Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1969 - VI ZR 79/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1257
BGH, 16.09.1969 - VI ZR 79/68 (https://dejure.org/1969,1257)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1969 - VI ZR 79/68 (https://dejure.org/1969,1257)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1969 - VI ZR 79/68 (https://dejure.org/1969,1257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrschüler - Fahrschule - Fahrunterricht - Doppelte Kupplung - Fußbremse - Pflichten des Fahrlehrers - Erste Fahrstunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 6 Abs. 1
    Verantwortlichkeit des Fahrlehrers für das Verhalten des Fahrschülers

Papierfundstellen

  • VerkMitt 1970, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.02.1958 - VII ZR 76/57

    Übergang vertraglicher Schadensersatzansprüche nach § 1542 RVO

    Auszug aus BGH, 16.09.1969 - VI ZR 79/68
    IV. Die Revision bittet schließlich um Prüfung, ob auch die aus dom Fahr schul vertrag herzuleitenden Ansprüche des H e ( H I nach § 1342 RVO auf die Klägerinnen Üborgegangen sind. Diese Frage ist bereits vom BGH entschieden worden" Br hat allgemein ausgesprochen, daß auch Schadensereatzansprüche, die aus einer Vertragsverletzung hervergehen, nach § 1542 RVO Übergehen (BGHZ 26, 365, 371; 3 3, 247, 249; vgl" auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 24o Juni 1969 - VI ZK 87/67 -).
  • BGH, 16.09.1969 - VI ZR 241/68

    Zulässigkeit einer Revision gegen die Kostenentscheidung eines Schlussurteils

    Mit der Klage haben die Klägerinnen und die im Revisionsverfahren nicht mehr beteiligte Deutsche Bundesbahn, Bundesbahn-Sozialwerk H., Ersatzansprüche gegen den Beklagten geltend gemachte Wegen des Sachverhalts, aus dem die Ansprüche hergeleitet werden, wird auf den Tatbestand des Urteils verwiesen, das der erkennende Senat in dem Rechtsstreit der Parteien heute unter dem Aktenzeichen VI ZR 79/68 erlassen hat.

    Sie ist durch das oben erwähnte Urteil des Senats (VI ZR 79/68) zurückgewiesen worden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht