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   OLG Celle, 11.04.1986 - 1 Ss (OWi) 418/85   

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https://dejure.org/1986,3006
OLG Celle, 11.04.1986 - 1 Ss (OWi) 418/85 (https://dejure.org/1986,3006)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.04.1986 - 1 Ss (OWi) 418/85 (https://dejure.org/1986,3006)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. April 1986 - 1 Ss (OWi) 418/85 (https://dejure.org/1986,3006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 StVG; § 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO; § 49 Abs. 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO
    Gewährleistung einer ausreichenden Kompensation von Messfehlern bei der in Niedersachsen angewandten Variante des Spiegelmeßverfahrens bei Geschwindigkeiten über 130 km/h

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistung einer ausreichenden Kompensation von Messfehlern bei der in Niedersachsen angewandten Variante des Spiegelmeßverfahrens bei Geschwindigkeiten über 130 km/h

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 967
  • VerkMitt 1986, 94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 29.10.1984 - 1 Ss 408/84

    Spiegelmeßverfahren; Meßwert; Zuverlässigkeit; Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.1986 - 1 Ss OWi 418/85
    Das Spiegelmeßverfahren ist allerdings als prinzipiell zuverlässig anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe DAR 1970, 137 ff; OLG Hamm DAR 1972, 82; BayObLG VRS 40, 285 ff; OLG Koblenz VRS 68, 58 f ; VRS 69, 302 ff ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., Rdnr. 61 zu § 3 StVO ; ständige Rechtsprechung dieses Gerichts, vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1984 - 1 Ss (OWi) 559/84 -).

    Dem OLG Koblenz ( VRS 68, 58 ) erscheint offenbar ein Abzug von 5 % der gemessenen Geschwindigkeit ausreichend, während sich das OLG Karlsruhe (DAR 1970, 137) mit einer nach den Untersuchungen von Löhle (a.a.O.) auf Bedenken stoßenden gleichbleibenden Meßfehlertoleranz von 3 km/h begnügt hat.

  • OLG Hamburg, 07.03.1978 - 1a Ss 246/76

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Funkstoppmeßverfahren; Unsicherheitsfaktoren;

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.1986 - 1 Ss OWi 418/85
    Nach Auffassung des BayObLG (NJW 1952, 234 [BayObLG 27.06.1951 - RevReg. Nr. 111 160/51]) und das OLG Braunschweig (a.a.O.) sowie des OLG Hamm (VRS 44, 143) ist - allerdings für das mit größeren Fehlermöglichkeiten behaftete Funkstoppmeßverfahren - ein Sicherheitszuschlag von 1 Sekunde zur gemessenen Zeit für erforderlich gehalten worden, nach Auffassung des OLG Hamburg (VRS 55, 373) ebenfalls für das Funkstoppmeßverfahren ein solcher von 0, 5 Sekunden.
  • OLG Celle, 24.06.1976 - 1 Ss OWi 277/76
    Auszug aus OLG Celle, 11.04.1986 - 1 Ss OWi 418/85
    Dieser hat die Höhe des gebotenen Sicherheitsabschlags unter Berücksichtigung der im jeweiligen Einzelfall in Betracht kommenden Fehler eigenverantwortlich zu bemessen; seine Festsetzung ist nicht Sache des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. Senatsbeschluß VRS 52, 58).
  • OLG Koblenz, 02.07.1985 - 1 Ss 267/85

    Geschwindigkeit; Spiegelmeßverfahren; Messung; Strecke

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.1986 - 1 Ss OWi 418/85
    Das Spiegelmeßverfahren ist allerdings als prinzipiell zuverlässig anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe DAR 1970, 137 ff; OLG Hamm DAR 1972, 82; BayObLG VRS 40, 285 ff; OLG Koblenz VRS 68, 58 f ; VRS 69, 302 ff ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., Rdnr. 61 zu § 3 StVO ; ständige Rechtsprechung dieses Gerichts, vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1984 - 1 Ss (OWi) 559/84 -).
  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S.

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.1986 - 1 Ss OWi 418/85
    Nach Auffassung des BayObLG (NJW 1952, 234 [BayObLG 27.06.1951 - RevReg. Nr. 111 160/51]) und das OLG Braunschweig (a.a.O.) sowie des OLG Hamm (VRS 44, 143) ist - allerdings für das mit größeren Fehlermöglichkeiten behaftete Funkstoppmeßverfahren - ein Sicherheitszuschlag von 1 Sekunde zur gemessenen Zeit für erforderlich gehalten worden, nach Auffassung des OLG Hamburg (VRS 55, 373) ebenfalls für das Funkstoppmeßverfahren ein solcher von 0, 5 Sekunden.
  • BayObLG, 06.03.1995 - 2 ObOWi 62/95

    Zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist auch bei Verwendung

    Nach Auffassung des Senats kann bei der Bemessung auf die bei der Geschwindigkeitsmessung mittels des Funkstopp- bzw. Spiegelmeßverfahrens entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (vgl. dazu OLG Hamburg VRS 74, 62 /64; OLG Celle VerkMitt 1986, 94 jeweils m.w.Nachw.); denn bei diesen Verfahren wird - wie hier - eine Stoppuhr verwendet, so daß im wesentlichen dieselben Fehlerquellen zu beachten sind.
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