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   OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05   

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OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05 (https://dejure.org/2005,6793)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.06.2005 - 5 U 23/05 (https://dejure.org/2005,6793)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 5 U 23/05 (https://dejure.org/2005,6793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls; Fortdauernde körperliche und geistige Behinderungen durch Unfallverletzungen bei einem Kind; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des erforderlichen zusätzlichen Förderaufwands auf die Kosten einer zweistündig täglich ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 843 Abs. 4; ; BGB § 844; ; BGB § 845; ; StVG § 11 S. 1; ; StVG § 13

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 249 S. 1; BGB a. F. § 249 S. 2; BGB a. F. § 251 Abs. 1; BGB a. F. § 251 Abs. 2 S. 1; BGB a. F. § 843 Abs. 1
    Berufsaufgabe des Vaters zur persönlichen Förderung des schwerstgeschädigten Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 843 Abs. 1, 4 § 844 § 845
    Ersatzpflichtigkeit des Verdienstausfalls eines Vaters, der seine Erwerbstätigkeit zum Zwecke der persönlichen intensiven Förderung des durch einen Verkehrsunfall schwer verletzten Sohnes aufgegeben hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1593
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05
    Wählt der Verletzte den Einsatz eines Familienangehörigen, so ist dessen zusätzliche Mühewaltung angemessen auszugleichen (BGH VersR 1978, 396; BGH NJW 99, 2819).

    Dies gilt beim Einsatz eines Elternteils freilich nur dann, wenn diese Mühewaltung den Bereich der allein den Eltern als engsten Bezugspersonen zugänglichen "unvertretbaren" Zuwendung verlässt und sich so weit aus dem selbstverständlichen originären Aufgabengebiet der Eltern heraushebt, dass nicht nur theoretisch, sondern als praktische Alternative ein vergleichbarer Einsatz fremder Hilfskräfte in Betracht kommt (BGH NJW 99, 2819).

    Allerdings kann der Verdienstausfall, den ein naher Angehöriger wegen dem Verletzten unentgeltlich erbrachter, Betreuungsleistungen erleidet, als geldwerter "Verlustposten", in welchem sich der Mehraufwand in der Vermögens Sphäre konkret niedergeschlagen hat, eine entsprechende Ersatzpflicht des Schädigers gegenüber dem Verletzten begründen, da eine solche Hilfeleistung naher Angehöriger entsprechend dem Rechtsgedanken des § 843 Abs. 4 BGB nicht dem Schädiger zugute kommen darf (BGH NJW 1999, 2819 w.m.N.).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05
    Der Mehrbedarf des Klägers bemisst sich nach den Dispositionen, die ein verständiger Geschädigter bei der von ihm - bzw. hier durch seine gesetzlichen Vertreter - in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung getroffen hätte (BGHZ 54, 82; BGH VersR 70, 129, und 78, 149).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 103/91

    Vermehrte Bedürfnisse und Erwerbsschaden bei erhöhten Ausbildungskosten und

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05
    Fördermaßnahmen, wie sie hier vom Vater des Klägers ausgeführt wurden, die dazu dienen, dem Geschädigten soweit als möglich einen altersentsprechenden Leistungsstand insbesondere im Lesen, Schreiben, Rechnen und hinsichtlich des Allgemeinwissens als Grundvoraussetzung für eine Berufsausbildung und eine spätere Erwerbstätigkeit zu verschaffen, sind der Schadensgruppe der sogenannten vermehrten Bedürfnisse im Sinne von § 843 Abs. 1 BGB, §§ 11 S. 1, 13 StVG zuzuordnen, wenn und soweit es sich um einen unfallbedingt erhöhten Aufwand und nicht nur um allgemeine, auch einem Gesunden entstehende Ausbildungskosten beziehungsweise um allgemeine Lebenshaltungskosten handelt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 791).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97

    Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05
    Hingegen sind die Sozialversicherungsbeiträge als Aufwand zu berücksichtigen, da zur Erzielung eines gleichwertigen Versicherungsschutzes auch ohne Einkommen ein entsprechender Beitragsaufwand entsteht (vgl. BGHZ 140, 39, hinsichtlich der Rentenversicherungsbeiträge im Falle der innerfamiliären Pflege durch nichterwerbstätige Familienangehörige).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05
    Die Ersatzpflicht für einen Verdienstausfall Dritter ist dementsprechend sogar für den Bereich der Heilungskosten wegen notwendiger Krankenbesuche bejaht worden (vgl. BGHZ 106, 28 = BGH NJW 89, 766; BGH NJW 91, 2340).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05
    Die Ersatzpflicht für einen Verdienstausfall Dritter ist dementsprechend sogar für den Bereich der Heilungskosten wegen notwendiger Krankenbesuche bejaht worden (vgl. BGHZ 106, 28 = BGH NJW 89, 766; BGH NJW 91, 2340).
  • BGH, 11.11.1969 - VI ZR 91/68

    Ersatzfähigkeit von Heilungskosten nach einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05
    Der Mehrbedarf des Klägers bemisst sich nach den Dispositionen, die ein verständiger Geschädigter bei der von ihm - bzw. hier durch seine gesetzlichen Vertreter - in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung getroffen hätte (BGHZ 54, 82; BGH VersR 70, 129, und 78, 149).
  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Zugehörigkeit der Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson und der

    Er muss sich grundsätzlich selbst dann nicht auf die Möglichkeit der Pflege in einer stationären Einrichtung verweisen lassen, wenn dies kostengünstiger wäre (OLG Koblenz, VersR 2002, 244, 245 - Revision nicht angenommen durch Senatsbeschluss vom 24. April 2001 - VI ZR 357/00; OLG Bremen, VersR 1999, 1030, 1031 f. - Revision nicht angenommen durch Senatsbeschluss vom 24. November 1998 - VI ZR 169/98; OLG Bamberg, VersR 2005, 1593, 1594 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. August 2014 - 12 U 15/09, juris Rn. 45; OLG Stuttgart, VersR 1977, 1038, juris Rn. 52; BeckOK BGB/Spindler, BGB, 46. Ed., § 843 Rn. 23 [Stand: 1. Mai 2018]; Staudinger/Vieweg, aaO; Zoll NJW 2014, 967, 969 ff.; Geigel/Pardey, aaO Rn. 48).
  • LG Aschaffenburg, 18.04.2016 - 33 O 149/14

    Mehrbedarfsschaden durch Einsatz des Vaters des Geschädigten - Ersatz seines

    Durch Urteil des OLG Bamberg vom 28.06.2005 (Az.: 5 U 23/05) wurden die Beklagten auch verurteilt, dem Kläger vermehrte Bedürfnisse zu ersetzten.

    Hinsichtlich der gesamten und genauen Urteilsgründe nimmt das Gericht Bezug auf das Urteil des OLG Bamberg vom 28.06.2005 Az.: 5 U 23/05.

    Zudem wurde seitens des Gerichts die Verfahrensakte LG Aschaffenburg Az.: 2 O 95/09, sowie die Urteile des Landgerichts Aschaffenburg vom 21.12.2004 (Az.: 1 O 288/01) und des OLG Bamberg vom 28.06.2005 (Az.: 5 U 23/05) zum Gegenstand der Erörterung im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 22.02.2016 gemacht.

    Ausgehend vom Urteil des OLG Bamberg vom 28.06.2005 Az.: 5 U 23/05 ist im vorliegenden Fall von folgenden Grundsätzen auszugehen:.

    Der Höhe nach bemisst sich der Anspruch des Klägers nach dem Verdienstausfall des Vaters (vgl. OLG Bamberg vom 28.06.2005 Az.: 5 U 23/05).

    Dabei ist das Gericht zunächst von einem jährlichen Verdienstausfall des Vaters des Klägers in Höhe von 41.715,82 EUR ausgegangen, wie er sich auch aus dem Urteil des OLG Bamberg vom 28.06.2005 Az.: 5 U 23/05 ergibt und was dem letztmaligen Verdienst des Vaters vor seiner Berufsaufgabe entspricht.

  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 377/17

    Umfang der vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall

    Dem hiesigen Rechtsstreit sind bereits Verfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg sowie vor dem Oberlandesgericht Bamberg vorausgegangen (vgl. nur Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 28. Juni 2005 - 5 U 23/05, juris).
  • OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18

    Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs

    Entsprechend gelangte auch das OLG Bamberg in einem Fall, in welchem ein Vater zum Zwecke der persönlichen intensiven Förderung seines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Sohnes seine Erwerbstätigkeit aufgab, zur Ersatzpflichtigkeit in Höhe des Verdienstausfalls des Vaters (OLG Bamberg, Urteil vom 28. Juni 2005 - 5 U 23/05 -, juris Rn. 12).

    Dieser Beschluss des Bundesgerichtshofs betraf die Entscheidung des OLG Bamberg vom 05.09.2017 - 5 U 100/16, welcher zwar derselbe Unfall wie der Entscheidung vom 28.06.2005 - 5 U 23/05 -, jedoch ein anderer Zeitraum zugrunde lag (vgl. BGH aaO, Rn. 3).

  • OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 34/07

    Voraussetzungen für eine Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten zum Zwecke eines

    Zwar kann der Verdienstausfall eines nahen Angehörigen aufgrund der Betreuung des Geschädigten im Einzelfall schadensersatzpflichtig sein (vgl. OLG Bamberg, VersR 2005, 1593 [OLG Bamberg 28.06.2005 - 5 U 23/05] ).
  • KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen;

    Eine ausnahmsweise Einbeziehung des Verdienstausfalls des pflegenden Angehörigen, wie sie z. B. vom OLG Bamberg, 28.6.2005 - 5 U 23/05 -, VersR 2005, 1593 vorgenommen wurde, ist hier nicht erforderlich, da - anders als dort - nicht erkennbar der Klägerin kaum anders als durch die Arbeitsaufgabe des Angehörigen zu helfen war (im Fall des OLG Bamberg waren andere Versuche gescheitert).
  • OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen aufgrund zusätzlicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Hinblick auf einen Anspruch auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen aufgrund zusätzlicher Mühewaltung eines Familienangehörigen von folgenden Rechtsgrundsätzen auszugehen, die bereits in der Senatsentscheidung vom 28.06.2005 im Verfahren 5 U 23/05 dargestellt wurden:.
  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 9 U 38/15

    Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs

    Beim geltend gemachten Verdienstausfallschaden der Eltern ist aus Sicht des Senats in der Tat von vornherein fraglich, ob dies ein vom Kläger unter dem Gesichtspunkt vermehrter Bedürfnisse geltendmachbarer Schaden ist (vgl. dazu allgemein nur OLG Bamberg, VersR 2005, 1593, Rn. 7 ff. bei juris; Palandt/Sprau, a.a.O., § 843, Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2011 - 12 U 133/10

    Arzthaftung in der ehemaligen DDR: Ansprüche der Eltern bei Schädigung eines

    In Ausübung seiner - konkret freilich von den Eltern wahrgenommenen - Dispositionsfreiheit hat der Kläger zu 1) entschieden, seinen vermehrten Unterhaltsbedarf nicht durch externe Pflegekräfte abzudecken, sondern die persönliche Betreuung der Eltern im häuslichen Umfeld in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Bamberg, Urt. vom 28.06.2005 zu 5 U 23/05, zit. nach beck-online).
  • LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08

    Schadensersatz, Unfall, Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren,

    In Sonderfällen kann ausnahmsweise auch der Verdienstausfall des pflegenden nahen Angehörigen liquidiert werden: Ist einem unfallbedingt behinderten Kind am besten dadurch gedient, dass ein Elternteil seine Pflege und Förderung übernimmt und muss dieser dafür seinen Beruf aufgeben, so kann ausnahmsweise auch der Verdienstausfall des Elternteils vom Kind als eigener Schaden liquidiert werden (Münchner Kommentar, a. a. O. Rn. 76 mit Verweis auf das Urteil des OLG Bamberg vom 28.06.2005, 5 U 23/05 BeckRS 2005 30358739).
  • OLG Dresden, 04.05.2011 - 6 U 131/09

    Zusätzlicher Werklohnanspruch wegen Aushubs und Entsorgung kontaminierten Bodens

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