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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.1983 - 1 Ss 588/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2994
OLG Köln, 29.11.1983 - 1 Ss 588/83 (https://dejure.org/1983,2994)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.1983 - 1 Ss 588/83 (https://dejure.org/1983,2994)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 1983 - 1 Ss 588/83 (https://dejure.org/1983,2994)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nötigung; Nötigungserfolg; Körperliche Zwangswirkung; Körperliche Zwangswirkung als Nötigungserfolg; Körperliche Zwangswirkung durch Lichthupe; Körperliche Zwangswirkung durch Signalhorn; Nötigung durch hohe Annäherungsgeschwindigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 240

Papierfundstellen

  • VerkMitt 1984, 76
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13

    Schlichtes Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs führt

    Bei bedrängender Fahrweise liegt nicht Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel vor, sondern es kommt nur Nötigung durch Gewaltanwendung in Betracht, wenn das Fahrverhalten geeignet ist, einen besonnenen Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen und zu zwingen, seinen Willen demjenigen des Täters unterzuordnen (Senat NZV 1992, 371 = VRS 83, 92 m. w. Nachw.), insbesondere ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglichweise zu einem gefährlichen Ausweichen oder zur Herbeiführung einer anderen unfallträchtigen Situation zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff. und NJW 1993, 2882 f.).

    Maßstab ist hierbei die Intensität der Einwirkung, die zu bestimmen nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles möglich ist (OLG Köln NStE StGB § 240 Nr. 25; OLG Hamm DAR 1990, 392 ff: BayObLG NJW 1993, 2882 f.; OLG Köln VRS 67, 224 ff.).

  • OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06

    Zur Nötigung durch dichtes Auffahren

    Nach einheitlicher Rechtsprechung liegt Gewalt nicht nur bei Anwendung körperlicher Kraft gegenüber dem Opfer vor, durch die ein tatsächlicher oder erwarteter Widerstand gebrochen werden soll, sondern umfasst auch solche Einwirkungen auf den Willen eines anderen, die auf psychischer Kraftentfaltung beruhen, das Opfer körperlich unfähig machen und mithin von diesem nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden werden (OLG Köln, VRS 67, 224).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 2 Ss 57/98

    Nötigung im Straßenverkehr

    Im Straßenverkehr kann Gewalt hiernach durch die Verursachung einer Gefahrenlage herbeigeführt werden, die einen anderen, durchschnittlich empfindenden Verkehrsteilnehmer in Furcht und Schrecken versetzt und damit geeignet ist, ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglicherweise zu einem gefährlichen Ausweichen nach rechts oder zur Herbeiführung anderer unfallträchtiger Situationen zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff.; BayObLG NJW 1993, 2882 f.).

    Maßstab ist hierbei die Intensität der Einwirkung, die zu bestimmen nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles möglich ist (OLG Köln NStE StGB § 240 Nr. 25; OLG Hamm DAR 1990, 392 ff: BayObLG NJW 1993, 2882 f.; OLG Köln VRS 67, 224 ff.).

    Soweit im Zusammenhang mit vergleichbaren Verkehrsvorgängen in der Rechtsprechung die Annahme des Nötigungstatbestandes durch Gewalt bejaht worden ist, liegen diesen Entscheidungen deutlich höhere Geschwindigkeiten als 70 km/h, zumeist Fahrtstrecken von mehreren 100 m sowie sonstige weitere Umstände (Betätigung von Licht- und Tonhupe sowie Fahrtrichtungsanzeiger, Vorbeizwängen am überholten Fahrzeug im Abstand von wenigen Zentimetern) zugrunde, die in ihrem Zusammenwirken und in der Gesamtbetrachtung den Gewaltbegriff i.S.d. Nötigungstatbestandes erfüllen (Buchst 19, 264 f.; OLG Köln VRS 57, 196 f; 61, 425 , VRS 67, 224 , OLG Hamm VRS 27, 276).

  • OLG Köln, 17.09.1996 - Ss 439/96
    Nötigung in Form der Gewaltanwendung kann bei mißbräuchlichem Einsatz eines Kraftfahrzeugs im fließenden Verkehr durch behindernde oder bedrängende Fahrweise begangen werden, sofern diese geeignet ist, einen besonnenen Autofahrer in Sorge und Furcht zu versetzen, und von ihm als körperlicher (nicht bloß seelischer) Zwang empfunden wird, seinen Willen dem des Täters unterzuordnen (vgl. OLG Köln VRS 67, 224; SenE vom 28.09.1993 - Ss 363/93 - Dreher/Tröndle, StGB, 47. Auflage, § 240 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.02.2000 - 2 Ws 362/99

    Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist

    Das dichte Auffahren auf das Fahrzeug des Antragstellers unter ständigem Betätigen der Lichthupe über eine nicht nur kurze Zeitspanne, das den Antragsteller schließlich dazu veranlasst hat, vom linken auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln, erfüllt den Tatbestand des § 240 StGB (vgl. BGHSt 19, 263; OLG Köln VRS 67, 224; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., Rdnr. 16 zu § 4 StVO m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.05.1996 - Ss 439/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Nötigung in Form der Gewaltanwendung kann bei mißbräuchlichem Einsatz eines Kraftfahrzeugs im fließenden Verkehr durch behindernde oder bedrängende Fahrweise begangen werden, sofern diese geeignet ist, einen besonnenen Autofahrer in Sorge und Furcht zu versetzen, und von ihm als körperlicher (nicht bloß seelischer) Zwang empfunden wird, seinen Willen dem des Täters unterzuordnen (vgl. OLG Köln VRS 67, 224; SenE vom 28.09.1993 - Ss 363/93 - Dreher/Tröndle, StGB, 47. Auflage, § 240 Rn. 28 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89

    Nötigung ; Gewalteinwirkung; Kraftfahrer; Überholspur; Autobahn; Lichthupe;

    Maßstab hierfür ist die Intensität der Einwirkung, die nicht nur durch die Dauer der bedrängenden Fahrweise, sondern durch alle Umstände des Einzelfalls gekennzeichnet wird (OLG Köln VRS 67, 224/225 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 25.11.1988 - Ss 625/88

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Nötigung im Straßenverkehr

    Entscheidend hierfür ist die Intensität des Verhaltens, insbesondere die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und die Dauer der Einwirkung (BGHSt 19, 263 = DB 1964, 879 = DAR 1964, 167 = JZ 1964, 521 = MDR 1964, 519 = NJW 1964, 1426 = VM 64, 43 = VRS 26, 358 ; OLG Karlsruhe DAR 1979, 308 = VRS 57, 21; VM 72, 34 = VRS 42, 227; OLG Hamm VRS 49, 100; KG VRS 35, 347; 63, 120; OLG Köln VM 1982, 11; VRS 61, 425; VM 1984, 76 = VRS 67, 224 ; Dreher-Tröndle, StGB , 44. Aufl., § 240 Rdnr. 11).
  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 2 St 45/91
    Maßstab hierfür ist die Intensität der Einwirkung, die nicht nur durch die Dauer der bedrängenden Fahrweise, sondern durch alle Umstände des Einzelfalls gekennzeichnet wird (BayObLGSt 1990, 1 ff.; OLG Köln VRS 67, 224/225).
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Rechtsprechung
   KG, 06.02.1984 - 12 U 3859/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5497
KG, 06.02.1984 - 12 U 3859/83 (https://dejure.org/1984,5497)
KG, Entscheidung vom 06.02.1984 - 12 U 3859/83 (https://dejure.org/1984,5497)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 1984 - 12 U 3859/83 (https://dejure.org/1984,5497)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VerkMitt 1984, 76
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 25.08.2003 - 12 U 705/02

    Kfz-Unfall: Rechtliche Bedeutung eines Schuldbekenntnisses am Unfallort

    Der Führer eines einspurigen Kraftfahrzeugs muss bei der Wahl der Fahrgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 1 StVO berücksichtigen, dass bei einer Gewaltbremsung ein solches Fahrzeug schlechter zu beherrschen ist als ein zweispuriges (vgl. KG VerkMitt 1984, 76 Ls.).
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Rechtsprechung
   KG, 19.02.1984 - 5 Ss 136/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12103
KG, 19.02.1984 - 5 Ss 136/84 (https://dejure.org/1984,12103)
KG, Entscheidung vom 19.02.1984 - 5 Ss 136/84 (https://dejure.org/1984,12103)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 1984 - 5 Ss 136/84 (https://dejure.org/1984,12103)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verteidiger; Schlußvortrag; Zeit; Vorbereitung; Sachlage; Rechtslage

Papierfundstellen

  • VerkMitt 1984, 76
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