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   KG, 17.10.2013 - Verg 9/13   

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https://dejure.org/2013,43694
KG, 17.10.2013 - Verg 9/13 (https://dejure.org/2013,43694)
KG, Entscheidung vom 17.10.2013 - Verg 9/13 (https://dejure.org/2013,43694)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - Verg 9/13 (https://dejure.org/2013,43694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung des Neubaus einer Schule und von Landschaftsbauarbeiten i.R.e. Vergabenachprüfungsverfahren

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Mittel: Aufhebung setzt sorgfältige Kostenermittlung voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Realistischer Kostenbedarf = Vertretbare Kostenermittlung plus beträchtlicher Aufschlag (VPR 2014, 129)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Realistischer Kostenbedarf = Vertretbare Kostenermittlung plus beträchtlicher Aufschlag! (IBR 2014, 230)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 750
  • VergabeR 2014, 229
  • ZfBR 2014, 516
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 13.05.2013 - Verg 10/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bewertung einzeln ausgeschriebener Aufträge als

    Auszug aus KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
    Gesichtspunkte für einen einheitlichen Bauauftrag können sein, dass die Maßnahmen einheitlich geplant worden sind und durchgeführt werden sollen sowie funktionell und wirtschaftlich in einem engen Zusammenhang stehen (Senat, Beschluss vom 13. Mai 2013 - Verg 10/12 ; VK Düsseldorf, Beschluss vom 28. September 2007 - VK-27/2007), ferner die Gleichzeitigkeit der Einleitung verschiedener Vergabeverfahren, die Ähnlichkeit der jeweiligen Bekanntmachungen, die Einheitlichkeit des Gebietes, in dem die Verfahren eingeleitet worden sind, und die Koordinierung durch einen Auftraggeber (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000 - C-16/98 - Rz. 64 f.).

    (c) Diesem Ergebnis steht auch nicht der von dem Antragsgegner in Bezug genommene Beschluss des erkennenden Senats vom 28. September 2012 in dem Vergabeverfahren zu dem Aktenzeichen Verg 10/12 entgegen.

    Soweit der Senat im konkreten Einzelfall in seinem nur die Akteneinsichtsgesuche der dortigen Antragstellerin betreffenden Beschluss vom 28. September 2012 einen gesonderten Einzelauftrag bejaht hat, ist er im Hauptsacheverfahren mit seinem Beschluss vom 13. Mai 2013 nach ergänzenden tatsächlichen Feststellungen aufgrund von Erwägungen, die auch vorliegend tragend sind, zu einem anderen Ergebnis gelangt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2013 Verg 10/12).

    Zu einem entsprechenden Ergebnis würde es führen, wenn man die vorliegend ausgeschriebenen Landschaftsbauarbeiten entsprechend § 2 Nr. 6 VgV wie ein Los behandelte (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2013 - Verg 10/12), weil der von dem Antragsgegner zugrunde gelegte Auftragswert von 1.142,437,30 Euro den insoweit maßgeblichen Schwellenwert von 1.000.000 Euro übersteigt.

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
    Da der Auftraggeber auch bei fehlenden Aufhebungsgründen das Vergabeverfahren aufheben darf - wobei er sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig macht (BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 232/00) -, kommt eine Aufhebung der Aufhebung (Antrag zu 2) nicht in Betracht (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011 - VII-Verg 55/10).

    Dies stünde im Widerspruch dazu, dass für ihn, wie bereits ausgeführt, gerade kein Kontrahierungszwang besteht und die Verletzung von Vergabevorschriften nur mit etwaigen Schadensersatzverpflichtungen sanktioniert ist (BGH, Urteil vom 5. November 2002 X ZR 232/00).

  • KG, 01.06.2011 - Verg 1/11
    Auszug aus KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
    Soweit die Beteiligten das Verfahren hinsichtlich des Antrags zu 3. in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war das Beschwerdeverfahren wie bei einer Beschwerderücknahme analog § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2011 - Verg 1/11; Senat, Beschluss vom 3. März 2010 - 2 Verg 10/09; Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 Verg 3/08; ebenso die berufungsrechtliche Praxis in der Verwaltungsgerichtsbarkeit: OVG Münster, NVwZ-RR 2007, 212 Rdnr. 1; Flapp in Eyermann/Fröhler, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 126 Rdnr. 10).

    Denn es handelt sich insofern um einen unselbständigen prozessualen Antrag (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2011 - Verg 1/11; Senat, Beschluss vom 3. März.2010 - 2 Verg 10/09, m.w.N.).

  • KG, 07.12.2009 - 2 Verg 10/09

    Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren: Anwendbare Rechtsvorschriften zur

    Auszug aus KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
    Soweit die Beteiligten das Verfahren hinsichtlich des Antrags zu 3. in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war das Beschwerdeverfahren wie bei einer Beschwerderücknahme analog § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2011 - Verg 1/11; Senat, Beschluss vom 3. März 2010 - 2 Verg 10/09; Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 Verg 3/08; ebenso die berufungsrechtliche Praxis in der Verwaltungsgerichtsbarkeit: OVG Münster, NVwZ-RR 2007, 212 Rdnr. 1; Flapp in Eyermann/Fröhler, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 126 Rdnr. 10).

    Denn es handelt sich insofern um einen unselbständigen prozessualen Antrag (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2011 - Verg 1/11; Senat, Beschluss vom 3. März.2010 - 2 Verg 10/09, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 55/10

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen fehlender Haushaltsmittel

    Auszug aus KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
    (b) Auch der weitere von dem Antragsgegner zur Rechtfertigung der Aufhebung des Vergabeverfahrens angeführte Gesichtspunkt, dass für die Vergabe keine hinreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, kann ein schwerwiegender, die Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigender Grund sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011 - VII Verg 55/10; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2011 - 13 Verg 15/10).

    Da der Auftraggeber auch bei fehlenden Aufhebungsgründen das Vergabeverfahren aufheben darf - wobei er sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig macht (BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 232/00) -, kommt eine Aufhebung der Aufhebung (Antrag zu 2) nicht in Betracht (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011 - VII-Verg 55/10).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
    Bei den Vorschriften über die Voraussetzungen der Aufhebung eines Vergabeverfahrens, hier § 17 Abs. 1 VOB/A, deren Nichtbeachtung die Antragstellerin rügt, handelt es sich auch um bieterschützende Vorschriften, die Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens sein können, weil ein Unternehmen, das sich an dem aufgehobenen Vergabeverfahren beteiligt hat, durch die Aufhebung in seinen Rechten im Sinne von § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein kann (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02; Weyand, a.a.O., § 17 VOB/A Rz. 4).

    Insbesondere steht es dem Auftraggeber frei, die Aufhebung der Ausschreibung - und zwar ohne Zustimmung Dritter - rückgängig zu machen, um das Verfahren wieder aufzunehmen und fortzuführen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02).

  • VK Berlin, 04.06.2013 - VK-B2-08/13
    Auszug aus KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der fingierte, ihren Antrag zurückweisende Beschluss der Vergabekammer Berlin, 2. Beschlussabteilung - VK-B2-08/13 wie folgt abgeändert:.

    die nach § 116 Abs. 2 GWB fingierte Antragsablehnung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 4. Juni 2013 Aktenzeichen VK-B2-08/13 - aufzuheben;.

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 72/04

    Aufhebung einer VOL/A-Ausschreibung rechtmäßig?

    Auszug aus KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
    Für das Vorliegen von Aufhebungsgründen trifft den Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2005 - VII - Verg 72/04).

    Ob ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, ist im Rahmen einer am Einzelfall orientierten Interessenabwägung zu ermitteln, wobei, da die Verfahrensaufhebung die Ausnahme bleiben muss, strenge Anforderungen an das Aufhebungsinteresse zu stellen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Januar 2005 - VII - Verg 72/04; Weyand, a.a.O., § 17 VOB/A Rz. 65 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 4/02

    Zusammenrechnung einzelner Bauabschnitte?

    Auszug aus KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
    Erfüllen die Ergebnisse der jeweiligen Aufträge unterschiedliche wirtschaftliche und technische Funktionen spricht dies für unterschiedliche Bauvorhaben (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2002 - Verg W 4/02).

    Eine andere Betrachtungsweise würde einen einheitlichen Sachzusammenhang künstlich in verschiedene Teilaspekte aufspalten und so der vergaberechtlichen Nachprüfung entziehen, was dem Auftraggeber auch aufgrund der den Schwellenwerten zugrundeliegenden europarechtlichen Vorgaben versagt ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2002 - Verg W 4/02).

  • OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08

    Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts;

    Auszug aus KG, 17.10.2013 - Verg 9/13
    Soweit bei unverändert fortbestehender Vergabeabsicht die Anordnung der Fortsetzung des Vergabeverfahrens auf der Grundlage von § 114 Abs. 1 GWB für zulässig gehalten wird (OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 12 U 91/08; Weyand, a.a.O., § 114 GWB Rz. 91 m.w.N.), liegt dieser Sonderfall hier nicht vor: Der Antragsgegner ist gerade nicht bereit und nach seinem Vorbringen in der Lage, den Auftrag mit den ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln unverändert zu vergeben.
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

  • OLG Celle, 13.01.2011 - 13 Verg 15/10

    Aufhebung eines im Wege des Verhandlungsverfahrens durchgeführten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 13 A 3656/04

    Zulässigkeit der Änderung einer durch eine Streitwertänderung nachträglich

  • EuGH, 05.10.2000 - C-16/98

    Kommission / Frankreich

  • KG, 21.12.2009 - 2 Verg 11/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Behandlung der Vergabe von

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

  • VK Düsseldorf, 28.09.2007 - VK-27/07

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens

  • OLG Schleswig, 28.01.2021 - 54 Verg 6/20

    Messeneubau - Ermittlung des Auftragswerts eines Bauauftrages im Vergaberecht -

    Bevor eine Aufteilung in verschieden Aufträge erfolgen darf, sind organisatorische, inhaltliche, wirtschaftliche und technische Zusammenhänge zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2018, 15 Verg 7/17, Rn. 24 bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 24.10.2016, 11 W 54/16, Rn. 10 ff. bei juris; KG, Beschluss vom 17.10.2013, Verg 9/13, Rn. 29 bei juris; Kau in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 3 VgV, Rn. 23; Fülling in: MK-VergabeR 1, 2. Aufl., § 3 VgV, Rn. 5; Lausen in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 3 VgV, Rn. 10 f.; Radu in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, § 3 VgV, Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Diesem Umstand muss der öffentliche Auftraggeber Rechnung tragen, indem er für die Ermittlung des Kostenbedarfs einen Aufschlag auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenen Betrag vornimmt (so auch: OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, juris Rn. 29; OLG Celle, Beschluss v. 13.01.2011 - 13 Verg 15/10, juris Rn. 21; KG, Beschluss v. 17.10.2013 - Verg 9/13, juris Rn. 44; Portz in Ingenstau/Korbion, VOB Teil A und B, 20. Aufl., § 17 VOB/A Rn. 29).

    Soweit in der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2012 (Az. X ZR 108/10) ein "ganz beträchtlicher Aufschlag" auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenden Betrag gefordert wird (OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, juris Rn. 27, max. 10 %; KG, Beschluss v. 17.10.2013, Verg 9/13, VergabeR 2014, 229), ergibt sich aus der genannten Entscheidung dieses Erfordernis nicht.

  • VK Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 1 VK 45/16

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines auf die Vergabe von Bauleistungen

    Der Auftraggeber hat für eine realistische Ermittlung des Kostenbedarfs einen ganz beträchtlichen Aufschlag auf den sich nach der sorgfältig erstellten Kostenschätzung ergebenden Betrag vorzunehmen (vgl. KG, Beschluss vom 17.10.2013 - Verg. 9/13).

    Für das Vorliegen von Aufhebungsgründen trifft den Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast (KG, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Verg 9/13 m. w. N.).

    Er hat deshalb für eine realistische Ermittlung des Kostenbedarfs einen ganz beträchtlichen Aufschlag auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenden Betrag vorzunehmen (BGH, Urteil vom 20. November 2012, a. a. O. Tz. 20 f.; Senat, a. a. O.; KG, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Verg 9/13).

  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob die Kostenermittlung im Hinblick auf ihren Prognosecharakter grundsätzlich einen (Sicherheits-) Aufschlag erfordert hätte und dieser Aufschlag im vorliegenden Fall ordnungsgemäß einkalkuliert worden ist (so Kulartz/ Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 63, Rn 51; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., 2018, § 63 VgV, Rn 42 a.E.; Burgi/Dreher, Vergaberecht, VgV-SektVOKonzVgV-VSVgV-VOB/A-EU-VOB/A-VS, 3. Aufl., 2019, § 63 VgV, Rn 45 ff.: (Sicherheits-) Aufschlag nur im Rahmen der Kostenermittlung im Stadium der Budgetplanung; Dobmann, VergabeR 2014, 235, 236: (Sicherheits-) Aufschlag generell nicht erforderlich; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; KG, VergabeR 2014, 229, 236: Rechtmäßige Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen mangelnder Finanzierbarkeit/Budgetüberschreitung erfordert einen (Sicherheits-) Aufschlag bei der Kostenermittlung).

    Der Vergabeakte kann auch sonst nicht entnommen werden, dass der Angebotspreis der AST den angemessenen Wert bzw. den tatsächlichen marktüblichen Preis der ausgeschriebenen Bauarbeiten deutlich übersteigt (Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl., 2017, § 17 VOB/A-EU, Rn 48 a.E.; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; KG, VergabeR 2014, 229, 233).

    Die AG ist insofern ihrer Darlegungs- und Beweislast (vgl. hierzu Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 63, Rn 26; KG, VergabeR 2014, 229, 233) nicht nachgekommen.

  • VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

    Die sich aus § 63 VgV ergebenden Voraussetzungen an eine rechtmäßige Aufhebung des Vergabeverfahrens haben bieterschützenden Charakter, vgl. Portz in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV 2017, § 63 Rn. 91; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13.

    Dabei trifft den Auftraggeber für das Vorliegen von Aufhebungsgründen die Darlegungs- und Beweislast, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 -13 Verg 5/15, KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13.

    In welcher Höhe dieser Aufschlag angesetzt wird, ist vom Einzelfall (z.B. Auftragsart, Auftragshöhe, Marktsituation) abhängig (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15), und wird folglich in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, vgl. KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13; OLG Celle, Beschluss v. 13.01.2011 - 13 Verg 15/10.

    Einem Bieter steht kein Anspruch gegen den Auftraggeber auf Rückgängigmachung der Aufhebung der Ausschreibung und Fortsetzung des Vergabeverfahrens zu, da dies im Ergebnis auf den Abschluss eines Vertrages hinauslaufen würde (Kontrahierungszwang), vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07; KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13.

  • VK Thüringen, 06.12.2019 - 250-4002-15195/2019-E-006-ABG
    Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob noch weitere Baumaßnahmen in das LV hätten einbezogen werden müssen, das LV insofern also unvollständig ist, und ob die Kostenschätzung mit Blick auf ihren Prognosecharakter grundsätzlich einen (Sicherheits-) Aufschlag erfordert (so Kulartz/ Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 63, Rdn. 51; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., 2018, § 63 VgV, Rdn. 42 a.E.; Burgi/Dreher, Vergaberecht, VgV-SektVO- KonzVgV-VSVgV-VOB/A-Eu-VOB/A-VS, 3. Aufl., 2019, § 63 VgV, Rdn. 45 ff.: (Sicherheits-) Aufschlag nur im Rahmen der Kostenermittlung im Stadium der Budgetplanung; Dobmann, VergabeR 2014, 235, 236: (Sicherheits-) Aufschlag generell nicht erforderlich; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; KG, VergabeR 2014, 229, 236: Rechtmäßige Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen mangelnder Finanzierbarkeit/Budgetüberschreitung erfordert einen (Sicherheits-) Aufschlag bei der Kostenschätzung.) und dieser (Sicherheits-) Aufschlag im vorliegenden Fall ordnungsgemäß einkalkuliert worden ist.

    Die Vergabeakte kann auch sonst nicht entnommen werden, dass der Angebotspreis der AST den angemessenen Wert bzw. den tatsächlichen marktüblichen Preis der ausgeschriebenen Rohbauarbeiten deutlich übersteigt (Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl., 2017, § 17 VOB/A-EU, Rdn. 48 a.E.; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; KG, VergabeR 2014, 229, 233).

    Die AST ist insofern ihrer Darlegungs- und Beweislast (vgl. hierzu Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 63, Rdn. 26; KG, VergabeR 2014, 229, 233) nicht nachgekommen.

  • VK Thüringen, 20.05.2020 - 250-4002-817/2020-E-003-SHK

    Mangelnde Finanzierbarkeit: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob die Kostenschätzung mit Blick auf ihren Prognosecharakter grundsätzlich einen (Sicherheits-) Aufschlag erfordert (so Kulartzl Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 63, Rn 51; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., 2018, § 63 VgV, Rn 42 a.E.; Burgi/Dreher, Vergaberecht, VgV-SektVO-KonzVgV-VSVgV-VOB/A-EU-VOB/A-VS, 3. Aufl., 2019, § 63 VgV, Rn 45 ff.: (Sicherheits-) Aufschlag nur im Rahmen der Kostenermittlung im Stadium der Budgetplanung; Dobmann, VergabeR 2014, 235, 236: (Sicherheits-) Aufschlag generell nicht erforderlich; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; KG, VergabeR 2014, 229, 236: Rechtmäßige Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen mangelnder Finanzierbarkeit/Budgetüberschreitung erfordert einen (Sicherheits-) Aufschlag bei der Kostenschätzung) und dieser (Sicherheits-) Aufschlag im vorliegenden Fall ordnungsgemäß einkalkuliert worden ist.

    Der Vergabeakte kann auch sonst nicht entnommen werden, dass der Angebotspreis der AST den angemessenen Wert bzw. den tatsächlichen marktüblichen Preis der ausgeschriebenen Arbeiten deutlich übersteigt (Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl., 2017, § 17 VOB/A-EU, Rn 48 a.E.; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; KG, VergabeR 2014, 229, 233).

    Die AST ist insofern ihrer Darlegungs- und Beweislast nicht nachgekommen (vgl. hierzu Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 63, Rn 26; KG, VergabeR 2014, 229, 233).

  • VK Sachsen, 19.06.2015 - 1/SVK/009-15

    Vertrag über Anmietung eines noch zu errichtenden Gebäudes ist Bauauftrag!

    Der Aufhebungsgrund, dass kein wirtschaftliches Angebot eingegangen ist, ist zwar in § 17 EG der VOB/A nicht explizit benannt, ist aber vom Auffangtatbestand des § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A als schwerwiegender Grund mit erfasst (so Fett in Willenbruch/Wieddekind Rnr 3 zu § 17 VOB/A, KG Berlin, B. v. 17.10.2013 - Verg 9/13).

    Er hat deswegen für eine realistische Ermittlung des Kostenbedarfs einen beträchtlichen Aufschlag auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenden Betrag vorzunehmen (KG, Beschluss vom 17.10.2013 - Verg 9/13).

  • VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten zum Bauvorhaben Neu- und Umbau der

    führt zum Rechtsschutzbedürfnis aus, ein hilfsweise gestellter Feststellungsantrag sei zulässig, obwohl auch ausgehend von dem Vortrag der Antragsteller ein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung verneint wurde, dieser Anspruch mithin nicht "schlüssig" im Sinne der zivilprozessualen Relationstechnik dargelegt worden sei (so etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2009 - Verg 13/09; Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 55/10; KG, Beschluss vom 17.10.2013 - Verg 9/13 ).

    Von der weiteren Rechtsprechung ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17 ; OLG Celle, Beschluss vom 13.01.2011, 13 Verg 15/10 ; Kammergericht, Beschluss vom 17.10.2013, Verg 9/13 ) sind im Einzelfall Werte um 10 % Kostenüberschreitung regelmäßig als Aufhebungsgrund anerkannt worden.

  • VK Rheinland, 26.02.2020 - VK 46/19

    Baukostenschätzung mittels BKI-Kostenkennwerten?

    Für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen einer Aufhebung der Ausschreibung ist im Nachprüfungsverfahren der Auftraggeber darlegungs- und beweisbelastet (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.01.2005 - VII-Verg 72/04; Beschl.v. 31.10.2007 - VII-Verg 24/07; Beschl.v. 31.01.2018 - VII-Verg 41/16; Beschl.v. 20.12.2019 - VII-Verg 18/19 -, BA S. 12; OLG Karlsruhe, Beschl.v. 27.07.2009, a.a.O., Rdnr. 30, 32, 35; KG, Beschl.v. 17.10.2013 - Verg 9/13; OLG Celle, Beschl.v. 10.03.2016, a.a.O., Rdnr. 21, 57.).
  • VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11

    Wird der Auftragswert nicht sorgfältig ermittelt, hilft auch kein Risikozuschlag!

  • VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11

    Anwendbarkeit zivilprozessualer Regelung auf das besondere elektronische

  • OLG Köln, 25.08.2021 - 11 U 118/20
  • VK Niedersachsen, 21.05.2019 - VgK-18/19

    Ausschreibung der Herstellung von Verblendmauerwerk europaweit im offenen

  • VK Berlin, 03.12.2021 - VK-B2-35/21

    Aufgestellte Parameter nicht eingehalten: Angebot wird ausgeschlossen!

  • VK Berlin, 20.09.2019 - VK-B2-26/19

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag ohne eingeleitetes Nachprüfungsverfahren!

  • VK Berlin, 03.12.2021 - B2-35/21
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