Rechtsprechung
   KG, 22.01.1981 - 12 U 874/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3416
KG, 22.01.1981 - 12 U 874/80 (https://dejure.org/1981,3416)
KG, Entscheidung vom 22.01.1981 - 12 U 874/80 (https://dejure.org/1981,3416)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 1981 - 12 U 874/80 (https://dejure.org/1981,3416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wenden; Doppeltes Abbiegen; Fahrbahn; Gegenfahrbahn; Drehen; Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein in eine Richtungsfahrbahn hineinragendes durch einen Durchbruch im Mittelstreifen wendendes Fahrzeug

Papierfundstellen

  • VerkMitt 1981, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Karlsruhe, 01.08.2008 - 3 O 381/07

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung eines in einem

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verkehr aus der Nebenstraße infolge Zeichen 205 zu § 41 StVO grundsätzlich wartepflichtig ist (vgl. KG Berlin VerkMitt 1981, Nr. 67, Urteil vom 22.01.1981, Az. 12 U 874/80; KG Berlin, Beschluss vom 06.07.1998, Az. 2 Ss 107/98-3 Ws (B) 320/98, zit. n. juris; OLG Hamburg, DAR 1981, 327 f., LG Berlin, NZV 1999, 515, 516; LG Berlin, VersR 2001, 78; LG Karlsruhe, DAR 2000, 123; Jagusch/Hentschel a. a. O., § 9 StVO Rn. 50).
  • KG, 06.12.1990 - 3 Ws (B) 283/90

    In Straßen mit zwei Richtungsfahrbahnen ist das Parken in

    Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, daß der Linksabbieger, der sich im Bereich eines breiten Mittelstreifendurchbruchs bereits in die Fahrbahn der kreuzenden bevorrechtigten Straße eingeordnet hat, im Verhältnis zum Verkehr auf der Gegenfahrbahn der von ihm zuvor befahrenen Straße wie ein Benutzer der kreuzenden Straße behandelt wird (vgl. BGHSt 16, 19; OLG Düsseldorf, VRS 51, 379 [380] = StVE § 9 StVO Nr. 12; BayObLG, VRS 25, 468; OLG Hamburg VRS 24, 234 [235]), und daß eine Richtungsänderung um 180 Grad unter Benutzung eines Mittelstreifendurchbruchs unter bestimmten Voraussetzungen kein Wenden, sondern doppeltes Abbiegen ist (vgl. BGHSt 31, 71 [74f.] = NJW 1982, 2454 = StVE § 18 StVO Nr. 30; KG, VerkMitt 1981, 61), führen für die hier zu beurteilende Fallgestaltung entgegen dem Beschwerdevorbringen zu keiner anderen Entscheidung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht