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   KG, 21.06.1990 - 12 U 3456/89   

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https://dejure.org/1990,6067
KG, 21.06.1990 - 12 U 3456/89 (https://dejure.org/1990,6067)
KG, Entscheidung vom 21.06.1990 - 12 U 3456/89 (https://dejure.org/1990,6067)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 (https://dejure.org/1990,6067)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sonderfahrstreifen; Fahrzeug; Nutzen; Benutzen; Vorfahrt; Linksabbieger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem unbefugt einen Sonderfahrstreifen benutzenden Fahrzeug

Papierfundstellen

  • VerkMitt 1991, 20
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Aus diesem Grund ist ein unfallursächlicher Verstoß das alkoholisierten Kraftfahrers vorauszusetzen, bevor - aufgrund der Alkoholisierung, gegebenenfalls in Form eines Anscheinsbeweises - darauf geschlossen werden kann, der Unfall habe sich in einer Verkehrslage ereignet, die ein nüchterner Kraftfahrer problemlos hätte meistern können (BGH NJW 1976, 897: Fußgänger, zusätzlich zur Alkoholisierung unmotiviertes Liegen auf der Fahrbahn; OLG Stuttgart r + s 1988, 329 [Volltext BeckRS 2008, 19041: zusätzlich stark überhöhte Geschwindigkeit; OLG Hamm NZV 1995, 483; OLG Köln VersR 2002, 1040; KG Urt. v. 21.06.1990 - 12 U 3456/89 [BeckRS 1990, 07643: Alkoholisierung nicht ursächlich, weil ohnehin schuldhaftes Überholen einer unübersichtlichen Kolonne]; OLG Celle, Urt. v. 29.09.2010 - 14 U 27/10 [BeckRS 2011, 14566: zusätzlicher Verstoß gegen § 1 II StVO gefordert, aber nicht erweislich]; Senat, Beschl. v. 12.11.2014 - 10 U 3222/14: zusätzlich zur Alkoholisierung nicht rechtzeitige Ausweichreaktion erforderlich).
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91

    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

    Diese Norm ist kein Schutzgesetz für andere Verkehrsteilnehmer (KG MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583), auch nicht für Linksabbieger, die eine Verkehrslücke benutzen (KG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 -).

    Dies gilt auch für den einen Sonderfahrstreifen unberechtigterweise benutzenden Verkehrsteilnehmer in Höhe eines kreuzenden Straßenzuges oder einer einmündenden Straße (KG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - anders KG MDR 1981, 1023 nur für den Fall, daß es an einer kreuzenden oder einmündenden Straße fehlt, wenn ein wendender Verkehrsteilnehmer in vermeidbarer Weise auf den Sonderfahrstreifen gerät, weil dort mit kreuzendem Verkehr nicht zu rechnen ist).

    Diese können sich auch nicht auf den Vorrang vor dem Linksabbieger gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO berufen (KG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - = VerkMitt 1991, 20 mit ablehnender Anmerkung; Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., StVO § 9 Rdn. 39; Drees-Kuckuk-Werny, Straßenverkehrsrecht, 6. Aufl., StVO § 9 Rdn. 49; Mühlhaus-Janiszewski, StVO , 11. Aufl., § 9 Rdn. 38).

    Von derselben Haftungsquote ist der Senat in seiner Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - ausgegangen, die einen Verkehrsunfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen an derselben Unfallstelle betrifft.

  • KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01

    Haftung des Linksabbiegers für Unfallschaden

    Sie gilt nicht für die Ausnutzung von Lücken zur Ein- oder Ausfahrt in oder aus normalen Grundstückausfahrten, etwa Parkplatzausfahrten (vgl. Senat, NZV 1996, 365; KG, VerkMitt 1991, 20): Eine Grundstücksausfahrt ist schon aufgrund der straßenbaulichen Gegebenheiten für den Fahrzeugführer weitaus schwerer zu erkennen als eine Kreuzung oder Einmündung.
  • KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem

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  • LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt

    In den sogenannten Lückenfällen ist i.d.R. eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten nach einer Quote von einem Viertel wegen einer Missachtung dieser aufgezeigten Sorgfaltspflichten angemessen (vgl. Kammergericht, aaO.; zu dieser Quote bei Lückenfällen vgl. auch Kammergericht, DAR 1976, 299, 300, sowie die Urteile vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - und vom 25. Mai 1992 - 12 U 3481/91 -).
  • OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 2 Ss 56/94

    Verlust des Vorfahrtsrechtes gegenüber dem Linksabbieger bei unbefugten Benutzen

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  • AG Gardelegen, 02.06.2015 - 31 C 218/14

    Unfallschadensregulierung - Recht auf Anwalt für Privatperson bestätigt

    Aus diesem Grund ist ein unfallursächlicher Verstoß das alkoholisierten Kraftfahrers vorauszusetzen, bevor - aufgrund der Alkoholisierung, gegebenenfalls in Form eines Anscheinsbeweises - darauf geschlossen werden kann, der Unfall habe sich in einer Verkehrslage ereignet, die ein nüchterner Kraftfahrer problemlos hätte meistern können (BGH NJW 1976, 897: Fußgänger, zusätzlich zur Alkoholisierung unmotiviertes Liegen auf der Fahrbahn; OLG Stuttgart r + s 1988, 329 [Volltext BeckRS 2008, 19041: zusätzlich stark überhöhte Geschwindigkeit; OLG Hamm NZV 1995, 483; OLG Köln VersR 2002, 1040; KG Urt. v. 21.06.1990 - 12 U 3456/89 [BeckRS 1990, 07643: Alkoholisierung nicht ursächlich, weil ohnehin schuldhaftes Überholen einer unübersichtlichen Kolonne]; OLG Celle, Urt. v. 29.09.2010 - 14 U 27/10 [BeckKRS 2011, 14566: zusätzlicher Verstoß gegen § 1 II StVO ge-.
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