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   OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99   

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https://dejure.org/2001,3400
OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99 (https://dejure.org/2001,3400)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.2001 - 5 U 87/99 (https://dejure.org/2001,3400)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 5 U 87/99 (https://dejure.org/2001,3400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 12; ; BB-BUZ 90 § 7 (1); ; ZPO § 97; ; ZPO § 713; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2
    Dem früheren Beruf nicht vergleichbare anderweitige Berufstätigkeit stellt den Eintritt des Versicherungsfalls nicht infrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2
    Eintritt des Versicherungsfalles i.S.d. Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 582
  • VersR 2002, 345
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99
    Dass dies im Sinne der Auffassung des Landgerichts zu beurteilen sein kann, wenn dem Versicherungsvertrag anders lautende Bedingungen zugrundeliegen, bleibt unberührt (vgl. etwa BGH VersR 2000, 171 f.; Prölss-Martin/Voit, 26. Auflage, § 2 BUZ Rn. 28).
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99
    Maßgebend ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem die Klägerin die Fähigkeit zur Ausübung ihres bisherigen Berufes in bedingungsgemäßem Umfang verloren hat (vgl. BGH VersR 1987, 753, 754 zu in diesem Punkt vergleichbaren Bedingungen).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99
    Maßgebend ist die zuletzt tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit, wie sie in gesunden Tage, d.h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers noch nicht beeinträchtigt war, konkret ausgestaltet war (vgl. BGH VersR 1993, 1470; VersR 1996, 830; Prölss-Martin/Voit, VVG, 26. Auflage, § 2 BUZ Rn. 13).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 244/92

    Unzulässige Verweisung auf geringwertige Tätigkeiten bei

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99
    Eine Tätigkeit als Hotelfachfrau kommt nicht in Betracht, weil diese Tätigkeit deutlich geringere Kenntnisse und Fähigkeit erfordert als der bisherige Beruf als Küchenmeisterin und schon deshalb als Vergleichstätigkeit ausscheidet (vgl. BGH VersR 1993, 1472).
  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers -

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99
    Maßgebend ist die zuletzt tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit, wie sie in gesunden Tage, d.h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers noch nicht beeinträchtigt war, konkret ausgestaltet war (vgl. BGH VersR 1993, 1470; VersR 1996, 830; Prölss-Martin/Voit, VVG, 26. Auflage, § 2 BUZ Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 7 U 124/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung und Erwerb neuer Fähigkeiten bei

    Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 1. Oktober 2001 - 5 U 87/99 - VersR 2002, 345) hatte ebenfalls Bedingungen zu beurteilen, bei denen ein Anspruch auf Rentenzahlung und Beitragsbefreiung dann bestand, wenn der Versicherungsnehmer wegen Krankheit voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit, die ähnliche Ausbildung und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeit voraussetzt, auszuüben.

    Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 1987 (IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, ebenso wenig die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 1. Oktober 2001 (5 U 87/99 - VersR 2002, 345).

  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der

    Mangels ausdrücklicher Regelung in der Nachprüfungsklausel können hierunter nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine künftigen Erfahrungen und Ausbildungen verstanden werden, sondern nur solche, die im Zeitpunkt des Anerkenntnisses bereits vorhanden waren (ebenso OLG Köln, VersR 2002, 345).
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