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   OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04   

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https://dejure.org/2005,4451
OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04 (https://dejure.org/2005,4451)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2005 - 20 U 170/04 (https://dejure.org/2005,4451)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 20 U 170/04 (https://dejure.org/2005,4451)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AHB § 4 Abs. 2 Ziff. 1; ; VVG § 1; ; VVG § 152; ; BGB § 7; ; BGB § 305 c I; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2 nF

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 II Nr. 1
    Ausschluss von Ansprüchen bei wohnsitzlosen Schädigern ist wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von Vorsatztaten in die Forderungsausfallversicherung; Ausschluss der Eintrittspflicht für Ansprüche gegen wohnsitzlose Schädiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1527
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04
    Sie müssen eine Regelung enthalten, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGHZ 109, 197).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04
    Die erforderliche Auslegung der Klausel ist nach gefestigter Rechtsprechung des BGH daran auszurichten, wie ein durchschnittlicher VN sie bei aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines VN ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an (so zB BGH in VersR 1993, 957).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91

    Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04
    Dabei gilt, dass dann, wenn die Rechtssprache mit einem verwendeten Ausdruck einen bestimmten Begriff verbindet, im Zweifel anzunehmen ist, dass auch die AVB darunter nichts anderes verstehen wollen (BGH in: RuS 1992, 168 (169)).
  • OLG Köln, 07.06.2016 - 9 U 244/15

    Wirksamkeit einer Klausel betreffend den Umfang der Eintrittspflicht einer

    Das Verhalten des mit dem Anspruchsteller nicht identischen Schädigers sei weder in § 4 II 1. AHB noch in den BB PHV erwähnt (OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2005, 20 U 170/04 zur Klausel: "Eingeschlossen sind nach den für die eigene Privathaftpflichtversicherung geltenden Bedingungen [...] Schäden, die der Versicherte selbst durch einen Dritten erleidet"; zustimmend: Rixecker, ZfS 2005, 510; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, Schneider, § 24, Rz. 20).
  • OLG Celle, 30.04.2009 - 8 U 11/09

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Haftpflichtversicherung für Verschulden

    Hier wird nämlich zusätzlich ein Eigenschaden des Versicherungsnehmers mitversichert, der durch die Schädigung eines Dritten entstanden ist (vgl. zu dieser Versicherungsart etwa OLG Hamm VersR 2005, 1527).
  • OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für betrügerische

    Hier wird nämlich zusätzlich ein Eigenschaden des Versicherungsnehmers mitversichert, der durch die Schädigung eines Dritten entstanden ist (vgl. zu dieser Versicherungsart etwa OLG Hamm VersR 2005, 1527 [OLG Hamm 26.01.2005 - 20 U 170/04] ).
  • OLG Hamm, 13.07.2012 - 20 U 9/12

    Forderungsausfallversicherung, Haftpflichtversicherung

    Dementsprechend bestehen ernstliche Bedenken, ob der in § 4 Ziffer II 1 AHB formulierte Vorsatzausschluss auf den Versicherungsschutz der Forderungsausfallversicherung wegen vorsätzlicher Schädigung durch Dritte Anwendung findet (vgl. Senat VersR 2005, 1527, Juris-Rn. 22 ff; Anm. Rixecker, zfs 2005, 510; Hohlbein, ZfV 2010, 630, 632 Schimikowski, RuS 2005, 155).
  • OLG Koblenz, 19.03.2015 - 10 U 964/14
    Etwas anderes ergibt sich für den vorliegenden Fall auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Januar 2005 (20 U 170/04, VersR 2005, 1527).
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