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   OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15   

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OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15 (https://dejure.org/2015,19963)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.07.2015 - 2 Verg 2/15 (https://dejure.org/2015,19963)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 2 Verg 2/15 (https://dejure.org/2015,19963)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    Bodengebundener Rettungsdienst

    § 99 Abs 1 GWB, § 99 Abs 4 GWB, Art 1 Abs 4 EGRL 18/2004
    Vergabenachprüfungsverfahren für Rettungsdienstleistungen: Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsauftrag

  • heuking.de PDF

    Vergabenachprüfungsverfahren für Rettungsdienstleistungen: Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsauftrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung Dienstleistungsauftrag / Dienstleistungskonzession

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession? (VPR 2015, 220)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2015, 793
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
    Der Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist im Gesetz nach Vertragsarten und -gegenständen prinzipiell umfassend bestimmt (BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 - ,Rn. 16, zitiert nach juris).

    Zur rechtlichen Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist das Vergabenachprüfungsverfahren nicht eröffnet; diese sind nicht von dem Begriff des Dienstleistungsauftrags im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB umfasst (BGH, Beschluss vom 32.01.2012 - X ZB 5/11 -, Rn. 10, 11, 17, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, Rn. 29, zitiert nach juris).

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Abgrenzung von Dienstleistungskonzessionen und öffentlichen Dienstaufträgen ist für die nationalen Gesetzgeber und Gerichte in dem Maße verbindlich, als dadurch positiv die materielle Reichweite der Richtlinien 2004/17/EG bzw. 2004/18/EG konkretisiert wird (BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 -, Rn. 33, zitiert nach juris).

    Da das ThürRettG keine Regelungen enthält, die vorsehen, dem Durchführenden ein etwa bestehendes Betriebsrisiko abzunehmen, hängt es mithin von der Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses und den besonderen Umstände im Einzelfall ab, ob eine Dienstleistungskonzession oder ein Dienstleistungsauftrag vorliegt (vgl. a. BGH, Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10 -, Rn. 34, zitiert nach juris).

    Die für den Streitwert maßgebliche Auftragssumme bemisst sich nach dem Wert der Lose, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist (BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10 -, Rn. 3, zitiert nach juris).

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08

    Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
    Da der Gegenstand des abzuschließenden Vertrages die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen sein soll, handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne des § 99 Abs. 4 GWB (BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04 -, Rn. 23, 24, 28, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 1.12.2008 - X ZB 32/08 -, Rn. 15 bis 17, zitiert nach juris).

    Der Leistungserbringer soll hierdurch in die Lage versetzt werden, von dem Benutzer oder dessen Krankenkasse eine Vergütung zu verlangen, und trägt ein Betriebs- oder Vergütungsrisiko (vgl. BGH, Beschluss vom 01. Dezember 2008 - X ZB 32/08 -, Rn. 25, zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
    Dies ist der Fall, wenn sich aus den Ausschreibungsunterlagen ergibt, dass es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. November 2002 - 2 Verg 4/02 -, Rn. 12f., zitiert nach juris).

    Entscheidend für die Abgrenzung von Aufträgen im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB und Konzessionen ist dabei, ob es der "Auftraggeber" ist, der die Vergütung schuldet und sie deshalb selbst oder durch einen Dritten zahlt, oder ob er den Vertragspartner eine Aufgabe ausführen und im Zusammenhang damit wirtschaftlich Nutzen daraus ziehen lässt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. November 2002 - 2 Verg 4/02 -, Rn. 18, zitiert nach juris, m. w. N.).

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
    Ein dem Anwendungsbereich des § 102 GWB unterliegendes Beschaffungsverfahren ist u. a. dann materiell eingeleitet, wenn ein öffentlicher Auftraggeber zur Deckung seines Bedarfs in ein Verfahren eingetreten ist, das der Beschaffung von Dienstleistungen am Markt dient, hierauf ausgerichtet ist und mit der Vergabe des Auftrags seinen Abschluss finden soll (BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/2004 -, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Da der Gegenstand des abzuschließenden Vertrages die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen sein soll, handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne des § 99 Abs. 4 GWB (BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04 -, Rn. 23, 24, 28, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 1.12.2008 - X ZB 32/08 -, Rn. 15 bis 17, zitiert nach juris).

  • VK Thüringen, 25.03.2015 - 250-4003-1623/2015-E-004-GTH

    Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen: Dienstleistungsauftrag oder

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
    den Beschluss der Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt vom 25.3.2015, Az. 250-4003-1623/2015-E-004-GTH, aufzuheben und.

    die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Thüringen vom 25.3.2015, Az. 250-4003-1623/2015-E-004-GTH, zurückzuweisen.

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, welcher Erklärungswert dem Inhalt von Vergabeunterlagen zukommt, nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden und dabei auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter abzustellen (BGH, Beschluss vom 07. Januar 2014 - X ZB 15/13 -, Rn. 31, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
    Zur rechtlichen Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist das Vergabenachprüfungsverfahren nicht eröffnet; diese sind nicht von dem Begriff des Dienstleistungsauftrags im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB umfasst (BGH, Beschluss vom 32.01.2012 - X ZB 5/11 -, Rn. 10, 11, 17, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11

    Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
    Die Beigeladene zu 1 hat sich zwar ebenfalls mit der Einreichung eines Schriftsatzes beteiligt, auf die Stellung eines Sachantrages aber ausdrücklich verzichtet (vgl. hierzu Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11 -, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
    Vielmehr hat er alle für ihn erkennbaren Umstände und Schwierigkeiten zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92 -, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 47/09

    Qualifizierung der Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung in

    Auszug aus OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
    Das Rechtsverhältnis zwischen dem Durchführenden und den Benutzern ist damit öffentlich-rechtlich (BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 47/09 -,Rn. 8ff zitiert nach juris; vgl. a. LT-Drs. 5/6556, Seite 14, 15).
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

  • OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 11 Verg 2/14

    Notwendigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren

  • VK Sachsen, 30.09.2002 - 1/SVK/087-02

    Außenwerbung: Dienstleistungskonzession? Umfang?

  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2000 - Verg 2/00

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung im Vergabeverfahren

  • OLG Celle, 08.11.2012 - 13 Verg 7/12

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Antragsgegnerin

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Verg W 5/09

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe eines Lieferungsvertrages für

  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Das Betriebsrisiko gilt gemäß Art. 5 S. 3 der Richtlinie 2014/2/EU als vom Konzessionsnehmer getragen, wenn unter normalen Betriebsbedingungen nicht garantiert ist, dass die Investitionsaufwendungen oder die Kosten für den Betrieb oder die Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand der Konzession sind, wieder erwirtschaftet werden können (vgl. Braun, zustimmende Anmerkung zu OLG Jena, Beschluss vom 22. Juli 2015, 2 Verg 2/15, VergabeR 2015, 793, 794).
  • OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Das Betriebsrisiko gilt gemäß Art. 5 S. 3 der Richtlinie 2014/2/EU als vom Konzessionsnehmer getragen, wenn unter normalen Betriebsbedingungen nicht garantiert ist, dass die Investitionsaufwendungen oder die Kosten für den Betrieb oder die Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand der Konzession sind, wieder erwirtschaftet werden können (vgl. Braun, zustimmende Anmerkung zu OLG Jena, Beschluss vom 22. Juli 2015, 2 Verg 2/15, VergabeR 2015, 793, 794).
  • VK Thüringen, 19.01.2024 - 5090-250-4003/401

    Auftragswert ist nüchtern und seriös zu schätzen!

    Als Dienstleistungskonzession werden daher solche Verträge angesehen, bei denen die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistung ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht (OLG Jena, Beschluss vom 22.07.2015, 2 Verg 2/15, Rn. 79).
  • VK Berlin, 12.06.2019 - VK-B1-10/19

    Behauptete Rechtsverletzung ist konkret zu begründen!

    Sachverhaltes folglich nicht erforderlich und die rechtliche Beurteilung des Vortrages anhand der mit dem Nachprüfungsantrag eingereichten Unterlagen und der einschlägigen Rechtsprechung möglich ist (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 22.07.2015, 2 Verg 2/15, OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2013, 11 Verg 10/13).
  • VK Bremen, 06.07.2018 - 16-VK 2/18

    Grundstücksverkauf = öffentlicher Bauauftrag?

    Die von der Antragstellerin in ihrer Stellungnahme vom 26.06.2018 herangezogene Rechtsprechung des OLG Jena vom 22.07.2015 - 2 Verg 2/15 führt hier nicht zu einer anderen Entscheidung.
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