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Rechtsprechung
   KG, 24.06.1996 - 12 U 3091/95   

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https://dejure.org/1996,4930
KG, 24.06.1996 - 12 U 3091/95 (https://dejure.org/1996,4930)
KG, Entscheidung vom 24.06.1996 - 12 U 3091/95 (https://dejure.org/1996,4930)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 12 U 3091/95 (https://dejure.org/1996,4930)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1; StVO § 5 Abs. 4
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier überholender Fahrzeuge

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1281
  • VersR 1997, 1291
  • VerkMitt 1997, 3
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 11.10.2001 - 12 U 1470/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    des Senats, VersR 1997, 1291, 1292 = VerkMitt 1997, 3 Nr. 4; VersR 1998, 778, 779; NZV 2000, 43, 44 = KG Report 1999, 301, 302 = DAR 1999, 504 Ls = VerkMitt 2000, 10 Nr. 10; KG Report 2000, 316, 317; KG Report 2000, 401, 402; KG, Urteil vom 3. Februar 2000 - 12 U 6200/98 -).

    Den Umständen des vorliegenden Falles und der vom Landgericht durchgeführten Beweisaufnahme lassen sich zwar Anhaltspunkte entnehmen, die darauf hinweisen, dass der Zeuge N (infolge des Fahrverhaltens des Beklagten zu 2. mit dem Mercedes Benz weiter nach links, über den Fahrbahnrand hinaus ausgewichen ist, als er am vom Beklagten zu 2. geführten Toyota - überholend - vorbeifuhr, deshalb anschließend nicht mehr in der Lage war, den Mercedes Benz zu beherrschen, sondern gegen den Trabant geriet und schließlich von der Fahrbahn abkam. Dies führt vorliegend jedoch noch nicht zur Feststellung, dass das Unfallgeschehen in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Personenkraftwagens Toyota i. S. d. § 7 Abs. 1 StVG stehen könnte (vgl. KG VersR 1997, 1291, 1292).

    Wo keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, ist mit höheren Geschwindigkeiten Nachfolgender zu rechnen (vgl. KG VersR 1997, 1291, 1292; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, StVO § 5 Rdn. 42).

    Ferner sind die Grundsätze des sog. Überholvortritts zu beachten: Nähert sich von hinten ein Kraftfahrzeug und diesem ein schnelleres, so hat Überholvortritt, wer sich dem Vordermann so sehr genähert hat, dass er zwecks Überholens ausscheren muss (vgl. BGH NJW 1957, 502; Senat NZV 1995, 359, 360 = VerkMitt 1995, 38 Nr. 41; VersR 1997, 1291, 1293; KG, Urteil vom 12. Januar 1998 -12 U 4462/96-).

  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Vielmehr ist erforderlich, daß die Fahrweise oder eine von dem Betrieb dieses Fahrzeuges typischerweise ausgehende Gefahr zu dem Entstehen des Unfalls ursächlich beigetragen hat (BGH a. a. O.; Senat, VersR 1979, 234; VerkMitt 1983, 31; VerkMitt 1988, 50; VerkMitt 1997, 3 = VersR 1997, 1281; VerkMitt 1998, 66 = VersR 1998, 778).
  • KG, 11.10.1999 - 12 U 2814/98

    Verkehrsunfall; Schadensersatz; Fahrbahnwechsel; Verkehrswidriges Verhalten;

    Vielmehr ist erforderlich, dass die Fahrweise oder eine von dem Betrieb dieses Fahrzeuges typischerweise ausgehende Gefahr zu dem Entstehen des Unfalls ursächlich beigetragen hat (BGH a.a.O.; Senat, VersR 1979, 234; VerkMitt 1983, 31; VerkMitt 1988, 50; VerkMitt 1997, 3 = VersR 1997, 1281; VerkMitt 1998, 66 = VersR 1998, 778).
  • OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 64/99

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Abbiegen in eine bevorrechtigte Straße

    Diese liegt schon dann vor, wenn eine durch den Betrieb des Kfz verursachte typische Gefahrenlage besteht und wenigstens mitursächlich geworden ist (BGH NJW 72, 1808; NJW 88, 2802; KG VersR 97, 1291; 98, 778).
  • OLG Celle, 07.06.2001 - 14 U 210/00

    Fahrzeughalterhaftung; Verkehrsunfall; Betriebsgefahr; Fahrradsturz ; Kollision;

    Es müssen also Anhaltspunkte dafür festgestellt werden, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen dem Geschädigten subjektiv zur Befürchtung hätte Anlass geben können, es werde ohne seine Reaktion zu einer Kollision mit dem anderen Verkehrsteilnehmer kommen (vgl. Kammergericht Berlin KGR 1996, 211 m. w. N.).
  • KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem plötzlich auf die

    Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass diese Ursächlichkeit psychisch vermittelt sein kann: Rechtlich zurechenbar sind auch solche Schäden, die auf einem eigenen Willensentschluss des Geschädigten selbst beruhen, sofern dieser durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion des Geschädigten auf dieses darstellt (Palandt/Heinrichs, aaO., Rdn. 77; zur entsprechenden wertenden Betrachtung bei einem "Unfall ohne Berührung" zwischen Fahrzeugen mit der Besonderheit der weiten Auslegung des § 7 Abs. 1 StVG wegen des Schutzzweckes dieser Norm BGH, MDR 1988, 850 ; Senat, KGR 1996, 211 = VersR 1997, 1291 = VM 1997, 3 Nr. 4; VersR 1998, 778 = VM 1998, 66 Nr. 83; NZV 2000, 43 = KGR 1999, 301; KGR 2000, 316; KGR 2000, 401).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 64/96   

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https://dejure.org/1996,9078
BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 64/96 (https://dejure.org/1996,9078)
BayObLG, Entscheidung vom 26.06.1996 - 3 ObOWi 64/96 (https://dejure.org/1996,9078)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 3 ObOWi 64/96 (https://dejure.org/1996,9078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 341
  • BayObLGSt 1996, 85
  • VerkMitt 1997, 3
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98
    Denn diese Tätigkeit wird von der allgemeinen Handlungsfreiheit gedeckt, weil sie sozialadäquat und nicht unerwünscht ist (vgl. dazu z.B. BayObLGSt 1996, 85).

    Ein etwaiger Irrtum des Betroffenen über das Erfordernis einer Genehmigung für seine Fahrten ist deswegen ein Tatbestandsirrtum (vgl. dazu z.B. BayObLGSt 1996, 85/87; 1992, 11/14).

  • BayObLG, 30.10.1997 - 3 ObOWi 108/97

    Vorsätzliche Unterlassung des Mitsichführens eines Desinfektionskontrollbuches

    Demgemäß müssen alle Beteiligten vorsätzlich handeln (vgl. BGHSt 31, 309/311; BayObLGSt 1996, 85/86; KK/Rengier OWiG § 14 Rn. 5, 8 und 13).
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3 ObOWi 1/97

    Öffentliche Vergnügung zur Anwerbung von Mitgliedern für Jugendgruppe

    Da Vergnügungen sozialadäquat und damit von der allgemeinen Handlungsfreiheit gedeckt sind und die rechtzeitige Anzeige erlaubnisersetzenden Charakter hat, wäre ein Irrtum über das Erfordernis der Anzeige bzw. Erlaubnis Tatbestandsirrtum (vgl. BayObLGSt 1996, 85 = NStZ-RR 1996, 341 ; BayObLGSt 1992, 11, 14).
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