Vergabevorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat (vgl. BGHZ 139, 259, 268 f.; BGH NZBau 2003, 168, 169; BGH NZBau 2003, 293, 294 f.).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 4 U 190/07

    Vergabe von öffentlichen Aufträgen: Primärrechtsschutz unterhalb der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
    Angesichts des vom Gesetzgeber gewollten Ausschlusses des Primärrechtsschutzes nach dem GWB kommt auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften nicht in Betracht, fehlt es doch ersichtlich an einer planwidrigen Regelungslücke, die im Wege der Analogie geschlossen werden könnte (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.02.2008 - 4 U 190/07).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2002 - 2 U 240/01

    Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Einstweiliger Rechtsschutz vor den ordentlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
    Davon ausgehend kommt ein Unterlassungsanspruch in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat (vgl. OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart NZBau 2002, 395; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471) bzw. wenn offenkundig ist, dass sich für die durch die zweigeteilte gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (vgl. Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl. 2007, GWB § 100 Rn. 1238 ff., 1242).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08

    Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
    Art. 3 Abs. 1 GG ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen, es muss mithin eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 - zitiert nach ibr-online).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
    a) Zwar ist eine gerichtliche Nachprüfung der Aufhebung der Ausschreibung nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der öffentliche Auftraggeber im Rahmen des auch hier geltenden allgemeinen Vertragsrechts grundsätzlich nicht gezwungen werden kann, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen, selbst wenn er nach den maßgeblichen Vergabevorschriften keinen Grund zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens hat (vgl. BGHZ 139, 259, 268 f.; BGH NZBau 2003, 168, 169; BGH NZBau 2003, 293, 294 f.).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2007 - 13 W 79/07

    Vergabenachprüfungsverfahren unterhalb der Schwellenwerte: Möglichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
    Dagegen kommt eine gerichtliche Überprüfung mit dem Ziel der Anordnung der Fortsetzung des Ausschreibungsverfahrens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts in Betracht, wenn der Vergabewille des Auftraggebers, die ausgeschriebenen Leistungen zu vergeben, unverändert fortbesteht (vgl. BGH a.a.O.; Brandenburgisches OLG - 13. Zivilsenat - VergabeR 2008, 294 ff.).
  • LG Bad Kreuznach, 06.06.2007 - 2 O 198/07

    Sehr eingeschränkter Primärrechtsschutz bei Unter-Schwellen-Vergaben!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
    Davon ausgehend kommt ein Unterlassungsanspruch in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat (vgl. OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart NZBau 2002, 395; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471) bzw. wenn offenkundig ist, dass sich für die durch die zweigeteilte gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (vgl. Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl. 2007, GWB § 100 Rn. 1238 ff., 1242).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 235/07

    Zweigeteilter Rechtsschutz in Vergabeverfahren beim Brandenburgischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08
    Der Senat bewertet das Interesse der Verfügungsklägerin am Verfahrensergebnis entsprechend der Regelung in § 50 Abs. 2 GKG, die die Bewertung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers im Vergabeverfahren anhand einer pauschalierten Gewinnerwartung vornimmt (vgl. hierzu OLG Naumburg JurBüro 2004, 86), mit 5% der Bruttoauftragssumme von 2.840.057,69 (vgl. Senatsbeschluss v. 29.05.2008 - 12 U 235/07 sowie Senatsurteil vom 28.08.2008 - 12 U 11/08).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

    Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Darüber hinaus hätten sich die beteiligten Kommunen und die Antragsgegnerin für den Fall der Nachprüfung einer einheitlichen Ausschreibung auf einen gespaltenen Rechtsschutz eingelassen: Während bei ÖPP nach den §§ 102 ff. GWB ein Rechtsschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen gewährleistet ist, ist ein solcher bei Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG durch zivilrechtlichen Vertrag vor den Zivilgerichten gegeben, dies jedoch nach unter Umständen sehr verschiedenen und bislang keineswegs einheitlichen Überprüfungsmaßstäben (analog dem Rechtsschutz bei Unterschwellenwertvergaben - vgl. einerseits z.B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 2.10.2008 - 12 U 91/08, VergabeR 2009, 530; Beschl. v. 13.9.2011 - 6 W 73/11, VergabeR 2012, 133; OLG Hamm, Urt. v. 12.2.2008 - 4 U 190/07, VergabeR 2008, 682 - reiner Willkürschutz; andererseits BGH, Urt. v. 9.6.2011 - X ZR 143/10, VergabeR 2011, 703, Rettungsdienstleistungen II; OLG Jena, Urt. v. 8.12.2008 - 9 U 431/08, VergabeR 2009, 524, 527; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.1.2010 - I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 531; Urt. v. 10.10.2011 - I-W 1/11, ZfBR 2011, 832 - Bindung des Auftraggebers an die bekannt gegebenen Vergaberegeln).
  • OLG München, 19.06.2017 - 21 W 314/17

    Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO

    Einige Oberlandesgerichte haben dabei auf die drohende Abwendung von Willkürentscheidungen, grober Fehler oder Mißbrauchskonstellationen abgestellt (so das OLG Brandenburg vom 02.10.2008, Az. 12 U 91/08 und vom 13.09.2011, Az. 6 W 73/11; ebenso das OLG Hamm vom 12.02.2008, Az. 4 U 190/07), während andere Senate es für ausreichend erachten, dass der Antragsteller die Verletzung bieterschützender Vorschriften sowie eine dadurch drohende Beeinträchtigung seiner Rechte glaubhaft macht (OLG Düsseldorf a.a.O., tendenziell auch OLG Frankfurt a.a.O.).
  • KG, 17.10.2013 - Verg 9/13

    Fehlende Mittel: Aufhebung setzt sorgfältige Kostenermittlung voraus!

    Soweit bei unverändert fortbestehender Vergabeabsicht die Anordnung der Fortsetzung des Vergabeverfahrens auf der Grundlage von § 114 Abs. 1 GWB für zulässig gehalten wird (OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 12 U 91/08; Weyand, a.a.O., § 114 GWB Rz. 91 m.w.N.), liegt dieser Sonderfall hier nicht vor: Der Antragsgegner ist gerade nicht bereit und nach seinem Vorbringen in der Lage, den Auftrag mit den ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln unverändert zu vergeben.
  • LG Frankfurt/Oder, 24.10.2012 - 11 O 251/12

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung, Begründetheit des

    Dabei ist bezogen auf den Streitfall anzunehmen, dass solche Umstände, die ein willkürliches Verfahren begründen könnten, ausscheiden, wenn sich der Verfügungsbeklagte bei der Aufhebungsentscheidung von einem sachlichen Grund hat leiten lassen (OLG Brandenburg Urteil vom 2.10.2008 AZ 12 U 91/08).
  • LG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 O 717/10

    Untersagung der Zuschlagserteilung durch primären Rechtsschutz

    Art. 3 Abs. 1 GG ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen, es muss mithin eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2008 - 12 U 91/08).
  • LG Zweibrücken, 17.04.2020 - 1 O 340/19

    Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterlassungsanspruch nur bei Rechtsverstoß!

    Argumentiert wird hier, als Anspruchsgrundlage komme lediglich Art. 3 GG i. V. m. § 823 Abs. BGB in Betracht (so OLG Stuttgart, Urteil vom 11. April 2002 - 2 U 240/01 - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2008 - 12 U 91/08 - OLG Hamm, Urteil vom 12. Februar 2008 - 4 U 190/07 -).
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