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   KG, 09.04.1981 - 12 U 4629/80   

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KG, 09.04.1981 - 12 U 4629/80 (https://dejure.org/1981,2626)
KG, Entscheidung vom 09.04.1981 - 12 U 4629/80 (https://dejure.org/1981,2626)
KG, Entscheidung vom 09. April 1981 - 12 U 4629/80 (https://dejure.org/1981,2626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dauerschäden; Schmerzensgeld; Rente; Schmerzensgeldrente; Außergewöhnlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 1081
  • VerkMitt 1981, 75
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 06.08.2012 - 6 U 14/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden Pkw mit einem die

    Der Fußgänger, besonders der entgegenkommende, darf zwar grundsätzlich auf die Beachtung des Vorrangs vertrauen, er darf aber nicht blindlings die Straße betreten (KG VRS 61, 328; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl. 2012, § 9 StVO Rn. 39; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 27 Rn. 289).
  • LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 15/09

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem

    Die Rücksichtnahmepflicht gebietet grundsätzlich, dem bevorrechtigten Fußgänger das Überqueren in gleicher Weise zu ermöglichen, wie wenn sich dieser einem Fußgängerüberweg nähert (vgl. KG VRS 61, 328 f.; Geigel/Zieres aaO Kap. 27 Rdn. 288; Kuckuk VersR 1978, 1101), d.h. der Abbiegende darf nur langsam und mit jederzeitigen Bremsbereitschaft fahren, notfalls muss er Schrittgeschwindigkeit einhalten, um rechtzeitig anhalten zu können (vgl. KG VRS 37, 445; Kuckuk, VersR 1978, 1101).

    Vielmehr wird es durch das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme eingeschränkt, §§ 1 Abs. 1, 11 Abs. 3 StVO (vgl. KG VRS 61, 328; Geigel/Zieres aaO Kap. 27 Rdn. 289; Kuckuk aaO; Jagow/Burmann aaO § 9 Rdn. 39; s. auch BGH NJW 1960, 2235).

  • OLG Dresden, 05.01.2015 - 7 U 568/14

    Zum Vertrauen des bei Grün einen Fußgängerüberweg überquerenden Fußgängers

    Ein - unterstellt - (allenfalls!) leichtes Mitverschulden des Fußgängers beim Überqueren der für ihn "grün" zeigenden Fußgängerampel tritt jedenfalls hinter die schon wegen der Sichteinschränkungen (vgl. oben) deutlich erhöhte Betriebsgefahr des Lkw sowie das grobe Verschulden des Beklagten zu 1 (Verstoß gegen die Beachtung des Fußgängervorrangs, vgl. oben) vollständig zurück (vgl. auch KG, Urt. v. 9.4.1981 - 12 U 4629/80, VerkMitt. 1981, 75).
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Rechtsprechung
   KG, 26.03.1981 - 22 U 4387/80   

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https://dejure.org/1981,3924
KG, 26.03.1981 - 22 U 4387/80 (https://dejure.org/1981,3924)
KG, Entscheidung vom 26.03.1981 - 22 U 4387/80 (https://dejure.org/1981,3924)
KG, Entscheidung vom 26. März 1981 - 22 U 4387/80 (https://dejure.org/1981,3924)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachzügler; Kreuzung; Räumen; Querverkehr; Haftung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 17 Abs. 1; StVO § 1 § 37
    Haftungsverteilung bei Kollision mit Kreuzungsräumer

Papierfundstellen

  • VerkMitt 1981, 75
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